Grafikkarte auf Ebay verkauft jetzt kaputt

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Der Wechsel der Paste könnte hier schon kritisch sein.
Man verliert ja auch die Herstellergarantie, wenn man den Kühler abbaut.
Das heißt, der Hersteller geht davon aus, dass dabei evtl. etwas kaputt gehen kann durch den User.
Ob das ein zu straff wieder verschraubter Kühler ist, oder zu dünn aufgetragene WLP oder nicht mehr leitende Pads bei VRM oder RAMs etc. etc.
Hinzu kommt das wohl gebrochene Garantiesiegel! Das wäre ein Mangel, den du nicht angegeben hast.
(War da wirklich ein Aufkleber, der zerreißt, wenn man den Kühler abbaut? Sowas habe ich direkt an der Graka noch nie gesehen.)

Für einen Anwalt + Gutachter ist das ein gefundenes Fressen.

Um wieviel Euro gehts denn überhaupt?
 
@freshprince2002
Steht auf Seite 1, 70 Euro.

@Topic
Ich würde noch nicht mal ausschließen, dass er gar nicht an der GraKa liegt ;) Kann auch genauso gut sein NT sein oder irgendein Elko hat schlapp gemacht oder ähnliches. Wäre nicht das erste MoBo welches Probleme macht..
 
freshprince2002 schrieb:
Das heißt, der Hersteller geht davon aus, dass dabei evtl. etwas kaputt gehen kann durch den User.
Ob das ein zu straff wieder verschraubter Kühler ist, oder zu dünn aufgetragene WLP oder nicht mehr leitende Pads bei VRM oder RAMs etc. etc.
Hinzu kommt das wohl gebrochene Garantiesiegel! Das wäre ein Mangel, den du nicht angegeben hast.
(War da wirklich ein Aufkleber, der zerreißt, wenn man den Kühler abbaut? Sowas habe ich direkt an der Graka noch nie gesehen.)

Welcher Mangel soll denn da vorliegen? Es wurde doch keine "volle Herstellergarantie" o.ä. vereinbart, also spielt das Siegel keine Rolle.

Auch eine Fachwerkstatt muss ein Siegel beschädigen/entfernen, wenn sie Arbeiten durchführen möchte bspw. Kühlertausch.
Man verliert zwar unter umständen die Herstellergarantie aber ein Pfusch, wie du es unterstellt, muss nicht zwangsläufig das Resultat sein.


Was den TE betrifft, (entspannt) zurücklehnen und abwarten was der Käufer alles noch so anstößt. mMn dürfte das im Sande verlaufen...
 
Ich unterstelle doch keinen Pfusch!
Ich zeige nur, womit der Anwalt wahrscheinlich argumentieren wird und wahrscheinelich auch gewinnt.

Das gebrochene Garantiesiegel zeigt, dass an der Graka mechanisch manipuliert worden ist, wo ein normaler User nix zu suchen hat. Das Siegel ist ja nicht umsonst da. Allein das zählt, alles andere ist Unwichtig. Du kannst vor Gericht nicht dagegen argumentieren mit sowas wie "ich hab schon 100 Kühler umgebaut und alles war gut". Du kannst nämlich nicht ausschließen, dass dabei nicht doch was beschädigt wurde.

Hätte er den WLP Tausch und den Abbau des Kühlers in der Beschreibung angegeben, wäre er fein raus, aber so wird das zu einem Problem.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
Hat der Verkäufer den Artikel nicht näher beschrieben, ist nach dem Gesetz die Beschaffenheit maßgeblich, die üblicherweise von einer Ware der gleichen Art erwartet werden kann. Das bedeutet, dass, soweit auf Mängel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde oder der Artikel nicht ausdrücklich als defekt verkauft wurde, der Käufer einen funktionierenden und mangelfreien Artikel erwarten darf.
Man erwartet logischerweise, dass an der Graka nicht manipuliert wurde und zumindest mechanisch dem Zustand entspricht, der beim ursprünglichen Kauf bestand.
(Ähnlich: wenn du ein gebrauchtes Auto kaufst, erwartest du ja auch, dass der Tachostand nicht manipuliert wurde.)

deathscythemk2 schrieb:
@freshprince2002
Ich würde noch nicht mal ausschließen, dass er gar nicht an der GraKa liegt ;) Kann auch genauso gut sein NT sein oder irgendein Elko hat schlapp gemacht oder ähnliches. Wäre nicht das erste MoBo welches Probleme macht..
Da würde ich als Anwalt ja noch weiter gehen und argumentieren, dass die Manipulation der Grafikkarte eine Überspannung im Netzteil verursacht hat. Und schon darfst du ihm noch das Netzteil ersetzen.
Geschickte Anwälte können da unendlich kreativ weiter gehen. Und gute Anwälte sind nur gute Anwälte, weil sie geschickt in ihrem Job sind!


