Grafikkarte auf Ebay verkauft jetzt kaputt

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Iceccol

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Hi zusammen, habe meine Grafikkarte auf Ebay verkauf, Käufer hat mich dann nach Erhalt positive bewertet, alles wie es sein sollte.
Nun meldet er sich nach 10 Tagen, Karte sei Kaputt sie mache streifen bei ihm (seit gestern).
Nun kommt er mit so Sachen wie, es sieht für ihn so aus als ob die Karte schon mal geöffnet wurde da das Garantiesiegel Kaputt ist.
Darauf hin habe ich ihm geantwortet das ich vor Monaten mal die Wärmeleitpaste gewechselt habe, die alte war nun mal nichts mehr nach all den Jahren und da die Garantie ja eh um war dachte ich mir auch nichts bei, bis jetzt.
Denn er behauptet jetzt das ich gepfuscht hätte und deshalb ist wahrscheinlich die Karte nun kaputt (sie lief bei mir mindesten 3-4 Monate so ohne Probleme), hatte nie Grafikfehler oder sonst irgendwelche Probleme mit der Karte.
Auch bei ihm lief sie ja ohne Probleme, sonst gibt man ja nicht Positive BW und meldet sich erst 10 Tage später.
Nun wirf er mir gleich Betrug vor offensichtlich Informationen zurückgehalten.
Ich wollte vertuscht das dass gerät geöffnet worden ist, gehts noch ?

Habe mir einfach nichts bei gedacht da die Karte ja schon mehre Jahre alt ist, ist ja ne Verbesserung und nicht andersherum.
Ich mach die Wartung und pflege von allen PC's im Bekanntenkreis auch Wasserkühlung usw. also kann man wohl ein Fehler (Pfusch) meinerseits ausließen, da ich weiß was ich mache.
Er droht mir jedenfalls mit einem Gutachter und Anwalt, wie soll ich mich verhalten, habe ich mir was zuschulden kommen lassen weil ich nicht erwähnt hatte das ich die Paste erneuerte? wie gesagt es gibt ja schon lange keine Garantie mehr vom Hersteller auf der Karte.
 
Zuletzt bearbeitet:
ganz einfach
im grunde hat er pech gehabt, die karte lief doch
das gebrauchte sachen kaputt gehen früher oder später kommt nunmal leider vor

ich behupte in 90% der fälle wo mit anwalt und gutachter gedroht wird kommt nichts weiter
 
Wenn aber der Angebotstext unglücklich formuliert war und eine komplett neuwertige und unveränderte Grafikkarte beschrieb, hat er trotzdem nicht geliefert, was bezahlt wurde ;)
 
Danke für die schnelle Antwort
Im Text stand nichts von neu oder neuwertig, nur das sie von der Lautstärke angenehm ist und man ein gutes Netzteil braucht 500W min.
Das übliche halt noch: Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie!
 
Dann bist du aus dem Schneider. Sag ihm, dass es dir leid tut, aber du eine funktionierende Karte verkauft hast, die ja bei ihm auch anstandslos funktionierte und weise ihn ggf darauf hin, dass du niemals behauptet hättest, dass die Karte unverändert wäre, sofern das auch stimmt. Wenn du den Verkauf wirklich mit besten Wissen und gewissen vorgenommen hast, kann dir nichts passieren.
 
Alles klar.
Hatte auch mal ein Defektes Mainboard aus einem Forum erhalten und wurde vom Verkäufer nicht völlig allein im regen stehen gelassen (hat mich dann auch gefreut war der schaden nur halb so groß).
Dementsprechend gibt man sich halt auch wenn es mal andersherum ist.
Bin auch noch hilfsbereit nachdem mich die Sache eigentlich nichts mehr angeht, hätte die Karte zb. für ihn gegen getestet aber wenn man mir gleich Betrüger und Vertuschung vorwirft dann hat sich meine Hilfsbereitschaft auch erledigt.
 
Es ist deine Entscheidung, ob du eventuell aus Mitleid oder Verantwortungsbewusstsein ihm jetzt irgendwie entgegenkommst, je nachdem wie er sich äußert ;)
 
Vorsicht! Manch schwarzes Schaf versucht seine gleiche aber defekte Grafikkarte dir unterzujubeln und sein Geld zurück zu bekommen.

Die Aufkleber (Seriennr.) Kann man mit etwas Mühe auch auswechseln, ohne dass es auffällt.

Deshalb am besten nix ohne Garantie kaufen (und ganz wichtig: verkaufen)

wunder mich immer wieder wie blöd man sein kann dass man wegen 10-20 Euro Ersparnis auf Neuware und Gewährleistung/Garantie verzichtet

Bietsucht halt
 
Iceccol schrieb:
Habe mir einfach nichts bei gedacht da die Karte ja schon mehre Jahre alt ist

Was hast du denn für die Karte überhaupt noch bekommen?
Kann ja nicht mehr die Welt gewesen sein.


