Sammelthread Benzingeflüster... Stammtisch, Motortalk (1. Beitrag beachten)

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So führst du dich aber in alle erdenklichen Threads rund um das Thema Auto hier auf CB auf.
 
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Sondern?
Wolltest einfach mal kundtun, daß dein Auto 280 fährt?
Wow, wie spektakulär. :rolleyes:
Ich weiß auch, wie sich 320 anfühlen - muß das aber nicht jedem auf die Nase binden, den es nicht interessiert. :evillol:

Davon abgesehen sind auf deutschen Autobahnen mehr als 250 kaum machbar, weil ständig irgendeine Schnarchkappe die Überholspur zuparkt.
 
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lord-of-fire schrieb:
Sondern?
Wolltest einfach mal kundtun, daß dein Auto 280 fährt?
Wow, wie spektakulär. :rolleyes:
Ich weiß auch, wie sich 320 anfühlen - muß das aber nicht jedem auf die Nase binden, den es nicht interessiert. :evillol:

Davon abgesehen sind auf deutschen Autobahnen mehr als 250 kaum machbar, weil ständig irgendeine Schnarchkappe die Überholspur zuparkt.

Es gibt immer einen, der einen größeren hat.

Egal, den Sinn der Frage nicht verstanden, passt schon.
 
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Na wie fühlt man sich schon, wenn man mit 120-140 Km/h mehr überholt wird? Man greift sich an den Kopf und hofft, dass man in der nächsten Kurve nicht denjenigen in der Leitplanke oder im Heck eines anderen Fahrzeuges sieht. Mal ernsthaft, bei der Geschwindkeitsdifferenz muss man sich auch nicht wundern, wenn einem Leute rein ziehen, weil im Rückspiegel kann kein Mensch einschätzen, dass Du soooo schnell bist.
Ich fahr auch mal gerne schnell, bin in meinem auch schon Tacho 250 gefahren und in anderen Autos auch schon 270-280, aber das nur, wenn die AB wirklich leer ist bzw. wenn drei Spuren vorhanden sind und selbst auf der Mitte nix los ist. Direkt ohne Abstand an einem anderen mit mehr als 100 Km/h Differenz wäre mir zu riskant, wenn da noch mehr Fahrzeuge unterwegs sind.
 
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Ich hab das so verstanden, dass ER gerne mal mit 280 auf der Autobahn an jemandem vorbeisegeln würde, einfach um einmal das Gefühl dafür zu bekommen wie das so ist.

Ich finde Geschwindigkeiten ab ca. 210 unangenehm. Man muss sich viel zu viel auf die anderen Autos konzentrieren und ein entspanntes Fahren kann man dann total vergessen.
 
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Pjack schrieb:
Na wie fühlt man sich schon, wenn man mit 120-140 Km/h mehr überholt wird? Man greift sich an den Kopf und hofft, dass man in der nächsten Kurve nicht denjenigen in der Leitplanke oder im Heck eines anderen Fahrzeuges sieht. Mal ernsthaft, bei der Geschwindkeitsdifferenz muss man sich auch nicht wundern, wenn einem Leute rein ziehen, weil im Rückspiegel kann kein Mensch einschätzen, dass Du soooo schnell bist.

Doch, kann man, wenn man mehrmals in den Rückspiegel schaut. Sprich: Rückspiegel -> Blinker -> Rückspiegel -> rausziehen. Genau nach diesem Prinzip gehe ich auch vor und es funktioniert sehr sehr gut, sowohl auf einer begrenzten als auch offenen Autobahn.

Pjack schrieb:
Ich fahr auch mal gerne schnell, bin in meinem auch schon Tacho 250 gefahren und in anderen Autos auch schon 270-280, aber das nur, wenn die AB wirklich leer ist bzw. wenn drei Spuren vorhanden sind und selbst auf der Mitte nix los ist. Direkt ohne Abstand an einem anderen mit mehr als 100 Km/h Differenz wäre mir zu riskant, wenn da noch mehr Fahrzeuge unterwegs sind.

