Frage zur Gewerbeanmeldung

Xethon

Lieutenant
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Hallo zusammen,

ich möchte mir nebenbei etwas dazu verdienen, indem ich Werbetexte erstelle und kleinere Tätigkeiten im Webdesign anbieten, sowie Online-Marketing betreiben.

Dafür habe ich der Stadt eine Gewerbeanmeldung zukommen lassen, von der ich bis jetzt aber noch keine Rückmeldung bekommen habe. Meine Frage ist nun, ob ich inzwischen schon mit meinen Tätigkeiten anfangen kann.

Wie verhält es sich dann mit dem Impressum einer Webseite, die ich gewerblich nutzen möchte? Ich habe ja noch keine Steuernummer oder ähnliches, die ich ja eigentlich im Impressum hinterlegen müsste.
Oder muss ich einfach warten, bis das ganze Verfahren mit dem Finanzamt, etc. durch ist?

Macht es eigentlich Sinn meine genannten Tätigkeiten als Freiberufler zu betreiben oder wie ich geplant habe als Kleinunternehmer?

Über eure Antworten würde ich mich freuen.
 
Xethon schrieb:
ich möchte mir nebenbei etwas dazu verdienen, indem ich Werbetexte erstelle und kleinere Tätigkeiten im Webdesign anbieten, sowie Online-Marketing betreiben.
Unter Umständen hättest du das auch als Freiberufler tun können. Mich hat das Finanzamt z.B. als freiberuflicher Webdesigner/-entwickler anerkannt.
Vorteil: keine Gewerbesteuer, weniger Papierkram. Einfach die Einkünfte in der Einkommenssteuererklärung deklarieren und gut.

Wie verhält es sich dann mit dem Impressum einer Webseite, die ich gewerblich nutzen möchte? Ich habe ja noch keine Steuernummer oder ähnliches, die ich ja eigentlich im Impressum hinterlegen müsste.
Die deutsche Steuernummer (Steuer-Ident) hat GAR NICHTS im Impressum verloren. Tatsächlich kann diese Nummer von böswilligen Individuen sogar missbräuchlich eingesetzt werden.
Was du tatsächlich veröffentlichen MUSST, wäre eine UStId. Diese internationale Umsatzsteuer-Identnummer erhälst du aber nur, wenn du sie explizit beantragst, und nötig ist sie nur, wenn du mit dem EU-Ausland Handel treiben willst.

Macht es eigentlich Sinn meine genannten Tätigkeiten als Freiberufler zu betreiben oder wie ich geplant habe als Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmerregelung betrifft einzig und allein deinen zu erwartenden Umsatz (<19.000€/Jahr, wars glaub ich) und ermöglicht dir, dich von viel Papierkram zu befreien. Dafür bist du als Kleinunternehmer nicht berechtigt zum Vorsteuerabzug.
Ich bin z.B. Freiberufler (im Nebenerwerb) und gleichzeitig Kleinunternehmer (weil ich eben nicht so viel Schotter damit mache). Andere wiederum sind Kleinunternehmer mit angemeldetem Gewerbe, z.B. Leute, die selbstgebasteltes Zeug in kleiner Stückzahl nebenbei verkaufen


Ich kann als Fazit aber nur sagen: Du hast hier so viele Mängel in deiner Planung und fehlende Kenntnisse, dass ich dir dringend zu "Kommando zurück, alles auf Anfang" raten und dich erst einmal bei einem Existenzgründer-Seminar anzumelden. Du solltest dich aber im Mindesten mit dem für dich zuständigen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt ins Benehmen setzen, auch die haben allerhand wichtige Informationen für dich.
 
Die Kleinunternehmerregelung betrifft einzig und allein deinen zu erwartenden Umsatz (<19.000€/Jahr, wars glaub ich)
Nicht ganz richtig:
Die Umsatzsteuer wird von Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebende Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Und vergiss nicht die Anmeldungen bei Krankenversicherung, BG und IHK, evtl eine Haftpflicht/Rechtschutzversicherung.
 
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Und genau deshalb sag ich ja auch: Exi-Seminar mitnehmen. Zahlt im Zweifel sogar das Arbeitsamt.
 
Um das vielleicht mal zu verdeutlichen mit der Kleinunternehmerregelung, weil da immer viel Unwissen herrscht.

Du hast ein Gewerbe, bei dem du hauptsächlich Privatpersonen bedienst, dann ist das möglicherweise vorteilhaft - warum? Der Betrag, den du für deine Waren verlangst, beinhaltet keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer. Konkretes Beispiel:

Du stellst als Kleinunternehmer etwas her, und verkaufst es für 100 Euro. Dann zahlen Privatkunden 100 Euro und Geschäftskunden 100 Euro.

