GTX 970 realistische Preisminderung - Speicherlimitierung

Schon klar @DrToxic.

Wenn du meinen ersten Beitrag gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass wir die Minderung über 437 BGB geltend machen. :-)
 
BlubbsDE schrieb:
@.Dome

und was soll uns das jetzt sagen? Wenn der Verkäufer sagt, Minderung ist nicht, dann ist Minderung nicht. Du kannst ihn den Vorschlag unterbreiten. Aber er muss da gar nichts annehmen. Er kann seine Pflichten eben auch ohne Minderung nach kommen. Wandlung zB.

Joa, ich denke hier zeigt sich so ein grundsätzliches Problem in Foren, wenn Leute die absolut keine Ahnung haben ihre Ahnungslosigkeit als "Wahrheit" verkünden. Wieso musst du deinen Senf zu Themen abgeben von denen du keine Ahnung hast? Und was überhaupt soll diese Wandlung sein? Meinst du damit zufällig die Nacherfüllung? Hier für den Händler nicht möglich da er keine GTX 970 auftreiben können wird, die den falschen Werbeaussagen entspricht.
 
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Im Grunde wollte ich mit dem Beitrag oben nur helfen. Dem Threadersteller ging es doch um die Frage, welche Rechte ihm in dieser Situation zustehen. Dabei helfen ihm aber keine Halbwahrheiten oder Meinungen einzelner weiter. Es ist natürlich lobenswert, sich der Sache anzunehmen und ihm bei seinem Problem unter die arme zu greifen. Allerdings sollte man doch vorsichtig sein bei Ausführungen die man nur durch hören sagen aufgeschnappt hat. Ich möchte damit auch niemanden angreifen, aber letztendlich helft ihr ihm nicht, wenn ihr falsche Behauptungen aufstellt.

Edit: @DrToxic Sofern du meinen ersten Text richtig gelesen hast wird auch deutlich, dass die Minderung die Voraussetzungen des Rücktritts inkludieren. Ausüben kannst du es allerdings nur nur, wenn 1. der Mangel nicht lediglich unerheblich ist (§323 V S. 2 BGB) oder 2. Ein Rücktrittsrecht vom Verkäufer eingeräumt wird. Da shat dann allerdings wenig mit §437 BGB zutun, sondern basiert dann wiederrum auf Vertragsfreiheit der Parteien.
 
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BlubbsDE schrieb:
Wer ist denn wir? Viel Erfolg dabei...

Das ganze ist genau so erfolgversprechend wie die Geltendmachung eines Rücktrittrechts, weil die gleichen Voraussetzungen vorliegen müssen (bzw. um genau zu sein die Minderung nach § 441 I S. 2 BGB sogar keine Erheblichkeit verlangt).

Um mal auf das Thema zurückzukommen:

Schwierig. Ich halte aber etwa 1/8 für realistisch. Das ließe sich leicht anhand des Rams "begründen" und klingt erstmal nicht ganz schlecht.
 
@Grundkurs

Wandlung ist nicht Nacherfüllung. Nacherfüllen kann er nicht, da alle 970 betroffen sind.

Wandlung ist das, was es bedeutet. Ware zurück, Geld zurück.

Auf eine Minderung muss sich niemand einlassen, wenn er es denn nicht will.

Und dann kommt noch dazu. Alles das ist es in diesem Fall spekulativ. Weil die Frage des Mangels nicht eindeutig geklärt ist, bisher.
 
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Urbi schrieb:
weil die gleichen Voraussetzungen vorliegen müssen (bzw. um genau zu sein die Minderung nach § 441 I S. 2 BGB sogar keine Erheblichkeit verlangt)

Ja, deshalb hatte ich ja oben die Reihenfolge. Die Frage, die @.Dome offenbar nicht beantworten kann oder will, war jedoch, ob man als Käufer überhaupt noch mindern kann, wenn der Verkäufer einen Rücktritt anbietet.
 
@blubbsDE

Natürlich muss sich niemand darauf einlassen. Allerdings halten wir doch mal eben fest, dass

1. Die Nacherfüllung durch den Verkäufer hier wohl unmöglich ist
2. Ein Rücktritt wohl wegen der Unerheblichkeit des Mangels ausscheidet
3. Minderung als einzig realistische Vorgehensweise übrig bleibt.

Und man sollten vielleicht nicht vergessen, dass etwaige Schadensersatzansprüche auch neben dem Rücktrittsrecht geltend gemacht werden können (§325 BGB).

Das Problem des Mangels hatte ich bereits oben erwähnt. Wie du siehst ist also alles abschließend bereits erörtert worden. :-)

Edit: @DrToxic Die Frage habe ich oben beantwortet.Gern aber noch einmal hier: Natürlich kann der Verkäufer ein rechtsgeschäftliches Rücktrittsrecht einräumen. Hat er dies nicht bereits durch den zugrunde liegenden Vertrag (mittels AGB) gemacht, kommt allerdings nur eine Vertragsänderung mittels neuem Antrag (§150 BGB) in Betracht. Dem Käufer bleibt es dabei überlassen dieses Angebot anzunehmen. Er muss es aber nicht. Kann sich insoweit also auf sein Minderungsrecht berufen. Es steht ihm letztlich also frei zu wählen.
 
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@.Dome

Wenn im Nachhinein editiert wird, sieht man das nicht zwangsläufig.

Ok, damit ist doch dann alles geklärt. Hatte ich aber hier auch schon gesagt:
DrToxic schrieb:
Die Reihenfolge ist:

- Reparatur/Nachbesserung (geht hier nicht, da alle 970 betroffen)
- Preisminderung
- Rückgabe

Keine Ahnung, weswegen du hier dann nochmal richtig auf die Pauke hauen musst
 
@DrToxic

Ja da gebe ich dir recht. :-)

Aber deine - richtigen - Ausführungen kamen auch erst nach meinen. Was ja überhaupt kein Problem ist. Ich hatte auch nicht dich gemeint, als ich sagte man solle sich bei zweifeln eher zurückhalten. Ich denke das Thema ist jetzt wirklich im Detail geklärt. :-) Und noch einmal: Ich wollte niemanden mit meinen Ausführungen angreifen. Ich entschuldige mich aber gern, sofern es so herüber gekommen ist.
 
Cavalera90 schrieb:
Leute ihr werdet echt dreist.... sorry aber ich finde das wird zu lächerlich das Ganze! Dass ein Händler die Karte zurücknimmt und den Preis erstattet ist schon sehr, sehr kulant.

Die GTX 970 ist trotzdem noch eine sehr gute Karte und funktioniert immer noch genau so, wie sie bei allen Testseiten funktioniert hat. Sie hatte gute Bewertungen bekommen und die Leistung für diese Spiele bringt sie immer noch! Es gibt keinen Defekt und ich wette dass über 90% der Kundschaft diesen Fehler nie bemerkt hätten.

Ok, ich verstehe dass Nvidia hier die Leute besch*ssen hat, aber das soll dann halt ein Denkzettel für den nächsten Grafikkartenkauf sein! Aber an der Leistung hat sich eben seit Erscheinen nichts geändert! Wenn jetzt bei allen Spielen 20% Leistung weg ist, solltest du bei Nvidia an die Tür klopfen und 20% des Preises zurückbekommen. Aber jetzt beim Händler anfragen ob er dir Geld zurückgibt finde ich nicht gerecht.

:freak::freak::freak:

Edit: DrToxics Link mal angeklickt: scheint ja echt heiß her zu gehen!

Sehe ich genauso!
 
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