[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste

Hallo,

also mich wundert es, dass viele Händler bis zum 04.03 zurücknehmen und die Texte alle gleich klingen, auch vom Satzbau, wenn da mal NVIDIA nicht die Hand im Spiel hat ;)

Computerunivers GmbH:

Hallo,

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die ggf. lange Bearbeitungszeit. Wir haben diesen Vorgang zunächst direkt mit dem Hersteller geklärt und möchten Ihnen das Ergebnis hiermit gerne mittteilen.

Die Nvidia GTX 970 gehört immer noch zu den besten Grafikkarten auf dem Markt. Dies wurde in den letzten Monaten - auch in Anbetracht des aufgeteilten Speichers - von diversen unabhängigen Stellen (Webseiten, Zeitschriften, usw.) durch Benchmarks und Tests belegt. Die Karte ist also nicht schlechter, als es die Testberichte und Benchmarks versprechen. Auch wurde die Karte auf unserer Website mit den vorliegenden Spezifikationen beworben. Demnach liegt rein aus juristischer Sicht kein Mangel im Sinne des BGB vor. Ebenso gibt es in diesem Preisbereich aus unserer Sicht keine Alternative in Bezug auf Performance und Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wir können jedoch verstehen, wenn Sie trotzdem durch die aktuell sehr hitzig geführte Diskussion verunsichert sind und die Karte zurück geben möchten. Daher möchten wir unserem „Bester Service“-Gedanken nachkommen und Ihnen aus Kulanz – ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht – die Rückgabe der Karte anbieten. Dieses Angebot halten wir ab heute für 28 Tage aufrecht.

Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, antworten Sie bitte einfach auf diese E-Mail, so dass wir die Rückabwicklung besprechen können.

Mit freundlichen Grüssen

Kundenservice

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Hallo Herr ...,

es handelt sich hier um eine Lösung, wenn Kunden sich bei uns diesbezüglich melden.
Gerne können Sie publizieren, das sich Kunden mit diesem Problem an uns wenden können.

Mit freundlichen Grüssen


Kundenservice

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Gruß Kakashi
 
Ich habs auch nochmal bei Atelco mit einer Mail versucht, und ebenso nur die Standardantwort erhalten, obwohl ich im Prinzip in meiner Mail bereits alles wiederlegt habe, was sie behaupten...

Sehr geehrter Herr #Name entfernt#,



zur Thematik der NVIDIA GeForce GTX 970 lehnen wir uns an die aktuelle Stellungnahme von Nvidia an.

Darin wird bestätigt, dass die Grafikkarten mit dem NVIDIA-Chip Geforce GTX 970 arbeiten, wie vorgesehen.



Die von uns mit dem betreffenden Chipsatz verkauften Karten entsprechen in ihren technischen Eigenschaften

dem ursprünglich von uns beworbenen Produkt. Die Leistung der von uns vertriebenen Grafikkarten entspricht

ebenfalls den in diversen Benchmarks hochgelobten Daten. Ein Defekt oder eine Beeinträchtigung liegt somit nicht vor.



Entsprechend lag gemäß § 434 BGB kein Sachmangel bei Gefahrübergang vor.



Sollten Sie noch offene Fragen zu Ihrer Grafikkarte Nvidia GTX 970 haben, wenden Sie sich bitte an den

Hersteller Ihrer Grafikkarte.



Mit freundlichen Grüßen

#Name entfernt#



Versandkundenbetreuung

ATELCO Computer AG

Habe das Gefühl, meine Mail wurde nicht mal im Ansatz gelesen...
Mail an den Verbraucherschutz NRW ist ebenso längst raus.
 
Da "K&M Computer" in diesem Leben wohl nicht mehr reagieren wird und Nvidia erst recht nicht, habe ich jetzt mal "Palit" angeschrieben.
Mal schauen, was dort als Antwort kommt.
 
Nur nochmal zum klarstellen..

Für meine Begriffe ist unser Ansprechpartner einzig und allein das Geschäft in dem eingekauft wurde.

Man geht mit dem vertreibenden einen Vertrag ein, einen Kaufvertrag.


Der Endverbraucher geht einen Vertrag mit dem Geschäft (Alternate etc.) ein.

