Habe bei eBay Mist gebaut - Ideen?

PayPal hat mir mittlerweile angedroht dass wenn ich gegen die Entscheidung von PayPal zu Gunsten des Verkäufers klage und mir einen Anwalt nehmen würde das möglicherweise in einer lebenslangen Sperre meines PayPal-Accounts resultieren können. Schließlich habe ich den AGB von PayPal zugestimmt dass PayPal die entgültige Entscheidung bei solchen Transaktionen trifft.
 
PayPal hat natürlich das Recht auch Kunden abzulehnen. Aber du hast natürlich das Recht den gerichtlichen Weg zu gehen. Die AGBs sind da völlig egal. Zumal es ja um eine Täuschung geht.
 
Paypal ist aber der falsche Adressat für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Die sind nur Zahlungsdienstleister.

Du musst den Verkäufer verklagen, denn nur mit dem hast du über ebay einen Kaufvertrag geschlossen.
Die Entscheidung Paypals (zu wessen Gunsten auch immer) hebt nicht diesen Vertrag auf, das geht ja von Gesetzes wegen auch gar nicht.
Hätte Paypal für dich entschieden, dann müsste der Verkäufer klagen. Da Paypal gegen dich entschieden hat musst du eben klagen.
 
St3rom schrieb:
Das ist doch schon eine betrügerische Absicht, oder? Versuche doch, bei Paypal persönlich anzurufen und den Fall zu erklären..


Es kommt drauf an was man für hintergedanken hat, wenn der verkäufer 100% Positive hat, dann hat er es nur gut gemeint!

Ich meine verkaufen kann man ja alles! Aber bei formulierungsschwachen beschreibungen muss man eben acht geben.

Wäre ich der Verkäufer würde ich das aber trozdem zurücknehmen das angebot! Denn wenn du es so beschreibst dann sollte er es ja nachvollziehen! Das seine beschreibung vielleicht doch nicht so sauber war.
 
Auch 100% positive Wertungen sagen nicht aus ob er es gut gemeint hat. Zumal die negativen ja einfach von ebay gelöscht wurden.

Und so wie das ganze eingestellt war, zielte das ganz klar darauf ab die Käufer zu täuschen.

Wenn dem nicht so wäre, dann hätte der Käufer freiwillig wieder zurück genommen.
 
Der Verkäufer hat mir folgendes geschrieben:

Hallo,
das ist ja alles gut und schön was Sie hier rausgesucht haben, Tatsache ist jedoch das die Institutionen die in erster Linie darüber entscheiden (Ebay + Paypal) ob es sich um "Irreführung, Betrug" oder sonst was handelt, bestätigt haben dass es sich um eine ausreichend beschriebene Auktion handelt. Ich kann mich nur daran halten und Ihnen nochmals sagen, wenn Sie in Ihrer Schnäppchengier nicht richtig lesen können oder wollen, ist das nicht mein Problem.
 
Nun damit hat er wohl selbst bestätig das er gerne schnelle Schnäppchenjäger über den Tisch zieht, leider liegen die Spielregeln gegen dich.
 
@Acrylium
Freut mich, dass du uns stets weiter auf dem Laufenden hältst :)

Trotzdem veranlasst du mich zu der Frage: ob du eigentlich immer noch Zweifel hast an dem, was wir dir oben gesagt haben? - Es gibt genügend Gründe, warum er zur Zahlung verpflichtet ist; und da das Gewaltmonopol beim Staat liegt, musst du dich, wenn du ihn zur Zahlung zwingen willst, in letzter Instanz an ein Gericht wenden.

Übrigens sagt es ja wohl sehr viel aus, wenn PayPal schon mit Bezugnahme auf seine (wohl unwirksamen) AGB droht.

@Eddyk
Meinst du die Spielregeln von Ebay und PayPal oder die wirklich wichtigen Regeln?
 
Ich hätte ja von Anfang an den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und nach erfolgsloser Zahlungsaufforderungen einen Mahnbescheid beantragt.
Oder alternativ, nachdem du ihn in Zahlungsverzug gesetzt hast, einen Anwalt aufgesucht.

Alles andere bringt bei dem Verkäufer doch sowieso nichts. Worte sind Zeitverschwendung. Entweder folgen nun Taten, ansonsten kannst du dein Geld dann wirklich als Lehrgeld verbuchen.
 
Die AGB von Paypal sind nicht unwirksam, weil die über den Kaufvertrag ja gar nicht entscheiden.

Ich hätte hier schon längst die Sache einem Anwalt übergeben und Klage eingereicht.
 
Warum sollen die AGB nicht unwirksam sein? Man kann zB ja auch ein Schiedsgericht vereinbaren; und als solches sieht sich PayPal hier schließlich. Aber wie dem auch sei - dass der Fragende einfach mal klagen soll und im Ergebnis höchste Erfolgsaussichten hat (von der Frage der Vollstreckbarkeit abgesehen), egal wie man die Rolle von PayPal genau bewertet, ist ja oft genug gesagt worden.
 
