Versandkosten im Falle einer Falschlieferung

@Elfhelm, zu deiner Ergänzung:
Die von dir zitierte Aussage des Anwalts stammt aus der Zeit vor der letzten Änderung des Widerrufsrechts. Wie ich auch oben schon sagte, gab es früher ausdrücklich eine entsprechende Norm für den Fall der Falschlieferung im Widerrufsrecht - eine solche Norm fehlt nun gerade, weshalb man sich jedenfalls die Frage stellen muss, warum die Gesetzgeberin diese Norm aufgegeben hat.
 
Das wird hier glaube ich unnötig kompliziert. Der Widerruf ist nicht dafür gedacht mangelhafte Sachen loszuwerden, sondern dem Verbaucher bei bestimmten Verträgen zusätzliche Rechte einzuräumen.
 
ist doch ganz einfach, werd dir im Klaren, was du willst!

Widerruf: Du willst die Richtige Karte auch nicht mehr = Du trägst die Versandkosten.
Reklamation: Du willst die Richtige Karte = MF trägt die Versandkosten.
 
Warum sollte er bei Widerruf die Kosten für den Rückversand tragen? Im Grunde ist der Versand des bestellen Artikels noch nicht erfolgt.
Also widerruft er ohne das Versandkosten für seine Bestellung angefallen sind.
 
Ich finde Woods und florian. haben die Lage eigentlich schon sehr gut auf den Punkt gebracht. Deine spezielle Anmerkung aber ist weiter oben auch schon angesprochen.
 
Elfhelm schrieb:
Ein Vertrag ist ungültig, sobald das Produkt nicht der Bestellung entspricht. Das übersiehst du hier leider.

Ich werde das Paket jedenfalls nun zurückschicken und abwarten müssen, ob sie mir bei der Gutschrift die Portokosten noch abziehen oder nicht. Vielen Dank auf jeden Fall für die Rückmeldungen

Wenn du Grafikkarte A bestellst und B geliegert bekommst, sollte eigentlich der Rückversand von B kostenlos sein, wenn du A haben möchtest. Möchtest du B aber komplett zurückgeben und A nicht haben wollen, musst du den Versand zahlen.
 
florian. schrieb:
ist doch ganz einfach, werd dir im Klaren, was du willst!

Widerruf: Du willst die Richtige Karte auch nicht mehr = Du trägst die Versandkosten.
Reklamation: Du willst die Richtige Karte = MF trägt die Versandkosten.
Hab ich bereits geschrieben, ich will reklamieren. Keine Ahnung warum meine Beiträge nicht gelesen werden.

Und ja ich habe nochmals mit MF gesprochen. Es wurde mir ein neuer Versandaufkleber zugeschickt. Ich muss nur abwarten, bis mein Fall bearbeitet wird und ich die Gutschrift bekomme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Liest denn wenigstens du selbst deine eigenen Beiträge? - "Wie ich schon geschrieben habe würde ich gerne eine Gutschrift von Mindfactory haben"

Damit bist du nach deinem Zitat von florian. raus aus der Reklamation und deine Verwunderung ist dann fragwürdig.
 
Wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, gibt es auch eine Gutschrift (also eine Rücküberweisung). Verwundert bin ich übrigens nicht, ich wollte nur fragen wer die Rückversandkosten zahlen muss. Aber das ist ja nun geklärt, da mir MF einen neuen Aufkleber per Post geschickt hat. Und sie haben auch bestätigt, dass sie einen Fehler beim Versenden gemacht haben. Oder würdest du freiwillig für einen Artikel mal eben 20 Euro mehr bezahlen, weil sie es mit dem Versenden verbockt haben? Ich denke nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist nicht verwundert? Du sagtest "Keine Ahnung warum meine Beiträge nicht gelesen werden" - das ist eine Verwunderung; und wie ich feststellte zu Unrecht.

Eine Rückabwicklung ist nicht ohne Weiteres das, was du "Reklamation" nennst im Rahmen der Gewährleistung. Du bist mit MF offenbar gütlich übereingekommen, Glückwunsch. Der Rechtslage muss das deshalb aber nicht entsprechen. Soweit man sich gütlich einigt, kann man natürlich auch individuell eine Vereinbarung über die Kostentragung treffen - vorgeschrieben ist das für eine gütliche Einigung selbstverständlich nicht, dann wäre es ja keine Einigung (insofern "muss" keiner etwas).
Ergänzung ()

Zu deiner typisch-plakativen Ergänzung: Die Frage ob ich 20 Euro mehr für einen Artikel zahlen möchte, stellt sich mir nicht. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer Nachlieferung der korrekten Karte keine Kosten anfallen - auch nicht für die Rücksendung.
 
