Habe bei eBay Mist gebaut - Ideen?

ich habe mal ein Bisschen nach der alten Masche leere Verpackungen bei eBay zu verkaufen gegoogelt. Dazu gibt's nämlich schon einige Anwälte die da ganz klare Aussagen zu getroffen haben, und nach allen bin ich im Recht und muss mein Geld wieder bekommen. Es ist sogar so dass durch die falsche Artikel-Kategorie direkt Betrug angenommen wird. Sehr gut.
Bin daher mittlerweile sogar recht beruhigt, dann geht's halt im Notfall zum Anwalt wenn er mir das Geld nicht zurück überweist. Seine Anschrift habe ich, die scheint nach einem kleinen Testanruf auch zu stimmen.

Einwurfeinnschreiben sollte heute zugestellt werden. Ist vielleicht nicht perfekt formuliert, aber es macht klar was Sache ist.

Dann warte ich jetzt die gesetzte Frist von 14 Tagen ab und zeige ihn sofort wegen gewerbsmäßigen Betrugs an. So spare ich mir auch erst mal die Anwaltskosten. Oder besser erst zum Anwalt?

Wie sichere ich beweissicher diese eBay-Auktionen von ihm? Reicht ein Screenshot? Ich bin Berufsfotograf und damit erfahrener Bildbearbeiter, es wäre mir ein Leichtes jegliche Screenshots zu fälschen, und genau solch einen Vorwurf möchte ich von vornherein vermeiden.
 
Wie ich auch oben schon sagte, bist du wohl im Recht; einzige Frage ist, ob du riskieren möchtest, dass bei dem Verkäufer nichts zu holen ist. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

Die Betrugsanzeige ist eine gute Idee; kostet nichts und du kannst in einem ggf stattfindenden Verfahren beantragen, dass gleich über deinen Rückzahlungsanspruch entschieden wird.

Was du zur Beweissicherung unternehmen sollst, kann ich dir nicht sagen; habe damit keine Erfahrung. Es gibt aber ein Forum (auktionshilfe.info), wo man sich sehr häufig damit beschäftigt; in der Regel brauchst du dort nur von deinem Fall erzählen, dann wird schon im Hintergrund an der Sicherung gearbeitet, ohne dass du darum bitten müsstest. Letztlich würde in einem Strafverfahren wohl auch ebay selbst helfen und Änderungen an der Artikelbeschreibung mitteilen.
 
Ich gehe mal davon aus, dass die Auktion noch eine Weile gespeichert bleibt auf den eBay-Servern. Wenn die Polizei dort anklopft, werden die die Beweismitte sicher ausgehändigt bekommen. Also, Auktions-Nummer, URL und Ausdruck des Angebots einpacken und ab zu den Bullen.
Das kann man auch ganz unabhängig von deiner gesetzten Frist machen.
 
Acrylium schrieb:
Dann warte ich jetzt die gesetzte Frist von 14 Tagen ab und zeige ihn sofort wegen gewerbsmäßigen Betrugs an. So spare ich mir auch erst mal die Anwaltskosten. Oder besser erst zum Anwalt?

Die Betrugsanzeige bringt dir nicht unbedingt dein Geld wieder. Denn da geht es nur um die strafrechtliche Verfolgung.
Es könnte höchstens passieren, das der Verkäufer das Geld daraufhin freiwillig zurückzahlt, damit die Anzeige fallen gelassen wird.
Macht er das nicht, so musst du dein Geld selbst auf zivilrechtlichem Weg einfordern.
Dazu brauchst du erstmal auch nicht unbedingt einen Anwalt. Einen Mahnbescheid kann jeder versenden.
 
Man kann beantragen, dass im Strafverfahren auch gleich über den zivilrechtlichen Anspruch entschieden wird. Und ja, Anwalt halte ich auch nicht für nötig.
 
Acrylium schrieb:
Dann warte ich jetzt die gesetzte Frist von 14 Tagen ab und zeige ihn sofort wegen gewerbsmäßigen Betrugs an. So spare ich mir auch erst mal die Anwaltskosten. Oder besser erst zum Anwalt?

