Weiterlauf des Vertrages trotz vermeintlicher Kündigung (1&1)

Habe gerade die AGB des Vertrags herausgekramt. Der für mich relevante Teil hat sich nicht geändert und ist hier nachzulesen: http://dsl.1und1.de/DetailsAgbs

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 127 II BGB findet keine Anwendung). Der Kunde ist auch berechtigt, online über das 1&1 Kündigungstool (http://vertrag.1und1.de) zu kündigen

Das widerspricht sich natürlich wieder herrlich. Ein Telefonat wird allerdings nicht erwähnt. :rolleyes:
 
spricht daafür, dass man die telefonische Bestätigung nicht vetragsfähig bekommt ohne selbigen in Frage zu stellen...

Aber du bist jetzt nicht mehr so ängstlich und unsicher und kannst selbstbewusster agieren. Dafür war der Thread schon gut.

Frohe Weihnachten...
 
p3et schrieb:
Habe gerade die AGB des Vertrags herausgekramt. Der für mich relevante Teil hat sich nicht geändert und ist hier nachzulesen: http://dsl.1und1.de/DetailsAgbs

Das widerspricht sich natürlich wieder herrlich. Ein Telefonat wird allerdings nicht erwähnt. :rolleyes:

Rechtsprechung und Gesunder Menschenverstand haben wie allgemein bekannt wenn überhaupt dann eher zufällige Berührungspunkte. Aber es reizt natürlich trotzdem, das ganze mal von Seiten der Logik zu betrachten.

Du sagst Du hast online gekündigt. Meinst Du damit das Du Dich gegenüber 1&1 als Kunde identifiziert und dann über ein Portal den Willen zu Kündigen geäußert hast? Und würde 1&1 nachdem Du Dich derart identifiziert hast auch Vertragsverlängerungen oder upgrades auf diesem Weg entgegen nehmen ohne die Schriftform zu verlangen?

Falls "ja und ja" dann sehe ich zumindest Chancen darauf, nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Eine Verbraucherzentrale und/oder "Vorsicht Kunde" der ct wären in solch einem Fall meine nächste Anlaufstelle.
 
Beides ja. Der genaue Kündigungsprozess ist hier einsehbar: klick

Den Vertrag habe ich übrigens auch komplett online über die 1&1-Seite abgeschlossen. Hätte ich schon früher erwähnen sollen, sorry.
 
Ich bin in der Juristerei absolut unbeleckt - aber das scheint mir recht eindeutig dafür zu sprechen dass 1&1 sich eine weitere Packung abholt wenn Du damit zu einer Verbraucherzentrale gehst.
 
So, das Einschreiben mit Rückschein ist raus. Habe das Geld, das von mir nach der Kündigung abgebucht wurde, zurückverlangt und mit Anwalt gedroht. Da bin ich ja mal gespannt. :)
 
du kannst die beträge auch von deiner bank rückbuchen lassen

zum thema: für mich stellt es sich als kündigung dar, wenn du die verlinkten schritte durchgeführt hast, nicht um eine bitte auf kündigung

das du die sache (stichwort kündigungsbestätigung) nicht im auge behalten ist, ist aber eigene selberschuld
 
BlubbsDE schrieb:
Ihr verdreht herrlich die Umstände. Sicher kann der TE kündigen, wir er es für richtig hält. Solange er sich an die Mindestanforderung an einer Kündigung hält. Und die ist, er muss erkennbar der Kündigende sein. Ein Fax oder ein Brief mit seiner Unterschrift hätte es auch getan. Mit der Bitte, diese Kündigung zu bestätigen.
Was soll denn diese Mindestanforderung sein? Die von dir implizierte Unterschrift?
Das ist Blödsinn, die BahnCard der DB kann man auch problemlos Online kündigen ohne eine Unterschrift leisten zu müssen.
BlubbsDE schrieb:
Wenn Du einen DSL, Handy oder Versicherungsvertrag ohne Unterschrift versendest, dann wird er einfach nicht akzeptiert. Im besten Fall sagt man es Dir, im schlechten Fall passiert nichts und Du denkst, die Kündigung kam rechtzeitig an.
Auch das ist Unsinn, habe für meinen Telefon/Internet Vertrag nichts unterschrieben, ist dennoch wirksam, genauso Strom.
 
