Ebay Fall gegen mich geöffnet

Benjiberlin

Lt. Junior Grade
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Okt. 2010
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Hallo,

habe ein großes Problem mit einem Käufer bei Ebay und vielleicht könnt ihr mir Tipps oder Ratschläge geben.

Ich habe vor einer Woche einen 47 Zoll LCD TV bei Ebay verkauft. Dieser war in einem sehr guten Zustand, keine Dellen oder sonstiges. Da ich keinen Karton mehr hatte für den Fernseher habe ich nach alternativen gesucht.
Ich bin dann auf einen Ebay Paketshop gestoßen der Pakete verpackt egal wie groß, schwer etc.
Diese haben mir dann einen Preis von 30 Euro gemacht.
Dies habe ich dann in die Anzeige mit reingeschrieben und habe auch dazu geschrieben das die Versicherung über GLS läuft gerade bei solch zerbrechlichen bzw empfindlichen Gegenständen wollte ich nach abgabe der Ware im Shop dafür nicht mehr zuständig sein.
Also fand sich dann ein Käufer dem ich mit einem Preisvorschlag noch entgegen gekommen bin.

Zwei Tage später habe ich den Fernseher eingepackt in Luftpolsterfolie mit einem Kumpel zum Ebay Shop gefahren.
Der Fernseher kam ohne Beschädigungen dort an, habe bezahlt und wieder nach hause.
Heute bekomme ich dann einen geöffneten Fall von Ebay und natürlich der Einzug des Geldes via Paypal.

Der Fernseher kam wohl mit einer Delle an den Kanten welche nach seinen Worten nie durch das gute Styropor durchkommen könnten. Und er hätte den Karton im Beisein zweier Zeugen sowie den GLS fahrer geöffnet da war dieses angeblich schon.
Zudem hat er geschrieben das es komisch sei das ich darauf hingewiesen habe das GLS bei Schäden haftet und das es dann sein könnte das ich diese Beschädigung bewußt vorher enthalten habe.

Nun fordert er 100 Euro zurück oder möchte den TV zurücksenden.

Wie soll ich nun am besten vorgehen?

LG
 
Gibt es sowas wie eine Übergabebestätigung an den Verpacker (Ebay Shop) in dem bestätigt wird, dass es ohne Beschädigung entgegen genommen wurde?
 
Hallo,

nein dies gibt es leider nicht. ( Aus sowas lernt man wohl und muss sowas vorher ausdrucken und zu not einfordern)
Gibt halt nur zeugen wie meinen Kumpel das wir ihn unbeschädigt dort hingebracht haben.
Wird mir aber bestimmt nichts bringen?
 
Nur vor Gericht nicht gegen Paypal. Und vor Gericht stehen dann eure Aussagen gegen die des Empfängers mit seinen zwei Zeugen und dem GLS Fahrer.
 
Zahl die 100 Euro als Lehrgeld und das nächste Mal den Fernseher filmen, am besten mit nt-v als Bild wegen Datum und Uhrzeit und mit Zeugen.

Ich weiß, warum ich auf Ebay so gut wie nix mehr verkaufe und wenn dann ohne Paypal! Als Verkäufer ist man da am Ar***.
 
Hab sogar genau das gleiche gemacht also den Fernseher gefilmt und danach im Laptop also auf dem gleichen Film die Atomuhr auf ner Webseite wo die Uhrzeit und Datum eingeblendet wird gfilmt.
Nur allerdings wer sagt mir das danach nicht noch was passiert ist. Ich weiß es zwar...aber wie will ich das beweisen.
Es ist schade das man nichts mehr verkaufen kann. Und dann auch noch leider beschuldigt wird Sachen bewußt so zu verkaufen. Was einfach nicht der Fall war, und er in meinen Händen Tip Top erhalten war.
 
Na ja, ich als Kunde würde Dir auch aufs Dach steigen und verlangen, dass Du das TV Gerät zurück nimmst.

