Reaper75
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2013
- Beiträge
- 1.463
Hi,
Habe vor eine Woche einen kaputten Laserdrucker zum Händler wegen Reparatur zurückgeschickt. Den hat der Händler zum Hersteller geschickt. Der selbe Drucker war aber nicht mehr lieferbar da Auslaufmodell. Das ist ein Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate, also liegt der Beweislast beim Händler.
Jetzt bot mir der Händler an denselben Drucker zu kriegen nur mit WLAN Funktion zusätzlich. Dies habe ich dankend abgelehnt, da mir diese Modellreihe nicht mehr zusagt. Jetzt bot mir der Händler auch Gutschrift an, aber 30€ weniger als der Kaufpreis mit der Begründung dies sei der aktuelle Tagespreis. Wie kann das überhaupt ein aktueller Tagespreis sein, wenn der Händler das selbe Modell garnicht liefern kann?
In den AGB´s von Comtech (wo ich den Drucker gekauft habe) steht, das bei Reparaturen die normale gesetzliche Vorgaben gelten.
Ich möchte die volle Kaufsumme zurück haben, da es eine Gewährleistung ist, und der Händer nicht das gleiche Gerät zu Verfügung stellen kann. So hab ich doch das volle Recht von Kaufvertrag zurückzutreten und die volle Kaufsumme zurückzuerhalten, oder muss ich die 30,-Euro Minderung akzeptieren?
Habe vor eine Woche einen kaputten Laserdrucker zum Händler wegen Reparatur zurückgeschickt. Den hat der Händler zum Hersteller geschickt. Der selbe Drucker war aber nicht mehr lieferbar da Auslaufmodell. Das ist ein Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate, also liegt der Beweislast beim Händler.
Jetzt bot mir der Händler an denselben Drucker zu kriegen nur mit WLAN Funktion zusätzlich. Dies habe ich dankend abgelehnt, da mir diese Modellreihe nicht mehr zusagt. Jetzt bot mir der Händler auch Gutschrift an, aber 30€ weniger als der Kaufpreis mit der Begründung dies sei der aktuelle Tagespreis. Wie kann das überhaupt ein aktueller Tagespreis sein, wenn der Händler das selbe Modell garnicht liefern kann?
In den AGB´s von Comtech (wo ich den Drucker gekauft habe) steht, das bei Reparaturen die normale gesetzliche Vorgaben gelten.
Ich möchte die volle Kaufsumme zurück haben, da es eine Gewährleistung ist, und der Händer nicht das gleiche Gerät zu Verfügung stellen kann. So hab ich doch das volle Recht von Kaufvertrag zurückzutreten und die volle Kaufsumme zurückzuerhalten, oder muss ich die 30,-Euro Minderung akzeptieren?