Ganz genau so mache ich es auch, wenn der Verkehr es wirklich erlaubt heißt es Feuer frei, sonst geht die Reise mit einer Geschwindigkeit, die die Sichtverhältnisse und Verkehr erlauben, kein Drängen, kein gar nichts. Wenn einer pennt, vom Gas gehen, ggf abbremsen, warten bis er weg ist und weiter geht's.

gh0 schrieb:
Ich hab das so verstanden, dass ER gerne mal mit 280 auf der Autobahn an jemandem vorbeisegeln würde, einfach um einmal das Gefühl dafür zu bekommen wie das so ist.

Genau umgekehrt.

Ich finde Geschwindigkeiten ab ca. 210 unangenehm. Man muss sich viel zu viel auf die anderen Autos konzentrieren und ein entspanntes Fahren kann man dann total vergessen.[/QUOTE]

Kommt drauf an, was man gewohnt ist. Aber grundsätzlich ja, es ist nicht mehr so entspannt, man muss weiter schauen, mehr beobachten und analysieren. Über 240-250 wird es anstregend.

@Jirko: Glückwunsch.
 
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'cuda schrieb:
Kommt drauf an, was man gewohnt ist. Aber grundsätzlich ja, es ist nicht mehr so entspannt, man muss weiter schauen, mehr beobachten und analysieren. Über 240-250 wird es anstregend.

Und auf die Strecke! Auf manchen Abschnitten ist einfach nie so wenig los als dass man mit 200+ durchbrettern könnte.

Wenn ich meinen Kübel (2014er Mazda MX-5) ausfahren kann, ist bei ~240 Schluss (geschlossenes Verdeck, offen geht nicht mehr als 220). Aber ab 180 wirds innen drin eh so laut, dass mich das auf Dauer einfach stresst. Und dann das ständige runterbremsen für irgendwelche Leute, die mit 120 auf die linke Spur rausziehen..

Bin vor 2 Wochen einmal quer durchs Land gefahren und irgendwann hab ich mich einfach damit abgefunden dass es wesentlich stressfreier ist, einfach mit 140-160 im Verkehr mitzuschwimmen.

Aber gut, mit einem komfortableren Auto auf der AB schauts wahrscheinlich schon wieder anders aus. Meiner fühlt sich auf der Landstraße einfach wesentlich wohler. :)
 
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Also ich würde nicht unbedingt mit einem 1100kilo Fahrzeug über 200 fahren wollen.
 
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Ja das geht mir auch so. Wie gesagt, der ist für die Landstraße gemacht. Auf der AB bei über 200 braucht nur mal n forscher Seitenwind kommen und ich hänge gefühlt an meinem Leben :)
 
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Servus.

Als Info noch am Rande. Wer mit z.B. 200 auf der BAB entlang brettert und es kommt zu einem z.B. Auffahrunfall, weil jemand heraus schert, der trägt in so einem Fall höchstwahrscheinlich wegen der hohen Geschwindigkeit eine Mitschuld. Dazu gab und gibt es bereits Gerichtsurteile und die Mitschuld bei 200km/h ist, wie im Beispiel unten mit 40%, schon nicht mehr unwesentlich.

klick mich


Grüße ~Shar~
 
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Bei einem Unfall mit solchen Geschwindigkeiten dürfte die Haftungsfrage wohl zuerst mal zweitrangig sein. Und dann gibt es für solche Fälle ja Vollkasko ;)
 
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Servus.

So ein Unfall muss nicht unbedingt tödlich Enden, wenngleich in so einem Fall dann gerne der Raser überlebt und der andere tödlich verunglückt.
Selbst dann ist die Haftungsfrage und damit die Schuldfrage keines Wegs zweitrangig.
Denke mal, daß hier dann die Frage aufkommt, ob eine Fahrlässige Tötung für den Raser in Betracht kommt. Und die Frage dürfte sich die Hand geben mit der Frage nach der Haftung und damit Schuld.

@Kasko: Wird man halt, je nach Vertrag, nicht nur in der Haftpflicht hoch gestuft, sondern auch in der Kasko.

Unabhängig davon, finde ich die Anmerkung mit der Kasko (dafür gibt es ja Vollkasko) in dem aktuellen Zusammenhang (200km/h und schneller fahren) recht befremdlich. Vlt. kommt es aber auch nur falsch bei mir an.