Versetz dich doch mal in die Lage des Käufers:
Du kaufst eine Grafikkarte, die als 100% funktionsfähig beschrieben wird.
Und dann ist sie auf einmal kaputt und der Verkäufer gibt zu, an der Graka manipuliert zu haben.
Na, was würdest du denn da machen? Vielleicht zuerst hier einen Thread aufmachen und berichten, was für ein dreister Betrüger auf ebay dich verarscht hat ;)


Hier bleibt eigentlich nur zu hoffen, dass der Käufer nix unternimmt.

Wenn man sich diesen Thread anschaut, würde User Kossem auch klagen und bis zum Lebensende am Rad drehen, obwohl der Käufer dort klar im Unrecht ist.


Vielleicht kannst du die Lage etwas entspannen, in dem du mit dem Käufer erst mal vernünftig redest und sagst, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der WLP Tausch den Defekt verursacht hat und versuchst zu helfen zu klären, woran das Problem noch liegen kann. So eine typische Hilfestellung, die hier immer statt findet. Z.B. Graka in anderem PC einsetzen und testen, anderes Netzteil testen etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey, hier keine falschen Aufdringlichkeiten, bitte, ja? ;D

"Wenn man sich diesen Thread anschaut, würde User Kossem auch klagen und bis zum Lebensende am Rad drehen, obwohl der Käufer dort klar im Unrecht ist."

Ich würde klagen und wenn das vorbei ist, ist es halt vorbei; da dreh ich nicht ein Leben lang irgendwo herum :p Das bezieht sich aber nur auf den verlinkten Thread. Was hier Sache ist, weiß ich nicht.

Übrigens besonders interessant, wie du von geschickten Anwälten und klaren Rechtslagen in einem Beitrag sprichst ;)
 
@freshprince2002
Dann beweis mal deine Behauptung, das Gutachten dürfte einige tausender Kosten ;)
Ich habe solche Probleme nicht, weil ich weiß, dass man Jahre alte Hardware und dann auch noch ohne Garantie, nicht kauft. Und dann auch noch zu dem Preis... Wenn ich das machen würde, dann für einen günstigeren Preis, da die wahrscheinlichkeit, dass die Karte schnell ausfällt relativ hoch ist.
 
Verstehe nicht, wieso hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Würde einem CB'ler im Artikeltext die Information vorenthalten werden, dass an der Karte "rumgebastelt" wurde, wären auch alle auf den Barrikaden und fordern sein Recht einzuklagen.
Nun ist es mal andersrum und fast einhelliger Konsenz lautet einfach Aussitzen?

Mit dem Versetzen in die jeweils andere Lage haben es die meisten hier wohl nicht so.
 
Die Karte lief doch aber 10 Tage lang anstandslos. Das kann der Käufer nicht leugnen, da er ja sonst wohl kaum eine positive Bewertung abgegeben hätte. Und sowas wie "geplante Obsoleszenz" kann man ja einer Privatperson ja wohl kaum unterstellen oder? Also ist es doch irrelevant, ob der Verkäufer die Karte untertaktet, übertaktet, Lüfter gewechselt oder WLP erneuert hat. Wer weiß denn so genau, ob nicht der Käufer die Karte übertaktet hat?
 
Sehe ich ein wenig anders.

Sofern nicht explizit angegeben, gehe ich davon aus, dass sich die Karte noch im Originalzustand befindet.
Nun ist es beim Übertakten natürlich etwas schwerer zu erkennen, aber theoretisch gehört auch diese Angabe in den Angebotstext.
 
freshprince2002 schrieb:
Ich unterstelle doch keinen Pfusch!
Ich zeige nur, womit der Anwalt wahrscheinlich argumentieren wird und wahrscheinelich auch gewinnt.

Das gebrochene Garantiesiegel zeigt, dass an der Graka mechanisch manipuliert worden ist, wo ein normaler User nix zu suchen hat. Das Siegel ist ja nicht umsonst da. Allein das zählt, alles andere ist Unwichtig. Du kannst vor Gericht nicht dagegen argumentieren mit sowas wie "ich hab schon 100 Kühler umgebaut und alles war gut". Du kannst nämlich nicht ausschließen, dass dabei nicht doch was beschädigt wurde.

