Ware wurde nicht sicher verpackt versendet

Spaßvogel....
weswegen willst ihn anzeigen?
es ist kein Verbrechen, Ware unzureichend zu Verpacken!


klar darfst Ebay links einstellen und fotos darfst uns auch zeigen.
 
Hast du nun per Paypal gezahlt wie florian. auch schon gefragt hat oder nicht? Kannst dir bei Paypal das Geld wieder holen.

Ich würde erstmal einen Fall bei Ebay aufmachen wenn er sich querstellt und alles dokumentieren mit Fotos usw, wobei du sie natürlich jetzt schon selbst ein- und wieder ausgebaut hast.
Polizei, Anzeige usw ist völlig übertrieben. Sag ihm du schickst sie zurück und willst das Geld zurück samt Versandkosten für dich da Ware nicht wie beschrieben.
 
Hallo
Lord-Nirox schrieb:
Ich werde nun diese Person bei der Polizei anzeigen etc. volles Programm.
Zur Polizei zu gehen wäre Zeitverschwendung.

Lord-Nirox schrieb:
Der eine Prozessor hat beim Versand so sehr gelitten das Teile am Rand abgegangen sind.
Also ein Transportschaden aufgrund unzureichender Verpackung, das ist nichts wobei die Polizei dir weiter helfen kann.

Grüße Tomi
 
du Baust Prozessoren ein, welche offensichtlich mechanisch beschädigt sind?
da könnte der Verkäufer dir sicher auch nen Strick draus drehen.

alla: Die Prozessoren hat der Käufer beim Einbau beschädigt, denn eine Fachkundige Person (als welche sich der Käufer selbst ausgibt) würde Mechanisch beschädigte Prozessoren nicht einbauen, sondern hätte diese direkt Reklamiert.

Pass auf, was du dem Verkäufer schreibst.
Du Redest dich sonnst um Kopf und Kragen ;)
 
Hallo

Ein Lehrling gut, aber ich verstehe den Chef von dem PC Laden nicht, wenn mir jemand mit elektrisch und mechanisch beschädigten CPU's kommen würde, den würd ich die CPU's doch nicht in meinen PC einbauen lassen.
Was für ein PC Laden und was für Fachleute sollen das bitte sein ? Sagst du uns welcher PC Laden das ist, damit wir die Bastelbude meiden können ?

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei den Prozessoren sind ja jetzt keine ganzen Ecken ab oder gar in zwei Teile zerbrochen..
Hab hier mal schnell ein Bild gemacht.
Mein Gott habt ihr Probleme, würden die CPU´s einwandfrei funktionieren wären mir diese Optischen Mängel völlig wurscht, die CPU´sind ja für mich und unter nem Kühler und nicht für z.B. ein Schaufenster oder um daraus ein Anhänger/Kette zu machen.
Hab die CPU´s in dem privaten Rechner vom Chef getestet, hätte natürlich den eventuell entstehenden Schaden ersetzt.
Bezahlt wurde per Überweisung, hatte noch nie Probleme.
Auf dem Bild ist jetzt nur eine Beschädigung richtig zu erkennen.
Und diese Beschädigungen deuten nicht auf eine zu 100% defekte CPU hin.

Und zu dem Laden in dem ich arbeite: Wir leisten sehr gute Arbeit, keiner unserer Kunden war bisher unzufrieden. Und euch sagen wo er sich befindet ist unnötig, diejenigen die hier unterwegs sind werden eh niemals in ein kleinen Computerladen gehen und dort einkaufen wenn sie keine Beratung und Service brauchen und die Hardware auch günstiger im Netz bekommen. Außerdem wäre das eine Art von Werbung.
MfG.
Lord-Nirox
 

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  • I3 Beschädigung.jpg
    I3 Beschädigung.jpg
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Zuletzt bearbeitet:
Auf dem Bild kann man nichts erkennen. Mache ein scharfes Foto und rahme das "Problem" ein.

Selbst wenn da ein paar Kratzer drauf sind, ist die CPU nicht 100% defekt. Andere köpfen ihre CPU.

Und nur, weil auf einem Board bestimmte Prozessoren laufen, heißt das nicht, das der Prozessor freigegeben ist. Die Mühe, da exakte Modell zu posten, hättest Du dir zumindest machen können.
 
An der Ecke ist doch ein Stück abgebrochen?
 
An der Ecke kann man es sehen.
Board ist ein Gigabyte H61M-D2-B3 mit neuestem BIOS.
Ist aber nicht wichtig da ich ja auch schon geschrieben habe das die CPU auf der Liste steht und selbst neuere CPU´s keine Probleme haben. (Celeron G1620 und I5 2500K)
Das abgebrochene Stück hat jetzt nicht die Größe das ich sagen könnte "die CPU wird zu 100% nicht funktionieren".
MfG.
Lord-Nirox
 
Das kleine helle Glitzern da?

