Mindfactory Garantie

Kossem schrieb:
Du hättest sofort zwischen Austausch und Reparatur wählen können; doch wie es aussieht, hast du die Wahl dem Verkäufer überlassen.

Es kommt vornehmlich darauf an, um welche Art von Defekt es sich bei dem Kaufgegenstand handelt. Sind die Kosten für den Austausch für den Verkäufer unverhältnismaßig, kann der einen Austausch auch einfach ablehnen. Die häufigsten Defekte bei Grafikkarten sind ja i.d.R defekte Lüfter oder defekter VRAM. Das lässt sich alles im Verhältnis zum ursprünglichen Warenwert, leicht und relativ kostengünstig beheben. Gerade deswegen und weil die meisten Händler eine richtige technische Überprüfung (Voruntersuchugen, auf die die Händler eigentlich Anspruch haben) selbst gar nicht leisten können bzw. wollen. Auch können die wenigsten Käufer selbst die Fehlerquelle genau bestimmen. Daher läuft das immer auf eine Reperatur hinaus.

Bei Elektronik ist ein direkter Austausch, außer der Händler/Hersteller bietet das aus Kulanz selbst an, eher untypisch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe bei erster Erwähnung extra darauf hingewiesen, dass ein Verweigerungsrecht besteht, aber überstrapaziert wird - das kann man meinetwegen anders sehen, aber ausbreiten muss man das dann wohl nicht mehr, ich kann es jedenfalls nicht mehr hören. Wo du aber meinen Satz zitiert hast, ging es gerade darum, dass der Käufer selbst die Wahl abgegeben hat.
 
Ob es überstrapaziert wird oder nicht spielt kaum eine Rolle. Denn der Händler macht es einfach. Und auch wenn der Käufer klagen würde, bis das Verfahren läuft ist die Karte längst repariert und der Mangel damit behoben und die Klage gegenstandslos.
Und natürlich darf die Händler die Karte prüfen (lassen), könnte ja auch Eigenverschulden sein.

Und wenn der Händler vor Gericht nachweisen könnte, das er die reparierte Karte bei einem Austausch nur noch gebraucht verkaufen kann, bspw 20-30% günstiger, dann ist sehr gut möglich das eine Verweigerung rechtens ist.
 
Das ist a) alles komplexer, als es immer und hier auch wieder dargestellt wird und b) spielt es, wie eben von dir, WhiteShark, wiederholt und oben auch schon mehrfach angesprochen, im vorliegenden Fall keine Rolle, wenn man es auf den schnellen Erfolg abgesehen hat. Es kann aber, wenn man rabiat ist und sich voll im Recht wähnt, tatsächlich eine Rolle spielen - auch wie oben gesagt: neue Karte kaufen und vom alten Vertrag zurücktreten, weil die Nacherfüllung zu Unrecht verweigert wurde.

Ob das in der Sache richtig ist und ob es wirklich nicht verweigert werden durfte, mag man bestreiten; aber man kann es eben doch nicht damit abtun, dass eine Klage ja ohnehin länger dauern würde - das ist nicht wirklich ein zwingendes Hindernis.

Wie weit ein Händler prüfen lassen darf, ist auch deutlich komplexer: Einen Streit darüber kann man immer führen - das ginge aber auch nach der Nacherfüllung, dafür muss man den Kunden nicht extra warten lassen. (Die Kosten einer unberechtigten Gewährleistungsprüfung sind idR ohnehin nicht ersatzfähig.) Und wenn schon, dann wird solch ein Streit im Zweifel auch wieder gerichtlich durchgeführt. Nur weil der Hersteller etwas behauptet, muss sich der Käufer das nicht entgegenhalten lassen, der noch dazu ja mit dem Hersteller nichts zu tun hat.

Zum Verweigern dann meinetwegen doch, wenn es unbedingt thematisiert werden soll: Dass die Karte nur noch 20-30% günstiger verkauft werden kann, ist noch lange kein "gut möglicher" Grund für eine Verweigerung. Von diesem Minderwert muss man erst mal das Ersparte aufgrund der dann nicht notwendigen Reparatur abziehen. Dann ist es schon mal relativiert (es nennt sich übrigens auch "relative Unverhältnismäßigkeit"); zu betonen ist aber, dass Unverhältnismäßigkeit mehr erfordert als nur ein Höher/Niedriger - es muss schon gravierend sein. Gängiges Beispiel ist die Waschmaschine, bei der nur das Schubfach ausgetauscht werden muss - hier wäre es unverhältnismäßig, zwei Waschmaschinen hin und her zu karren, wo das Schubfach ja auch schnell vor Ort gewechselt werden kann.

