Rechtliche Aspekte der Bot Programmierung

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Whibley

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März 2015
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Da es scheinbar Troll-Admins gibt die ohne Begründung Threads löschen muss ich meine Frage erneut stellen:

Hallo zusammen,

seit einiger Zeit entwickle ich einen Bot für das Spiel "Hay Day" der Firma Super Cell.
Aktuell sieht es so aus das der Bot schon einige Funktionen abdeckt und ich darüber nachdenke diesen Kommerziell anzubieten.
Ich habe natürlich schon die AGBs der Firma Supercell überflogen und konnte ehrlich gesagt nichts finden was das Verkaufen eines Bots verbietet.
Terms of Use (AGBs) von Supercell

Natürlich ist die Nutzung eines solchen Bots als Spieler von "Hay Day" verboten, das würde ich selbstverständlich den Potenziellen Kunden direkt mitteilen bevor sie diesen erwerben.

Kann mir eventuell jemand andere Informationen diesbezüglich geben?

Ich bedanke mich für die Informationen.

Viele Grüße
Whibley


Ps: Sollte der Troll-Admin wieder auf die Idee kommen den Thread zu löschen dann doch bitte mit einer Begründung und eventuell einen Anhaltspunkt welche Regel gebrochen wurde. Ich habe mir die mühe gemacht und die Regeln gründlich studiert und kann keinen fehler in meiner Neutralen frage finden.
 
Ich bin zwar kein Mod oder Admin, aber Rechtsberatung über ein Forum ist nicht erlaubt.
 
Rechtsberatung gibt es bei Anwälten, alles andere ist sinnlos.
 
da wird dir der rechtsverdreher deiner wahl eher helfen können.
 
Rechtsberatung durch Dritte ist nicht erlaubt. Nur ein Anwalt darf Rechtsberatung ausüben.

"In Deutschland ist die außergerichtliche Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gesetzlich reglementiert, das zum 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte. Wer unentgeltliche rechtliche Beratung (Rechtsdienstleistungen) außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt."

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung
 
Befrage den Anwalt deines Vertrauens zu diesen Thema, der wird dir eine Antwort darauf geben können, hier wirst du die nicht bekommen.
 
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