Versandkosten im Falle einer Falschlieferung

Elfhelm

Lt. Commander
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Hallo,

kurz gesagt ich habe eine Grafikarte bei Mindfactory bestellt, aber es wurde eine falsche geliefert. Wenn ich die nun zurückschicken will, verlangt MF dass ich die Portokosten übernehme. Bin ich richtig in der Annahme, dass in diesem Fall MF die Kosten tragen muss, da sie den falschen Artikel geliefert haben?
 
Es gab früher eine Regelung im Widerrufsrecht, dass gewisse Kosten nicht anfallen, wenn nicht geliefert wurde, was vereinbart war; direkt gibt es eine solche Regelung nicht mehr. Daraus lässt sich zumindest auch der Schluss ziehen, dass die Gesetzgeberin es in solchen Fällen bei der Gewährleistung belassen wollte: Demnach hast du zuerst mal Anspruch auf kostenfreie Nacherfüllung. Letztlich wird sicher auch die Ansicht vertretbar sein, dass die Widerrufsfrist erst läuft, wenn etwas geliefert wird, das der Empfänger auch als Erfüllung ansehen kann.
 
Ist die eigentliche Frage des Fragestellers nicht, ob er die Rücksendekosten im Widerrufsfall zu tragen hat? Dazu sagt das Gewährleistungsrecht erst mal nichts.
 
Aso, ich bin zunächst davon ausgegangen, dass er nicht widerrufen will, sondern den Austausch der Karte gegen das korrekte Modell wünscht.
Wenn der Ausstausch nicht möglich ist, muss er ja trotzdem nicht widerrufen und der Weg der Gewährleistung bleibt ihm offen - dann eben mit Rücktritt statt Nacherfüllung.
 
Da die Möglichkeit des Austauschs jedoch nicht sehr unwahrscheinlich ist, taugt der Rücktritt nicht völlig als Ersatz für das Widerrufsrecht^^ Deine Vermutung ist aber immerhin vernünftig - eigentlich sollte er mit einem Austausch zufrieden sein.

Übrigens wäre ich nicht sicher, ob im Falle des Rücktritts die Versandkosten wirklich in jedem Fall vom Verkäufer zu tragen sind.
 
Das Widerrufsrecht räumt es einem Verbraucher ein, seine Willenserklärung zu widerrufen, sich einen Kauf also ganz profan nochmal anders zu überlegen. Das hat ja mit Mängelrecht zunächst nichts zu tun.
Ohne dir jetzt auf die schnelle eine stichfeste Paragraphenkette bieten zu könne, geh ich davon aus, dass auch ohne klassische Nacherfüllung, sprich Austausch, der Käufer einen nicht zu vertretenden Schaden nicht zu tragen hat und schadensfrei zu stellen ist (ob über SE statt der Leistung oder wie auch immer).
Aber warten wir doch mal ab, was der TE überhaupt vor hat.
 
Wenn Du den Vertrag widerrufst bei Mindfactory, dann sagt die Widerrufsbelehrung von denen, dass "Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist." ... und weiter: "Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren."

Bei einer Falschlieferung würde ich erwarten, dass es auf Ihre Kosten behoben wird. Da würde ich an Deiner Stelle nochmals (am besten telefonisch) klären.

Nachtrag: habe gerade nochmals Deinen Post gelesen. Was willst Du denn jetzt genau? Die Karte zurückgeben? Oder doch einfach nur das tatsächlich bestellte Modell erhalten?
 
Wie ich schon geschrieben habe würde ich gerne eine Gutschrift von Mindfactory haben (da Falschlieferung, ich möchte die Karte nicht).

In der E-Mail, die Sie mir geschrieben haben steht folgendes:

Am 13.06.2014 gab es eine Gesetzesänderung, die wir entsprechend jetzt umgesetzt haben.

Gem. § 357 Abs. 6 S.1 BGB trägt der Verbraucher beim Widerruf die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246 a § 1 Absatz 2 S. 1 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch von dieser Pflicht unterrichtet hat.

In der Belehrung über das Widerrufsrecht haben wir Sie über die Tragung der Versandkosten entsprechend unterrichtet.

Entsprechend des vorgenannten Gesetzes sind wir daher berechtigt, von Ihnen beim Widerruf die unmittelbaren Rücksendekosten der Waren ersetzt zu verlangen.

Und nochmal: Hier geht es allein um die Kosten für den Rückversand. Für das Verschicken habe ich ja bereits bezahlt und das wird mir auch erstattet (also genau der Betrag, den ich überwiesen habe).

Ich versuche es auf jeden Fall telefonisch zu klären, warte nur auf den Rückruf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn sie wirklich das falsche Modell geliefert haben, würde ich von denen erwarten, dass Du schlicht eine Mail mit nem Rücksendeschein bekommst, den auf das Paket packst, die falsche Karte zurück schickst und sie Dir die richtige Karte (selbstverständlich ohne erneute Versandkosten) zuschicken.

