Der TE sollte sich jetzt mal entspannt zurücklehnen !
Er hat ordnungsgemäß verpackt, was er nachweisen kann, und er hat auch noch einen Zeugen, dass das Gerät unbeschädigt war beim Versand. So what ?
Mit der Übergabe an den Frachtführer ist die Gefahr auf den Käufer übergegangen; was dann mit dem ordnungsgemäß verpackten Gerät passiert ist, geht den Versender nichts an ! Vielleicht hat unterwegs ein Mitarbeiter der Transportfirma mal ins Paket reingeguckt, ob da was Brauchbares für ihn drinnen sein könnte, und dabei ist im das Gerät entglitten ! Oder das Paket wurde während des Transportes schwer beschädigt und das Trnsportunternehmen versucht das zu vertuschen und hat das Gerät neu verpackt ..... oder, oder, oder ..... oder wie oder was auch immer ! Es ist ausschließlich Sache des Käufers, was auf dem Transport passiert ist, da der Verkäufer seine Pflichten und insbesondere seine Sorgfaltspflichten nachweisbar ordnungsgemäss erfüllt hat.
Wenn der Käufer nun meint, es sei ein Transportschaden, dann kann er den beim Transportunternehmen anzeigen und bei der Versicherung geltend machen. Wenn er denkt, dass er irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hat, dann soll er die geltend machen und beweisen.
Wenn die Angaben des Verkäufers hier der Wahrheit entsprechen, hat der Käufer keinerlei Chancen gegen den Verkäufer irgendwelche Rechte geltend zu machen. Also erst mal abwarten, was Papal entscheiden wird; auf jedenfall das Paypalkonto leerräumen, damit Paypal nix zurückbehalten kann, wenn die sich zu Unrecht auf dei Site des Käufers schlagen, was leider oft vorkommt, weil Ebay der Käufer wichtiger ist als der Verkäufer.
Der Verkäufer sollte aus all diese Gründen die Dinge gaz gelassen auf sich zukommen lassen !
post scriptum: den Fall hat übrigensnicht Ebay gegen den TE eröffnet, sondern der Käufer; Ebay muss der Falleröffnung durch den Käufer nachgehen, wenn der Käufer die formalen Voraussetzungen erfüllt hat; darüber, wem Ebay Recht gibt, ist deshalbnoch lange nicht entschieden. Wenn Aussage gegen Aussage steht, schlägt Ebay auch manchmal einen Kompromiss vor und zahlt an den Käufer einen bestimmten Betrag als Entschädigung, ohne diese dem Verkäufer zu belasten.