Ja, man kann es nicht ausschließen, aber allein der Käufer muss einen belastbaren Nachweis in Form eines amtlichen Gutachten erbringen. Deine Ausführungen bezüglich Garantie(siegel) sind auch nur relevant, wenn überhaupt noch Garantie bestand bzw. überhaupt eine Rechnung mitgeliefert wurde.

Hätte er den WLP Tausch und den Abbau des Kühlers in der Beschreibung angegeben, wäre er fein raus, aber so wird das zu einem Problem.
Das wäre ohne Frage der bessere Weg von Anfang an gewesen.

Man erwartet logischerweise, dass an der Graka nicht manipuliert wurde und zumindest mechanisch dem Zustand entspricht, der beim ursprünglichen Kauf bestand. (Ähnlich: wenn du ein gebrauchtes Auto kaufst, erwartest du ja auch, dass der Tachostand nicht manipuliert wurde.)
Dein Auto-Beispiel ist hierbei wieder falsch am Platze, weil hier offenkundig ein Mangel in der Beschaffenheit vorliegt bzw. eine arglistige Täuschung.

Da würde ich als Anwalt ja noch weiter gehen und argumentieren, dass die Manipulation der Grafikkarte eine Überspannung im Netzteil verursacht hat. Und schon darfst du ihm noch das Netzteil ersetzen. Geschickte Anwälte können da unendlich kreativ weiter gehen. Und gute Anwälte sind nur gute Anwälte, weil sie geschickt in ihrem Job sind!
Nicht wirklich. Jeder Mangelfolgeschaden muss wiederum jeweils durch ein amtliches Gutachten belegt werden.

Vor allem steht dem ja noch die positive Bewertung der ebay-Transaktion gegenüber. Der Käufer war ja offenkundig zu dem Zeitpunkt mit der Ware zufrieden.

Versetz dich doch mal in die Lage des Käufers:
Du kaufst eine Grafikkarte, die als 100% funktionsfähig beschrieben wird.
Und dann ist sie auf einmal kaputt und der Verkäufer gibt zu, an der Graka manipuliert zu haben.
Na, was würdest du denn da machen? Vielleicht zuerst hier einen Thread aufmachen und berichten, was für ein dreister Betrüger auf ebay dich verarscht hat ;)

Das eine hängt nicht unbedingt direkt mit dem anderen zusammen. Ob die Änderung der Beschaffenheit auch der Grund für die später eingetretene Funktionsunfähigkeit ist, muss wie gesagt allein der Käufer beweisen.

Hier bleibt eigentlich nur zu hoffen, dass der Käufer nix unternimmt.
Wegen 70€ eher unwahrscheinlich. Außer der Käufer ist so gut situiert, dass es ihm nichts ausmacht, mit mehreren tausend Euro in Vorleistung zu gehen. Aber dann hätte er wohl auch keine gebrauchte Grafikkarte erstanden. Naja, wer weiß. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@freshprince2002

Ich würde nach 10 Tagen nicht auf die Idee kommen, mich noch mal an der Verkäufer zu wenden ob er nicht doch was dran gemacht hätte. Zumal ich mir vor Einbau die Karte gründlichst anschauen würde! Wenn ich gebrauchte Ware kaufe, dann ist die eben nicht mehr Neu. Das die Haltbarkeit eingeschränkt ist, sollte jedem bewusst sein. Ob man das Risiko eingehen möchte oder lieber in Sicherheit investiert und Neuware/Händlerware kauft, muss jeder selbst entscheiden.


@Krafty

Welches Recht denn einklagen? Es ist doch jeder schon Hobbyjurist heutzutage und jeder meinte er wäre im Recht.

Wann was Sachmangelfrei ist, kannst du im §434 BGBnachlesen.
Gerade Abs. 1 Punkt 1 + 2 sind sehr interessant. Es wird die Beschaffenheit gekauft, die vereinbart oder allgemein zu erwarten ist und nicht die, die du in eine nicht vorhandene Beschreibung interpretierst. In Bezug auf die WLP wäre es ein Mangel, wenn zu wenig / zu viel davon vorhanden wäre und dies zum Ausfall geführt hätte. Alleine das eine Andere als im Original drauf ist (was du ja erwartest) speilt keine Rolle solange diese ihren Zweck im ausreichenden Maße erfüllt. Einzig das beschädigte Siegel begründet keinen Sachmangel, außer es wurde eben ausdrücklich Herstellergarantie vereinbart oder wäre noch zu erwarten gewesen, aufgrund des Alters.