Du bist regulärer Unternehmer - dann musst du noch MWSt draufschlagen: Dann zahlen Privatkunden 119 Euro, Geschäftkunden aber effektiv wieder nur 100 Euro (auch wenn sie dir 119 bezahlen), weil die nur den Nettobetrag leisten müssen, während sie die zusätzlichen 19 Euro vom Finanzamt sofort erstattet bekommen (wenn man davon ausgeht, dass der Gegenstand im weitesten Sinne ein Betriebsmittel ist für das Unternehmen, das ihn gekauft hat).

Wie man also sieht, ist es für den Fall, dass man an Geschäftskunden verkauft egal, ob man Kleinunternehmer ist oder nicht. Verkauft man jedoch an Privatleute, so kann man entweder günstigere Preise machen, oder hat mehr Gewinn. Denn wenn du an Privatkunden verkaufst, kannst du ja trotzdem 119 Euro verlangen obwohl du Kleinunternehmer bist, kannst die 19 Euro "imaginäre MWSt" aber selbst behalten und musst sie nicht an das Finanzamt abführen.

Kleinunternehmer sind aber wie schon geschrieben, nicht USt.-Abzugsberechtigt. Das heißt, von gekauften eigenen Produktionsmitteln (zB auch Laptop, Drucker, alle Arten von Maschinen etc.) kann keine MWSt zurückgefordert werden.
 
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Das ist allerdings nicht ganz richtig, denn der Endkunde zahlt auf jeden Fall die MwSt, nur kannst Du sie nicht mit dem Finanzamt verrechnen, mit den Steuern die Du beim Einkauf bezahlt hast. Wenn Du für 100 € verkaufst ist die MwSt bereits genauso enthalten als wenn Du für 119 € verkaufst. Erst wenn Du reguläre Rechnungen ausstellen darfst und die MwSt ausweisen musst, kommt sie noch oben drauf. Der Unterschied beim Verkauf an den Privatkunden als Kleinunternehmer bei Deinem Beispiel, Du zahlst mehr Steuer weil Dein Gewinn höher ausfällt.
 
Ich bin mir nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe. Angenommen aber, dein 100 Euro Produkt besteht nur zu unwesentlichen Anteilen aus gekauften Waren, zB ein Bild, dessen Erstellung nur 5 Euro an Ressourcen verschlingt - so ist die MWSt/USt, die sich in diesem Produkt am Ende versteckt, nur äußerst gering - wenn der Verkäufer Kleinunternehmer ist.

Die (nicht ausgewiesene) Gesamt-MWSt beträgt dann an diesem 100 Euro Produkt nämlich nur 19% von 5 Euro.
 
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Die nicht ausgewiesene MwSt beträgt 19% von den 100 € und die MwSt auf dem 5 € Produkt hast Du als Verkäufer doch bereits beim Einkauf gezahlt. Was Du nun mit dem Produkt machst ist entweder eine Dienstleistung weil Du es z.B. bunt malst für 95 € oder ist Gewinn der versteuert werden muss.
 
OK, dann verstehe ich dich nicht, sorry.
 
Was ist daran denn nicht zu verstehen? Bei allem was Du als Kleinunternehmer machst und wofür der Kunde bezahlt ist die MwSt enthalten, deshalb kann der Kleinunternehmer die Steuer nicht zurückbekommen vom FA, da davon ausgegangen wird das Du ja die evtl anfallende Steuer bereits beim Einkauf gezahlt hast. Da Du ja nur 17.500 € Umsatz haben darfst, würde sich der Aufwand für den Kleinunternehmer und dem Finanzamt nicht lohnen. Du zahlst beim Einkauf die MwSt und verrechnest diese dann mit dem Verkauf, dafür zahlst du nichts ans FA, im Gegenzug bekommst Du auch nichts wieder von denen. Würdest Du nun für 75 € Waren kaufen, fällt 63 € auf die Ware und 12 € MwSt an. Du verkaufst die Ware dann an den Endkunde für 119 €, sind fürs FA die 19 € MwSt bereits enthalten, die Du allerdings schon mit den 12 € bezahlt hast, den Rest schenkt das FA Dir dann quasi. Du müsstest dafür einen Steuerberater haben der Dir die Voranmeldung fertig macht, den Du wiederum steuerlich absetzen könntest usw..., für beide Seiten rechnet es sich dann nicht, also ist es bis 17.500 € Umsatz nur internes verrechnen.
 
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Ich verstehe deine ursprüngliche Ergänzung zu dem was ich geschrieben habe nicht, und die Wortklauberei ob das FA die Steuer jetzt schenkt, oder man sie nicht bezahlen muss. Völlig unnötig.
 
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