Du solltest Dich an das Transportunternehmen wenden und den Schaden dort geltend machen. Aber um da Erfolg zu haben, muss die Versandverpackung eindeutig für das zu versenden Gut bestimmt sein. Und das ist bei TV Geräten zB nicht eine OVP. Die reicht zum versenden nicht. Um eine OVP muss noch eine weiteres Karton sein. Mit Luft zwischen beiden, damit eben Stöße nicht direkt aufs TV wirken.
 
@BlubbsDe

Ich sag ja auch nicht das ich den Kunden nicht verstehe. Gar keine Frage ich wäre genauso Sauer und auch enttäuscht, da man sich ja auch auf die Ware freut. Trotzdessen auszuschließen das es nicht auf dem Versandweg passiert ist - bzw mir zu unterstellen ich hätte von anfang an getäuscht, das ist das was mich an der Sache eher aufregt.
Ich hab mir generell immmer Angewöhnt jeden kleinen Mängel irgendwo aufzuführen bevor ich etwas verkaufe deshalb war es einfach nicht vorher.
Ich denke auch das ich bei GLS eher schwierigkeiten haben werde. Bzw muss er sich nicht an GLS wenden? Oder kann ich das auch unabhängig davon machen? Also kann ich wenn ich ihm zb die 100 Euro zurückgebe mich als verkäufer an GLS mit Bildern wenden und sogesehen die erstatteten 100 Euro einfordern oder muss dies der Käufer machen?
 
Was hat der Käufer mit dem Versandunternehmen zu schaffen? Du bist Kunde von GLS, nicht der Käufer.

Das gilt bei jedem Versender. Nur der Auftraggeber kann dort reklamieren. Das bist eben Du.
 
@ BlubbsDE: Wieso ist die OVP eines Fernsehers nicht zum Versenden geeignet? Ist das deine persönliche Meinung oder gibt es tatsächlich verbindliche Richtlinien?

Ich frage deshalb, weil ich in den letzten Wochen mehrere große Fernseher bei Amazon bestellt hatte, die mit DHL und Hermes geliefert wurden, und die waren alle nur in der OVP.

Zum eigentlichen Thema: wenn der Käufer die Wahrheit sagt, kann ich seine Reaktion nachvollziehen. Wobei ich es schon merkwürdig finde, dass jemand noch im Beisein des Lieferanten und mit zwei weiteren Zeugen das Paket öffnet.

Ich würde mich in jedem Fall an das Transportunternehmen wenden und versuchen, die Sache mit denen zu klären. Schließlich sind die dafür verantwortlich, dass die Lieferung unbeschadet ankommt.
 
Die gibt es, ja. Und hat jedes Versandunternehmen auch irgendwie formuliert.

Einfach mal ein Link zu DHL zum lesen.

http://www.dhl.de/de/express/versenden/versandberatung/verpackung-sendungen.html

Stichwort, Innen und Außenverpackung.

Ergänzung:

Es steht jedem frei, ein TV Gerät auch nur in der OVP zu versenden. Nur ist dann eben die Frage, was passiert, wenn beim Transport etwas zu Schaden kommt? Amazon nimmt das Teil zurück und sendet Dir einen neuen und klärt das mit dem Versender und bleibt dann vielleicht auf den Schaden sitzen. Nur kannst Du davon nicht ableiten, ich mache das auch so.

Da steht auch noch im Raum, wie versendet der Transporter denn genau? Mein letztes TV war alleinig auf einer Europalette fixiert. Da ist dann auch die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass da was zu Bruch geht.
 
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Darklordx schrieb:
Zahl die 100 Euro als Lehrgeld und das nächste Mal den Fernseher filmen


Ja, genau. Zahl einfach. Da freut sich der Käufer, der höchstwahrscheinlich genau dies will.