Damit kommen wir zum nächsten Kriterium: Ein Austausch dauert einen oder zwei Tage - die Reparatur nach euren Angaben sechs Wochen(!) - das spielt mit rein in die Unverhältnismäßigkeitsbetrachtung.

Und last but not least und nur kurz angerissen: Das im Austausch zurückgenommene Gerät muss nicht gebraucht verkauft werden - statt dessen kann man das anderen Austauschbegehrenden geben. So wird es meines Wissen sogar häufig bei Handys gemacht. Also kein untypischer Fall bei Elektronik.
Ergänzung ()

Vergessen; noch zum Minderwert, wenn die zurückgenommene Sache gebraucht weiterverkauft wird: Man kann vielleicht noch gegenrechnen, dass vor dem Weiterverkauf Kosten zur Vorbereitung entstehen. Andererseits aber - und wohl gravierender - verursacht das Austauschgerät, dass man dem Käufer gibt, lediglich Kosten, die bei weitem nicht so hoch wie der Kaufpreis sind.
 
Dadurch mir MF noch nicht die Wahl gelassen hat ob ich einen Austausch oder Reparatur will, kann ich doch einfach einen Austausch fordern mit dem Argument das 6 Wochen unverhältnismäßig sind. Da meine Grafikkarte kein Bild mehr ausgibt glaube ich das eine Reparatur eh nicht so einfach sein wird. Habe ich das so richtig Verstanden?
 
Da sind wir wieder beim oben schon zehnmal von zehn Leuten angesprochenen Punkt: Es wurde alles für deinen konkreten Fall Wesentliche bereits gesagt und wiederholt.

Es bereitet dann gewisse Bauschmerzen, wenn man sich fragt, was man dir antworten soll auf: "Habe ich das so richtig Verstanden?" :rolleyes:

Die Wahl muss dir MF gar nicht erst geben; du hättest direkt sagen müssen, was du willst. Hast du offenbar nicht, darum konnte MF selbst wählen.

Für die Frist spielt diese Wahlfrage eine untergeordnete Rolle. Sobald du meinst, MF braucht zu lange, kannst du MF die Pistole auf die Brust setzen, die aber auch nach hinten losgehen kann; siehe oben.

Du kannst natürlich auch mit MF dich darauf einigen, jetzt noch einen Austausch wählen zu können - aber das willst du ja nicht. Du würdest gern einen Rechtsanspruch auf Austausch durchsetzen - hast du aber nicht mehr. Und selbst mal angenommen, du hättest das Recht jetzt noch Austausch zu wählen: Da lässt sich genauso wenig zaubern wie bei der Frage bezüglich angemessener Frist. In beiden Fällen würdest du dich entweder allein oder mit Anwalt und/oder Gericht auseinandersetzen müssen - und insofern kannst du die Austauschgeschichte auch vergessen und dich gleich auf das Reelle - die Angemessenheit der Frist - konzentrieren; eigentlich ist dir ja wohl schließlich egal, ob repariert oder ausgetauscht wird. ;)
 
Julxp schrieb:
Habe ich das so richtig Verstanden?

Nein hast du nicht. Gut fordern kannst du natürlich alles Mögliche, ob du es bekommst ist die andere Sache.

Und wenn der Händler es ablehnt, bleibt im Zweifel nur der Gang vor Gericht. Und das kann so oder so ausgehen.


Klar man kann woanders eine neue Karte kaufen und versuchen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Nur landet das auch vor Gericht wenn sich der Händler querstellt und kann wieder so oder so ausgehen. Kann dann sogar einen Vergleich geben, dann teilen sich aber die Gerichtskosten und man hat Verlust gemacht.


Es ist immer ärgerlich wenn etwas kaputt ist und man auf die Reparatur warten muss. Das lässt sich aber nicht wirklich ändern.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Nur landet das auch vor Gericht wenn sich der Händler querstellt und kann wieder so oder so ausgehen. Kann dann sogar einen Vergleich geben, dann teilen sich aber die Gerichtskosten und man hat Verlust gemacht."

Völlig richtig; keine Einwände^^
 
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