Die Karte lief 10 Tage, sie eignete sich also zu vereinbarten Verwendung.
Jetzt ist sie kaputt, das kann aber 500 andere Gründe haben so z.b. Übertaktung durch Käufer, unsachgemäßer Einbau durch Käufer, evtl. ne ausgelaufene Wakü, unzureichende Belüftung im Gehäuse, unzureichendes billiges Netzteil, allgemeine Altersschwäche usw.

Wenn der Käufer Recht will, muss er versuchen Recht zu bekommen. Inwieweit man das bei 70 EUR nachverfolgen will, obliegt ja jedem selbst, denn auch hier sollte man Obacht geben. Recht haben ist ungleich Recht bekommen und Schlimmstenfalls sind es dann keine 70 EUR mehr, sondern deutlich mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich eher, ob er die mal Quergetestet hat. Kann doch auch was ganz simples sein. Vllt. kann das NT nicht so viel und hats dann nach 10 Tagen aufgegeben..
 
@blackraven

Ich bezog mich da (raten zur Klage) vor allem auf folgenden Thread https://www.computerbase.de/forum/threads/habe-bei-ebay-mist-gebaut-ideen.1442149/

Als Nicht-Jurist kann ich natürlich nicht beurteilen, ob die Beschaffenheit des Produkts im juristischen Sinne verändert wurde, wenn bspw. ein mechanischer Eingriff durch eine (Nicht-)Fachkraft durchgeführt wurde, oder ob bei Gebrauchtware Nach Abs. 2 generell davon auszugehen wäre, dass es so sein könnte.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es dem Käufer ggü. nur fair ist, solche Dinge explizit zu erwähnen.
 
Meine Meinung:

Wenn man eine solche alte, gebrauchte Karte kauft, geht man quasi davon aus, dass sie eben keine Garantie mehr hat, mglw. übertaktet gelaufen oder umgebaut worden ist und "muss" sich trotzdem auf die Angabe des Verkäufers verlassen können, dass sie noch funktioniert.
Das hat sie laut o.g. Angaben auch und wurde somit nach bestem Gewissen verkauft - wenn man das denn glauben will.

Es wäre nett gewesen, den Umbau zu erwähnen. Es wäre aber auch sinnvoll gewesen, das per PN vorher abzuklären. Ob es notwendig und verpflichtend ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
[/Meinung]
 
Krafty schrieb:
Sofern nicht explizit angegeben, gehe ich davon aus, dass sich die Karte noch im Originalzustand befindet.

Davon kann man nicht ausgehen. Ich kann nicht davon ausgehen das ich ein Artikel der mehrere Jahre alt ist, sich im Originalzustand befindet. Wenn man darauf Wert legt dann sollte man sich ein neues Gerät kaufen oder man müsste VOR dem Kauf nachfragen ob es Original ist, und dann MUSS der Veräufer das auch mitteilen. Aber das ein Gerät Repariert wird kann vorkommen.
Ein Gebrauchtes Auto kann auch mal einen neuen Kühler oder sonstiges verbaut haben, das steht ebenso nie in den Anzeigen....

Krafty schrieb:
..... aber theoretisch gehört auch diese Angabe in den Angebotstext.

Ja, ich hätte es auch geschrieben, um eben jeden Ärger aus dem Weg zu gehen. Rechtlich jedoch nicht nötig.
Wie gesagt; nur auf Nachfrage muss man so etwas Angeben, nicht beim Verkauftext.
 
Naja, nichts für ungut aber mit "fein aus" wäre ich vorsichtig. "Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie!" reicht leider nicht, da Garantien immer freiwillige Leistungen sind.

Korrekt muß es heißen: "Der/die Verkauf/Versteigerung findet unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung statt." Dieser eine Satz ist vollkommen ausreichend. Ellenlange Zitate, die man recht häufig findet, sind unnötig. Nachzulesen ab § 430 BGB.
 
blackraven schrieb:
@freshprince2002
Ich würde nach 10 Tagen nicht auf die Idee kommen, mich noch mal an der Verkäufer zu wenden ob er nicht doch was dran gemacht hätte. Zumal ich mir vor Einbau die Karte gründlichst anschauen würde!
Ja das stimmt, er hätte schon gleich am Anfang gucken können, ob das Siegel gebrochen ist oder nicht.

Wenn ich gebrauchte Ware kaufe, dann ist die eben nicht mehr Neu. Das die Haltbarkeit eingeschränkt ist, sollte jedem bewusst sein.
Trotzdem erwartet man bei Gebrauchtware, dass an ihr nicht manipuliert wurde, wenn es nicht angegeben war!