Und zum Auspacken hat er gleich die ganze Nachbarschaft eingeladen. Und der GLS-Fahrer, da man gerade als Fahrer für Paketdienste Zeit im Überfluss hat, ist auch gleich geblieben und hat beim TV Auspacken zugeschaut.
Überaus glaubwürdig und soll alles, nur nicht zur Einschüchterung dienen.

Hat er dir ein Foto von der Delle geschickt?
So oder so würde ich den Käufer ignorieren und PayPal darauf aufmerksam machen, dass du das PayPal Konto nicht ausgleichen wirst, da du deinen vertraglichen Verpflichten nachgekommen bist. Ich hoffe jedenfalls für dich, dass du das Geld vorher auf dein Bankkonto hast umbuchen lassen.
 
Hier geht es um den Gefahrenübergang bei Onlinegeschäften.
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/gefahrenuebergang/gefahrenuebergang.htm zeigt auf
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Je nachdem was zutrifft und beweisbar ist. Er müsste erst mal beweisen dass es beim Auspacken defekt war, aber das kann er ja sicher da ihm der GLS Fahrer zugesehen hat. Fordere die Bestätigung über einen Schaden der vom GLS Farher gemacht wurde, dies wird notiert ! Frag dazu aber GLS selbst und nicht den Kunden.

Trifft dies nicht zu kannst du ihn evnetuell sogar wegen arglistiger Täuschung bzw. Betrug verklagen.
Einfach an seinen eigenen Aussagen festnageln, das klappt immer, da solche Leute nicht die hellsten sind.

Fordere den GLS Wisch sonst übergibst das dem Anwalt, worauf eventuell eine Anzeige folgt.
Dies kannst du ihm gerne mitteilen.
 
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Sehe ich wie Tambay.

@BlubbsDE: Der Link zu DHL sagt rein gar nichts aus. Da dieser lediglich Hinweise und nichts Verbindliches enthält. Streng genommen müsste man dazu die AGBs rund um das in Anspruch genommene Speditions-Produkt studieren, was abgedeckt wird und was nicht. Und da scheiden sich wieder die Geister in der Rechtssprechung, ob der Absender darüber überhaupt in Kenntnis davon gelangt ist bzw. ob der abholende Spediteur dann nicht die Annahme hätte verweigern müssen, bei offenkundig unsachgemäßer Verpackung.

"Angemessene Verpackung" ist jedenfalls eine Auslegungssache im Einzelfall und man kann auch nicht pauschal sagen, dass z.B. eine OVP nicht zum Versand geeignet wäre. (Belastbare Nachweise kann zudem sowieso nur ein Gutachter erbringen!) Zu dem wurde ja vom Käufer selbst der Hinweis gegeben, dass die Delle nicht durch das Styropor hindurch enstanden seien konnte. Erweckt jedenfalls den Eindruck, dass die 30€ Aufwendung für die Verpackung ihr Geld wert war. Einen offenen Versandschaden hat der Käufer damit ja schon ausgeschlossen.

Das Einzigste wofür Benjiberlin jetzt noch verantwortlich, als Vertragsnehmer des GLS-Produkts wäre, ist das Anstoßen der Schadensregulierung über GLS, wenn es sich um einen verdeckten Transportschaden handelt. Natürlich könnte die Delle auch auf dem Weg zu Paketshop entstanden sein, aber den Nachweis muss trotzdem alleinig der Käufer erbringen. Die Welt ist hart, aber das ist so...
 
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Wie hier schon gesagt wurde, klingt das ganze etwas fischig.Verlang erstmal Beweise für die angebliche Delle und schau was passiert.

Auch wenn du einen Zeugen hast würde ich es allerdings nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, das kostet zuviel Geld und Energie(Ausser du hast eine gute Rechtsschutzversicherung, die in so einem Fall greift).
 
Hallo,

erstmal vielen Dank an alle die hier geantwortet haben.
Ich empfand es auch als schikane und wußte bzw weiß leider immernoch nicht damit umzugehen.
Leider habe ich jetzt die Beweisbilder und aufgrund dessen kann ich ihn zumindest verstehen was den Schaden angeht. Da würde ich auch geld zurückhaben wollen (und denke ich werde auch nicht drumherum).

