Habe bei eBay Mist gebaut - Ideen?

Stimme Kossem zu. Lass dich doch nicht so übern Tisch ziehen. Wenn du schwarz fährst und erwischt wirst, musst du auch die 40€ zahlen oder spekulierst du da auch auf Geringfügigkeit, dass die Verkehrsgesellschaft dich nicht anklagt? Oder wenn du im Supermarkt Kaugummis klaust, denkst du du wärst immun gegen Anzeigen, weil es ja nur 2€ waren? Du kannst doch nicht am laufenden Band(gewerblich?) Leute abziehen und nur weil es nicht um >100€ geht, damit straffrei davon kommen. Dann kann der Elektrofachmarkt auch gleich leere CD Hüllen verkaufen, weil es ja nur 10€ pro CD wären.
 
Kossem schrieb:
Unfassbar 0o Genau darauf wird doch spekuliert - Lehrgeld ><
Genau, denn es lohnt sich kaum wegen eines solchen Betrages zu klagen, zumal man bei den Kosten in Vorkasse treten muss.
Aber es wurde ja festgestellt das mehrere diese Karten verkauft wurden und man das durchaus als gewerblich ansehen könnte.
Als betrogener Käufer könnte man ja jede dieser Auktionen ausdrucken und mit einem netten Brief an das Finanzamt schicken.
Mit etwas Glück wird das Amt hellhörig und der Verkäufer bekommt ein paar Probleme.
 
Kossem schrieb:
Du hast doch nicht wirklich gedacht, du wärst der erste mit dieser so unheimlich gesundermenschenverstandgeprägten Einstellung? Aber ich kann verstehen, dass man keine Lust hat, alles nachzulesen; und dennoch: Du hättest dir ja wohl denken können, dass wir zu diesem Punkt schon was gesagt haben, oder?^^

Also gut, eine weitere Wiederholung mehr ;) Selbst wenn man unbedingt annehmen will, der Käufer hätte das hier erkennen müssen, so steht ihm immer noch das Widerrufsrecht zu und im allerletzten Zweifel hat er die Möglichkeit der Anfechtung.
Scheinbar hast du nicht alles gelesen, denn sonst wüsstest du, dass ich vor 3 Wochen schon meine Meinung dazu gesagt habe.
Ich wundere mich nur, dass hier immer noch zu dem Thema diskutiert wird und es zu absolut Garnichts führt.
Wie lange soll die Suppe hier noch gekocht werden?

Acrylium schreibt es doch sogar selbst: "Habe bei eBay Mist gebaut".
Er gesteht, die Beschreibung nicht gelesen zu haben. Noch Fragen?

Widerrufsrecht? Das war eine private Auktion vom Widerruf ausgeschlossen.

Man muss hier auch gar nicht annehmen, so einen "Trick" irgendwie "erkennen" zu müssen.
Ich zitiere mich mal selbst aus Post 53:
freshprince2002 schrieb:
Aber findet ihr es nicht erschreckender, dass so viele "Geschädigte" nicht einmal in der Lage sind, die Beschreibung zu lesen? Es sind gerade mal 3 Zeilen.
Solange solche Leute frei rumlaufen, wird es auch immer solche Betrüger geben.

Hast du die Auktion gesehen? Das wichtige Detail ist nicht versteckt oder sonst irgendwie schwer zu finden, wie bei vielen anderen wirklich betrügerischen Auktionen. Nein, es steht DEUTLICH drin.

Und wenn Acrylium sich so geschädigt und betrogen fühlt, dann soll er doch gefälligst zum Anwalt gehen.
Warum hat er es noch nicht getan? Ach so, weil er ja keine Chance hat, er hat ja selbst Mist gebaut.
 
Eine private Auktion, bei der ein Kontingent von zehn identischen Artikeln zum Festpreis angeboten wird? Dazu noch zig ähnliche Angebote mit der selben Masche? Das nennst du Privatverkauf? Na wenn das so ist, ist wirklich alles gesagt. Aber vergiss eins nicht:
Dude Opinion.jpg
 
Schickes Bild :D

@freshprince:

Sry, dass ich vergessen hab, dass du schon früher an der Diskussion beteiligt warst. Jedoch kam mir das wohl deshalb gar nicht in den Sinn, weil ich davon ausging, dass man so etwas wie in #97 dann nicht schreiben würde.