Wann was Sachmangelfrei ist, kannst du im §434 BGBnachlesen.
Gerade Abs. 1 Punkt 1 + 2 sind sehr interessant. Es wird die Beschaffenheit gekauft, die vereinbart oder allgemein zu erwarten ist und nicht die, die du in eine nicht vorhandene Beschreibung interpretierst.
Es wurde nicht vereinbart, dass an der Karte mechanisch manipuliert worden ist.
Das Nichtangeben eines Mangels sichert sozusagen das Gegenteil zu.
Ich darf nicht defekte Ware anbieten und wenn ich vorher nicht geschrieben habe, dass es funktioniert oder nicht funktioniert, sei alles OK. Sämtliche Mängel müssen vorher angegeben werden.
Ein gebrochenes Siegel direkt an der Hardware ist ein Mangel, genauso wie eine Delle im Auto. Ich kann dann nicht sagen "ja das ist doch gebraucht, da kann man eine Delle erwarten". Das funktioniert so nicht, das wäre ja auch wieder reine Interpretation.

Die Karte lief 10 Tage, sie eignete sich also zu vereinbarten Verwendung.
Jetzt ist sie kaputt, das kann aber 500 andere Gründe haben so z.b. Übertaktung durch Käufer, unsachgemäßer Einbau durch Käufer, evtl. ne ausgelaufene Wakü, unzureichende Belüftung im Gehäuse, unzureichendes billiges Netzteil, allgemeine Altersschwäche usw.
...ein unsachgemäßer, nicht durch den Hersteller wieder montierter Kühler?

Stell dir mal vor, der Käufer hätte sich hier gemeldet.
Was für wüste Verschwörungstheorien manche sich hier ausgedacht hätten.
Z.B. die Karte wurde kaputt gemacht vom Verkäufer und er hat sie mit der Backofenmethode kurzfristig wieder zum Leben erweckt.

Wenn der Käufer Recht will, muss er versuchen Recht zu bekommen. Inwieweit man das bei 70 EUR nachverfolgen will, obliegt ja jedem selbst, denn auch hier sollte man Obacht geben. Recht haben ist ungleich Recht bekommen und Schlimmstenfalls sind es dann keine 70 EUR mehr, sondern deutlich mehr.
Meiner Meinung nach liegt das Risiko hier deutlich mehr beim Verkäufer.

Vielleicht sollte sich der TE mal an wbs-law.de wenden, um sich zu erkundigen, wie die Lage für ihn aussieht in diesem Fall.
 
Meine Meinung + Fakten.

Grafikkartenhersteller zur Thematik Garantieverlust beim Wechsel des Kühlers oder Übertakten

http://ht4u.net/reviews/2014/grafik...t_beim_wechsel_des_kuehlers_oder_uebertakten/

Es ist ja auch so, das einige Hersteller u.a den Kühler Wechsel gestatten -ohne- das die Garantie erlöscht.

Natürlich sollte man dabei Penibelst darauf achten... bei dieser Aktion nichts zu beschädigen.

Andererseits, gehört das auch angegeben.. und genau hier liegt der Hund begraben. Aber auch nur was das angeht.... denn:

Die Karte hat bei ihm funktioniert.

Die Positive Bewertung hat er abgegeben.

Das ein Technisches gerät heute Funktioniert und Morgen nicht mehr, kann ebenso Vorkommen. Er Kann aber auch beim Einbau bzw. der Handhabung einen Defekt verursacht haben... oder: OC oder Spannungserhöhung, unzureichende Kühlung seitens des Gehäuses... usw.

Ich würde mir da keine Sorgen machen. Du hast ja ebenso versucht die Situation zu entspannen... jedoch war ein Normales Kommunizieren, mit dem Käufer nicht Möglich.....

LG
 
ich hatte genug alte grakas wo sich sich das siegel nur durch luftzug und hitze ablöste. das als grund anzugeben ist etwas gewagt finde ich.

was wäre wenn die graka aus dritter hand ist-darf ich sie dann nicht mehr verkaufen weil ich nicht weiss ob der vorherige besitzer sie mal geöffnet hat oder da ein siegel fehlt von dem ich garnix weiss.
 
freshprince2002 schrieb:
.Trotzdem erwartet man bei Gebrauchtware, dass an ihr nicht manipuliert wurde, wenn es nicht angegeben war!.....

Echt?
Du erwartest bei einem Auto, das da noch nie ein Ölwechsel vorgenommen wurde?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben