Was ihr schon immer wissen wolltet... V (1. Beitrag beachten)

Man sollte es nicht austesten, es gibt einen entsprechenden Punkt im Regelwerk.
Der betroffene User ist nun auch informiert.
 
In Deutschland sind Kopfstützen gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung bei Fahrzeugen bis 3,5 t an den vorderen Außensitzen nach § 35a Abs. 2 vorgeschrieben:

(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es für die Rückbank eines PKWs keine Kopfstützenpflicht, auch wenn das Fahrzeug mit welchen ausgestattet ist, oder?

(Hintergrund: Ich klappe zur Zeit zu Trannsportzwecken oft die Rückbank um und muss dafür die Kopfstützen entfernen. Da ich in der Regel eh keine Mitfahrer auf der Rückbank habe, würde ich die Stützen nächste Zeit ganz weglassen.)
 
Solange hinten niemand sitzt ist es egal. Da wird dich keiner von der Rennleitung anhalten. In alten Autos wurden die kopfstützen hinten auch ganz weggelassen. Sollte hinten aber jemand sitzen und du hast keine Kopfstütze für den Passagier angebracht macht sich der Fahrer strafbar.( zumindest ist es beim Taxi der Fall)

Von daher Alles tutti.
 
Zuletzt bearbeitet:
wiso muss ich bei einer ueberweisung bei der sparkasse mit dem tangenerator ( manuell ) nie die blz eingeben, sondern immer nur die konto nummer und den startcode? wird die blz aus startcode und meiner kartennummer generiert? denn kontonummer könnte ja auch zu einer ganz anderen ziel bank gehören
 
Warum sollte die TAN überhaupt Informationen über die BLZ beinhalten? (Die TAN sollte prinzipiell keine Informationen enthalten, sondern nur dem Abgleich dienen.)
Es soll eine eindeutige Nummer (welche nicht eindeutig zurückgewandelt werden kann) erstellt werden, um zu verifizieren, dass derjenige, welche die Überweisung beauftragt im Besitz der EC-Karte ist. Dies wird dadurch erreicht, dass deine EC-Karte anhand der Informationen die du reingibst (Betrag, Kontonummer, Startcode) mithilfe einer nur im Chip gespeicherten (Hardware?) Verschlüsselung, die sonst nur der Bank bekannt ist, die TAN berechnet. (Die berechnende Funktion sollte nicht injektiv sein, damit obere Klammern gelten.)
Den Betrag und die Kontonummer muss man zusätzlich eingeben, damit sichergestellt wird, dass niemand (per Trojaner, gefälschter Website, usw.) deine eingegebenen Daten verändert, also dass die TAN auch wirklich zu der von dir vorgesehene Transaktion gehört.
Natürlich wäre so ein Betrug noch immer möglich, wenn jemand die gleiche Kontonummer wie der von dir vorgesehene Empfänger hat und es nur auf den von dir vorgesehenen Betrag abgesehen hat, aber dafür ist die Wahrscheinlichkeit doch nun sehr gering, abgesehen davon dass es der Profit dann auch sein wird. Auch würden Betrüger für jedes Opfer ein neues Konto (in Deutschland) benötigen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Formulierung)
Möglicherweise meint er mit Kontonummer die IBAN, kann das sein?
Da ist eine Bankleitzahl enthalten und muss daher nicht eingegeben werden.
 
Nein, bei der IBAN muss man auch nur die Letzen 10 Ziffern eingeben, wodurch die eindeutige Identifizierung der Bank auch nicht möglich ist (Prüfsumme und, bei deutschen Konten, die ganze BLZ fehlen). Und bei einer Überweisung per Kontonummer und BLZ muss man letzere wirklich nicht angeben.

Edit: Es kann natürlich sein, dass die Bank den Startcode anhand der BLZ berechnet, wobei ich da nicht den Sinn hinter sehe, da dieses nicht vor Phishing oder Man-in-the-Middle-Angriffen schützen würde.
 
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nene, ich meine nur die blz, ohne iban, wo bei der einwand mit den letzten 10 stellen natuerlich berechtigt ist. wenn ich keine blz brauche um die tan zu generieren, warum bracuhts dann die kontonummer, könnte man genauso weglassen.
 
erklärung? wie wird denn nun die tan generiert.
 
In dem Chip wird anhand der drei eingegebenen Variablen (Startcode, Kontonummer, Betrag) und weiteren internen Variablen (fester Schlüssel, wahrscheinlich Counter und evtl. noch mehr) die TAN berechnet.
Aus anderen Variablen folgt eine andere TAN und für die eingegeben Variablen ist die TAN eindeutig.
Die Variablen für die Berechnung (evtl. auch die Berechnung selbst) sind neben der Bank nur Dir bekannt (Kontonummer, Betrag) oder nur auf Deiner Karte gespeichert (evtl. Berechnung, Schlüssel, Counter, etc.). Deshalb kann die Bank anhand der erhaltenen Variablen (Kontonummer und Betrag) nun mithilfe der dir gegebenen (Startcode) und den bekannten auf der Karte gespeicherten (Schlüssel, Counter, evtl. mehr) die TAN berechnen. Selbiges machst du auch mit deinem Tangenerator und der Karte.
Sollte nun die Bank andere Variablen (Kontonummer, Betrag) erhalten haben als von Dir vorgesehen, wird auf der Seite der Bank auch eine andere TAN generiert als von Dir. Dementsprechend wird der Abgleich fehlschlagen und die Transaktion nicht autorisiert werden.

Ob die Berechnung injektiv ist weiß ich nicht, es würde aber mMn Sinn machen wenn die Berechnung bekannt ist, damit nicht auf die Variablen zurückgeschlossen werden kann. Man hätte dann aber mehrere verschiedene Variablen die zur gleichen TAN führen würden, wobei dann imo ziemlich sicher die Wahrscheinlichkeit diese Variablen zu erraten nur durch die Wahrscheinlichkeit gleich die TAN zu erraten gegeben wäre.

Kein Gewähr für Richtigkeit.
 
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Weiss jemand zufällig ob es irgendwo einen Schiebetorantrieb gibt, welches man mittels Fingerprint oder Code-Eingabe öffnen kann? Ich möchte mir so einen Antrieb am Gartentor installieren, aber ich kann nicht allen Gästen eine Fernbedienung in die Hand drücken. Die sollen sich per Code oder Finger identifizieren und dann das Tor öffnen können.

Jemand davon gehört oder gesehen?
 
Einfach mal bei den gängigen Tor/-antriebherstellern nachschauen, sowas dürfte es wohl schon geben. Für unser Garagentor (Hörmann) gibt es jedenfalls die Möglichkeit, mit einem Code zu öffnen.
Andere Hersteller haben bestimmt ähnliche Systeme und das lässt sich bestimmt auch bei einem Schiebetorantrieb installieren.
 
Man kann auch ohne weiteres einen einfachen Torantrieb, der mittels Taster gesteuert wird, um die Komponente Fingerabdrucksensor erweitern. In diesem Falle reicht ein einfacher, potentialfreier Kontakt, um mit dem Torsystem verknüpft zu werden. Man ist also nicht zwangsläufig auf die enge Produktauswahl der Hersteller limitiert.

Wobei ich jetzt einen Fingerprint-Sensoren in den meisten Ausführungen für ebenso sicher halte, wie einen knallgelben Pilzkopf-Taster außen am Tor. Aber das kann auch nur meine Einschätzung sein.
 
Dürfen Ärzte sich selber Medikamente verschreiben oder wieso überhaupt verschreiben, wenn er die Tabletten einfach einpacken kann und dann zuhause schlucken? Ich stelle mir das irgendwie locker vor, der kann alles machen was er will.
 
Ein Arzt hat einen Arztausweis und kann mit dem in jeder Apo theoretisch bekommen, was er möchte (exklusive BtM, afaik bedarf es dafür andere Wege und Genehmigungen; z.B. ambulante Suchtärzte/Schmerztherapeuten -> FA für Neurologie). Wäre sonst auch witzlos, muss er doch auch Standardmedikamente in seiner Praxis vorhalten, die Verschreibungspflichtig sind (und nicht alles bringt der Pharmareferendar als kostenlose Probe vorbei).
Wenn du auf Selbstbehandlungen hinaus willst: kann er selbstverständlich nicht mit der Kasse abrechnen und ein guter Arzt wird weder sich selbst noch nahe Angehörige "unter der Hand" betreuen. Schon aus versicherungstechnischen und moralischen Gründen.
Dass es natürlich schwarze Schafe gibt, die das trotzdem so handhaben, ist selbsterklärend, aber ganz sicher nicht die Norm.
 
Das sind dann aber nicht wenige schwarze Schafe. Ich hab von nahezu jeder Person, die im Gesundheitswesen mit Medkamenten arbeitet, gehört, dass die sich nen kleinen Vorrat anlegen. Ob Arzt, Apotheker, Schwester oder Pfleger, Dokumentation hin und her, es kann nie Schaden, gewisse Sachen im Haushalt zu habe.
 
Ich denke mal alles was über die "normalen" Geschichten (Paracetamol, Ibuprofen, Aspirin, Hustensaft etc.) hinausgeht, die man auch rezeptfrei in der Apotheke bekommt, benötigt eine Rücksprache mit dem Arzt. Sollte man also nicht unbedingt einfach zuhause lagern und bei Bedarf schlucken.
 
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