"Und wenn Acrylium sich so geschädigt und betrogen fühlt, dann soll er doch gefälligst zum Anwalt gehen.
Warum hat er es noch nicht getan? Ach so, weil er ja keine Chance hat, er hat ja selbst Mist gebaut."


Ich kann natürlich nicht für Acrylium im Einzelnen sprechen, aber allgemein wird es ganz sicher daran liegen, dass vielfach den Betroffenen eingeredet wird, sie hätten keine Chance. Und ich werde diese Suppe hier solange weiter kochen, wie Leute hierher kommen und dieses falsche Einreden unterstützen, in der Hoffnung, dass Acrylium endlich ein weiteres gutes Beispiel abgibt: Recht haben und Recht bekommen sind nicht zwei verschiedene Paar Schuhe, weil die Welt ungerecht wäre, sondern weil man für das Recht bekommen etwas tun muss; wird leider äußerst oft missverstanden.
Ergänzung ()

Übrigens: Acrylium hat also Mist gebaut, wie du gern betonst. Aber warum sollte das ein Grund dafür sein, am Vertrag festzuhalten, der ja nur durch Irrtum zustande kam? Du stellst das so hin, als wäre das naturgesetzlich vorgegeben. Das ist es natürlich nicht.

Ach, noch etwas: Ich will dir deine Einstellung gar nicht persönlich vorhalten - du bist ja nicht ohne Grund nicht allein damit. Aber richtig und/oder gerecht ist sie trotzdem nicht; und eine Entsprechung in Recht und Gesetz findet sie ebenfalls nicht - wiederum nicht ohne Grund.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war nun beim Anwalt. Der sagte mir das ich nur sehr schlechte Chancen habe, da bei solchen Angeboten immer die Überschrift, das Bild und die Detailbeschreibung als eine Einheit betrachtet werden. Auch die Menge der angebotenen Artikel ist wohl noch gerade so gering dass man von einem Privatverkauf ausgehen kann, zumal seither von dem Verkäufer nichts angeboten wurde. Ein Richter würde wohl ziemlich sicher darauf hinweisen dass ein erwachsener geschäftsfähiger Mensch diese beiden Zeilen der Beschreibung lesen konnte. Damit hat sich die Angelegenheit dann wohl auch erledigt.

Ich muss jedoch zugen dass ich irgendwie den Eindruck hatte dass der Anwalt so gar keinen Bock auf den Fall hatte. Umgekehrt habe ich aber keinen Bock nun etliche hundert Euro in ein Gerichtsverfahren zu investieren nur um dann auf einen Richter zu hoffen der in meinem Sinne entscheidet.
 
Sry, ich bin enttäuscht.

Wenn du wirklich glaubst, der Anwalt hatte einfach keinen Bock auf den Fall - und das kann ich mir auch sehr gut vorstellen, seiner Einschätzung kann ich absolut nicht folgen - dann zieh es allein durch. Ich wünschte, mir passiert mal sowas :D

Wie gesagt: im allerletzten Zweifel hast du immer noch die Anfechtung. Aber gut, ich hab nicht das Gefühl, dass du das noch weiterverfolgst^^ Dann sollen die, die anderer Meinung sind als ich, gern noch schreiben, dass sie gewonnen haben oder so ähnlich und dann ist das Thema hier wohl auch durch.

Zu deiner strafrechtlichen Verfolgung: Sicher, dass das schon eingestellt wurde? Vergiss nicht ggf Strafantrag zu stellen.
 
Angefochten habe ich das ja, aber der Verkäufer akzeptiert die Anfechtung ja nicht da eBay schon in seinem Sinne entschieden hat und er daher da gar nichts machen kann. Siehe seine Mail an mich...
 
Die Anfechtung macht den Vertrag nichtig - das ist etwas absolut(!) elementares im Vertragsrecht, da hat ebay gar nichts zu rütteln. Der Vollständigkeit halber: Einziger Einwand ist, dass man dir nicht glauben könnte, dass du dich geirrt hast. Aber diese Annahme ist vollkommen abwegig. Es stimmt zwar, dass man das hätte erkennen können und vielleicht sogar müssen, das ist jedoch eine ganz andere Baustelle. Das hat nichts damit zu tun, wie plausibel deine Behauptung ist, es trotzdem nicht gesehen zu haben - und die ist zweifellos plausibel; hierfür sprechen dann wirklich auch die vielen anderen Beispiele.

Übrigens das Argument auch logisch entflochten: Die Anfechtung kommt *vor* der Entscheidung von ebay, auf die sich der Verkäufer beruft. Das ist wie gesagt aber egal. Wenn es darauf ankommt, kann man auch noch Jahre später anfechten. Dabei geht es allein darum, dass es unbillig ist, an einem Vertrag festzuhalten, der nur durch einen Irrtum zustande gekommen ist - der Schaden, den man dem irrenden Käufer mit dem stammtischartigen "SelbstSchuld" anlasten möchte, ist lediglich im Rahmen eines Schadensersatzes auszugleichen. Dieses dumme "SelbstSchuld" wird also sehr wohl berücksichtigt, aber selbstverständlich nicht in dem Sinne, am Vertrag festzuhalten. Und dieser Schaden liegt, wie wir oben schon festgestellt haben, bei Null.

Hast du denn eigentlich schon bezahlt?
 
Natürlich habe ich schon bezahlt, sonst wäre mir das alles ziemlich egal. Habe per PayPal bezahlt. eBay sagt ja dass es das Beste war was ich machen konnte mit PayPal zu bezahlen, nur in diesem Fall gelten die eigenen Grundsätze (dass man wesentliche Merkmale nicht in der Detailbeschreibung verstecken darf) halt nicht, da es ja in der Detailbeschreibung drin stand dass alle anderen Angaben unrichtig sind. Aber ansonsten sei es richtig klug von mir gewesen mit PayPal zu bezahlen, denn da bin ich immer absolut sicher, ausser natürlich in diesem Fall. Das hat mir jedenfalls die Dame vom eBay-Käuferschutz genaus so am Telefon mitgeteilt.
 
Wenn man schon mit einer Einheit argumentiert, die Überschrift, Bild und Artikelbeschreibung ausmachen sollen, dann fehlt bei einem eBay-Geschäft mindestens schon mal die Kategorie, in die der Artikel eingestellt wurde. Die hat der gute Anwalt wohl mal schön außen vor gelassen.
Bei der erwähnten Einheit sieht man zudem, dass Bild und Überschrift (und eben die Kategorie) nicht mal ansatzweise darauf hindeuten, dass es sich nicht um eine iTunes Karte mit 25€ Guthaben handeln könnte.
Und auch die Artikelbeschreibung schlägt in den ersten Sätzen in diese Richtung. Erst zum Schluss hin wird erwähnt, dass ja gar kein Guthaben drauf sei.

Und diese Einheit soll dann unterm Strich deutlich genug gemacht haben, dass dort keine Karte mit 25€ Guthaben verkauft wird?
Geiler Anwalt.

Er hätte seinem Job auch einfach mal nachgehen können, ein Schreiben aufsetzen an den Verkäufer und wahrscheinlich hätte sich die Sache dann schon erledigt. Denn oft reicht es ja, wenn ein Schreiben von Dritte reinflattert, damit sich die entsprechenden Leute endlich mal Gedanken darüber machen, ob ihr handeln wirklich weiterhin ungestraft bleiben wird.
 
Den PayPal-Käuferschutz kann man eigentlich als eine Art Versicherung sehen.
Bspw wenn ein Kumpel etwas von mir kaputt macht und dessen Versicherung nicht zahlen will, dann hab ich gegen meinen Kumpel natürlich trotzdem den Anspruch auf Schadensersatz.

Ähnlich sieht es ja hier auch aus. Der Käuferschutz greift nicht, da für Ebay/PayPal alles korrekt ist.
Trotzdem hat man natürlich das Recht auf Anfechtung wegen Irrtum. Und natürlich hat das große Aussichten auf Erfolg, denn sowohl der Titel als auch die Kategorie waren falsch angegeben.

Man könnte natürlich auch PayPal auf Durchführung des Käuferschutzes verklagen (genauso wie man gegen seine Versicherung auf Schadensregulierung klagen kann). Da sehen die Chance aber imo geringer aus, da PayPal sicher genug Klauseln hat um da raus zu kommen.

Der Anwalt hat natürlich keine Lust wegen 30€ Streitwert groß in die Offensive zu gehen. Zumal die Chancen zwar gut stehen, aber man kann immer an einen Richter geraten der es trotzdem anders sieht.
 
WhiteShark schrieb:
Der Anwalt hat natürlich keine Lust wegen 30€ Streitwert groß in die Offensive zu gehen. Zumal die Chancen zwar gut stehen, aber man kann immer an einen Richter geraten der es trotzdem anders sieht.

Das ist dem Anwalt doch egal, ob man einen Prozeß gewinnt oder verliert. DER bekommt sein Geld auf jeden Fall.
 
Ehrlich gesagt irritiert mich dieser Aspekt auch etwas. Ich kann es mir nur so erklären, dass er gleichfalls in Betracht zieht, dass beim Gegner nichts zu holen ist, so dass das Geschäft für den Kläger nicht unbedingt gewinnbringend ist, und dass er deswegen gar nicht besonders überschwänglich für einen Prozess werben darf (um nicht zu sagen: dass er ihm gerade deshalb ausdrücklich davon abraten sollte).
 
kisser schrieb:
Das ist dem Anwalt doch egal, ob man einen Prozeß gewinnt oder verliert. DER bekommt sein Geld auf jeden Fall.

Ich bin jetzt nicht wirklich versiert in Sachen Anwaltskosten, aber meines Wissens kann der Anwalt nur auf Basis des Streitwertes oder Stundenbasis abrechnen. Vor Gericht kann man aber nur die Kosten auf Basis des Streitwertes geltend machen.
Somit würde der Anwalt entweder nichts daran verdienen, oder der Kläger müsste mehr für den Anwalt bezahlen, als er vom Beklagten bekommen würde.
Wenn ich damit richtig liege, dann hätte der Anwalt korrekt gehandelt.
 
Ganz genau so ist es (leider). Die Anwaltsvergütung bemisst sich nach dem Streitwert - in diesem Fall 42 Euro. Damit verdient der Anwalt so wenig, dass er schlicht keine Lust hast hier stundenlange Arbeit hinein zu investieren. Das würde er nur bei einer seperaten Honorarvereinbarung machen, doch solche vereinbarten Honorare lassen sich von der Gegenseite selbst bei Erfolg in der Hauptsache vor Gericht nicht einfordern.
Das führt zu der etwas kuriosen Situation, dass ich zwar auf eigene Kosten klagen könnte, jedoch diese Kosten unter keinen Umständen von der Gegenseite zurück bekommen kann und werde. Daher lohnt sich das nicht bei so einem geringen Streitwert.

Was widerrum sehr interessante (und traurige) Implikationen für andere Betrugsfälle dieser Art nach sich zieht. Demnach kann nämlich jeder Klein-Betrüger mit geringen Beträgen massig Gewinn machen und muss faktisch nie damit rechnen verklagt zu werden, denn die Kosten einer Klage überschreiten den entstandenen Schaden und darauf bliebe auch in jedem Fall das Betrugsopfer sitzen. Daher hat das Betrugsopfer letztlich keine Wahl als den kleineren Schaden hin zu nehmen und nicht zu klagen.
 
Wenn es wirklich nur daran liegt (so *ganz* kann ich das eigentlich nicht glauben; es gibt ja verschiedene Gebühren; es käme sicher mehr rum als nur ein Bruchteil der 42 Euro; wenn auch nicht mordsmäßig viel), du dir ansonsten also der Sache noch sicher bist - möchtest du dann nicht doch wenigstens allein klagen? Das wäre kein Hexenwerk, nur Mut!
 
Ich glaube ich kauf auch so eine Karte und zieh es dann durch :)

Diese miese Bazille von Verkäufer muss einfach eines vor den Latz bekommen.
 
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