Mindfactory Garantie

Julxp

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Nov. 2014
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Ich habe vor kurzem eine GTX 970 von Palit wegen einem Defekt zurückgeschickt. Mindfactory hat mir nun mitgeteilt das die Karte zum Hersteller geht und dies lange dauert. Ich habe nun Mindfactory eine Frist für die Nacherfüllung von 14 Tagen gesetzt.
Mindfactory hat mir nun diese E-Mail gesendt:

wir haben Ihre Reklamation zur Kenntnis genommen.
Ihre zurückgesendete Ware ist bei uns eingetroffen und wurde von uns zum Hersteller / Vorlieferanten zwecks Umtausch bzw. Reparatur weitergeleitet.

Eine Frist von 14 Tagen ist in diesem Falle nicht sehr angemessen.

Wir sind bemüht, Ihre Reklamation schnellstmöglich in Ihrem Sinne abzuwickeln und bearbeiten zu lassen.
Da wir auf die Bearbeitungszeit des Herstellers bzw. des Vorlieferanten keinen Einfluss haben, können wir dazu keine Stellung nehmen.
Wir bitte sie um etwas Geduld.

Wer steht nun im Recht. Habe ich nicht eigentlich Garantie beim Händler?
 
Wann wurde sie denn gekauft?

Du hast Gewährleistung beim Händler. Keine Garantie. Und bei der Gewährleistung musst Du nach 6 Monaten dem Händler beweisen, dass der aufgetretene Fehler auch schon beim Kauf bestanden hat. Und in der Praxis schicken die Händler dann eben nach 6 Monaten die Karte zum Hersteller und nutzen dann die Garantie des Herstellers. Das mag nicht schön sein für Dich, aber es ist durchaus korrekt.
 
Ich verstehe nicht, warum Garantie/ Gewährleistung etwas mit diesem Fall zutun hat.
Du verstehst wahrscheinlich nicht, warum der Vorgang solange dauert und denkst du kannst ihn mittels Gewährleistung beschleunigen?

Oder verstehst du nicht warum du einfach nicht eine neue Grafikkarte bekommen hast? Das wäre Kulanz. In diesem Fall ist der Händler mit seiner Gewährleistung nur verpflichtet deine Karte zu reparieren/ reparieren zu lassen.

Damit der Vorgang das nächste Mal etwas schneller abläuft, kannst du deine Karte auch direkt an den Hersteller schicken.
 
Ja aber ich darf doch laut Gesetzt eine Frist setzten bis der Sachmangel. Behoben wird, oder?
 
Ja, und sie muss angemessen sein. Und darüber kann man eben streiten. Und das ist eben in den Augen von MF zu kurz. Wenn Du nach 4 Wochen nichts hörst, dann kannst Du mal dran denken, eine Frist von 14 Tagen zu setzen. Aber nicht direkt nach dem einsenden.
 
Julxp, du solltest vor allem mal noch die Fragen beantworten ;) Wann hast du denn nun gekauft?

Vier Wochen zu warten, um dann noch mal 14 Tage zu setzen, halte ich für weit überzogen. Das schöne ist, dass sich das Problem auflöst, wenn man sich vor Augen führt: Als Verbraucher musst du gar keine Frist setzen. Es genügt, dass eine angemessene Zeit verstreicht; ohne besondere Fristsetzung.

Und 14 Tage sollte ausreichen - immerhin muss der Verkäufer ja nicht reparieren; er kann auch austauschen. Wenn Käufer das so will, hat das auch zu passieren (das Verweigerungsrecht des Verkäufers bitte nicht überstrapazieren). In der Praxis ist es aber denn so, dass ich mich nicht um ein paar Tage oder mal ein zwei Wochen mehr oder weniger streite, wenn ich davon ausgehen darf, dass mir der Händler keinen Bären aufbinden will. Wenn ich es 14 Tage ohne Graka schaffe, dann schaffe ich es auch mal noch länger.