H_D_Case schrieb:
Ich sehe das auch so wie ohlschirr]

Eure Kündigung erfolgte fristgerecht über das Online-Tool der 1&1, dem Aufruf des Rückrufs innerhalb von 14 Tagen seid Ihr nicht nachgekommen? Eure Kündigung wurde von 1&1 storniert und der Vertrag um ein Jahr verlängert?

Dann wehrt Euch!

Schaltet sofort Verbraucherzentralen und die öffentlichen Medien ein. Die Kommunikation mit 1&1 diesbezüglich führt in dieser Sache zu rein garnichts. Reine Verzögerungstaktiken und Schutzbehauptungen! Bei Anrufen der Hotline lauft Ihr Gefahr in eine der zahlreichen „neuen Fallen“ zu tappen, die Euch unentwegt gestellt werden. Selbst Anwälte werden mit den gleichen Textbausteinen und Taktiken hingehalten wie Ihr.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die nicht zustimmungsbedürftig ist. Die Empfangsbedürftigkeit weist Ihr durch die Emailbestätigung der 1&1 nach. Eine Rückrufverpflichtung innerhalb von 14 Tagen wurde vertraglich nicht vereinbart und ist damit nichtig.

Lasst Euch nicht unterkriegen!

Nehmt die Leistung des strittigen Vertrages (Vertragsverlängerung) nicht in Anspruch. Legt gegen jede Rechnung, Mahnung, Inkassoandrohung Widerspruch ein. Strittige Forderungen dürfen bei der Schufa nicht gemeldet werden (LG Bonn, Az: 18 O 310/09)

Laßt 1&1 gegen Euch klagen, denn nur ein rechtskräftiges Urteil kann dieses Unternehmen bewegen, diese unlautere Vorgehensweise zu stoppen.
 
Sorry, dass ich ewig kein Update geposted habe. Hatte einen richtig stressigen Monat.

Wie erwähnt habe ich den Kündigungsbrief (Notebook-Flat und Doppel-Internet-Flat) als Einschreiben mit Rückschein noch vor der Jahreswende abgeschickt. Den Rückschein habe ich mittlerweile erhalten. Daraufhin wurde die Notebook-Flat erfolgreich gekündigt, die Doppel-Flat aus irgendeinem Grund jedoch nicht. Eine Reaktion zu meiner Forderung, das unzulässig abgebuchte Geld zurückzubuchen, kam nicht. Werde mich nun wirklich mit der Verbraucherzentrale verständigen. Das kann ja nicht sein.
 
Ich verstehe nicht wieso man wartet bis der Provider das Geld zurück überweist. Das ist doch gerade der Vorteil am Lastschrift Verfahren. Man kann alles selbst wieder zurück buchen. Es gibt keinen Grund einen Kredit zu gewähren.
 
wie ist denn der stand der dinge?

habe das gleiche problem.

habe 5 verträge bei denen laufen.
den tablet vertag habe ich im april 2014 online gekündigt.
weder den telefonhinweis onlien erhalten noch eine email.
nun stelle ich fest das der noch aktiv ist.

wenn wir unterstellen das dies deren taktik ist, dann ist dies in meinem falle sehr ungeschickt, denn ich werde alle meien 5 verträge bei denen kündigen sollten die das spiel weiter treiben.
 
@maista:
Siehe Nachtrag im ersten Post. Dein Fall ist natürlich um einiges krasser. 1&1 hat übrigens ein eigenes Nachrichten-System auf der Webseite. Kann gut sein, dass dort noch eine Nachricht mit ebendieser Information vorliegt.

