ebay Käufer will Grafikkarte zurückschicken

g4mer

Cadet 1st Year
Registriert
Jan. 2015
Beiträge
12
Hallo Leute.
Mein Bruder hat vor paar Tagen für mich meine GTX 660 ti bei ebay verkauft. Die Karte funktionierte bis zum Verkauf Einwandfrei und wurde per DHL verschickt. Jetzt will der Käufer die Karte zurückschicken, da die Karte nicht wie angegeben ohne Schäden sei.
Bei ihm vibrieren/surren/brummen die Lüfter. Er hat mir auch ein Video als Beweis geschickt und auch ich konnte das Geräusch wahrnehmen. Er meint, dass das Problem zu "90 %" vor dem Verkauf entstanden sein muss. Allerding hatte ich dieses Problem definitiv mit der Karte nicht, weshalb ich jetzt nicht genau weiß, was ich tun soll. Ich habe ihm erst mal gesagt, dass es sich wahrscheinlich um Transportschäden handelt und er sich in dem Fall an DHL wenden könne. Ich brauche schnell Antworten, da er sich momentan noch auf Gespräche einlässt.

Vielen dank schon mal im Voraus für Antworten.
 
Nun, man müsste zunächst mal wissen, ob Du rechtswirksam die Gewährleistung ausgeschlossen hattest ?
 
Ja, das habe ich natürlich gemacht.
Ich weiß nicht ob das wichtig ist, aber der Käufer hat per PayPal gezahlt
 
Bei Paypal haste schon verkackt. Er wird zu 100% sein Geld wieder sehen. Egal ob er im unrecht ist oder nicht. Paypal eben. Gibt den Käufern zu 99% immer recht. Ich spreche aus Erfahrung. Hatte hier auch mal nen ellenlangen Thread offen deswegen. Trotz zahlreicher Beweise samt Video, Fotos usw hat er trotzdem sein Geld wieder bekommen. War so offensichtlich das ich im Recht war. Gebracht hats mir trotzdem nix^^

Sag zu ihm erstmal du nimmst sie nicht zurück und bla. Dann soll er nen Fall eröffnen. Und dann einfach gucken wie weit er geht. Sollte es zu nem Fall kommen lass ruhig auslaufen und Ebay entscheiden. Dann wird er sicher sein Geld wiederbekommen und dir die Karte zurückschicken. Dann nimmste sie halt. Schickst sie auf Garantie ein oder reparierst sie selber. Oder verkaufst sie wieder erneut als defekt.

Das nächste mal nur Überweisung akzeptieren :) Bezahlen mit Paypal ja. Verkaufen nein. Sieh es als Lehrgeld an.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Werden die das in jedem Fall tun? Ich habe die Karte ja genauso abgeschickt wie auf ebay beschrieben, also ohne jegliche Mängel. Das heißt, dass das Problem ja erst nach dem Verschicken aufgetreten ist.
 
g4mer schrieb:
Werden die das in jedem Fall tun? Ich habe die Karte ja genauso abgeschickt wie auf ebay beschrieben, also ohne jegliche Mängel. Das heißt, dass das Problem ja erst nach dem Verschicken aufgetreten ist.

Ist Paypal schnuppe.

Achja und sag ihm mal er soll die Lüfter massieren. Hört sich jetzt blöd an aber ist so. Hatte ich auch erst letztens bei ner Graka die ich hier im Forum gekauft habe. Die Lüfter hatten sich beim Transport anscheinend ein wenig verlegt und ein Schleifgeräusch war zu hören im Betrieb. Einfach ausbauen vor sich hinlegen und sanft (nicht zu sehr in eine Richtung drücken) massieren. Eben in alle Richtungen bewegen soweit es ohne viel Kraft möglich ist. 2-3 Minuten reichen schon. Das kann schon Wunder bewirken.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Man kann keine Gewährleistung zu 100% ausschließen. Natürlich muss das Produkt genau dem entsprechen, was man in dem Verkaufstext geschrieben hat. Tut es das nicht, ist man auch als Privatverkäufer in der Verantwortung.

Warum sollte der Käufer sich die Lütfergeräusche einfallen lassen? Er hat Dir doch auch ein Video als Beweis zukommen lassen. Es könnte natürlich sein, dass er da eine andere 660 hat. Wenn Du sie zurück nimmst dann musst Du eben genau drauf achten, ob es denn auch Deine ist.

Und was DHL angeht. Da musst Du Dich drum kümmern. Du hast DHL beauftragt. Nicht der Käufer. Der Käufer kann sich gar nicht an DHL wenden.
 
Naja vllt. schaffe ich es ja mich irgendwie mit dem Käufer zu einigen, in dem ich etwas Preisnachlas oder so gebe.
 
g4mer schrieb:
Naja vllt. schaffe ich es ja mich irgendwie mit dem Käufer zu einigen, in dem ich etwas Preisnachlas oder so gebe.

Ne. Wäre ja ein Schuldeingeständnis deinerseits^^ Mach es so wie ich es oben geschrieben habe.
 
Rein tatsächlich kann verschiedenes hinter einer falschen Behauptung des Käufers stehen: Er kann den Kauf bereuen. Er hat vllt nur mal schauen wollen, wie weit man die Karte übertakten kann. Es kann sein, dass er selbst dieses Modell schon hatte und es nun gern austauschen möchte.