Wenn mir der Händler aber doch einen Bären aufbinden möchte und vllt sogar beabsichtigt, die Nacherfüllung ganz abzulehnen, nachdem er mich sechs Wochen mürbe gemacht hat, dann ärgere ich mich natürlich, nicht "rechtzeitig" zurückgetreten zu sein ;)
 
Wie ich betonte, stelle ich auf die Beteiligung eines Verbrauchers ab. Mein letzter Kenntnisstand ist, dass ein Fristsetzungserfordernis der zugrundeliegenden EU-Richtlinie widerspricht; darum wird richtlinienkonform ausgelegt mit der Folge, dass Verbraucher eine Frist nicht setzen müssen. Sind mir Neuigkeiten dazu entgangen?

Und nenn mich ruhig einfach K ;D
 
Also ich habe die Graka vor 2 Monaten gekauft. Ist eine Frist von 14 Tagen nicht angemessen? Wenn ich mir eine Graka kaufe, dann kann ich doch innerhalb von den ersten 6 Monaten, wo noch keinen Beweislast Umkehr erfolgt ist, erwarten das wenn es der Hersteller nicht schafft die Graka in 2 Wochen zu reparieren, das ich dann ein neues Modell bekomme.
 
Lass das Thema der Beweislast und der ersten sechs Monate mal außen vor. Soweit ich den beschriebenen Sachverhalt erkenne, wurde das Vorliegen eines Gewährleistungsfalles anerkannt. Du hättest sofort zwischen Austausch und Reparatur wählen können; doch wie es aussieht, hast du die Wahl dem Verkäufer überlassen.

Du kannst ihm gern vorhalten, die ungünstigere Wahl getroffen zu haben (bzw dass der Hersteller die wohl ungünstigere Wahl getroffen hat und der Händler sich dies zurechnen lassen muss) und darum einen Fristablauf behaupten und vom Vertrag zurücktreten. Wenn ihr euch nicht außergerichtlich einigt, wird ein Gericht darüber befinden, ob du tatsächlich zum Rücktritt berechtigt warst.

An dieser Stelle sollte aber bei dir die praktische Vernunft eintreten: Auch wenn du es im Zweifel auf einen gerichtlichen Streit ankommen lässt und gewinnst, hast du rein faktisch davon die Grafikkarte nicht schneller! So solltest du also nur handeln, wenn du die Graka nicht mehr willst oder es dir um ein individuelles Prinzip geht.
Ergänzung ()

Wenn du dir völlig sicher bist, im Recht zu sein, kannst du natürlich direkt eine neue Karte kaufen. Kann aber auch schief gehen - dann hast halt zwei Karten^^
 
Ok schonmal Danke für die Antwort. Bei Mindfactory kann man sich es nicht aussuchen ob repariert oder ausgetauscht wird. Nochmal kurz zur Klarstellung. Ist die Frist die ich gesetzt habe theoretisch schon gültig, auch wenn MF dies nicht für angemessen hält. Kann ich also nach den 14 Tagen theoretisch zurücktreten?
 
Nein du kannst nicht zurück treten. Der Händler hat zwei Nachbesserungsversuche.
Und er muss nicht austauschen. Denn dies wäre nicht verhältnismäßig. Die reparierte Karte könnte er nur noch als gebrauchte Ware verkaufen und hätte dadurch mehr kosten.

Auch ist es üblich das solch eine Reparatur mal 6 Wochen dauern kann und daher deine 2 Wochen unverhältnismäßig sind.
 
Ob das Übliche - sechs Wochen - auch angemessen ist, lass ich mal dahingestellt.

Dass die Reparatur der Karte günstiger ist als der Minderwert eines Gebrauchtverkaufs, will ich so schon mal bezweifeln; aber selbst wenn, dann ist deshalb der Austausch noch nicht unverhältnismäßig. Die vom Käufer gewählte Art darf ruhig teurer sein.

Die Erwähnung zweier Nachbesserungsversuche ist auch irreführend: Die Folgen des Nichteinhaltens einer Frist bleiben von einer sonst möglicherweise zustehenden Zahl an Nachbesserungsversuchen unberührt.

Julxp, was deine Frage angeht, ob die Frist theoretisch schon gültig ist: Ja, weil wie gesagt schon nicht erforderlich ist, dass du überhaupt ausdrücklich eine Frist setzt. Ob mehr als vierzehn Tage zumutbar ist, ist aber eine andere Frage; dazu habe ich auch nichts weiter zu sagen. Im Zweifel musst du den Gegner oder den Richter überzeugen - nicht wir dich.
 