Das Geschäft (Alternate etc.) geht einen Vertrag mit dem Hersteller (MSI etc.) ein.

Der Hersteller (MSI etc.) geht einen Vertrag mit dem Chip Hersteller (Nvidia) ein.


Solltet ihr auf andere verwiesen werden als den Vertrieb, so versucht sich das Geschäft nur heraus zu winden.


Es gibt hier einige die dabei Erfolg hatten sich an den Hersteller zu wenden
und das gelang auch nur weil jene sich um ihre publicity sorgen machen.

Nicht weil ihr etwa soviel bei ihnen gekauft habt oder sie euren Namen so sympathisch finden.

Gruß Marcel
 
EVGA ist halt guter Support :D
Aber ich glaube nicht, dass EVGA/MSI/... auf den Kosten sitzen bleiben wird, entweder werden die Nvidia die Karten aufs Gelände schmeißen oder von dem Händler den Kaufpreis wiederholen (z.b. Rückerstattung: Der Kunde bekommt, sein Geld wieder aber EVGA/MSI/... bekommens sicher von irgendwo wieder, sonst wäre es ja ein riesiges Verlust Geschäft. Denn EVGA/MSI/... haben sicher mehr Karten verkauft als Alternate/... einzeln als Händler)
 
Für meine Begriffe ist unser Ansprechpartner einzig und allein das Geschäft in dem eingekauft wurde.

Man geht mit dem vertreibenden einen Vertrag ein, einen Kaufvertrag.

Genau das habe ich Atelco versucht klar zu machen und wurde dennoch mit der Standardmail abgefrühstückt.
 
jerry1621 schrieb:
Ich habs auch nochmal bei Atelco mit einer Mail versucht, und ebenso nur die Standardantwort erhalten, obwohl ich im Prinzip in meiner Mail bereits alles wiederlegt habe, was sie behaupten...

Was hattest du denn geschrieben? Das mit den 256bit?
 
DrToxic schrieb:
Was hattest du denn geschrieben? Das mit den 256bit?

Ja unter anderem, hab mir ne schöne Mail aus dem ersten Post zusammengebastelt, also auch die Geschichte mit den ROPs bzw. L2-Cache sind eingeflossen...
 
@Lisablume
Jemand, der keine Lust hat, sich bei fb mit seinem echten Namen anzumelden, nur um Alternate was auf die wall zu schreiben?

@jerry1621
Vielleicht nochmal einen Ein-/Zweizeiler mit der expliziten Bitte, auf die 256bit Geschichte einzugehen, schicken? Dann kann man nicht mehr drum herum reden.
 
Ein kleines Update bzgl. Alternate, wenn auch kein positives Update.

Meine letzte E-Mail (Screenshots hänge ich nicht an!):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte erneut darauf aufmerksam machen, dass ich nach Ablauf der Ihnen gestellte Frist (oben zu entnehmen: 07.02.2015) den anhängenden Sachverhalt an meinen Anwalt übergeben werden.

Kurz ausgeführt, worum es geht:

§§ 434 BGB ff., Sachmangel

Gemäß der anhängenden Screenshots ist die Sache (MSI GTX970) gemäß § 434 I BGB nicht frei von Sachmängeln. Ich zitiere:

"Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, [..]"

Siehe anhängend die Screenshots als Beleg [20150204_alternate_screenshot.png, 20150204_nvidia_screenshot.png] , dass Sie das Produkt mit 4 GB VRAM bewerben und diese mit 256 Bit angebunden sind. Gemäß Stellungnahme weichen die Angaben von den realen technischen Spezifikationen ab. Der Hersteller hat dies bereits zugegeben und sogar weiterführende Angaben korrigiert. Würde die Grafikkarte über die beworbenen Eigenschaften verfügen, wäre eine bessere Performance im Rahmen meines Verwendungszweckes zu erwarten. Damit trifft auch § 434 I, 2 BGB zu.

