Soweit ich weiß, schließt das 14-tagige Rückgaberecht einen Umtausch ohne jegliche Angabe von Gründen ein. Aber da bin ich kein Rechtsexperte. Kann nur sagen, dass es bei mir bisher - auch ohne detaillierte Ausführungen - immer hingehauen hat.
Bei Undervolting würde mir mein halbwegs gesunder Menschenverstand jetzt sagen, dass die Leistung der Karte dadurch wenn überhaupt, dann verringert wird. Das verstehe ich in erster Linie auch als eine Verringerung der Gefahren, die z.B. in Form einer zu hohen Temperatur bei zu hohem Takt auftreten können...
Kann aber durchaus sein, dass einige Hersteller das anders sehen und sich lieber an diversen Klauseln aufhängen.
Zum Thema Custom-Kühler:
Der mehr oder weniger offizielle Support von ASUS hat das z.B. bei
Hardwareluxx bestätigt - allerdings auch nur unter dem Nenner "Kulanz".
[...]grundsätzlich gilt auch bei ASUS das jegliche Modifikation der Karte zum Garantieverlust führt. Allerdings sind wir dahingehend kulant wenn der Originalzustand, im Falle einer Reklamation, wiederhergestellt wird. Wichtig dabei ist das der Defekt nicht aufgrund der Modifikation aufgetreten ist. Im RMA Zentrum wird die Karte dahingehend überprüft. Sollte der Defekt wegen der Modifikation aufgetreten sein geht die Karte unrepariert zurück.
Bei EVGA als Beispiel hast du vollständiges Recht eine Karte zu modifizieren. Afaik tauschen die sogar defekte Karten aus, bei denen man einen Hitzetod selbst herbeigeführt hat. Dafür sind deren Karten aber auch nicht ganz billig. Deswegen können die sich diesen Luxus anscheinend leisten, weil es nicht jeder drauf anlegt ^^
PS: sorry an den TE, dass wir diesen Thread hier für diese bürokratischen Nichtigkeiten mißbrauchen.