Grüße ~Shar~
 
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Ich meine zweitrangig, weil man so einen Unfall auch erst einmal überleben muss. Da sind in dem Moment wohl alle anderen Dinge zweitrangig. Klar kann man das überleben, aber kritisch ist das bei der Geschwindigkeit eben immer.

Von fahrlässig kann man bei normaler Witterung nicht reden. Dann müssten Alkohol oder Drogen im Spiel sein. Sofern es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt und eben Witterung und Fahrbahn das hergeben, kann sich da keine Versicherung mit "fahrlässig" oder sonst was heraus winden.
Das Gleiche würde für "fahrlässige Tötung" gelten.
 
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Servus.

Mit der Argumentation dürfte es auch keine Teilschuld für den Raser geben.
Mit an die Witterungsverhältnisse unangepasster Geschwindigkeit jemanden zu töten, dürfte m.E. als grob fahrlässig gelten und nicht als fahrlässig.
Fahren unter Drogen/Alkohol gilt m.W. definitiv als grob fahrlässig und nicht als fahrlässig.

Meines Wissens bist du erst einmal immer dran, wenn auf Grund deines Zutun jemand stirbt. Die Frage nach der Schuld und damit auch der Haftung entscheidet dann, in welchem Maße du "dran bist". Sonderregelungen wie die Notwehr mal außer Acht lassend.
Letztendlich wird ein Richter darüber entscheiden und im Rahmen dessen wird der Vorfall i.d.R. zerpflügt und geschaut, ob das Ereignis für den Raser abwendbar gewesen wäre und inwieweit sein Verhalten zu dem Vorfall beigetragen hat.

Ich bin weder Richter noch Anwalt, ich beschäftige mich damit nur aus Interesse. Daher weiß ich es nicht sicher, wie das dann wirklich ausgehen wird. Ganz so "easy" oder eindeutig würde ich den Fall rechtlich jedoch nicht sehen, wie du.

Von der persönlichen bzw. emotionalen Schuld mal ganz zu schweigen.


Grüße ~Shar~
 
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Bei jeglichen Auffahrunfällen ab 130km/h bekommt man automatisch Teilschuld.

Aber ich finde es faszinierend, wie man hier abgeht, echt krass. Und übrigens Raser != Schnellfahrer.

Aber, diese Diskussion führt zu nichts.
 
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'cuda schrieb:
Bei jeglichen Auffahrunfällen ab 130km/h bekommt man automatisch Teilschuld.
Das ist Quatsch!
Genau so wie "Wer auffährt, ist immer schuld!"

Trotzdem kann es einem passieren, daß auch bei knappen 80 km/h 200% Schuld am Unfall verteilt werden. Ist mir mal passiert. Unfallgegenerin wurde auf meine Spur abgedrängt, Unfallverursacher hat mir außergerichtlich zu 100% gehaftet, Unfallbeteiligte war dummdreist genug, den falschen zu verklagen und dem Richter wars offensichtlich vollkommen egal, daß da schon jemand die Haftung zu 100% übernommen hatte. Dafür hat der Anwalt der Gegenseite sehr schön zur Schau gestellt, daß er mit dem Richter per Du war und anstatt zu verhandeln lieber die Zeitung gelesen.
So fördert man das Vertrauen in die deutsche Justiz...
 
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Und übrigens Raser != Schnellfahrer.

Geschwindigkeit ist relativ. Das würde ich so nicht behaupten. Da spielen für mich dann noch andere Faktoren eine nicht unwesentliche Rolle.

Zu wenig Abstand zum Beispiel. Finde ich viel schlimmer ... und ist es wohl auch.

Zurück zum Topic. Die Tage erst einen 14 jährigen Italiener ohne Beanstandung über den TÜV gebracht. Vorher bereits aus reinem Selbsterhaltungstrieb der Bella ein neues Fahrwerk spendiert (das alte war nach über 200tkm nicht mehr tauglich).