Ich empfehle, die Kirche im Dorf zu lassen. Ich sehe hier kein Betrug, andere Käufer haben ebenfalls einen solchen Artikel gekauft und waren lt. Bewertung mit der Abwicklung zu frieden. Vorsichtig daher mit einer Anzeige wegen gewerbsmäßigen Betruges, den die Kaüfer haben bekommen, was sie gekauft haben.
Du bekämst im höchstenfall eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung als Antwort. Seine Art Negativ Bewertungen zu kommentieren kann man ja auch in der Bewertungen sehen, scheint sein Stil zu sein.
 
Weißt Du was an dieser einen einzigen positive Bewertung zu diesen Auktionen auffällig ist? Sie ist noch am selben Tag erfolgt, an dem der Artikel verkauft wurde. Der Käufer und Bewerter müsste das Ding also persönlich abgeholt haben. Sowas kommt erfahrungsgemäß ja eher selten vor. Daher halte ich diese Bewertung eher für eine Manipulation.

Über die eBay Community hat sich noch ein anderer Käufer gemeldet der da auch drauf rein gefallen ist. Der hat den Verkäufer gefragt ob er ihm den Code per e-Mail schicken kann, und der Verkäufer hat darauf sogar geantwortet und um Verständnis gebeten dass er solche Dinge nicht per e-Mail verschickt. Mit keinem Wort hat er darauf hingewiesen dass der Code ungültig sei, obwohl bei der Frage des Käufers klar sein musste dass dieser einen gültigen Code erwartet.

Ich schätze daher dass kommende Woche einige negative Bewertungen folgen werden. Vor allem nachdem der Verkäufer heute wieder 9 von diesen Karten zum Verkauf eingestellt hat. Natürlich alles als Privatverkäufe deklariert.
 
Nur weil andere wussten was sie kaufen, bleibt es trotzdem Betrug. Wie schon erwähnt wurde, der Titel und die Kategorie bewirbt klar eine Guthabenkarte mit 25€. Dadurch wurde bewusst versucht den Käufer zu täuschen.
 
1) Den Mahnbescheid könnt ihr vergessen, das funktioniert IMHO nur bei unbestrittenen Forderungen.
Du hast gekauft, er hat geliefert - objektiv sind erstmal keine weiteren Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis offen.
Rechtlich eindeutig sehe ich die Lage allerdings auch nicht, du hast eine nur teilweise und missverständlich als wertlos dargestellte Karte zum überhöhten Preis gekauft - ob der Verkäufer sich unrecht verhalten halt, kann am günstigsten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geklärt werden.
Wenn dort entschieden wird, dass eine strafrechtliche relevante Tat vorliegt, dann kannste immer noch deinen Mahnbescheid beantragen.

Demzufolge wäre eine Anzeige wegen versuchten Betruges unter Sicherung aller derzeitigen, durchaus zwielichtigen, Auktionen des Verkäufers und angehängter Anzeige wegen Beleidigung ein möglicher Weg.

Eine Anfechtung des Kaufvertrags vorab mit Hinweis auf eine mögliche Betrugsanzeige würde ich vor einer Anzeige in Erwägung ziehen, um rechtliche Ansprüche gegen den Verkäufer anzumelden, hier allerdings auf die Wortwahl achten.
Andernfalls ist einsfixdrei ein Verfahren wegen Nötigung gegen dich erhoben.

2) Ein Verkäufer, der mehrere Auktionen mit der gleichen Masche einstellt, handelt i.d.R. gewerbsmäßig.
Daraus folgt für den Verkäufer:
* Impressumspflicht
* Belehrung über die Widerrufsfrist (sonst wird dem Käufer gesetzlich 1 Jahr und 14 Tage eingeräumt)
* Pflicht zur korrekten Versteuerung der Gewinne

Mach was draus! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Sunnyvale: Die Anfechtung hat der Käufer ja bereits erklärt ;)
Und das mit dem Mahnbescheid sollte eigentlich nicht so kompliziert sein: es wird ja nicht mal geprüft, ob die Forderung überhaupt besteht. Wenn der Gegner meint, er wäre nichts schuldig, kann er ja einfach widersprechen. Ich würde mir das aber auch für später aufheben; erst mal ist die Betrugsanzeige wohl ausreichend.

@Joe Walker: Ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung muss man hier nicht fürchten. Ist doch vollkommen legitim, dass man der Polizei gewisse Tatsachen zur Überprüfung mitteilt - ob diese Tatsachen zu einer Strafe führen sollen, muss der Käufer nicht entscheiden.
 