Die aktualisierten Eigenschaften der Sache entnehmen Sie bitte dem Anhang [20150204_3dcenter_screenshot.png].
Das Eingeständnis seitens NVIDIA entnehmen Sie bitte folgender Quelle: http://www.3dcenter.org/artikel/nvidia-raeumt-das-35-gb-problem-der-geforce-gtx-970-ein

Daher zusammengefasst:
1. Ich bitte erneut um Bearbeitung meiner Anfrage
2. Ich erwarte Lieferung eines Produktes frei von Sachmängeln im Rahmen der Gewährleistungsfrist [§§ 434 BGB ff.]
3. Ist dies nicht möglich, erwarte ich eine Rückabwicklung.
4. Die Frist ist, da bereits vorher mitgeteilt, der 07.02.2015.
5. Bei Nichterfüllung übergebe ich den Sachverhalt unverzüglich an meinen Rechtsanwalt.

Bitte leiten Sie die E-Mail an Ihre Rechtsabteilung weiter.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden.

Alternate hat vorhin geantwortet:

Sehr geehrter Herr Liesegang,

vielen dank für ihre E-Mail.

Zur Klärung des Vorgangs ist die von ihnen gesetzte Frist nicht angemessen,
deshalb widersprechen wir der von ihnen gesetzten Frist.

Für weitere Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Läuft ....
 
@Tafelzwerk
Gut, zwei Tage ist echt ein wenig knapp. Andererseits weiß ich nicht, wann du die das erste Mal gesetzt hattest. Üblich sind 2 Wochen.


Edit:
Oh yes, der Verbraucherschutz NRW hat geantwortet:
Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen beschriebene Thematik ist uns aus
einer Vielzahl von Verbraucherbeschwerden bereits bekannt.

[...]
Scheint zu wirken :)
 
@DrToxic

Meine erste Anfrage ging am 26.01. raus. Noch ohne Frist.
Am 31.01. hab ich dann eine Frist von 7 Tagen eingeräumt. Angemessen ist hier schwer zu definieren, da Alternate bekanntermaßen nicht nachbessern kann. Zudem sind die 7 Tage Frist unter Berücksichtigung der bereits im Vorfeld stattgefundenen Kommunikations zu sehen.

Lirum Larum: Ja, Frist war kurz. Aber Alternate reagiert ja nicht anders.
 
Kein Glück bei notebooksbilliger:


Wir haben Ihre Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts erhalten.

Leider können wir diesen nicht mehr annehmen.

Gemäß unserer Widerrufsbelehrung gewähren wir Verbrauchern ausschließlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware.

Bezüglich einer Rückabwicklung / Erstattung müssen Sie sich direkt an NVIDIA wenden.

Wir bitten in dieser Angelegenheit um Ihr Verständnis.
 
Bezüglich einer Rückabwicklung / Erstattung müssen Sie sich direkt an NVIDIA wenden.

Wir bitten in dieser Angelegenheit um Ihr Verständnis.

Da braucht es kein Verständnis deinerseits, bei Sachmangel ist der Händler zuständig :)

Wie kommen die überhaupt auf Widerruf(-srecht)? Hattest du das in deiner mail erwähnt?

notebooksbilliger.de ist rot.
 
hildegard522 schrieb:
Aber wie ist das denn nun mit dem bekommen von dem Rabatt? Und was wird mit der GTX 970 gemacht, wenn man sie nicht losbekommt über den Händler?
Nehmen sie dann die Händler, die auf der AMD Seite gelistet sind zurück oder kA?:D
Bin gerade etwas verwirrt muss ich sagen.

- wobei es ja Schwachsinn wäre, wenn Caseking die annimmt und dann im Gegenzug eine verkauft oder so, wenn die Grafikkarte nicht bei Caseking gekauft wurde o.O

Code:

Weiß jmd schon wie das ganze von Statten gehen würde?
Aus dem Link kann ich nichts konkretes entnehmen.
Mein Interesse gilt Caseking. Dort sind unter dem Link 2 Karten als generelles Angebot markiert.
Von einem gesonderten Angebot wegen den 970er kann ich nichts lesen.
Vllt ist die Meldung von AMD nur für generell "gute Angebote bei den Händlern" auf zu fassen.

Oder man bekommt nun explizit Angebote, wenn man sich mit einer Reklamation an die etwaigen Händler widmet.
Wenn jmd ne Info hat, wäre ich dankbar.
Ansonsten schaue ich heute Abend noch einmal mit ruhigem Auge darüber.
 
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