Schon klar, dass im Rahmen einer Nachlieferung keine Kosten anfallen. Aber die Frage stellt sich gar nicht, wenn ich einen vergleichbaren Artikel bereits bei einem anderen Unternehmen bezahlt und geliefert bekomme. Aber wie gesagt mehr als abwarten kann man nun nicht. Kann sein, dass MF die Versandkosten nachträglich vom Kaufpreis abzieht, muss aber nicht.
 
Elfhelm schrieb:
Gutschrift
reklamieren
Rückabwicklung des Kaufvertrags
reklamieren

verzeih, dass wir (du?) etwas verwirrt waren.....

hab grad in deinem Letzten Post festgestellt, dass du Widerrufen willst.
das hättest auch in post1 erwähnen können.....
 
@Elfhelm
Schon gut, ich will dich auch eigentlich nicht vorführen. Mir erscheint nur an mancher Stelle, dass dein Ausdruck deinem Anliegen, hier Rat zu bekommen, nicht gerecht wird. Für deine persönliche Sicht der Dinge habe ich jedoch in jedem Fall Verständnis!

Aus rein juristischer Sicht stellt sich die Frage allerdings; aber mir ist klar, dass die Details für Laien uninteressant sind. Es ist aber so.

Wie gesagt, Glückwunsch! Ich gönne dir natürlich, dass die Geschichte für dich gut ausgegangen ist :)
 
@Florian
Ich habe einen Reklamationsschein von MF ausgefüllt, das ist für mich eine Reklamation. Sorry für die Verwirrung. Wollte nur wissen was ich genau machen muss, damit der Verursacher die Kosten trägt und zu dem Zeitpunkt hatte ich noch nicht widerrufen / reklamiert.

@Kossem abwarten, wie gesagt ich hab mein Geld noch nicht wieder am Konto
aus juristischer Sicht kenn ich mich nicht so gut aus, deshalb hab ich hier den Thread erstellt. Mir war nur nicht ganz klar, dass man die Rücksendekosten nur dann nicht tragen muss wenn man den Verkäufer nachbessern lässt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das meinte ich. Die Falschlieferung ist keine Vertragserfüllung. Für die bestellte Sache sind somit keine Versandkosten für den Käufer angefallen, da die Ware nie versendet wurde.
Folglich kann er die Fehllieferung reklamieren und gleichzeitig den Vertrag widerrufen.

Wäre es das bestellte Produkt, aber mit einem Mangel, dann müsste man bei Widerruf natürlich die Versandkosten übernehmen.
 
@Elf: Man kann zwar noch dazu darüber streiten, wann genau Rücksendekosten im Fall eines regulären Rücktritts vom Kaufvertrag zu ersetzen sind (in der Regel wird man das bejahen), aber im vorliegenden Fall sind wir bei diesem "regulären" Rücktritt ja streng genommen noch nicht angekommen. Was die Kombination aus Widerruf und falscher Ware angeht, ist ein wesentliches Problem wirklich, dass die bisherige ausdrückliche Regelung dazu aufgegeben wurde, und dass, wie oben auch von anderen dargestellt, das Widerrufsrecht schlicht andere Ziele verfolgt als die Gewährleistung.

@Benzer/WhiteShark: Der Vertrag ist in jedem Fall schon zustande gekommen. Im Übrigen ist aber der Gedanke, die Annahme der gelieferten Sache als Erfüllung zu verweigern, nicht ganz abwegig.
 
Der Vertrag ist vielleicht zustande gekommen, wurde aber vom Verkäufer nicht erfüllt.

Aber was natürlich stimmt, ist dass es Auslegungssache ist. Ich lege es als zwei getrennte Sachen aus, einmal die Reklamation der Fehllieferung und dann der Widerruf der eigentlich bestellten Sache.
 
Aus Sicht des Versenders wurde der Vertrag erst mal sehr wohl "erfüllt" - sonst bräuchte es ja keines Gewährleistungsrechts, wenn man immer bei Mängeln oder Falschlieferung (was einem Mangel gleichgestellt ist) eine Nichterfüllung annimmt. Der Käufer hat lediglich die Chance, die Leistung nicht als Erfüllung "anzunehmen".

Inzwischen halte ich das so auch für gut vertretbar. Was du in zwei "Sachen" zerlegst, besteht dann aber nicht aus Reklamation und Widerruf, sondern aus Annahmeverweigerung und Widerruf.
 
Natürlich ist ein Vertrag zustande gekommen.
Nur entspricht die Leistung nicht, die man vereinbart hat

Also hat man das Recht die Erfüllung der Leistung zu fordern, in diesem Lieferung der bestellten Ware ( Gewährleistung)
Oder man widerruft den Vertrag: Da muss der Händler die Versandkosten nicht erstatten...
 
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