eBay: Artikel zurückschicken wenn Rückerstattung erfolgte?

Arion

Lieutenant
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Hallo zusammen, ich habe momentan Ärger mit einem eBay Verkäufer. Und zwar hatte ich ein als defekt bezeichnetes iPhone 5 gekauft dass nach einem Sturz nicht mehr startete. Mir war der Fehler bekannt, daher habe ich zugeschlagen und das iPhone repariert. Es funktionierte auch wie erwartet aber ich kann es nicht nutzen da der Vorbesitzer das Gerät an seine iCloud gebunden hat.
Ich hatte ihn angeschrieben und gebeten das Gerät aus seinem Account zu entfernen. Das machte er angeblich auch aber es ist immer noch gesperrt. Rechnung ist nicht vorhanden und seine Zugangsdaten will er mir auch nicht geben damit ich das machen kann.

Nun möchte ich bei ebay einen Fall eröffnen (habe per Überweisung gezahlt) und hoffe zumindest einen Teil des Kaufpreises zurückersattet zu bekommen oder damit Druck machen zu können, dass er aktiv wird.

Sollte der Fall eintreten und ich bekomme den vollen Preis zurück, muss ich dem Verkäufer das Gerät zurückschicken? Im Grunde wäre das Gerät damit wieder voll funktionstüchtig und er hat Geld gespart für eine Reparatur.
 
Den vollen Preis wirst du wohl kaum zurückbekommen, wenn du gleichzeitig das Gerät behalten willst. Wäre auch ein wenig unverschämt, das zu verlangen.

Im Prinzip hast du auf ein defektes Telefon geboten, das sich nicht einmal starten ließ, wodurch sich diese Problematik von ihm nicht vorhersehen ließ.

Hat er in der Auktion angekündigt, dass es an die I-Cloud angebunden ist, oder versprochen, es daraus zu entfernen?
 
Nun möchte ich bei ebay einen Fall eröffnen (habe per Überweisung gezahlt) und hoffe zumindest einen Teil des Kaufpreises zurückersattet zu bekommen oder damit Druck machen zu können, dass er aktiv wird.
Hast Du denn bei Überweisung auch den Schutz über Ebay?
 
Je nach dem, steht unten bei ebay auch bei einer überweisung das man abgesichert ist.
 
In der Artikelbeschreibung hatte er nichts von einer iCloud Sperre erwähnt. Und er hat ja angeblich versucht die Sperre zu löschen und das Gerät taucht nicht mehr in seiner iCloud auf. Aber das kann ja nicht sein.
Und selbst wenn das Gerät defekt ist, kann ich nicht davon ausgehen, wenn ich es repariere, dass es dann wieder benutzt werden kann?
 
@ Arion

Interessante Frage: Hast du ein Anrecht darauf, dass ein reparierter Artikel voll funktionstuechtig zu sein hat, wenn die vereinbarte Beschaffenheit ausdruecklich "nicht funktionstuechtig" lautete?

Nun, worauf hast du denn geboten? Auf einen defekten Artikel.

Im Prinzip war es also ein Gluecksspiel, du konntest ja nicht wissen, ob die Reparatur Erfolg haben wuerde. Du hast genau den Artikel erhalten, der vereinbart war. Wuesste jetzt echt nicht, wie du verlangen kannst, bessergestellt zu werden, indem du sogar ALLES zurueckkriegst UND den Artikel behalten darfst. Finde ich -- nichts fuer ungut -- sehr dreist. Schnaeppchenjaeger muessen damit rechnen, dass Ramsch eben auch mal NICHT funktioniert, besonders, wenn's genauso angekuendigt wurde.--
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast ja Recht. Den vollen Preis zurückerstattet bekommen ist wirklich etwas dreist, wäre aber auch nicht mein Ziel.
Und bezüglich der Definition zum Zustand "defekt"... für mich heißt dass der Artikel hat einen schaden der mit einem gewissen Aufwand und Investition behebbar ist. Das habe ich gemacht, das iPhone ist wieder heile aber eben vom Vorbesitzer gesperrt. Das dürfte meiner Ansicht nach nicht mehr als defekt gelten. Und es war keine Rede davon in der Beschreibung.
 
Als was würdest du das Gerät inserieren, wenn nicht als "defekt"?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt werden soll, dann gibt es aus meiner Sicht 3 Möglichkeiten:
1. Du baust es wieder so um, wie es war als du es bekommen hast
2. Du lässt es so und stellst die Reperaturkosten in Rechnung
3. Du gibst es repariert ohne Gegenleistung zurück....
 
@ Arion

Mit der Definition bist du allein auf weiter Flur. "Defekt" heisst genau das, nichts weiter. Keine Rede davon, dass der Schaden behebbar ist. Sorry, da kommst du nirgendwo mit durch.

Eine Reparatur in Rechnung stellen kannst du auch gleich knicken, weil der Artikel so war, wie beschrieben. Was du NACHHER damit machst, ist absolut dein Privatvergnuegen.
 
Vielleicht kann Apple das Gerät aus seinem Account löschen? Du hast ja den Nachweis, dass das Gerät jetzt dir gehört.

Apple möchte die IMEI Nummer des Gerätes und den Namen des "Anfragenden" auf einer Rechnung stehen sehen. Hast du also ein gesperrtes iPhone und eine Rechnung, aber der Name von Max Mustermann steht auf der Rechnung, hast du keine Chance. Die sind da wirklich sehr strikt (was auch gut so ist).
 
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