Braucht man für Intel CPUs eine Rechnung[Eure Erfahrung]

Tristan47

Lt. Junior Grade
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Hey.
Ich wollte mal fragen ob man für Intel CPUs eine Rechnung braucht? Oder läuft das über S/n ? Hat da einer seine Erfahrung gemacht :-)?

MfG
 
in welchem zusammenhang denn?
 
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Versuchs doch mal !
 
Auf was willst du hinaus?
 
Er meint damit, wenn ein Garantieansprch besteht, ob Intel ann (wie ähnlich bei Apple) anhand der S/N erkennen kann ob und wann sie gekauft wurde

ich sage klar
Nein - du wirst eine Rechnung brauchen

Bei Apple ist dies ja nur der fall, weil man bei der inbetriebnahme das gerät "freischaltet" und so in der Apple-ID vermerkt wird wann das gerät eingeschaltet wurde
 
Man braucht keine Apple ID, um ein Mac Book zu betreiben oder es "freizuschalten".

An den Threadersteller... http://www.intel.com/support/de/processors/sb/cs-020033.htm

Es ist möglich, dass nach dem Kaufbeleg gefragt wird, ähnlich wie bei Festplatten, aber da fragt z.B. Western Digital auch nicht nach. Ob Garantie besteht, erkennt Intel an der Serien-Nr.

Und Intel direkt gibt dir nur eine Garantie auf Boxed Prozessoren.

Ob bei dir Garantie besteht kannst du auf der Website von Intel überprüfen, siehe dem Link.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte mal wieder unterscheiden zwischen Garantie (meist seitens des Herstellers gewährt) und der gesetzlichen Gewährleistung (muß Verkäufer erbringen).

Selbst wenn es aus irgendwelchen Gründen Probleme mit der Garantie seitens des Herstellers geben sollte bleibt immer noch die gesetzliche Gewährleistung während der ersten 24 Monate nach Neukauf erhalten. Hierbei gilt während der ersten 6 Monate die Beweislastumkehr. Meint: Während dieser Zeit wird grundsätzlich angenommen dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Bei Fehlern in diesem Zeitraum von 6 Monaten hat der Kunde Anspruch dass der Händler 2 Versuche zur Reparatur ggf. Umtausch hat. Bleibt der Fehler erhalten kann der Kunde vom Kauf zurücktreten und den Kaufbetrag zurückfordern.

Warum schreibe ich das so ausführlich? Das Kaufdatum und damit der Beginn der gesetzlichen Gewährleistung kann sicher nur mit einer Rechnung nachgewiesen werden! Dies gilt in der Regel auch für die werksseitige Garantie. Hier ist nicht irgendeine Kennzeichnung (z.B Seriennummer) auf dem entsprechenden Teil (Prozessor) maßgebend sondern ebenfalls das Kaufdatum.

Deshalb: Ja! Rechnung im jeden Fall ausstellen lassen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Dies gilt in der Regel auch für die werksseitige Garantie. Hier ist nicht irgendeine Kennzeichnung (z.B Seriennummer) auf dem entsprechenden Teil (Prozessor) maßgebend sondern ebenfalls das Kaufdatum.

Das stimmt so allgemein nicht, denn weder die Hersteller von Festplatten als auch die CPU-Hersteller wie Intel fragen bei der Prüfung, ob Garantie besteht, nach einem Kaufdatum, sondern nur nach Produktkennzeichnungen. Und WD z.B. wollte von mir noch nie eine Rechnung sehen.
 
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