Man kann sicher einiges zum Rechtlichen sagen; aber viel gravierender ist nun mal der Punkt Paypal. Wenn man sich hart durchsetzen möchte, muss man eben das Geld vom Paypal-Konto abziehen und einen Streit riskieren.
 
g4mer schrieb:
Werden die das in jedem Fall tun? Ich habe die Karte ja genauso abgeschickt wie auf ebay beschrieben, also ohne jegliche Mängel. Das heißt, dass das Problem ja erst nach dem Verschicken aufgetreten ist.

Du sagst zwar, dass Du Gewährleistung ausgeschlossen hast; aber ob Du die wirklich rechtswirksam ausgeschlossen hast, könnte man erst dann feststellen, wenn man wüßte, wie Du das genau formuliert hast; viele schließen die Gewährleistung nämlich nur vermeintlich aus und haften dann doch !

Wenn Paypal den Käufrschutz zu Unrecht gewähren könnte - dieser Meinung bist Du ja - dann kannst Du Dich dagegen schützen, indem Du sofort Dein Konto auf Null stellts und dieses am besten sofort kündigst ! Dann könntest Du Paypal auf ihrer unrechtmässigen Rückforderung sitzen lassen - einklagen werden die das nicht; Du könntest halt nur Paypal nicht mehr benutzen künftig !
 
Ok werde ich versuchen. Vllt. funktioniert das mit dem "Massieren" in diesem Fall ja auch.
 
de la Cruz schrieb:
Wenn Paypal den Käufrschutz zu Unrecht gewähren könnte - dieser Meinung bist Du ja - dann kannst Du Dich dagegen schützen, indem Du sofort Dein Konto auf Null stellts und dieses am besten sofort kündigst ! Dann könntest Du Paypal auf ihrer unrechtmässigen Rückforderung sitzen lassen - einklagen werden die das nicht; Du könntest halt nur Paypal nicht mehr benutzen künftig !

Das bezweifle ich mal stark. Die werden alles in Bewegung setzen um an ihre Kohle zu kommen. Denkste die sind dumm? Würde ja dann jeder so machen. Selbst wenn kein Geld aufn Konto ist gehts einfach ins Minus und du bekommst Mahnungen usw... So einfach ist das nicht ;) Oder machste Schulden bei deiner Bank und lässt dann das Konto schließen und die Schulden sind weg?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
BlubbsDE schrieb:
Man kann keine Gewährleistung zu 100% ausschließen.

Natürlich kann man als Privatverkäufer Gewährleistung (rechtlich: Sachmängelhaftung) völlig ausschließen !
 
Ja, dann nenne es eben anders. Was hier in dem Fall zu Grunde liegt, das kann man auch als Privatverkäufer nicht ausschließen

Wenn das Produkt nicht zu 100% dem entspricht, was man in der Auktion geschrieben hat, dann ist man auch als Privatverkäufer in der Verantwortung für das Produkt.
 
Stimmt, aber das betrifft < zugesicherte Eigenschaften > und nicht die Sachmängelhaftung ! Und beim Privatverkauf ist der Käufer beweispflichtig und da ist es nachgerade unmöglich,im vorliegenden Falle den Beweis zu führen.


Und was DHL betrifft, da müsste schon der Empfänger bei DHL einen Schade anzeigen; das steht auch so in den Versandbedingungen, denn der Absender stellt ja schlieplich einen möglichen Verandschaden nicht fest. Bei dem vorliegenden Problem schließe ich allerdings aus, dass DHL einen Versandschaden anerkennen würde.
 
Livxe schrieb:
Das bezweifle ich mal stark. Die werden alles in Bewegung setzen um an ihre Kohle zu kommen. Denkste die sind dumm? Würde ja dann jeder so machen. Selbst wenn kein Geld aufn Konto ist gehts einfach ins Minus und du bekommst Mahnungen usw... So einfach ist das nicht ;) Oder machste Schulden bei deiner Bank und lässt dann das Konto schließen und die Schulden sind weg?

Sie machen nicht alles, denn sie werden keine Klage erheben, weil diese komplett aussichtlos wäre. Solange der Verkäufer seinen vertraglichen Pfichten gemäß BGB nachgekommen ist, ist alles tutti. Da interessieren die PayPal AGB auch relativ wenig, denn das BGB steht ja darüber.
 
de la Cruz schrieb:
Und was DHL betrifft, da müsste schon der Empfänger bei DHL einen Schade anzeigen; das steht auch so in den Versandbedingungen, denn der Absender stellt ja schlieplich einen möglichen Verandschaden nicht fest. Bei dem vorliegenden Problem schließe ich allerdings aus, dass DHL einen Versandschaden anerkennen würde.

Falsch. Geht ein Paket z.B. verloren kann nur der Absender einen Fall bei DHL eröffnen. Nicht der Empfänger. Genauso ist es bei Beschädigungen.

Selber schon 3 mal gehabt.
 
Um nur mal die Schwierigkeiten, hier eine Lösung zu finden anzudeuten, ein Punkt zitiert: "Und beim Privatverkauf ist der Käufer beweispflichtig und da ist es nachgerade unmöglich,im vorliegenden Falle den Beweis zu führen." - So einfach kann man das nicht sagen! Ein Käufer kann nach Empfang der Sache auch prüfen und feststellen, dass er das Gelieferte nicht als Erfüllung gelten lassen will; und schon wäre in der Beweislast wieder der Verkäufer.

Sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht kann man so viel sagen, dass so pauschale Aussagen - Gewährleistung könne 100 % ausgeschlossen werden - nicht weit tragen.
 
Zurück
Oben