1&1 sucht monatelang nach Ports, und lässt uns nicht aus Vertrag

Don8

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Hallo in die Runde,

da ich mit meinen Problemen mit 1&1 nicht weiterkomme, wende ich mich an dieses Forum, in der Hoffnung etwas Hilfe/Ratschläge zu erhalten.

Die Situation ist Folgende:

Wir ziehen schon bald innerhalb des Ortes um, und haben 1&1 beauftragt, zu überprüfen, ob unser aktuell noch gültiger Vertrag samt Konditionen (DSL 16.000) auch am neuen Wohnsitz umsetzbar wäre.
Nach einigen Wochen kam seitens 1&1 die Rückmeldung, dass das aktuell nicht möglich wäre, da dort alle DSL-Ports belegt sind. 1&1 würde die Port-Situation nun wöchentlich prüfen lassen (über die Telekom) und uns dann irgendwann Bescheid geben, sollte ein Port frei sein.

Da wir wissen, dass dieses Gebiet eher weiter besiedelt wird, als dass Leute dort wegziehen, wird sich an der Port-Situation wohl eher wenig ändern.

Wir sprachen auch schon mit der 1&1-Hotline und eine Kollegin versicherte uns, dass wir eine Sonderkündigung beauftragen können – nur kam der dazugehörige Schreibkram nie bei uns an.
So riefen wir gestern wieder bei 1&1 an, und auf einmal soll es so sein, dass wir nicht kündigen können, da wir einen Umzug beauftragt haben und 1&1 damit das Recht hat Woche um Woche nach freien Ports zu prüfen. Aus dem Vertrag kämen wir demnach erst regulär in 10 Monaten raus!

Wir würden also monatlich >30€bezahlen , ohne auch nur im Ansatz Telefon bzw. DSL zu erhalten, so wie es uns ja laut Vertrag zusteht!!! :mad:


Da wir damit definitiv nicht einverstanden sind, frage ich in die Runde: Welche Möglichkeiten haben wir, um doch irgendwie aus diesem Vertrag zu kommen, dessen Konditionen uns nicht geliefert werden können?
 
Einschreiben an 1und1, Frist setzen ansonsten Kündigung. Ggf. habt ihr ja eine Rechtschutzversicherung, dann einfach mal einen Anwalt kontaktieren.
 
Am besten du lässt das über einen Anwalt laufen.
Ansonsten: Seid ihr schon umgezogen? Einschreiben mit 14 Tagen Frist setzen und auf fristlose Kündigung hinweisen falls keine Leistung erbracht wird. Evtl. (besser nach Rücksprache mit dem Anwalt) Abbuchungen zurückbuchen lassen, da ja keine Leistung erfolgt ist.
Hast du irgendwas von schriftlich von denen oder ist das alles telefonisch gelaufen?
Evtl. kannst du dich auch an die CT wenden. Die haben da eine schöne Rubrik über "Service Probleme" ;)
 
Aber was soll die Kündigung bei 1&1 ändern?
Wenn keine Ports mehr frei sind, dann wird auch kein anderer Anbieter euch DSL Schalten können.
Wenn, dann nervt die Telekom (glaube T-Com), dass bei euch mehr Ports eingebaut werden müssen.
Fragt doch mal bei 1&1, ob ihr nicht für die Überbrückungszeit per Mobilfunk (1&1-Stick) Internet nutzen könnt.
Die Grundgebühr wird mit einer Gutschrift verrechnet, da ja keine Leistung erbracht werden kann. Es sei, ihr habt dann den UMTS-Stick.

Und mit Anwalt drohen etc. ist doch nur rausgeschmissenes Geld und Kindergarten gehabe.
Weshalb ist denn 1&1 Schuld, dass ihr umzieht und dort keine Möglichkeit der sofortigen Anbindung besteht.
Lest die AGBs, dort steht das alles drin. Denen habt ihr zugestimmt beim Vertragsabschluss.
Es gibt auch Urteile darüber, dass der Anbieter nichts für einen Wohnungswechsel des Kunden kann.
Und es besteht ja der Wille seitens 1&1 euch DSL anzubieten - oder etwa nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wozu der ganze aufwand? Du bekommst nicht das was du bezahlst und somit zahlst du auch nicht. Wenn mein Bäcker mir keine Brötchen liefern kann warum soll ich dann trotzdem Brötchen bezahlen? Weil er (obwohl er keine Brötchen hat) ja eigentlich gewillt ist mir welche zu verkaufen?

