Urlaub in der Probezeit

K

Klonky

Gast
Hallo zusammen,

Ich möchte eine allgemeine Diskussion einmal anstoßen. Wie steht ihr dem Urlaub in der Probezeit eines Neulings in der Firma gegenüber? Ist das für euch ein No-Go oder in Ordnung sollten Dinge abgeklärt sein. Möchte dort einmal eure Erfahrungen und Haltungen erfahren.


Aus meiner Erfahrung heraus ist es okay, sollte es in den ersten Gesprächen schon vom Bewerber angesprochen worden sein. Respektive, Urlaub schon gebucht und dann der Wechsel. Oft hat man die Haltung, dass in der Probezeit kein Urlaub genommen werden soll, aber dem stehe ich irgendwie kritisch entgegen. Mitarbeiter die im März kommen, müssen dann ihren ganzen Urlaub Okt-Nov-Dez nehmen...

Lasst mich eure Meinung dazu hören!
 
Meiner Meinung nach ist Urlaub in der Probezeit völlig in Ordnung, ansonsten könntest du ja keinen Sommerurlaub machen. Den Urlaub sollte man natürlich mit dem Vorgesetzten/Abteilung abklären.
 
Mit Meinung dazu hat das aber oft nicht viel zu tun, denn es steht idR im Arbeitsvertrag.
 
wenn es beim Einstellungsgespräch abgesprochen wird mit dem Personalchef ist es okay.

Ich selber habe damals meinen Arbeitsvertrag am 1.8 abgeschlossen und hatte am 15-20.8 schon Urlaub weil ich Tickets für n Kurzurlaub schon vor meiner Einstellung gebucht hatte.

Die andere Option wäre gewesen das Arbeitsverhältnis erst ab 1.9 zu starten was dem Chef dann aber auch zu blöd war.



sonnst ist es gängige Praxis:

Probezeit: 3 Monate
Urlaubsanspruch: erst nach 6 Monaten Betriebsangehörigkeit.

Da hat man dann einfach Pech gehabt und kann ggf halt keinen Urlaub im Sommer machen.
Statt sich dann zu beschweren sollte man glücklich sein überhaupt Arbeit zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also in der IT hat das bisher jede Firma sehr locker gesehn. Hatte Freitag erst einen tag urlaub, zur Cebit nehme ich nochmal 2 und im April bin ich für 2 Wochen in England, obwohl ich erst seit 1.1. dort arbeite.
Man sollte nicht gleich in den ersten Monaten so lange am stück nehmen (ich würd sagen alles bis zu einer Woche ist vertretbar und kein problem, aber wie du schon sagtest, wenn ich im Januar komme und im April für 3 Wochen weg will um nicht in den Ferien Ulaub machen zu müssen, dann sollte das in Abklärung mit dem Chef auch kein Problem sein. Aber auch ohne begründung sollte das ab Mitte des 2. Monats kein Problem sein.

Rechtlich hast du auch in der Probezeit Anspruch auf 1/12 deines Urlaubs je Monat, ab 6 Monaten dann sogar auf den vollen Jahresurlaub. bei 30 Tagen wären das also pro Monat schon mal 2,5 Tage rechtlicher Anspruch.
 
tgsn4k3 schrieb:
​sonst ist es gängige Praxis: Urlaubsanspruch: erst nach 6 Monaten Betriebsangehörigkeit.

Urlaubsanspruch entsteht mit dem ersten Arbeitstag - auch schon in der Probezeit !

Was Du meinst, ist aber: Urlaub wird erstmals nach 6 Monaten gewährt !

Das kann so vereinbart werden oder vereinbart sein; aber wird das Arbeitsverhältnis bereits in der Probezeit gekündigt oder ausgelöst, darf bzw. muss der in der Probezeit entstandene Urlaubsanspruch eo ipso auch in der Probezeit gewährt werden !
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe meine Ausbildung und dann später als ich die Firma gewechselt habe meine neue Arbeitsstelle jeweils im Sommer angefangen. Und jedesmal habe ich Urlaub in der Probezeit bekommen.

Meine devise: Offene Kommunikation, nett Fragen und dann geht idr. schon viel...
 
Eine Probezeit ist dazu da, das sich AN & AG die jeweilige Situation ansehen und dadurch die Möglichkeit haben, zu entscheiden ob man der richtige ist bzw. ob man in dem Job arbeiten will!
Urlaub hat in dieser Zeit nichts zu suchen!

Ausnahme: Urlaub vor Wechsel bereits gebucht und die Details bei Einstellung mit dem Chef / Vorgesetzten besprochen! Eine Situation kenne ich wo, nach Vereinbarung weil ein Urlaub (3 Wochen) bereits gebucht war, zu einer Verlängerung der Probezeit von 1 Monat geführt hat!
 
Es kommt wirklich auf deinen Arbeitsvertrag und deinen BEtrieb an. Hatte auch schon Anstellungen, bei denen es zwar so im Arbeitsvertrag vermerkt war, dass ich erst nach 6 Monaten Urlaub nehmen durfte, in der Praxis wurde das aber nicht umgesetzt. Meine Vorgesetzten waren da immer sehr locker. Hatte auch schon in der Probezeit Urlaub ;-)
Also Kommunikation ist hier das richtige Stichwort. Wir können dir das schlecht beantworten ;)
 
Hab auch beim meinem Vorstellungsgespräch gesagt das ich in 2 Monaten Urlaub benötige. War dann kein Problem.

Das mit den 6 Monate Betriebszugehörigkeit und dann Urlaub ist ein ungeschriebenes Gesetz. Das schwirrt leider noch in vielen köpfen rum. Wie schon geschrieben Urlaubsanspruch hat man ab dem ersten Arbeitstag!
 
Der Jahresurlaub wird nicht vom Betrieb gewährt, sondern vom Gesetzgeber garantiert. Der Arbeitgeber kann einen Urlaubsantrag nur dann ablehnen, wenn "dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, [der Gewährung des Antrages, Anm. d. Autors] entgegenstehen" (§7, Abs. 1 BUrlG).

Die "Probezeit" ist kein dringender, betrieblicher Anlass, der dem Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entgegensteht. Für den Fall, daß eine solche Klausel in einen Arbeitsvertrag mit hineingenommen wurde, nun, in den meisten Arbeitsverträgen gibt es für diese Gründe auch die salvatorische Klausel. So kann der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch wahrnehmen und der Vertrag behält trotzdem seine Gültigkeit.
 
Lars_SHG schrieb:
Urlaub hat in dieser Zeit nichts zu suchen!

Quark. Bei 3-6 Monaten Probezeit sind 2 Wochen Urlaub sowas von egal. Im Gegenteil, da kann ich gleich mal sehen ob der Neue vor dem Urlaub einfach alles liegenlässt oder offene Projekte/Aufträge sauber an Kollegen übergibt. Keinem einzigen meiner Mitarbeiter habe ich bisher Urlaub in der Probezeit verwehrt. Warum auch... In meinem alten Job hat sogar die Personalchefin ihren Job erst mit einigen Tagen Verspätung angetreten, da sie vom Ersten des Monats an direkt Urlaub beantragt hatte.
 
Lars_SHG schrieb:
Ausnahme: Urlaub vor Wechsel bereits gebucht und die Details bei Einstellung mit dem Chef / Vorgesetzten besprochen! Eine Situation kenne ich wo, nach Vereinbarung weil ein Urlaub (3 Wochen) bereits gebucht war, zu einer Verlängerung der Probezeit von 1 Monat geführt hat!

Da kannst Du noch so viel oder so wenig Urlaub "schon vor der Probezeit" gebucht haben, wenn in Deinem Arbeitsvertrag Urlaub während der Probezeit ausgeschlossen ist und Dein Vertragspartner auf Einhaltung des Vertrages besteht, dann gibts keinen Urlaub und der gebuchte Urlaub verfällt !
Ergänzung ()

Slezer schrieb:
Das mit den 6 Monate Betriebszugehörigkeit und dann Urlaub ist ein ungeschriebenes Gesetz. Das schwirrt leider noch in vielen köpfen rum. Wie schon geschrieben Urlaubsanspruch hat man ab dem ersten Arbeitstag!

Das ist mitnichten ein "ungechriebenes" Gesetz; das steht entweder im Arbeitsvertrag und dann gilt es, oder es steht nicht drin, dann gilt es eben nicht ! Außer im Arbeitsvertrag kann es allerdings auch noch dadurch Gültigkeit erlangen, dass es tarifvertraglich vereinbart ist, wenn das Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt ! Aber auch dann ist es nicht "ungeschrieben", sondern dann steht es eben im Tarifvertrag geschrieben !
 
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de la Cruz schrieb:
Da kannst Du noch so viel oder so wenig Urlaub "schon vor der Probezeit" gebucht haben, wenn in Deinem Arbeitsvertrag Urlaub während der Probezeit ausgeschlossen sit und Dein Vertragspartner auf Einhaltung des Vertrages besteht, dann gibts keinen Urlaub und der Urlaub verfällt !

