Web.de Email-Anbieter fordert Zahlung - Was tun?

Tyraell

Lt. Junior Grade
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Hallo Leute,

hat jemand von euch schon mal den Email Dienst auf web.de genutzt? Falls ja, wisst ihr sicherlich schon, dass die nach jeder Anmeldung irgendeinen Premium Dienst andrehen wollen. Per Klick kann man dieses Angebot aber ganz einfach überspringen.
Jedenfalls hat mein Vater irgendwann im letzten Jahr wohl aus Eile oder einfach nur aus Nachlässigkeit auf dem Button zum Erwerb, Abo (oder wie man das auch nennt) dieses Premium Dienstes zugestimmt.

Nach einem Monat hat er dann die erste Rechnung per Email erhalten, die er gleich ignoriert hat. Nach weiteren Monaten kamen immer mehr Rechungs-Mails, inzwischen schon mit der Forderung neben den offenen Zahlungen auch zusätzliche Mahnkosten zu begleichen.

Daraufhin habe ich in seinem Namen eine Mail an den Kundenservice von web.de geschickt. Mit dem Inhalt, dass mein Vater wohl versehentlich beim Login auf den Premium-Button geklickt hat.
Gleichzeitig habe ich zu Verstehen gegeben, dass wir diesen Betrag definitiv nicht bezahlen werden, da mein Vater nie etwas von diesen Zusatz Angeboten genutzt hat und ich der Meinung bin dass ihmdiese kostenpflichtigen Inhalte sehr unauffällig untergejubelt wurde.

Ein paar Tage später kam dann die Antwort des Kundenservices. Sie meinten, dass sie bereit sind gegen Zahlung des offenen Betrages, ohne Mahngebühren, das Abo vorzeitig einstellen. Da die Kosten aber schon einen gewisse Höhe erreicht haben, haben wir dem nicht zugestimmt.

Infolgedessen hat ihm web.de den Zugang gesperrt. Jedoch ist seine Mail-Adresse nicht gelöscht worden. Einzig der Login über die Website ist nicht mehr möglich. Über Email-Programmen wie Thunderbird oder der Smartphone-App kommt mach nach wie vor ins sein Postfach mit all seinen üblichen Möglichkeiten, ohne irgendwelche Einschränkungen.

Nun hat er vor wenigen Tagen ein Brief von einem Inkassodienst erhalten, mit der Forderungen zur Zahlung der Kosten. Was können wir jetzt da machen? Wie sieht die Rechtslage aus? Er hat ja nur mit einem Klick auf einen Button den Stein zum Rollen gebracht. Ist das denn schon ein rechtsgültiger Vertrag?

Über jede Antwort freue ich mich.
 
1. Ja, dein Vater hat einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen.
Nachdem er den Button getätigkt hat, hat er mit Sicherheit eine E-Mail von web erhalten in der er über den Vertragsschluss und den Vertragsinhalt informiert wurde. Dort stand ihm u.a. ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, welches dein Vater offensichtlich nicht genutzt hat.

2. Durch den Vertrag hat web gegenüber deinen Vater also durchaus einen Zahlungsanspruch aus dem Vertrag i.H. der nicht gezahlten Summe. Ggf. zzgl. Mahnkosten, sofern diese in angemessener Höhe anfallen usw. Lies am besten nach, wann Mahnkosten geltend gemacht werden dürfen.

3. Was sich hier wohl noch lohnen könnte wäre ein Termin bei der nächsten Verbraucherzentrale. Dort kann man euch besser und verbindlicher beraten als es im Normalfall in einem Forum wie diesem möglich ist. Außerdem kannst du der VZ eine Vollmacht ausstellen und sie damit beauftragen in deinem Namen gegenüber web / Inkassodienst außergerichtlich tätig zu werden. Das kostet auch nicht allzu viel. Oftmals zeigt sich web gegenüber der VZ doch etwas kulanter ;)
 
Das mit der Verbraucherzentrale ist ein super Tipp, danke :)
Ich habe mal gerade nachgeschaut. Laut ihrer Website kostet bei Ihnen eine Fach- und Rechtsberatung für dieses Problem 22 € für bis zu 20 Minuten.
Ist diese Gebühr bar vor Ort zu bezahlen oder wie läuft es? Beinhaltet dieser Betrag auch den Auftrag mit der Vollmacht, die du angesprochen hast?
Ich habe noch nie mit der Verbraucherzentrale zu tun gehabt, deswegen muss ich leider diese Fragen stellen. :)
 
Die Gebühren der Verbraucherzentrale sind so hoch das ihr auch direkt die euros an web.de überweisen könnt....
 