Melde dich mal bei der Telekom und frage dort (unverbindlich) nach einem freien Port und du wirst sehen, dass da zufällig ein Port frei ist. ;)
 
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Hi !

Tut mir leid, aber da kommt Ihr wohl nicht raus. Ein Sonderkündigungsrecht habt Ihr nicht und 1&1 scheint nach Prüfung der Sachlage, Euch auch kein solches einzuräumen. Es liegt ganz alleine an Euch, daß Ihr umzieht. Und Ihr habt einen Vertrag unterschrieben, den Ihr einhalten müßt. Wenn Ihr jetzt umzieht und dort kann Euch 1&1 keinen DSL-Anschluß zur Verfügung stellen, habt Ihr leider Pech gehabt.

Das ist allerdings keine rechtliche Beratung, sondern nur was ich so aus den Urteilen der letzten Zeit heraus lese:

http://www.golem.de/1011/79339.html

P.S. Von irgendwelchen Rückbuchungen etc. kann ich ohne anwaltliches o.k. nur abraten.
 
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Don Neo schrieb:
Und mit Anwalt drohen etc. ist doch nur rausgeschmissenes Geld und Kindergarten gehabe.
Weshalb ist denn 1&1 Schuld, dass ihr umzieht und dort keine Möglichkeit der sofortigen Anbindung besteht.
Lest die AGBs, dort steht das alles drin. Denen habt ihr zugestimmt beim Vertragsabschluss.
Es gibt auch Urteile darüber, dass der Anbieter nichts für einen Wohnungswechsel des Kunden kann.
Und es besteht ja der Wille seitens 1&1 euch DSL anzubieten - oder etwa nicht?

So einfach ist das nicht. Man muss den Vertrag (aus Kundensicht) erfüllen, wenn die Leistung vom Anbieter geliefert werden kann. Das heißt: Sobald DSL von 1&1 am neuen Wohnort verfügbar ist, muss man auch weiterhin im Vertrag bleiben. Kann die Leistung aber nicht erfüllt werden, also kein DSL, hat man das Recht, den Vertrag zu kündigen. Normalerweise ist das sogar in den AGBs verankert. Auch, wenn 1&1 den Willen zeigt: Können nicht liefern -> Sonderkündigungsrecht.

Edit: Hmmm, da mein Vorposter einen Link von Golem gepostet hat, bin ich mir bei meiner Aussage nicht mehr wirklich sicher...
Wobei der Artikel von 2010 ist.
 
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SnooW schrieb:
Wozu der ganze aufwand? Du bekommst nicht das was du bezahlst und somit zahlst du auch nicht. Wenn mein Bäcker mir keine Brötchen liefern kann warum soll ich dann trotzdem Brötchen bezahlen? Weil er (obwohl er keine Brötchen hat) ja eigentlich gewillt ist mir welche zu verkaufen?

nö..

du hast mit deinem Bäcker einen 2-Jahres Vertrag geschlossen, dass er dir jeden Tag Brötchen an die Haustür liefert. Die Strecke kann er per Fahrrad bewältigen. Innerhalb der 2 Jahre ziehst du um, der Bäcker kann dich nicht mehr erreichen, weil du zu weit weg wohnst.

Natürlich musst du dem Bäcker für den Rest der Laufzeit bezahlen, da er für deinen Umzug nichts kann und nicht schlechter gestellt werden darf.

Wenn man schon Vergleich bemüht, dann richtig.

mfg
thornhill
 
keldana schrieb:
Hi !

Tut mir leid, aber da kommt Ihr wohl nicht raus. Ein Sonderkündigungsrecht habt Ihr nicht und 1&1 scheint nach Prüfung der Sachlage, Euch auch kein solches einzuräumen. Es liegt ganz alleine an Euch, daß Ihr umzieht. Und Ihr habt einen Vertrag unterschrieben, den Ihr einhalten müßt. Wenn Ihr jetzt umzieht und dort kann Euch 1&1 keinen DSL-Anschluß zur Verfügung stellen, habt Ihr leider Pech gehabt.