Das schlimme ist einfach das ich an diesen entstandenen Schäden einfach nicht Schuld bin, er dies mir aber sofort unterstellt, weil er sagt in der Logistik bzw so wie er das Paket empfangen hat dies so nicht passieren ist ich zitiere einen Satz aus seinem Fall:

ich habe den Fernseher heute bekommen, das Paket mit 3 Zeugen geöffnet (der Fahrer den ich gut kenne war auch mit dabei)und leider feststellen müssen das er an einer Ecke beschädigt war, da genau diese Ecke sehr gut mit Styrpor geschützt war muss die beschädigung schon vorher passiert sein. Als ich dann noch das auch unbeschädigte Paket mit dem Zubehör öffnete und sah das auch dieser richtige Beulen aufwies und mit dem Beschädigungen zur Innenseite gerichtet im Karton lag, muss man hier entweder davon ausgehen das ihr Ebay Shop den Artikel beschädigt hat oder das sie ihn mir so Unterjubeln wollten. Mit der Versandversicherung die Sie ja komischerweise schon vorher erwähnten ist in diesem Fall nix zu machen. Ich bin auch schon einige Jahre in der Logistik beschäfigt und muss hier leider sagen das dass sehr traurig gelaufen ist

Leider werde ich wohl alleine auf dem Schaden sitzen bleiben, da ich nicht mehr weiß an wen ich mich wenden soll. Er sagt ja das es beim Versand nicht passiert sein kann. Und ich kann nur anhand eines Zeugens bezeugen das der Schaden vorher nicht war. Aussage gegen Aussage, aber der Schaden ist vorhanden.
 

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Bliebe noch die Möglichkeit, dass es sich bei diesem Gerät nur um dasselbe Modell handelt, das deinem Käufer schon länger gehörte, und für das er so nun günstig Ersatz haben wollte. Hast du deine Seriennummer noch? Wenn ja, lass dir den Fernseher doch zurückschicken und kontrolliere dann, ob das auf dem Bild wirklich *deiner* ist. Wenn es stimmt, dann kannst immer noch darüber nachdenken, ob die 100 Euro Preisnachlass fair sind.
 
wenn du bereitwillig Geld aus dem Fenster wirfst, darf ich dir meine Kontonummer nennen??

Wie Black ja schrieb, liegt das Versandrisiko beim KÄUFER. Ich würde mich auf Stur stellen und sagen, dass es beim Transport passiert sein musste. Du kannst nachweisen, dass der vorher i.O. war und dass die Verpackung ausreichend war. Also hast du nichts zu befürchten. Ich hoffe, du hast das Geld schon vom PayPalkonto runtergenommen? Wenn ja und die dann von deinem Bankkonto abbuchen wollen, schön zurückbuchen lassen! Wenn nein: Mahnung schreiben! Ich weiß nicht, was Paypal sich anmaßt darüber zu entscheiden zu dürfen, wer wann wie viel Geld kriegt?? Das ist kein Gericht o.ä.

Ich hoffe du hast folgendes gelernt: NIE UND NIMMER MIT PAYPAL VERKAUFEN!!!!
 
Kossem schrieb:
Wenn ja, lass dir den Fernseher doch zurückschicken und kontrolliere dann, ob das auf dem Bild wirklich *deiner* ist. Wenn es stimmt, dann kannst immer noch darüber nachdenken, ob die 100 Euro Preisnachlass fair sind.

Und dann schmeißt ihn der Paketdienst auf dem Rückweg wieder durch die Gegend, dann ist der Fernseher Schrott und gar nichts mehr wert. Ich würde noch versuchen, die 100€ herunterzuhandeln, und dann bezahlen.

Und den nächsten sperrigen, empfindlichen und teuren Artikel nur noch für Selbstabholer anbieten.
 
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