Der Typ ist ja mal übelst dreist. Nach dieser Antwort würde ich alles daran setzten dem so viel Stress zu machen wie möglich. Nimm einen Anwalt und geh rechtlich gegen ihn vor. Sowas kann ja nicht angehen, dass jemand anscheinend gewerblich wertlose iTunes Karten verkauft und dich dann noch dafür verantwortlich macht.
 
@Kossem

Paypal sieht sich nicht als Schiedsgericht, sondern sie sind Zahlungsdienstleister.
Wer im Streitfall Kläger oder Beklagter ist spielt doch keine Rolle.
Hätte der TE das Geld überwiesen müsste er genauso klagen wie jetzt auch.
 
Ja, sie sind Zahlungsdienstleister und sehen sich trotzdem als Schiedsrichter - das ist doch kein Gegensatz. Wirklichkeit und Selbstverständnis weichen halt voneinander ab - keine Seltenheit, oder? :D

Nach meiner Ansicht hat Acrylium ganz einfach zwei mögliche Klagegegner - kann sich aussuchen, gegen wen er vorgeht. Ich glaube aber, das haben wir oben schon mal besprochen. Oder in einem anderen Forum. Oder in einem anderen Thema. Langsam vermischt sich alles, weil sich alles ständig wiederholt^^ Acrylium soll einfach mal loslegen; zur Not auch ohne Anwalt, wenn dies warum auch immer nicht in Frage kommen sollte.
 
Warum zwei Klagegegner? Wenn man betrogen wurde verklagt man doch nicht die Bank über die man bezahlt hat.
Man könnte höchstens wegen dem abgelehnten Käuferschutz klagen. Da würden die Chancen aber schlecht aussehen.
 
Es geht bei meiner Auffassung lediglich darum, dass gegen zwei Personen ein Anspruch auf Zahlung bestehen könnte.

Allerdings habe ich doch etwas verwechselt (Danke für den Hinweis^^): Ich war bei dem Fall, dass PayPal im Rahmen eines Käuferschutzes das Konto des Verkäufers unberechtigt verkürzt hat. Vorliegend ist das ja aber nicht der Fall, insofern bliebe gegen PayPal wirklich nur, wie du sagst, die Klage auf Leistung aus dem Käuferschutz. Ob die Chancen dafür gut sind, will ich nicht behaupten; da belasse ich es gern bei deiner Einschätzung.
 
Du gehst zu einem Autohändler und siehst einen schicken Porsche zum Schnäppchenpreis.
Weil du so geil drauf bist und dir das Blut aus dem Hirn gesaugt wird und sonst wohin schießt, kriegst du nicht mehr mit, wie der Verkäufer dir sagt, dass da gar kein Motor eingebaut ist und der nur zu Ausstellungszwecken dient.
Du willst die Karre und drückst dem Verkäufer sabbernd die Scheine in die Hand.
Und danach wunderst du dich, dass der Porsche ohne Motor nicht fährt.

End of story.
 
Du hast doch nicht wirklich gedacht, du wärst der erste mit dieser so unheimlich gesundermenschenverstandgeprägten Einstellung? Aber ich kann verstehen, dass man keine Lust hat, alles nachzulesen; und dennoch: Du hättest dir ja wohl denken können, dass wir zu diesem Punkt schon was gesagt haben, oder?^^

Also gut, eine weitere Wiederholung mehr ;) Selbst wenn man unbedingt annehmen will, der Käufer hätte das hier erkennen müssen, so steht ihm immer noch das Widerrufsrecht zu und im allerletzten Zweifel hat er die Möglichkeit der Anfechtung.
 
Du hast die Artikelbeschreibung nicht richtig gelesen und bist nun 42€ los. Lass dir das nun eine Lehre sein und lies in Zukunft besser nach was du da genau kaufst.

Die Sache mit dem Anwalt einschalten ist schlicht lächerlich. Ein halbwegs guter Anwalt verlangt schon beim ersten Schreiben an den Gegner einen dreistelligen Rechnungsbetrag. Zudem wird ein dermaßen geringer Betrag bei den Gerichten nur dazu führen, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Du bleibst auf den Kosten sitzen, egal wie du es drehst und wendest.

Lass es gut sein.
 
Unfassbar 0o Genau darauf wird doch spekuliert - Lehrgeld ><

Geringfügigkeit - das gibt es im Zivilverfahren nicht, wäre ja noch schöner :D Der Kläger bliebe nicht auf den Kosten sitzen; und wenn er sich nicht traut, muss er Anwaltskosten nicht mal generieren, das geht auch im Alleingang.
 
Zurück
Oben