Irrtum. Kann der Arbeitgeber keine dringenden, betrieblichen Gründe vorweisen, die dem Urlaubsanspruch entgegen stehen, ist dieser zu gewähren. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ist dann lediglich ungültig.

Es ist nicht der Arbeitgeber, der entscheidet, ob und wann dem Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch zusteht. Der Urlaubsanspruch ist klar vom Gesetzgeber definiert und wird von diesem auch garantiert. Es ist lediglich Sache des Arbeitnehmers, die zeitliche Lage des Urlaubs mit den Bedürfnissen des Arbeitgebers abzustimmen. Grundsätzlich jedoch ist beantragter Urlaub zu gewähren. Die Probezeit hat keinen Einfluß auf den Urlaubsanspruch.
 
Ja,OK, aber in der Praxis ist das irrelevant ! Es haben Probezeiten so an sich, dass während dieser Probezeit das Arbeitsverhältnis ohne Begründung gekündigt werden kann ! Und wenn ich mit einem Probanten vereinbare, dass er während der Probezeit keinen Urlaub bekommt, der aber entgegen der getroffenen Vereinbarungen trotzdem auf Gewährung von Urlaub besteht, dann würde ich ganz einfach sagen: Tschüß und schönen Urlaub und auf Nimmerwiedersehen ! Die ordnungsgemässe Kündigung würde ich natürlich zusätzlich noch formal korrekt veranlassen !
 
Da scheint einer Ahnung zu haben :-)
 
de la Cruz schrieb:
...Und wenn ich mit einem Probanten vereinbare, dass er während der Probezeit keinen Urlaub bekommt, der aber entgegen der getroffenen Vereinbarungen trotzdem auf Gewährung von Urlaub besteht, dann würde ich ganz einfach sagen: Tschüß...

Du merkst aber schon, dass der Satz in sich sinnlos ist? Warum sollte der Arbeitnehmer zuerst einer Vereinbarung zustimmen keinen Urlaub zu nehmen in der Probezeit, dann aber auf Urlaub bestehen?

Wir reden ja immer von normalem Urlaub im Sinne von " Ich will 2 Wochen nach Malle" und nicht von unerwartetem Urlaubswunsch wie z.b. " Meine Mutter ist gestorben, ich brauche 2 Wochen um die Wohnung auszuräumen".
 
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Nun, nehmen wir mal an, jemand besteht in der Probezeit darauf, seinen Urlaub zu nehmen, wiewohl das nicht gerne gesehen wird. Und? Der Gesetzgeber kann ihn dann vor der Kündigung auch nicht retten.

Der Witz an der Probezeit ist ja eben, dass keine Begründung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben werden muss. Gesetze können hier also gar nicht helfen, denn dafür müsste man erstmal nachweisen müssen, dass der Anspruch auf Urlaub ausschlaggebend war.
 
Über den Sinn von manchen (evtl auch vielen) Gesetzen brauchen wir hier nicht diskutieren. Urlaub steht jedem zu. Ob er dann hinterher gekickt wird ist ja wieder was anderes.

Außerdem wieso sieht man immer den AG als Bösewicht? Wenn der AN gut ist dann gewährt man ihm halt Urlaub und freut sich das er bei einem bleibt.
 
@ de la Cruz
liest Du eigentlich nicht was Du zitierst?
ich schrieb:
und die Details bei Einstellung mit dem Chef / Vorgesetzten besprochen
Du schriebst:
Dein Vertragspartner auf Einhaltung des Vertrages besteht
Du erkennst jetzt Deinen Fehler?

@ Arakash
was Du (oder eher Dein Chef) gewährt, hat nichts mit den Vorschriften / Regeln / Verträgen zu tun und die besagen nun mal, dass in der Probezeit zwar ein Urlaubsanspruch besteht, dieser aber erst nach Ende der Probezeit genommen werden kann!
Wie auch schon von mir und auch anderen geschrieben, gibt es natürlich Ausnahmen, aber die bedürfen eben einer Absprache oder eben eines Vertrages der anders lautet!

Sonst ist es hier auch noch ganz gut zusammengefasst:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/neu-im-job-urlaub-in-der-probezeit-1.1772665

Ach ja, bevor jetzt wieder die ersten Schlaumeier kommen und sagen "da steht aber....." bitte genau lesen!
Der TE sprach von Urlaub im Sinne von "Urlaub gebucht" nicht von Notfällen oder einem evtl. um einen Tag verlängertes Wochenende!
 
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