Davon geht die CPU nicht kaputt. Der Die ist viel kleiner.
 
Du verstehst glaube ich den Zusammenhang nicht.
Ein paar haben sich aufgeregt weil ich eine "beschädigte" CPU eingebaut habe.
Die Beschädigungen KÖNNTEN vom Transport kommen (nicht sicherer Versand).
MfG.
Lord-Nirox
 
So CPUs halten schon was mechanisch aus. Wenn überhaupt, wird es ein elektrischer Defekt sein. Der kann höchstens von der Plastikverpackung kommen, ist aber auch relativ unwahrscheinlich.

Falsch einbauen kannst Du den auch nicht, also wenn, dann waren die bereits wohl vor dem Versand defekt.

Du könntest Zivilrechtlich gegen den vorgehen, aber das wird teuer und ist mit einem finanziellen Risiko verbunden.

Bleibt nur: negative Bewertung und einen entsprechenden Satz.
 
Zuletzt bearbeitet:
was hast denn bisher dem VK geschrieben?
und was kam als Antwort?
 
HuckJ schrieb:
1. Gewährleistung kann bei Privatverkauf nicht ausgeschlossen werden, höchstens Garantie ! Eine Rückgabe ist daher auf jeden Fall möglich, egal was der da geschrieben hat.

Was soll der Mist? Natürlich geht das, sofern der VK tatsächlich nicht als Unternehmer auftritt. Allerdings kann der VK hier ziemlich viel falsch machen (Ausschluss per AGB, Beschaffenheitsgarantie o.ä.). Im Zweifel wird das Problem des OP ohnehin nicht sein, welche formalrechtlichen Ansprüche er theoretisch hätte, sondern was er auch tatsächlich nachweisen kann. Hierzu wäre qualifizierte Rechtsberatung durch einen Anwalt sinnvoll, nicht aber unfundiertes Wunschdenken einiger CB-User.
 
Hallo
FidelZastro schrieb:
Natürlich geht das
Natürlich geht es nicht, diesem Unsinn hat der BGH einen Riegel vorgeschoben.

FidelZastro schrieb:
Hierzu wäre qualifizierte Rechtsberatung durch einen Anwalt sinnvoll
So eine hier ?
Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln? http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
Zitate:
"Hier geht so einiges durcheinander. Auch ist ein solcher formularmäßiger Ausschluss unwirksam."
"Das neue Recht kennt aber keine Gewährleistung mehr, sondern gibt dem Käufer im Falle der mangelhaften Lieferung die in § 437 BGB aufgeführten Mängelansprüche."
"Der Nacherfüllungsanspruch ist gemäß § 439 BGB das Recht des Käufers, nach seiner Wahl eine neue Sache im Austausch gegen die defekte zu verlangen oder die Reparatur der mangelhaften Sache zu fordern."


Oder ein BGH Urteil ?
BGH-Urteil Gewährleistungspflichten: http://www.t-online.de/computer/int...l-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html
Zitat:
"Wer etwas verspricht, muss sich auch daran halten. Und wenn nicht, kann es teuer werden. Mit dem häufig verwendeten Zusatz "keine Gewährleistung" versuchen viele Privat-Verkäufer auf eBay ihren Kopf aus der Haftungs-Schlinge zu ziehen. Doch nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass dies so einfach nicht geht."

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Man sollte auch die in den Artikeln gemachten Einschränkungen beachten.

Der Artikel muß genau beschrieben sein.

Dann kann man die Gewährleistung auch ausschließen:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

Wenn ein als funktionsfähig verkaufter Artikel defekt ist, besteht selbstverständlich Gewährleistungspflicht. Ansonsten ist es Betrug.
 
Tomislav2007 schrieb:
Hallo

Natürlich geht es nicht, diesem Unsinn hat der BGH einen Riegel vorgeschoben.

Hast du eigentlich mehr als die ersten zwei Sätze des Beitrags gelesen? ;)

Natürlich kann man vereinbaren, dass die Sachmängelhaftung keine ANwendung findet. Das geht allerdings nicht per AGB. Und wenn ich eine Beschaffenheitsgarantie abgebe ("funktioniert 1a") kann ich mich nicht mit dem Ausschluss rauswinden, wenn ich defekte Ware verschicke.

So oder so wird die Beweislast hier ein Problem sein. Also entweder mit dem Anwalt reden oder die Kröte schlucken. T-Online ist kein Ersatz für Rechtsberatung.
 
Tomislav2007 schrieb:
Hallo

Natürlich geht es nicht, diesem Unsinn hat der BGH einen Riegel vorgeschoben.

