ebay Käufer will Grafikkarte zurückschicken

@ Livxe

Du irrst !

Klar, wenn ein Paket verloren geht, dann kann nur der Absender seine Rechte geltend machen ! Aber da redest Du von etwas, um was es vorliegend überhaupt nicht geht !!!

Wird das Paket aber zugestellt, dann muss der Empfänger den ordnungsgemässen Empfang quittieren; tut er das nicht, oder stellt der innerhalb angemessener Frist nach Zustellung einen Transportschaden fest, muss er diesen bei DHL melden und DHL prüft dann die Sache und leistet ihm dann ggfls. Schadenersatz !

Ausgeschlossen ist natürlichnicht, dass auch der Abender aktiv wird, falls der Empfänger ihn entsprechend in Kenntnis setzt ! Schadenersatz empfängt aber immer nur der Empfänger, sobald er den Empfang quittiert hat !
 
Du musst nicht nach Paragraphen suchen. Dein eigentliches Problem ist vor allem Paypal.
 
Kossem schrieb:
Du musst nicht nach Paragraphen suchen. Dein eigentliches Problem ist vor allem Paypal.

This^^

Wie gesagt entweder zurücknehmen und ihm das Geld zurücksenden oder Paypal zieht dir das Geld sowieso ab. Recht bekommt der Käufer so oder so. Paragraphen hin oder her.

Was passiert wenn Paypal nicht an ihr Geld von dir kommt dazu kann ich leider nichts sagen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke für die vielen Antworten.
Das mit Paypal werde ich mir definitiv merken.
Der Käufer meinte jetzt erst mal, dass er sich gerne an DHL wenden könne.
 
@ Livex

Erstens ist es nicht wirklich so, dass der Käufer "so oder so" Recht bekommt, da kann man es dann urchaus auch mal drauf ankommen lassen; Paypal bzw. Ebay lösen das Problem oftmals auch so, dass Sie dem Käufer aus Kulanz einen Teilbetrag zurückerstatten und diesen dann dem Verkäufer nicht belasten.

Dies passiert in Fällen, in denen die Sachlage nicht oder nur schwierig aufzuklären wäre und ein entsprechendes Vorgehen zur ufklärung auch für Paypal/Ebay teuerer würde als die Kulanz !

Dies hier scheint mir ein Fall zu sein, der aufgrud der Sachlage so ablaufen könnte !

Also bitte: nicht immer sofort alles Verabsolutieren !
 
Was auch noch geht wäre dem Käufer eine Mängelbeseitigung anzubieten (was eigentlich laut Gesetz auch vorgesehen ist). Wenn die Karte einwandfrei läuft und nur der Lüfter defekt ist, würde ich bei Garantie den Lüfter zum hersteller schicken. Wenn keine Garantie vorhanden ist dann würde ich selber den Lüfter oder Kühler tauschen.
 
Hör bloß nicht auf dacapo !

Private Reparaturen ! Wo gibts denn so was !

Am Schluss hängst Du nicht nur in der Sachmängelhaftung, sondern auch noch in der Produkthaftpflicht ! Und die verjährt erst nach 30 Jahren !!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht ob ich den Beleg dafür habe, da ich die Karte mit einem kompletten PC gekauft habe.
Ich habe etwas über 100 Euro dafür bekommen, weshalb ich nicht weiß, ob sich das selber reparieren aus Kostentechnischen
Gründen für mich lohnen würde.
 
Wenn Du die Karte im Komplett-PC gkauft hast, sieht es mit der Garantie ohnedies schlecht aus, denn Du hast sie ja selbst ausgebaut !

Entweder nimm die Karte aus Kulanz zurück und erstatte den Kaufpreis, dann bist Du allen Ärger los; oder bestehe darauf, dass Du mängelfrei geliefert hast; dann hast Du auch gute Karten - mögliche Probleme mit Paypal sitze einfach aus, da passiert auch nix !
 
@de la Cruz
die Alternative ist dann, dass Paypal das Geld dem Käufer zurückgibt. Als erstes muss man bedenken, auch wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde ist man zumindest verantwortlich das Produkt so zu versenden wie es beschrieben worden ist. Laut Käufer scheint dies nicht der Fall zu sein, daraus ergibt sich dann für den Verkäufer so oder so die Verpflichtung der Mängelbeseitigung. Alternativ kann der Käufer natürlich auch Paypal Käuferschutz in Anspruch nehmen und wird zu 99% sein Geld zurückbekommen.

