GPL Lizensierte Applikationen in eigene Software einbinden?

shawly

Lt. Commander
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Hallo,

mich würde mal interessieren, ob meine Software automatisch unter GPL lizensiert ist, sobald ich andere GPL lizensierte Software damit kombiniere.
Also nicht auf Codeebene, sondern, dass meine Applikation beispielsweise Mplayer nutzt (welcher unter GPL läuft) um Musik abzuspielen.

Ich wiederhole, als Beispiel meine Applikation ist komplett selbst geschrieben und enthält nur MEINEN Code, mit dem ich aber wiederrum Mplayer ansprechen will, ich aber KEINEN GPL lizensierten Code direkt in meiner Software besitze, heißt meine Software unterliegt dann nicht GPL oder?

Meine Software unterliegt erst GPL wenn ich den Quellcode einer GPL lizensierten Software einbinde oder als Basis für meine Software nutze, verstehe ich das richtig?
Heißt ich könnte beliebige Software nutzen, solange ich den Code nicht in meine Software einbaue sondern Beispielsweise die Software über deren API ansteuere?

Edit: Wenn ich meine Software auf meiner eigenen Seite veröffentliche, unterliegt dieser automatisch einer Lizenz wenn ich keine speziell angegeben habe?
 
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So einfach ist das nicht.

(1.) Theoretisch kannst du deine Software immer noch unter irgend eine Lizenz stellen. Lizenzmodelle für integrierte Software musst du gesondert ausweisen. Desweiteren musst du den Bestimmungen Folge leisten, die der Fremdanbieter verlangt, denn mit diesem gehst du gleichzeitig einen Vertrag ein. Inhalte dieses Vertrages müssen von der Lizenz abgedeckt werden, bzw. dürfen ihr nicht widersprechen, müssen aber nicht unmittelbarer Bestandteil einer GPL, LGPL, EUPL usw. sein. Es können auch Konditionen abseits allgemeiner Lizenzmodelle geben.

(2.) Eine eigene Software öffentlich anbieten darfst du ohnehin nicht, ohne einen Vertrag mit Interessenten einzugehen. Du bist verpflichtet die Verwendbarkeit deiner Software, Haftungsausschlüsse, rechtliche Hinweise auf Weiterverwendung und vieles mehr auszuweisen. Genau für diesen Zweck wurden die freien Lizenzmodelle entwickelt, nämlich das Enthusiasten eigene Ideen umsetzen und anbieten dürfen/können, dabei aber rechtlich abgesichert sind.

Als Beispiel: Wenn du deine Software einfach ohne rechtliche Absicherung anbietest, lade ich sie mir runter, schließe meinen PC kurz und verklage dich anschließend, weil ich dir dafür die Schuld gebe. OK, Ok, das Beispiel ist sehr realitätsfremd, aber ich möchte dir nur eine ungefähre Ahnung des Sachverhaltes geben.

So leid es mir tut, aber wenn du dein Programm öffentlich anbieten möchtest, musst du dich selbst in die Materie einlesen. Ich kann dir nur den Hintergrund aufzeigen.
 
shawly schrieb:
mich würde mal interessieren, ob meine Software automatisch unter GPL lizensiert ist, sobald ich andere GPL lizensierte Software damit kombiniere.
Also nicht auf Codeebene, sondern, dass meine Applikation beispielsweise Mplayer nutzt (welcher unter GPL läuft) um Musik abzuspielen.

Wenn das Programm in einem externen Prozeß ausgeführt wird, berührt das normalerweilse Deine Lizenz nicht.


shawly schrieb:
Ich wiederhole, als Beispiel meine Applikation ist komplett selbst geschrieben und enthält nur MEINEN Code, mit dem ich aber wiederrum Mplayer ansprechen will, ich aber KEINEN GPL lizensierten Code direkt in meiner Software besitze, heißt meine Software unterliegt dann nicht GPL oder?

Das kommt darauf an, wie Mplayer angesprochen wird. Über das Command-line Interface sollte es kein Problem darstellen.

shawly schrieb:
Meine Software unterliegt erst GPL wenn ich den Quellcode einer GPL lizensierten Software einbinde oder als Basis für meine Software nutze, verstehe ich das richtig?
Heißt ich könnte beliebige Software nutzen, solange ich den Code nicht in meine Software einbaue sondern Beispielsweise die Software über deren API ansteuere?

API bedeutet normalerweise direktes Linken. Dann müssste Dein Programm eine kompatible Lizenz verwenden.
 
Mhmm ich verstehe danke für die Antwort!

Laut dem Link den BadBigBen gepostet hat, würde es bedeutet, dass wenn ich Mplayer nur per exec anspreche, es immer noch als separates Programm gesehen wird und meine Software daher nicht unter GPL fällt und ich somit meine eigene Lizenz, als Beispiel die Apache License, anwenden darf richtig?