Das ist allerdings keine rechtliche Beratung, sondern nur was ich so aus den Urteilen der letzten Zeit heraus lese:

http://www.golem.de/1011/79339.html

das ist total veraltet und gilt schon lange nicht mehr!
Ergänzung ()

hier die aktuelle Lage:

DSL-Verträge konnten noch bis vor Kurzem ein echtes Ärgernis beim Umzug sein. Bislang hatten Kunden bei einem Wohnungswechsel nämlich grundsätzlich kein Kündigungsrecht – auch dann nicht, wenn sie das Anschlussgebiet ihres bisherigen Anbieters verlassen hatten. Konnte die neue Wohnung weiter beliefert werden, ging das meist mit einer Änderung der Vertragslaufzeit einher, nach dem Umzug musste man sich erneut für 24 Monate an den Anbieter binden.

Seit Mai ist damit Schluss, das neue Telekommunikationsgesetz regelt Umzüge deutlich verbraucherfreundlicher. Kann der Provider seine Leistung am neuen Wohnort nicht anbieten, muss der Kunde dafür auch nicht bezahlen, sondern darf vorzeitig mit einer Frist von drei Monaten aus dem Vertrag aussteigen. Entscheidend ist, dass der Vertrag genau so weiter erfüllt werden muss, wie bisher. Das betrifft vor allem die Übertragungsrate. Kann der Anbieter beispielsweise in der neuen Wohnung nur DSL 2000 bereitstellen statt wie bisher DSL 16.000, berechtigt das zur Kündigung. Nimmt man den alten Vertrag mit, darf sich die Laufzeit dadurch nicht verlängern.

Wer seinen Vertrag loswerden möchte, weil es in der neuen Wohnung sonst zwei DSL-Anschlüsse gäbe, hat allerdings Pech gehabt: Einen Rechtsanspruch auf Kündigung gibt es in solchen Fällen nicht. Manchmal hilft es aber, mit dem Anbieter zu reden. Geht es um zwei Verträge beim selben Anbieter, stehen die Chancen für ein kulantes Entgegenkommen gut.
 
Es ist rechtlich nicht so einfach zu sagen "ihr zahlt und bekommt nichts, also kündige ich".

Prinzipiell ist es so, dass ihr vor Zeitraum X einen Vertrag mit 1&1 eingegangen seit. Wenn dieser Vertrag noch gültig ist, seid ihr an diesen gebunden. Es spielt keine Rolle ob ihr umzieht oder nicht, denn das ist nicht das Problem der anderen Vertragsseite. Eine Kündigung aus dem Vertrag ist also erstmal ein Kulanzthema des Anbieters. Aus dieser Situation besteht also kein Sonderkündigungsrecht.

Anders sieht es aus, wenn bereits ein neuer Auftrag vorliegt (z.B. auf Umzug der Leitung) und dies bereits bei 1&1 innerhalb angemessener Zeit bestätigt wurde. Dann hat 1&1 den (umzugs)Auftrag angenommen, kann aber nicht liefern. Dann könnt ihr eine Frist setzen (z.b. 14 Werktage) und anschließend fristlost kündigen. Das muss direkt so in dem Schreiben formuliert werden. Hat 1&1 innerhalb einer angmessenen Zeit (1-2 Wochen) reagiert und den Auftrag nicht angenommen, seit ihr ohnehin raus aus dem Vertrag.

Wie immer gilt, der Einzelfall muss mit allen Vertraglichen Regelungen und Abläufen wie Mail/Briefverkehr geprüft werden.

Edit über mir: Danke für die Aktualisierung der Rechtslage! Scheinbar geht es seit einigen Monaten ben doch mit genügend Vorlauf.
 
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freund von mir hat selbes problem mit alice
wende dich in FREUNDLICHEM ton (das mein ich ernst) an die Bundesnetzagentur mit allem schriftlichen verkehr und dem sachverhalt aus deiner sicht und warte ab. wenn die druck machen dann haut das in wenigen tagen hin.
 
wo manche ihr wissen hernehmen, ist mir schleierhaft.

es wurde bereits vor ner geraumen Weile klargestellt, daß man bei einem Umzug, für den der Anbieter ja nicht verantwortlich ist, der Kunde zahlen muß. auch, wenn er dort nicht in den Genuß der Leistung kommen kann. eine vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag ist allein Kulanz des Anbieters.

schließlich habt ihr euch für einen Zeitraum X an diesen Vertrag gebunden.

"D'rum prüfe, wer sich ewig bindet!"