@g4mer
ein Lüfter oder gar der ganze Kühler bekommt man ab ca. 15 Euro somit würde sich das vielleicht doch lohnen. Sehe es mal so: Wenn du die Karte zurückbekommst weil Paypal dem Käufer sein Geld zurückgibt dann kannst du die Karte auch nicht mehr vernünftig verkaufen. Entweder als teil defekt was einen geringeren Kaufpreis nach sich zieht, oder du musst die Karte selber weiter nutzen^^

€dit:
Paypal aussitzen ist das dümmste was ich je gehört habe. Wenn man ins Minus rutscht, kann man erstens seinen Paypal Account nicht mehr nutzen und zweitens gibt Paypal die Sache konsequent an Inkasso weiter was die Sache teurer macht. Natürlich kann man dann einen langwierigen Rechtsstreit vom Zaun brechen, wünsche da viel Spaß dabei
 
Zuletzt bearbeitet:
@ dacapo

Du verbreitest weiterhin wüste Spekulationen !

Wo sollte es erwiesen worden sein, dass der Verkäufer nicht ordnungsgemäss versendet hat ? Und selbst wenn, dann müsste der Käufer das beweisen und ggfls. Klage einreichen ! Alles absurdes Theater, deshalb wird das Ganze höchtwahrscheinlich allenfalls bei Paypal landen !

Und zu Paypal ist auch alles gesagt ! Erst mal abwarten was die entscheiden !


Und nochmal zu Deiner Reparaturempfehlung: Wenn dem Käufer nach den von Dir empfohlenen Basteleien der Rechner abraucht, dann haftet der Verkäufer 30 Jahre lang !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persönlich wäre auch für Aussitzen, wenn ich mich insgesamt im Recht sehe. Nur weil Paypal meint, Recht zu haben, muss ich dem nicht zustimmen - sollen sie gerne klagen.
 
Ich habe das hier zum Gewährleistungsausschluss geschrieben
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung. Die Rückgabe ist ausgeschlossen."

@de la Cruz
Wie genau kann man denn nicht ordnungsgemäß versenden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kossem schrieb:
Ich persönlich wäre auch für Aussitzen, wenn ich mich insgesamt im Recht sehe. Nur weil Paypal meint, Recht zu haben, muss ich dem nicht zustimmen - sollen sie gerne klagen.

Paypal wird nicht klagen, weil bei höchst ungewissem Ausgang des Verfahrens die Kosten dafür auch nicht mal im Ansatz dazu in einer vernünftigen Relation stehen würden ! Es ist kein einziger Fall weltweit dokumentiert, wo Paypal in einem solchen Fall schon mal den Klageweg beschritten hätte.
 
de la Cruz schrieb:
Und nochmal zu Deiner Reparaturempfehlung: Wenn dem Käufer nach den von Dir empfohlenen Basteleien der Rechner abraucht, dann haftet der Verkäufer 30 Jahre lang !

Das ist Quatsch, denn von einem Kühlerwechsel oder Lüftertausch der Grafikkarte wird sicherlich nicht der ganze Rechner des Käufers abrauchen:rolleyes:
 
g4mer schrieb:
Ich habe das hier zum Gewährleistungsausschluss geschrieben
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung. Die Rückgabe ist ausgeschlossen."

Das dürfte genügen, obwohl Du korrekter Weise besser schreiben würdest: unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung gemäߧ 437 ff BGB

g4mer schrieb:
@de la Cruz
Wie genau kann man denn nicht ordnungsgemäß versenden?


Nun, indem man beipielweise nicht so verpackst, dass die Verpackung normalen Belastungen des Versandes standhält und die versendete Ware aussreichend schützen kann.
 
Nochmal zum Versand.
Ich habe bei ebay geschrieben, dass die Karte per DHL gesendet wird.
Dies wurde auch gemacht. Es wurde extra ein Karton gekauft und dieser mit sehr viel zerklülltem Zeitungspapier ausgekleidet, was normalerweise Sehr gut schützt.
Da kam dann die Karte in Originalverpackung rein und dann mit noch mehr Material ausgekleidet.
 
Zurück
Oben