@ Scythe1988 - Das stimmt nicht. Das web-Abonnement wird 60 Euro gekostet haben, zzgl. Mahnkosten / Inkasso.
@ Tyraell - Bei der VZ-NRW wärens normalerweise 25 Euro inkl. außergerichtlicher Vertretung. Da brauchst du nicht zwingend nen richtigen Rechtsanwalt für, es reicht auch ein Mitarbeiter mit Rechtsberatungsbefugnis und entsprechender Fortbildung. Einfach mal anrufen und fragen.
 
Wie wäre es denn einfach die berechtigte Forderung zu bezahlen?
Dann braucht man auch keine Verbraucherzentrale.
 
Ich sehe das so pragmatisch wie boarder-winterman.

Vertrag abgeschlossen.
Rechnungen ignoriert.
Mahnungen ignoriert.
Vergleich von web.de abgelehnt.

Was will dein Vater da noch machen außer zahlen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe das wie die Anderen. Rechnung zahlen und den Premium Account sofort kündigen. Je nachdem wie man tickt, vllt. den Anbieter wechseln.
Im Endeffekt ist alles "richtig" gelaufen und web.de kann sich nichts vorwerfen lassen.
 
Tyraell schrieb:
Infolgedessen hat ihm web.de den Zugang gesperrt. Jedoch ist seine Mail-Adresse nicht gelöscht worden. Einzig der Login über die Website ist nicht mehr möglich. Über Email-Programmen wie Thunderbird oder der Smartphone-App kommt mach nach wie vor ins sein Postfach mit all seinen üblichen Möglichkeiten, ohne irgendwelche Einschränkungen.
Man könnte sogar soweit gehen, und hier "Erschleichen von Leistungen" in Betracht ziehen...

Fakt ist: Dein Vater hats verbockt. Web.de/GMX haben ihre Premium-Dienste schon vor langer Zeit so umgebaut, dass auch ein eigentlich unbeabsichtigter Vertragsabschluss rechtsgültig ist. Wenn mich nicht alles täuscht, hat er sogar innerhalb des Bestellflusses auf einen Knopf drücken müssen, der gemäß der sogenannten "Button-Lösung" mit etwas wie "kostenpflichtig bestellen" oder "kostenpflichtig kaufen" beschriftet war.

Zahlt die offenene Forderungen und verbucht es als Lehrgeld. Die Verbraucherzentrale wird euch im Zweifel auch nichts anderes raten können.
 
Also Kaufen geklickt.
Vertragsunterlagen nicht gelesen.
Widerruf nicht genutzt.
Rechnungen ignoriert.
Mahnungen ignoriert.
Inkasso ignoriert.
Vergleich ignoriert.
Wieder Inkasso ignoriert.

Merkste was?

Warum werden hier eigentlich solche Fragen geduldet. Von wegen Rechtsberatung von Laien und so.
 
@ Lionel Hutz:
Eine gute sowie berechtigte Frage.

@ TO:
Ich sehe das etwas differenzierter als die meisten bisherigen Vorposter:

In jüngster Zeit nehmen mehr und mehr unterrangige Gerichte die Rechtsmeinung an, dass bei kostenpflichtigen Diensten ein extra Fenster bestätigt werden muss, welches auf Kosten und Laufzeit entsprechender Verträge explizit hinweist. Langwierige Texte, in denen irgendwann auf die Kosten hingewiesen wird, genügen diesem Erfordernis nicht.