Ist mir gerade bei Alternate passiert - Smartphone bestellt und geliefert wurde ein 500W Netzteil :freak:
 
Dann wiederhole ich an dieser Stelle doch noch mal meine Antwort:

Es gab früher eine Regelung im Widerrufsrecht, dass gewisse Kosten nicht anfallen, wenn nicht geliefert wurde, was vereinbart war; direkt gibt es eine solche Regelung nicht mehr. Daraus lässt sich zumindest auch der Schluss ziehen, dass die Gesetzgeberin es in solchen Fällen bei der Gewährleistung belassen wollte: Demnach hast du zuerst mal Anspruch auf kostenfreie Nacherfüllung (nicht: Rücktritt). Letztlich wird sicher auch die Ansicht vertretbar sein, dass die Widerrufsfrist erst läuft, wenn etwas geliefert wird, das der Empfänger auch als Erfüllung ansehen kann.
 
@hamju63 Genau das wollte ich eigentlich auch. Habe aber von MF die obige E-Mail bekommen.

Und es ist nicht meine Schuld, wenn MF falsch liefert. Es wäre mir jedenfalls neu, wenn man für Portokosten einer Ware aufkommen muss, die man gar nicht bestellt hat.
 
Und ist dir auch neu, dass Verträge einzuhalten sind? Darum hast du primär Anspruch auf kostenfreie Nachlieferung. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass du dich vor diesem Hintergrund mit MF trotzdem auf kostenfreie Rücksendung bei Widerruf einigen kannst.

Falls du es auf einen gerichtlichen Streit ankommen lassen willst, kannst du natürlich die Auffassung vertreten, dass deine Widerrufserklärung MF ja noch vor Lieferung der bestellten Sache zugegangen ist und du somit rein logisch keine Rücksendekosten zu tragen hast. Diese Auffassung ist aber nicht zwingend - das kann man auch anders sehen.
 
Ein Vertrag ist ungültig, sobald das Produkt nicht der Bestellung entspricht. Das übersiehst du hier leider.

Ich werde das Paket jedenfalls nun zurückschicken und abwarten müssen, ob sie mir bei der Gutschrift die Portokosten noch abziehen oder nicht. Vielen Dank auf jeden Fall für die Rückmeldungen
 
Warum sollte er denn Widerrufen, er kann doch erst mal auf die Lieferung der Ware bestehen die er gekauft hat, wie die Falschlieferung zu MF kommt ist doch nicht das Problem des Käufers, sollen sie es doch abholen lassen. Er muss die Ware ja nur bereitstellen. So sehe ich das, ob es richtig ist entscheiden am Ende die Richter.
 
"Ein Vertrag ist ungültig, sobald das Produkt nicht der Bestellung entspricht." Nein, das macht ihn nicht ungültig.
"Das übersiehst du hier leider." Sarkasmus, hum? Leider fehlgeschlagen.

@werkam: Die Ansicht kann man im Ergebnis sicher vertreten, wie oben schon gesagt. Widerrufen müsste man trotzdem, erst mal der Vertrag ja in der Welt und die Lieferung der korrekten Ware will der Frager aber gar nicht mehr.
 
die Lieferung der korrekten Ware will der Frager aber gar nicht mehr.
Tja, dann muss er den Vertrag widerrufen und die Kosten halt zahlen.
 
werkam schrieb:
Tja, dann muss er den Vertrag widerrufen und die Kosten halt zahlen.
Ich muss nicht widerrufen, sondern reklamieren. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Und ich bezweifle immer noch, dass ich für die Kosten für die Falschlieferung aufkommen muss. Kossem kennt sich hier aber anscheinend besser aus.


habe auch folgende Aussage von einem Anwalt gefunden:
Der Verkäufer muss die Rücksendekosten erstatten. Da Sie ein falsches Produkt bekommen haben, muss der Verkäufer für seinen Fehler auch die vollen Versandkosten tragen und kann die Versandkosten nicht auf Sie abwälzen.
Im Grunde also nichts anderes als eine Rückabwicklung des Kaufvertrags.
 
Zuletzt bearbeitet:
werkam/#18 würde ich auch am ehesten zustimmen. Dass man das auch anders sehen kann, erwähne ich nur der Vollständigkeit halber.

Wenn man sich vom Vertrag lösen möchte, ohne vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen (für das weitere Voraussetzung erfüllt sein müsste), muss man widerrufen. Wenn man nur "reklamiert", bekommt man erst mal lediglich Nacherfüllung - und die ist ja auch kostenfrei inkl Rücksendekosten.

Abgesehen von gesetzlich vorgegebenen Wegen ist der Weg grundsätzlich immer frei für einvernehmliche Lösungen; mit guter Argumentation kann man sich vllt schlicht mit MF einigen.

Ein bisschen kenne ich mich schon aus, wobei ich natürlich nicht vor Irrtümern gefeit bin und ich nicht übermäßig viel praktische Erfahrung habe. Ich studiere seit einigen Jahren Jura und Wirtschaftsrecht, also wohl einschlägig.
 
Zuletzt bearbeitet:
@TE
Hast du mit MF nochmal gesprochen?
Hast du ihnen klar gemacht, dass du nicht widerrufen willst? Wenn sie das richtige Grakamodell im Sortiment haben, verlange einfach, dass sie dir dieses schicken sollen und du das falsche retournierst. Aber natürlich alles auf ihre Kosten.
Wenn sie das Modell nicht haben, mach ihnen klar, dass dich keine Schuld trifft, es sich nicht um einen klassischen Widerruf handelt und damit deren Mail an der Sache vorbeigeht und du nun dein Geld zurückhaben willst und sie dir eine Etikett für die kostenlose Rücksendung bereitstellen sollen.
 
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