Gibt es solche "Ausstellungsstücke" überhaupt offiziell von Apple bzw. Sony? Sollte es sich um nicht genehmigte Produkte / Fälschungen handeln, so könnte ich mir vorstellen, dass Apple bzw. Sony durchaus Interesse daran haben den Handel damit zu unterbinden.

Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass es deine Chancen gegenüber Paypal / einem Gericht verbessert.
 
Ich glaube nicht dass nicht-aktivierte Karten in den freien Handel kommen. Ich schätze die Angebote sind "vom Laster gefallen" oder stammen direkt aus Ladendiebstählen.

Ich habe jetzt eine Stellungnahme von einem Anwalt gelesen der sich mal zu einem ähnlichen Fall geäussert hat. Demnach muss sowas Wichtiges in die Artikelüberschrift wenn jemand einen "Dummy" verkauft, sonst gilt das Angebot als irreführend. Wenn dazu kommt dass der Artikel auch noch in der falschen Kategorie angeboten wird, wird zusätzlich Vorsatz angenommen. Mit anderen Worten: ich werde den Typ jurisitsch fertig machen. Wenn er nicht vollständig alles zurückzahlt lasse ich mich auf nichts ein und gehe bis vor Gericht, da die Rechtslage wohl absolut eindeutig auf meiner Seite ist.

Und da mir seine Frau heute am Telefon gesagt hat er sei bei der Arbeit und daher nicht zu sprechen hat er wohl auch ein Einkommen welches man pfänden kann. Ich hab' grad so 'nen Hass auf diesen Typ... :grr:
 
Nur für den Fall, dass doch nichts zu holen ist, kannst ja mit der Betrugsanzeige noch warten. Wenn man ihm das in Aussicht stellt, ist er vllt eher bereit zu zahlen. Das sollte in einem möglichst seriös gefassten Brief geschehen, um den Ernst der Lage vor Augen zu führen. Wenn das Strafverfahren dagegen bereits läuft, hat er ja nichts mehr zu verlieren..

Ich persönlich würde das etwa so machen: "Sollte ich weiter kein Einsehen bei Ihnen erkennen, drängt sich mir der Gedanke auf, dass es Ihnen gerade darauf ankam, mein Vermögen zu schädigen - und somit den Betrugstatbestand, § 263 I, III StGB zu erfüllen. Ich zögere grundsätzlich nicht, Strafanzeige zu erstatten, wenn sich in solchen Fällen mein Verdacht erhärtet."

Aber auf eigene Gefahr; mit solchen Sätzen kann man durchaus selbst in die Strafbarkeit rutschen. Würde ich so noch nicht annehmen, jedoch bin ich ja nicht dein Richter ;)
 
Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg. Gerade aufgrund der Tatsache, dass der Anbieter viele identische Artikel anbietet, ist doch ersichtlich, dass es sich nicht mehr um Privatverkäufe handeln kann. Neun iTunes Guthabenkarten gehen weit über Haushaltsübliche Mengen hinaus, das entspräche immerhin 225€, wenn sie echt wären. Und allein deshalb müsstest du zu einem Widerrufsrecht gelangen. Und das Finanzamt freut sich sicher auch über einen Hinweis.

Halte uns bitte auf dem Laufenden, ich bin gespannt, wie es ausgeht.
 
sieh's als Lehrgeld und lies in Zukunft genauer. Bei einem solchen Kleckerbetrag lohnt sich die Paragrafenreiterei nicht und im Prinzip hat der Verkäufer ja alles richtig gemacht. Anders sieht es aus, wenn der Hinweis auf die Wertlosigkeit der Karte derart versteckt platziert wurde, dass man es bei einem normalen Durchlesen übersehen könnte. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.
 
Ich bin wohl nicht der Einzige der darauf reingefallen ist. Mittlerweile sammeln sich da die negativen Bewertungen im Profil des Verkäufers.

eBay hat inzwischen auch seinen beleidigenden Kommentar zu meiner Bewertung entfernt. Vermutlich wird in den nächsten Stunden oder Tagen sein ganzes Profil gelöscht. Was ist dann eigentlich mit den PayPal-Zahlungen wenn ein Verkäuferprofil wegen Betrügerein gesperrt oder gelöscht wird? Werden die automatisch gecancelt?
 