Zahl die gut 300 Euro und verbuche sie unter Lehrgeld. und parallel kannst du dir ja nen Funkvertrag mit DSL per LTE oder Sat holen. aber immer schön auf die Inhalte und ähnliches schauen.
 
katzilla schrieb:
wo manche ihr wissen hernehmen, ist mir schleierhaft.

es wurde bereits vor ner geraumen Weile klargestellt, daß man bei einem Umzug, für den der Anbieter ja nicht verantwortlich ist, der Kunde zahlen muß. auch, wenn er dort nicht in den Genuß der Leistung kommen kann. eine vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag ist allein Kulanz des Anbieters.

schließlich habt ihr euch für einen Zeitraum X an diesen Vertrag gebunden.

"D'rum prüfe, wer sich ewig bindet!"

Zahl die gut 300 Euro und verbuche sie unter Lehrgeld. und parallel kannst du dir ja nen Funkvertrag mit DSL per LTE oder Sat holen. aber immer schön auf die Inhalte und ähnliches schauen.

wie im vorherigen post erwähnt, seit mai ist das anders!
 
@SnooW Vermische bitte nicht zwei unterschiedliche Dinge.
Wenn du einen Vertrag mit dem Bäckereikette hast, dass du ihm monatlich 90 Brötchen abnimmst und dann umziehst, dort aber bei der Bäckerei alle Brötchen schon verkauft werden, die dort angeliefert werden und du keine mehr abbekommst, dann ändert das nichts an eurem Vertrag, der besteht weiter. Denn die Bäckerei versucht beim Hersteller der Brötchen mehr zu bekommen oder schaut, ob nicht vllt. ein Kunde abspringt und somit für dich wieder Brötchen frei werden.

Bedeutet - eine Kündigung des Vertrages ist nicht möglich, das ist das eine. Das andere, für die nicht zu erbringende Leistung, müsst ihr aber auch nicht bezahlen.
 
Versucht bei 1&1 auf Kulanz zu pochen, vllt ergibt sich so etwas. Da 1&1 auch einen monatlich kündbaren Vertrag anbietet, werdet ihr da wohl nicht so einfach rauskommen.

Auch mal bei der T-Com anklopfen wies mit Ports aussieht.

Alternativ: Wenn bei euch Kabel liegt und euer Provider Kabel Deutschland ist, bekommt ihr da bei einem Wechsel zu 6 Monate die Grundgebühr erstattet. Dann würdet ihr zwar 4 Monate Doppelt zahlen, aber 6 Monate einfach zahlen mit Internetanbindung.
 
Ach, seit Mai muss man keine Verträge mehr einhalten. Sehr interessant.

Wenn die eigene Wohnungssituation so ist, dass man nicht weiß, ob man überhaupt 24 Monate am Ort X lebt, dann schließt man einfach andere Verträge ab. Auch 1und1 bietet diese an. Monatlich kündbar. Sind halt etwas teurer. Man kann nicht die Vorteile eine Laufzeitvertrages genießen und diesen vorzeitig beenden.

Und die gesprochenen Urteile muss man sich eben alle einzeln angucken. Der Richter hier in Fall würde durchaus sagen Familie XY, warum haben sie nicht den monatlich kündbaren Vertrag genommen, wenn sie nicht sicher sein können, 24 Monate an dem Lieferungsort zu wohnen? 1und1 bietet Alternativen. Aber eben nicht jeder Provider bietet sie. Und deswegen würde der Richter in einem anderen Fall vielleicht für den Kunden stimmen.
 
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Wie Riddimno schon geschrieben hat, hier der Gesetzestext dazu. Das gilt allerdings schon seit Mai 2012. Hat mich meine Erinnerung doch nicht getäuscht^^

http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html

@Blubbs: Wieso sollte ich nen teureren Vertrag abschließen? Gibt keinen Grund dazu, da man bei Umzug ohne Probleme aus dem Vertrag rauskommt, wenn keine Leistung erbracht wird oder werden kann. So lange das Gesetzlich so abgesichert ist, kann mir das doch Wumpe sein.
 
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@blubbsDE: Na ja, dass man innerhalb von 24 Monaten den Entschluss fässt umzuziehen und dies zu Beginn der 24 Monate noch nicht wusste, erscheint mir nicht so ungewöhnlich ... Zumal die Gründe für einen Umzug ja auch immer situationsabhängig sind ...
 
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