Arbeitsverhältnis gekündigt nach 1 1/2 Jahren Beschäftigung... [einfach so]

kkc1945

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Hallo liebe Leute,

mein Arbeitgeber hat mich ohne weiteren Gründen [schlechte Auftragslage][was sehr anzuweifeln ist] gekündigt.
Es gab vorher keine ersichtlichen Anzeichen für eine Kündigung, zudem bin ich auch noch sein Sohn...
nur weil er Stress mit meiner Mutter hat, vermischt er privates mit geschäftlichem.

Deshalb meine Frage, trotz mehrfach gescheiterten Versuchen, es mündlich zu regeln, beharrt mein Vater auf die Kündigung, was für rechtliche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung um ihn etwas Druck zu machen?
[Kündigung im Anhang]




Arbeitsbeginn war der 01.10.2013
 

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Da in deinem Fall die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist wohl mindestens 4 Wochen beträgt und schlechte Auftragslage kein Grund für eine außerordentliche Kündigung ist, ist sie wohl rechtlich nicht ganz sauber.

Aber: Wenn er dich kündigen möchte, dann kann er das in jedem Fall tun, nur bestimmte Fristen sind einzuhalten.
 
So richtig sauber sieht das tatsächlich nicht aus. Das ist ein klarer Fall für das Arbeitsgericht.

Raus fliegen wirst du so oder so, aber die Höhe der restlichen Arbeitszeit sowie einer potentiellen Abfindung macht den Prozess durchaus lohnend.
 
Genau. Also zwei Wochen Kündigungsfrist ist schon ein wenig schnell, wenn du da fest angestellt bist. Und selbst wenn du nur einen 2 Jahresvertrag hattest und man nach der Probezeit vorzeitig kündigen möchte, braucht man eine längere Frist. Imho min. 4 Wochen und ab 5 Jahren meine ich sogar noch länger.
 
Mach einen Termin beim Arbeitsgericht, die helfen dir erst mal kostenlos und kompetent weiter. ;)
 
Die Kündigung ist ganz klar nicht rechtens. Dein Dad ist aber auch ein Brett...
 
Auf jeden Fall solltest du zu einem Anwalt gehen. Falls es in eurem Betrieb eine Arbeitnehmervertretung gibt, oder du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, kannst du dich auch dort beraten lassen. Falls du unter 21 Jahre alt bist, gibt es in vielen Städten kostenlose Jugendrechtsberatungen.

Außerdem: nicht zu lange damit warten, es laufen Fristen.
 
Ein Anwalt kostet erst mal Geld, das Arbeitsgericht hingegen hilft dir kostenlos bei der Formulierung einer Klage.
 
Green Mamba schrieb:
Ein Anwalt kostet erst mal Geld, das Arbeitsgericht hingegen hilft dir kostenlos bei der Formulierung einer Klage.

der Anwalt kostet nur mehr Geld wenn Du die Klage verlierst bei einer nahezu eindeutigen Rechtslage diese Kündigung unwirksame ist, würde ich mir um so was keine Gedanken machen u.a. ist auch zu prüfen ob eine Beratungs/Prozesskosten Hilfe beantragt werden kann,
meistens muss für die Anwants Gerichts kosten immer die Firma aufkommen wenn die einen unwirksame Kündigung ausgesprochen hatte und nicht der Arbeitnehmer,
Gerichtskosten fallen eh immer an egal ob mit oder ohne Anwalt .

selbst Jurist spielen ? würde ich nicht machen .
 
Zuletzt bearbeitet:
Davon, selbst Jurist zu spielen, spreche ich nicht. Du musst meine Beiträge auch lesen. ;)
 
gloss schrieb:
der Anwalt kostet nur mehr Geld wenn Du die Klage verlierst bei einer nahezu eindeutigen Rechtslage diese Kündigung unwirksame ist, würde ich mir um so was keine Gedanken machen u.a. ist auch zu prüfen ob eine Beratungs/Prozesskosten Hilfe beantragt werden kann,
meistens muss für die Anwants Gerichts kosten immer die Firma aufkommen wenn die einen unwirksame Kündigung ausgesprochen hatte und nicht der Arbeitnehmer,

Blabla gloss

Bitte verbreite nicht weiter Nonsens hier
Wichtige Ausnahme beim Arbeitsrecht § 12a Abs.1 ArbGG
Erstinstanzlich muss jeder seine Kosten tragen, egal wie es ausgeht.
 
Hast du eine Rechtsschutzversicherung mit Baustein B ? Meistens gibt es dort eine Hotline die dich fachlich kompetent beraten können.

Der Tipp mit de, Arbeitsgericht ist aber auch gut.
 
Wieso sollte das eine außerordentliche Kündigung sein? Das ist eine ordentliche Kündigung. Und ja, auch wenn man es nicht wahrhaben will, ein Arbeitgeber darf tatsächlich entscheiden, dass er NICHT mehr mit dir zusammenarbeiten möchte. Ein Arbeitgeber ist sogar ausdrücklich dazu berechtigt privates mit geschäftlichem zu vermischen, er ist NICHT dazu verpflichtet, die wirtschaftlichste und gesellschaftlich sozialadäquateste Entscheidung zu treffen (sprich auch ein Arbeitgeber hat das Recht, ein "Arschloch" zu sein).

Das einzige, woran sich ein Arbeitgeber halten muss, wenn er dich loswerden will, sind die gesetzlichen Fristen und Feierabend, mehr nicht (Ausnahme, er ist Tarifpartner, dann gelten die (zu 99,999%) strengeren Kündigungskriterien des Tarifvertrags). Ich gehe mal davon aus, dass du kein Schwerbehinderter oder in sonstiger Weise besonders schutzwürdiger Arbeitnehmer bist, von daher, da du unter 2 Jahren beschäftigt bist, kann dir mit Frist von 4 Wochen zum 15ten oder zum Monatsende gekündigt werden. Sprich wenn der Arbeitgeber dir kündigen will, bist du stand heute zum 30.4. raus, zum 15.4. hätte gestern gekündigt werden müssen... MEHR ist nicht nötig..
 
Aus dem Verlauf nicht hervor, ob Du bis zum vom AG festgesetzen Termin freigestellt bist oder noch arbeiten sollst/musst.

Das allerwichtigste wurde hier vergessen:

1) Du musst deine Arbeitskraft anbieten!
2) Du musst Wiederspruch einlegen

Wenn Wiederspruch und dein Arbeitsangebot abgelehnt wurde, dann Klage einreichen.
 
@nurmalsoamrande
Sprich wenn der Arbeitgeber dir kündigen will, bist du stand heute zum 30.4. raus, zum 15.4. hätte gestern gekündigt werden müssen
Nicht gestern sondern die Zustellung hätte bis zum 15.3. erfolgt sein müssen, entweder persönlich oder am 14.3. mit der Post (oder anderem Zusteller) da der 15.3. ein Sonntag war und gestern war der 18.3., dann wäre die Kündigung nicht fristgerecht.
 
@kkc1945
Was willst Du denn überhaupt erreichen? Kündigen kann er Dir fristgerecht. Notfalls bist Du lediglich etwas länger bei ihm beschäftigt, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
 
Ja, und länger beschäftigt werden bedeutet auch länger Gehalt bekommen.
 
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