Der hat in einer Woche fast 30 iTunes Karten vertickt - mein Wort zum Sonntag.
Kein Problem, da die Keule "gewerblicher Händler" auszupacken, leider kann man als Kunde niemandem wettbewerbsrechtlich an den Karren fahren.
Das geht bestenfalls über die Verbraucherzentralen oder einen befreundeten iTunes Karten Verkäufer :lol:
 
Ist meiner Meinung ein Täuschungsversuch mit Tatbestand des Betruges, ich würde da definitiv gegen angehen , die Polizei ist bei sowas Mittlerweil sehr hart geworden und greifen da hart durch.
Er stellt den Artikel unter einkaufsgutschein rein? Man kann damit aber nichts einkaufen, also Falsche Rubrik.
Er erweckt in der Artikelbezeichnung den Eindruck es handelt sich um eine neue guthaben Karte im Wert von 25€! Nächster Indiz für ein Täuschungsversuch!
Er verkauft die Karten kn großen Stückzahlen zu fast originalem Preis und ändert nichts an der Beschreibung? Nächster Indiz.

Das reicht der Polizei schon aus , geh dahin ! Schreib auch eBay, die haben eine betrugsabteilung für solche Fälle. Ich würde da gleich durchgreifen. Ich stell morgen mein Iphone 6 rein, mit Bilder, und beschreibe das Gerät top und unten steht dann es handelt sich nur um ein dummy ohne Funktion, bekomme dann 400€ und bin ausm Schneider ? Leider nicht! Das ist eine absichtliche Täuschung
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin ebenfalls der Meinung, wer mehrmals behauptet ,es sei ein Guthaben im Wert von 25€ vorhanden, kann nicht an anderer Stelle gegenteiliges behaupten und meinen damit wäre die Artikelbeschreibung gelungen. Mindestens ein Merkmal ist damit falsch. Und damit der Artikel nicht entsprechend der Beschreibung. Das musst du aber wissen, kenn mich damit nicht aus.

Betrug anzeigen ist eine Sache, aber du musst dein Recht auf den korrekten Artikel durchsetzen. Leider stellt sich dann heraus, das es nicht mehr so einfach ist den beschriebenen Artikel zu bekommen, weil du dann selbst nämlich die Forderung nach einem Dummy stellen müsstest, da du seine Artikelbeschreibung zur Forderung ansetzen musst ,und zwar so wie sie ist. Aber ein Recht auf den beschriebenen Artikel hat man auch bei Privatverkäufen, also daran soll es nicht liegen wenn er das behauptet. Ein Recht auf Rückerstattung hast du aber erstmal wohl nicht, denn das Geld ist deine Vertragspflicht. So seh ich das jedenfalls. Man darf nur fordern was einem genommen wurde.
 
babyarnold schrieb:
Ist meiner Meinung ein Täuschungsversuch mit Tatbestand des Betruges, ich würde da definitiv gegen angehen , die Polizei ist bei sowas Mittlerweil sehr hart geworden und greifen da hart durch.

Betrug ist es mMn nicht, eher arglistige Täuschung. Zu Betrug gehört schon mehr dazu. Wir reden hier von ein paar Einzeilern in der Artikkelbeschreibung, woraus letztendlich klar hervorgeht, dass die Karte nicht aktivierbar ist. Wenn man nicht mal einen kurzen Beschreibungstext liest, dann ist das irgendwo auch persönliches Pech.

@babyarnold:
Die Polizei macht da erstmal gar nicht viel.
Ich spreche aus persönlicher Erfahrung und empfehle dem TE das Thema unter "dumm gelaufen" abzuhaken. Sei lieber froh, dass du so billig davon gekommen bist. Ich habe mal einen Mac Mini "gekauft" und die Ware niemals erhalten (500€!). Daraufhin bin ich zur Polizei und habe Strafanzeige gestellt. 3 Monate später kam Post vom Staatsanwalt und man teilte mir mit, dass mein Verfahren wegen zu wenig öffentlichem Interesse eingestellt wurde. (das Verfahren wurde zu Gunsten von schwerwiegenderern Vergehen des Täters eingestellt).
 
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