Wenn die ein paar Jahre alt ist und das Siegel zwecks Wartung geöffnet wurde dann dürfte das völlig egal sein.
Das sie angeblich jetzt nicht mehr geht ist einfach Pech für den Käufer, das ist nunmal das Risiko wenn man etwas altes Gebrauchtes kauft.
(Immer vorrausgesetzt es ist alles so wie du sagst)

Kannst ihn ja aus Freundlichkeit OHNE Schuldanerkenntnis etwas Geld überweisen, muss du wissen, aber Rechtlich dürfte da nix bei rauskommen. Wie auch.
 
Klar könntest du jetzt aus reiner Nächstenliebe tätig werden. Verpflichtet bist du dazu aber ganz sicher nicht.

Ich an deiner Stelle hätte die gewechselte WLP zwar erwähnt, denn idR verbessert das ja die Wärmeableitung, aber einen Vorwurf kann er dir trotzdem nicht machen. Ein Defekt wäre bei unsachgemäßer Behandlung gleich oder kurze Zeit später aufgetreten, nicht aber Monate später.

Um solchem Ärger vorzubeugen, lass ich CPU und GPU kurz vor dem Verkauf nochmal 1-2h durch die einschlägigen Tests laufen und dokumentier das entsprechend. Aber auch nur wenn sich der Aufwand gemessen am Preis lohnt.

Wäre er nach 1-2 Tagen mit Problem gekommen, wäre die Sachelage zwar grundsätzlich die Gleiche, aber trotzdem für mich (oder dich) als VK schwieriger zu bewerten. Nach 10 Tagen kann man dem Käufer schon wieder unterstellen: a) selber kaputt gemacht b) doch nicht zufrieden mit Leistung/Lautstärke etc. c) einfach Pech gehabt.

Erklär ihm das ruhig und zivilisiert, sag ihm er soll solche Unterstellungen lassen und dann wird es das gewesen sein.
 
Habe es ja ruhig mit ihm Probiert aber er ist gleich ausfallen geworden von wegen gepfuscht, Betrug usw.
Die Karte war ja in meinem Lan Rechner, wo sie auch noch kurz vor verkauf mit Bf3 und Csgo befeuerte wurde.
Daher kann ich 100% sagen das alles ok war, war es ja auch bei ihm die ersten Tage.

Mein Hauptkarte wird immer gleich auf Wasserkühlung umgebaut, wenn ich sie dann verkaufe schreibe ich es auch immer dazu, das neu Wärmeleitpaste drauf ist da ich sie ja vor verkauf wieder zurück baue und ein paare tage normal betreibe.
Bei der Karte aus dem Lan Rechner war es halt schon länger her das ich die Paste erneuert habe deshalb habe ich nicht dran gedacht es zu erwähnen.

"Wenn die ein paar Jahre alt ist und das Siegel zwecks Wartung geöffnet wurde dann dürfte das völlig egal sein."
So sehe ich das halt auch wollte nur mal eure Meinung dazu wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kein Stress :) Sollte da irgendwas kommen, was ich aber bezweifel, dann wird es eh fallengelassen. Das mit der WLP hätte man erwähnen können, ist aber in diesem Falle denke ich nicht nötig gewesen bzw. er ist immernoch nicht im Recht.
 
angebotstext bidde ansonsten privat ist privat.

und bei ebay steht doch oben das du keine rücknahme anbietest.
 
Über weclchen Betrag reden wir hier eigentlich überhaupt?
 
Du must Dir zu 99% keine sorgen machen, es war ein Privatverkauf, Die Karte lief.

Dass sie später dann kaputtgegangen ist, ist schade aber Pech für den Käufer.

So ist das halt wenn man gebrauchte Computermodule ohne Restgarantie kauft.

Lass dich seitens ebay und des käufers nicht verrückt machen, Du dachtest ja die karte sei in Ordnung, was sie ja auch war.
 
Hat der Käufer mit PayPal bezahlt?
 
Ich dachte nicht die Karte war in Ordnung sondern sie war 100% OK.
Geht weniger um den Betrag (70€), sondern ums Prinzip.
Nein kein Pay-pal, er hat Überwiesen.
 
Dann behalte das Geld und für alles weitere möchte er dich bitte verklagen.

- zwar hättest du den tausch der WLP erwähnen können, aber nicht müssen, solange du nicht das gegenteil behauptet hast
- Die Karte hat bei dir unauffällig Funktioniert
- Du hast Garantie oder Rücknahme ausgeschlossen und bist als Privatverkäufer nicht dazu verpflichtet
 
KTelwood schrieb:
Dann behalte das Geld und für alles weitere möchte er dich bitte verklagen.

- zwar hättest du den tausch der WLP erwähnen können, aber nicht müssen, solange du nicht das gegenteil behauptet hast
- Die Karte hat bei dir unauffällig Funktioniert
- Du hast Garantie oder Rücknahme ausgeschlossen und bist als Privatverkäufer nicht dazu verpflichtet

so siehts aus. du bist da fein raus
 
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