Ich kann dir sonst leider nicht weiterhelfen. Es müssten sich einfach mal hunderte Betroffene zusammentun und eine Sammelklage gegen 1&1 und ähnliche Verbrecherfirmen einreichen.
 
Eh sorry aber was ist denn da so schwer anzurufen und die Kündigung zu bestätigen? Ging bei meiner 2 Simkarte ganz einfach und danach geprüft im Kundencenter meint ihr wirklich das geht mal eben mit einem Klick das ist ja schon ein Vorteil das man das Telefonisch und nicht per einschreiben machen muss man sollte halt alles 2 mal prüfen und nicht aja das is ja jetzt erledigt manche Menschen muss man nicht verstehen.
@maista das ist keine Taktik das ist die Normale Vorgehensweise man lockt sich im Kundencenter ein Klickt auf auf den entsprechenden Vertrag Lässt ihn vormerken für die Kündigung danach Ruft man bei der Hotline an die da sogar auf der Seite steht und Bestätigt das ganze das Gespräch wird ja sogar aufgezeichnet wenn man dem nicht gerade widerspricht.
 
Einer Sammelklage bedarf es hierbei gar nicht. Das Landgericht Kiel hat am 9.4.2015 unter AZ 15 O 99/14 in einem ähnlichen Fall eindeutig geurteilt. Das Urteil hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen erstritten.

Eine Rückrufpflicht besteht bei einer Kündigung nicht. Dabei handelt es sich um eine einseitige, nur empfangsbedürftige Willenserklärung. Diese wird mit Eingang beim Empfänger wirksam. Ich gehe davon aus, das mit fristgerechtem Eingang der Kündigung und Bestätigung (Vormerkung) durch 1&1 die Sache erledigt ist. Wenn man bei der Bank noch die Einzugsermächtigung für 1&1 storniert, können die auch kein Geld mehr abbuchen. Es obliegt 1&1 dann feststellen zu lassen, dass ein Vertragsverhältnis existiert. Dies dürfte aber sehr schwer fallen.

Sollte hier eine Verbraucherschutzorganisation aufspringen, könnte die Praxis mit der "Rückrufbitte" sogar zu einer Unterlassungsklage führen.

Hier der Links zum Urteil des LG Kiel

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1812244A.html
 
Hallo,
ich habe das gleiche Problem!! Sogar mit Anruf !!! Mein Vertrag wurde einfach verlängert bei 1und1.

Die wollen mir weiß machen ich hätte nur ein Zusatzpaket gekündigt. Obwohl in der Kündigungsbestätigung, die ich vorgezeigt habe, steht, dass 1und1 es bedauert mich als ein Kunden zu verlieren. Und das bei der Kündigung eines Zusatzvertrages??...

Ich weiß 100% das ich den kompletten Vertrag gekündigt hatte. Und selbst mit Bestätigung wurde das nicht weiter überprüft.

Was kann ich machen?
 
sid108 schrieb:
Hallo,
ich habe das gleiche Problem!! Sogar mit Anruf !!! Mein Vertrag wurde einfach verlängert bei 1und1.

Die wollen mir weiß machen ich hätte nur ein Zusatzpaket gekündigt. Obwohl in der Kündigungsbestätigung, die ich vorgezeigt habe, steht, dass 1und1 es bedauert mich als ein Kunden zu verlieren. Und das bei der Kündigung eines Zusatzvertrages??...

Ich weiß 100% das ich den kompletten Vertrag gekündigt hatte. Und selbst mit Bestätigung wurde das nicht weiter überprüft.

Was kann ich machen?

Einzugsermächtigung widerufen, widersprechen mit Hinweis auf das obengenannte Urteil.
Notfalls Anwalt konsultieren, Verbraucherzentrale,
es gibt auch noch die Möglichkeit einer Feststellungsklage
 
Zurück
Oben