Freier Mitarbeiter als Student

kavuch

Cadet 4th Year
Registriert
Okt. 2014
Beiträge
74
Ich möchte mir zum Studium etwas Geld verdienen und habe ein Angebot als Software-Entwickler vorliegen.
Die Sache ist, dass sie mich nicht als Werkstudent, sondern als freien Mitarbeiter einstellen wollen, bei max. 20h pro Woche.
Entstehen für mich dadurch irgendwelche Nachteile, außer dass ich regelmäßig Rechnungen ausstellen muss?
Habe ich dadurch mehr Sozialabgaben? Ich zahle momentant 75EUR Krankenversicherung, ändert sich daran etwas?

Vielen Dank!
 
Also wie ich es verstanden habe, besteht eine Scheinselbstständigkeit u.a., wenn ich ausschließlich wegen dieser Aushilfstätigkeit selbstständig werde. Bei mir ist der Fall, dass ich bereits seit ein paar Jahren freiberuflich als Fotograf arbeite. Ein paar wenige Aufträge im Jahr, zusätzlich zum Studium.
Ich bin also, sozusagen, bereits selbstständig (eingetragenes Gewerbe). Könnte man das einfach Verbinden?
Mein Steuerberater hätte doch dann Ende des Jahres einfach mehr Papier von mir oder ändert sich das mehr?

Tut mir leid, ich kenne mich mit diesen finanziellen bzw. steuerrechtlichen Fragen kaum aus. Ich bitte um Aufklärung. :)
 
Scheinselbstständigkeit läge vor, wenn du ausschließlich und über einen längeren Zeitraum für den gleichen Auftraggeber arbeiten würdest und von diesen so abhängig bist, wie ein normaler Angestellter.
Bei dir kann ich mir vorstellen, dass du aufgrund des schon längeren betreibens des Gewerbes nicht unter die Scheinselbstständigkeit fällst. Dabei solltest du darauf achten, dass du auch anderen die Möglichkeit gibst, deine Dienstleistung "einzukaufen". Sprich Internetauftritt ...
 
Ja, mit den Infos im ersten Post könnte man aber schon drauf schließen, dass es eine Scheinselbstständigkeit ist. Da hat er nämlich keineswegs gesagt, dass er schon ein Gewerbe hat, sondern nur dass er von einer Firma angestellt werden will. Und wenn er dann extra nur für die Firma ein Gewerbe anmeldet und sonst keine anderen "Kunden" hat, dann würde ich das schon als Scheinselbstständigkeit bezeichnen.

Wenn er schon ein Gewerbe hat, ist das natürlich etwas anderes.
 
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