MF hat ja folgendes geschrieben: Wir sind bemüht, Ihre Reklamation schnellstmöglich in Ihrem Sinne abzuwickeln und bearbeiten zu lassen.
Da wir auf die Bearbeitungszeit des Herstellers bzw. des Vorlieferanten keinen Einfluss haben, können wir dazu keine Stellung nehmen.

Wenn ich aber nun eine 14 Tage Frist setze muss ich die überhaupt dem Händler setzen? Und kann ich wenn der Händler die Karte noch nicht erhalten hat eine neue vom Händler fordern oder halt zurücktreten? Ich habe mal gelesen das man in den ersten 6 Monaten nach Verkauf auch noch Garantie beim Händler hat.
 
Es steht doch alles hier, was Du jetzt noch mal gefragt hast. Der Händler darf sogar bei ein und demselben Fehler 3x nachbessern, bevor Du vom Kaufvertrag zurück treten kannst (=Geld zurück).

Garantie ist immer vom Hersteller. Du meinst die Gewährleistung. Und die erfüllt MF ja. Und wie sie sie erfüllen, das ist ja nicht Deine Sache. Wenn sie die Karte zum Hersteller senden, dann erfüllen sie ihre Gewährleistungspflicht eben auf diese Art.
 
Ja aber dafür darf er sich doch nicht unendlich lange Zeit lassen und ich habe gefragt ob es korrekt ist dem Händler die Frist zu setzen und ob ich von dem Händler einen Austausch fordern kann.
 
Steht doch auch alles hier. Sicher kannst Du eine 14 Tage Frist setzen. Aber ob sie angemessen ist, das steht auf einem anderen Blatt. Und sie muss eben angemessen sein. Du wirst mit der Fristsetzung von 14 Tagen vor einer unabhängigen Instanz eher keine Bestätigung bekommen. Für MF ist sie eben nicht angemessen.
 
BlubbsDE: "Es steht doch alles hier, was Du jetzt noch mal gefragt hast."

Julxp: "Ja aber dafür darf er sich doch nicht unendlich lange Zeit lassen und ich habe gefragt ob es korrekt ist dem Händler die Frist zu setzen und ob ich von dem Händler einen Austausch fordern kann."

- Du hättest sofort zwischen Austausch und Reparatur wählen können; doch wie es aussieht, hast du die Wahl dem Verkäufer überlassen.

Wenn ihr euch nicht außergerichtlich einigt, wird ein Gericht darüber befinden, ob du tatsächlich zum Rücktritt berechtigt warst.

Julxp, was deine Frage angeht, ob die Frist theoretisch schon gültig ist: Ja, weil wie gesagt schon nicht erforderlich ist, dass du überhaupt ausdrücklich eine Frist setzt.


(Sry, wenn ich grad nur mich zitiere; bin über die anderen Angaben nicht so im Bilde.)

Es wurde also tatsächlich alles gesagt. Eine Versicherung, dass du nun morgen deine Grafikkarte hast, kannst du aber hier nicht erwarten. Genauso wenig kannst du zum Bürgermeister oder einem Magier gehen, der dir dein Recht herbeizaubern könnte. Du musst nun mit den Infos leben und danach entscheiden.
 
Das Nächste mal eventuell Anrufen und abklären was dir MF Für Möglichkeiten Bietet.

Du hast ja Quasi gesagt: "hier habt ihr die Karte, macht mal"
Und MF hat dann gesagt: "Wunderbar, die Bekommt der Hersteller, der macht das schon (in 6 Wochen)"

--> Frag nach 4 Wochen nochmal nach was Sache ist und mach dann bei bedarf Druck.
 
Kossem schrieb:
Wie ich betonte, stelle ich auf die Beteiligung eines Verbrauchers ab. Mein letzter Kenntnisstand ist, dass ein Fristsetzungserfordernis der zugrundeliegenden EU-Richtlinie widerspricht; darum wird richtlinienkonform ausgelegt mit der Folge, dass Verbraucher eine Frist nicht setzen müssen. Sind mir Neuigkeiten dazu entgangen?

Nein du hast Recht, da war ich Falsch informiert! Sorry!
 
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