Ein hübscher Alfa der im allgemeinen anständig und viel im Strassenverkehr bewegt wird. An- und ab mag so ein Auto dann aber auch mal ausgefahren werden. Alfa´s mögen es nicht, ausschließlich im niederen Drehzahlbereich bewegt zu werden. Man kann auch "schnell" fahren ohne andere zu gefährden. Das nennt man dann wohl vorausschauend fahren.

Ich denke mir mit zunehmenden Alter : Auf´m Highway gibts keinerlei Preis zu gewinnen. Und alleine bin ich da auch nie unterwegs...
 
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Shar schrieb:
Servus.

Mit der Argumentation dürfte es auch keine Teilschuld für den Raser geben.
Mit an die Witterungsverhältnisse unangepasster Geschwindigkeit jemanden zu töten, dürfte m.E. als grob fahrlässig gelten und nicht als fahrlässig.
Fahren unter Drogen/Alkohol gilt m.W. definitiv als grob fahrlässig und nicht als fahrlässig.

Meines Wissens bist du erst einmal immer dran, wenn auf Grund deines Zutun jemand stirbt. Die Frage nach der Schuld und damit auch der Haftung entscheidet dann, in welchem Maße du "dran bist". Sonderregelungen wie die Notwehr mal außer Acht lassend.
Letztendlich wird ein Richter darüber entscheiden und im Rahmen dessen wird der Vorfall i.d.R. zerpflügt und geschaut, ob das Ereignis für den Raser abwendbar gewesen wäre und inwieweit sein Verhalten zu dem Vorfall beigetragen hat.

Ich bin weder Richter noch Anwalt, ich beschäftige mich damit nur aus Interesse. Daher weiß ich es nicht sicher, wie das dann wirklich ausgehen wird. Ganz so "easy" oder eindeutig würde ich den Fall rechtlich jedoch nicht sehen, wie du.

Von der persönlichen bzw. emotionalen Schuld mal ganz zu schweigen.


Grüße ~Shar~

Die Diskussion führt zu nichts, da es jetzt sowieso wieder nur ums "Recht haben" geht. Ab wann ist die Geschwindigkeit unangemessen ? Auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und bei normaler, trockener Witterung kann man kaum von unangemessen reden, da es eben keine Vorschrift für eine maximale Geschwindigkeit gibt (beispielsweise 80 km/h wegen Baustelle).
Bei dichtem Verkehr mit über 250 km/h zu fahren wäre dann wohl etwas anderes. Aber das ist eigentlich immer eine Einzelfallentscheidung.
Außerdem kann auch bei einem Unfall mit 50 km/h jemand sterben. Was dann ? Gleich ins Gefängnis wegen einem unglücklichen Unfall ?
Aber mit mehr als 130 km/h auf einer unbegrenzten Autobahn zu fahren, ist in aller Regel nicht fahrlässig. Dann würde ja ein Großteil der Fahrer regelmäßig fahrlässig handeln.
 
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Servus.

Thane schrieb:
Die Diskussion führt zu nichts, da es jetzt sowieso wieder nur ums "Recht haben" geht.
Wenn es dir nur darum geht, dann führt sie zu nichts, ja.
Davon ab steht es außer Zweifel, zumal es bereits genug Urteile diesbezüglich gegeben hat.

Eine Frage liegt mir jedoch dennoch auf dem Herzen.

Auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und bei normaler, trockener Witterung kann man kaum von unangemessen reden, da es eben keine Vorschrift für eine maximale Geschwindigkeit gibt (beispielsweise 80 km/h wegen Baustelle).[...]Aber mit mehr als 130 km/h auf einer unbegrenzten Autobahn zu fahren, ist in aller Regel nicht fahrlässig. Dann würde ja ein Großteil der Fahrer regelmäßig fahrlässig handeln.
Wenn das so unproblematisch ist, worauf denkst du begründet sich die Rechtslage, daß du bei einem Unfall, bei dem du schneller als Richtgeschwindigkeit 130km/h gefahren bist, dir eine Teilschuld (*) zusteht?
Vergl. Urteil: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...egt-teilschuld-an-auffahrunfall-a-748406.html

Ehe es unter geht, die Versicherung kann sich da nicht heraus winden, das ist richtig.


Grüße ~Shar~
 
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