Die Kosten müssen dieser Rechtsauffassung folgend nicht nur deutlich hervorgehoben sein, sondern auch auf den ersten Blick ersichtlich sein. Das bedeutet sie müssen nicht erst durch herunterscrollen zu sehen sein.

Daaron: schrieb:
Web.de/GMX haben ihre Premium-Dienste schon vor langer Zeit so umgebaut, dass auch ein eigentlich unbeabsichtigter Vertragsabschluss rechtsgültig ist.

Genau dem soll durch jüngste Urteile entgegengewirkt werden. Denn genau das widerspricht dem Vertragsrecht.


Ein Besuch bei der Verbraucherzentrale könnte sich deshalb durchaus lohnen. Die kennen hoffentlich die jüngsten Urteile zu derartigen Fällen.

MfG,
Dominion.
 
schau dir mal das aktuelle Web.de Premium fenster an.
da steht ganz klar Kaufen und auch Fett geschrieben was es kostet.
 
Bezahlen, lernen und Fertig! Aber was gibt dein Vater auch sein richtigen Namen an? Ich bin nirgendwo im Netz mit meinem richtigen Namen angemeldet :rolleyes:
 
Lionel Hutz schrieb:
In wie weit siehst du hier Tatbestandsmerkmale des § 265a StGB erfüllt?
Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, ... in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten...
Er nutzt den Premium-Dienst (früher wars z.B. so, dass nur für Premium IMAP tatsächlich offiziell genutzt werden konnte), hat aber nicht vor, dafür einen Cent zu entrichten.

dominion1 schrieb:
Die Kosten müssen dieser Rechtsauffassung folgend nicht nur deutlich hervorgehoben sein, sondern auch auf den ersten Blick ersichtlich sein. Das bedeutet sie müssen nicht erst durch herunterscrollen zu sehen sein.
Das ist Teil der Bedingungen, die in der Web-Branche üblicherweise als "Button-Lösung" zusammengefasst werden. Das ist ein alter Hut, das Gesetz trat im Sommer 2012 in Kraft.
Da müssten Web.de/GMX schon echt strunzen-dumm sein, wenn sie die Button-Lösung immer noch nicht umgesetzt haben.
 
dominion1 schrieb:
Die Kosten müssen dieser Rechtsauffassung folgend nicht nur deutlich hervorgehoben sein, sondern auch auf den ersten Blick ersichtlich sein. Das bedeutet sie müssen nicht erst durch herunterscrollen zu sehen sein.
Als Laie würde ich sagen das wird schon klar und deutlich angezeigt:
2b6bz4th.jpg
 
Um den objektiven Tatbestand des Erschleichens von Leistungen eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes zu erfüllen ist aber die Umgehung von Sicherheitseinrichtungen durch Einflussnahme auf den technischen Prozess notwendig (Vergl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Januar 2009, 2 Ss 155/08, RN 9). Das ist hier nicht der Fall.

Ausserdem sehe ich den subjektiven Tatbestand des Vorsatzes als nicht gegeben.
 
@M@rsupil@mi
Man könnte hier streiten, ob "Kaufen" tatsächlich eine korrekte Beschriftung gemäß Button-Lösung ist. Da gibts widersprüchliche Urteile. Es sollte aber ausreichend sein.

Lionel Hutz schrieb:
Ausserdem sehe ich den subjektiven Tatbestand des Vorsatzes als nicht gegeben.
Das sehe ich anders. Er nutzt einen Dienst weiter, obwohl er genau weiß, dass der Dienst kostenpflicht ist und er nicht die Absicht hat, zu bezahlen...
 
da wäre ja noch die Sache mit der AGB die man vor oder zur Vertragsbestätigung bekommt,
keine AGB Vertrag unwirksam Sittenwidrig .. BGB u.a
mal etwas googlen fndet man einiges über Web.de, GMX
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Vertrag ist nicht deshalb unwirksam oder sittenwidrig, weil man keine AGB eingebunden hat. Richtig ist aber, dass man per Google jede Menge Hilfreiches zum Thema finden kann; man muss die Infos nur gut auswerten.
 
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