Verkäufer meldet sich nicht bei eBay Kleinanzeigen!

freshprince2002 schrieb:
Es reicht, wenn er sagt, er habe es verschickt. Zur Not auch mit einer eidesstattlichen Versicherung.

Das ist falsch, denn im Falle eines Klageverfahrens wäre der Verkäufer Partei des Prozesses und kann damit zwar Dinge vor Gericht behaupten, diese Behauptungen haben aber mangels Zeugeneigenschaft einer Partei keinen Wert, solange sie nicht anderweitig bewiesen werden können.
 
Danke für die weiteren Antworten!

Der Verkäufer hat nicht geschrieben, dass er die Ware verschickt hat. Er schrieb, er würde verschicken, sobald die Werstellung auf sein Konto erfolgt ist! Seitdem hat keine weitere Korrespondanz in irgendeiner Form stattgefunden, da er sich schlicht und ergreifend nicht auf meine Anfragen hin meldet.
Lars_SHG schrieb:
.....das ist auch zwingend notwendig, denn Du hast ja noch keine weiteren Schritte angekündigt!
Bereits in meiner letzten Nachricht an Ihn am Montag hatte ich eine schriftliche Frist bis Freitag (sorry, hier hatte ich mich vertan) gesetzt, mir bloße Rückmeldung über die von mir gekaufte Ware zu erteilen. Ich schrieb ebenso, dass ich Verständnis für etwaige Lieferverzögerungen aufgrund privater Umstände hätte.

Zum versicherten Versand: Das ist richtig, ich habe nicht auf einen versicherten Versand bestanden. Die Versandart wurde in der gesamten Kommunikation aber auch nicht erwähnt.

Bislang habe ich natürlich weiterhin keine Ware erhalten. Und keine Rückmeldung.

Gruß
 
^^
ja nur leider sieht die realität anders aus, der "normalo" heult sich iwo zb.b in nem forum am ende darüber aus betubbt worden zu sein, hat dann aber nicht den bock mal eben ne online anzeige zu machen (jetzt noch nicht auf den te bezogen ;) )
 
Habe übrigens am Montag Strafanzeige erststattet.
 
ein problem ist mitnichten das ein betrug laut gesetz ja eine mutwilligkeit voraußsetzt in diesem fall zb das er die ware nie hatte was natürlich nicht der fall sein muss. aus diesen gründen sind betrugs verfahren auch oft sinnlos weil sie spätestens vor gericht an mangelnden beweisen der mutwilligkeit scheitern.

natürlich steht der zivilrechtliche aspekt offen der ein einklagen der summe zulässt. solche verfahren sind aber sehr langwierig da es kaum zivilgerichte/richter gibt
 
Eine Betrugsanzeige ist aber trotzdem sinnvoll. Eine Anzeige alleine mag zwar nichts zu bewirken, aber wenn diese sich sammeln, da mehrere Leute betrogen wurden, dann schaut sich der Staatsanwalt das schon irgendwann an.
 
Stimmt.

Und außerdem ist es auch sinnvoll, wenn man gern der wahren Identität des Verkäufers näherkommen möchte.
 
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