Reicht es auch wenn ich meine eigenen Lizenzbestimmungen dazu schreibe? Also was man darf und nicht darf? (Werde ich nicht machen, aber es interessiert mich)
 
shawly schrieb:
Reicht es auch wenn ich meine eigenen Lizenzbestimmungen dazu schreibe? Also was man darf und nicht darf? (Werde ich nicht machen, aber es interessiert mich)

Eigene Lizenzbestimmungen darfst du nicht hinzufügen, nur vertragliche Inhalte, die der Lizenz nicht widersprechen. Jede der freien Lizenzen enthält einen Paragraphen genau zu diesem Thema. Aber die Lizenzen sind recht kompliziert. Theoretisch kannst du ganz schnell Inhalte erklären, die mit der Lizenz nicht mehr übereinstimmen und schießt dir damit ins eigene Knie. In 99% aller Fälle wird auf einen Anhang verzichtet. Die Lizenzen decken nicht nur deutsches oder europäisches Recht, sondern "größtenteils" (Anführungsstriche, da diese Aussage nur so halb der Wahrheit entspricht) internationales Recht ab. Willst du Inhalte hinzufügen, solltest du einen Anwalt zu Rate ziehen, wenn du deines Lebens noch halbwegs froh werden willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
inciter schrieb:
Eigene Lizenzbestimmungen darfst du nicht hinzufügen, nur vertragliche Inhalte, die der Lizenz nicht widersprechen. Jede der freien Lizenzen enthält einen Paragraphen genau zu diesem Thema.

Heißt ich darf nicht einfach unter Copyright verfassen, dass ich nicht für Schäden hafte und meine Software nicht kommerziell verwendet werden darf etc?
Wäre das in dem Fall ungültig?
 
shawly schrieb:
Heißt ich darf nicht einfach unter Copyright verfassen, dass ich nicht für Schäden hafte und meine Software nicht kommerziell verwendet werden darf etc?
Wäre das in dem Fall ungültig?

Auch hier: Schau dir die Lizenzmodelle genau an, denn diese Inhalte sind bereits Teil der Lizenzen. Du musst dir die passende Lizenz aussuchen, die zu deiner Software und ihrer Veröffentlichung passt. Und gff. deine Veröffentlichungsstrategie etwas anpassen.
 
shawly schrieb:
Laut dem Link den BadBigBen gepostet hat, würde es bedeutet, dass wenn ich Mplayer nur per exec anspreche, es immer noch als separates Programm gesehen wird und meine Software daher nicht unter GPL fällt und ich somit meine eigene Lizenz, als Beispiel die Apache License, anwenden darf richtig?

Ich bin kein RA, aber ja, genau so verstehe ich die GPL.
 
shawly schrieb:
Heißt ich darf nicht einfach unter Copyright verfassen, dass ich nicht für Schäden hafte und meine Software nicht kommerziell verwendet werden darf etc?
Wäre das in dem Fall ungültig?

Die GPL verlangt ausdrücklich, dass die kommerzielle Verwendung nicht eingeschränkt werden darf. Wenn du so eine Bestimmung an die GPL drantackerst, ist die Gesamtheit widersprüchlich und würde dir wahrscheinlich vom nächstbesten Abmahnanwalt zersägt.
 
asdfman schrieb:
Die GPL verlangt ausdrücklich, dass die kommerzielle Verwendung nicht eingeschränkt werden darf. Wenn du so eine Bestimmung an die GPL drantackerst, ist die Gesamtheit widersprüchlich und würde dir wahrscheinlich vom nächstbesten Abmahnanwalt zersägt.

Habe auch nie gesagt, dass ich das an die GPL drantacker, das war WIE BEREITS GESAGT, wenn ich KEINE freie Lizenz verwende...
 
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Es gibt zwei Szenarien, die auf deinen Fall zutreffen könnten:

1. Artikel 5 und/oder 6 der GPL treffen zu.
Das abgeleitete Werk darf nur dann weiterverbreitet werden, wenn die GPL auf das gesamte Werk Anwendung findet.
Ausschluss von Rechten, die von der GPL garantiert werden, wie auch immer du das gestaltest, fasse ich unter dem
Begriff "An die GPL antackern" zusammen. Selbst wenn das in einem separaten Dokument festgehalten ist und nur
auf Teile des Werks, die von dir verfasst wurden, anwendung finden soll.

2. Artikel 5 und/oder 6 der GPL treffen nicht zu.
Dein Werk ist nicht von der Arbeit eines anderen abgeleitet, die dieser unter den Bedingungen der GPL veröffentlicht hat.
Dein Werk ist deins und dir allein und nur du kannst bestimmen, wie und ob andere Leute deine Arbeit verwenden dürfen.
Dann ist deine Frage nach "Ist das Ok, wenn ich XYZ verlange" völlig bedeutungslos und erübrigt sich. Du kannst in deinen
Bedingungen verlangen, dass weibliche Nutzer dir Fotos ihrer Hupen schicken müssen. Damit würdest du auf jeden Fall
nicht die GPL verletzen (mglw. aber andere Dinge)

Für die Frage, wann Fall 1 und wann Fall 2 zutrifft, gilt für mich genau das selbe, was alle vor mir bereits sagten:
Frag mich nicht. Im Zweifelsfall gibt es Fachleute, die dir dabei zuverlässig weiterhelfen können.
 
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