Du verstehst da etwas Grundsätzliches völlig falsch. Bei dem alten und üblichen "Privatverkauf, daher keiner Gewährleistung"-Floskeln o.ä. ging es stets nur darum, die Frist (2 Jahre für den Verkauf von gebrauchten Waren) auszuschließen. Niemals darum, das Recht des Käufers darauf, im Falle eines Sachmangels, dies gegenüber des Verkäufers geltend zu machen, welcher dann nachzuerfüllen hatte. Als Privatverkäufer 2 Jahre dafür einzustehen, dass die Sache nicht mangelfrei ist, ist offenkundig nicht zumutbar und damit wurde die Möglichkeit des Gewährleistungsausschlusses begründet (vor allem beim Gefahrenübergang der Ware).

Seit 2002 nach der Schuldrechtsreform hat sich daran nicht wirklich etwas geändert. Statt "Gewährleistung" heißt es nun "Mängelhaftung", aber die Frist von 2 Jahren auszuschließen, ist immer noch möglich. Natürlich muss der Verkäufer bei einem Sachmangel immer noch nacherfüllen.

Deutsche Gerichte entscheiden bei dieser Thematik i.d.R. zu Gunsten des beklagten Verkäufers (wenn dieser offenkundig ein Laie in Rechtsfragen ist), da die Absicht erkennbar ist. Kann je nach Gerichtsstand natürlich abweichend ausfallen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Eisbrecher99 schrieb:
Du verstehst da etwas Grundsätzliches völlig falsch.
Wie kommst du auf den Unsinn ?

Eisbrecher99 schrieb:
Niemals darum, das Recht des Käufers darauf, im Falle eines Sachmangels, dies gegenüber des Verkäufers geltend zu machen, welcher dann nachzuerfüllen hatte.
Leider haben aber viele Verkäufer diese "Privatverkauf, daher keiner Gewährleistung" Floskeln dafür ausgenutzt um sich im Falle eines Sachmangels vor der Nachbesserung zu drücken.
Deswegen hat der BGH dieser unsinnigen Floskel einen Riegel vorgeschoben.

Eisbrecher99 schrieb:
Statt "Gewährleistung" heißt es nun "Mängelhaftung", aber die Frist von 2 Jahren auszuschließen, ist immer noch möglich.
Ein Privatverkäufer muss bei gebrauchter Ware sowieso nicht 2 Jahre lang einstehen, dafür bedarf es gar nicht der "Privatverkauf, daher keiner Gewährleistung" Floskel.

Eisbrecher99 schrieb:
Natürlich muss der Verkäufer bei einem Sachmangel immer noch nacherfüllen.
Was aber viele Verkäufer mit Verweis auf die "Privatverkauf, daher keiner Gewährleistung" Floskel nicht freiwillig tun wollen...

Lord-Nirox schrieb:
Gerade als Antwort bekommen:
CPU´s waren in Ordnung bei Versand.

In der Auktion war klar beschrieben:

Standardversand

Keine Rücknahme

Gewährleistung ausgeschlossen da Privat Verkauf.
...unter anderem der Verkäufer bei dem der TE die CPU's gekauft hat.

Lord-Nirox schrieb:
Man kann nicht ausschliessen das sie durch Unsachgemäße Behandlung beim Einbau der CPU´s einen Defekt verursacht haben.
Das ist jetzt das Problem an der Geschichte, da steht Aussage gegen Aussage und zu beweisen wer Recht hat wird sehr schwer, das einzige was dem TE helfen kann ist die mangelhafte Verpackung und die Beschädigungen der CPU's.
Es wäre für den TE aber besser gewesen die CPU's gar nicht erst einzubauen und sich direkt beim Verkäufer wegen der mangelhaften Verpackung und der Beschädigungen der CPU's zu melden.

Grüße Tomi
 
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Tomislav2007 schrieb:
1) Leider haben aber viele Verkäufer diese "Privatverkauf, daher keiner Gewährleistung" Floskeln dafür ausgenutzt um sich im Falle eines Sachmangels vor der Nachbesserung zu drücken.Deswegen hat der BGH dieser unsinnigen Floskel einen Riegel vorgeschoben.
3) Was aber viele Verkäufer mit Verweis auf die "Privatverkauf, daher keiner Gewährleistung" Floskel nicht freiwillig tun wollen...
Und worauf genau zielt jetzt deine Argumentation ab? Weil es viele Lemminge es so verstehen, ist es Gewohnheitsrecht?

2) Ein Privatverkäufer muss bei gebrauchter Ware sowieso nicht 2 Jahre lang einstehen, dafür bedarf es gar nicht der "Privatverkauf, daher keiner Gewährleistung" Floskel.
Natürlich müsste ein Privatverkäufer für den Zeitraum dafür einstehen. In wie weit das realistisch ist, ist eine komplett andere Frage. Nur ein gewerblicher Verkäufer kann sich darum nicht drücken bzw. darf es nicht komplett ausschließen. Nur bei Gebrauchtware darf er die Frist auf 12 Monate verkürzen. Die Mängelhaftung unterscheidet grundsätzlich nämlich nicht zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern, sondern räumt ihnen nur entsprechende Möglichkeiten bei der Vertragsgestaltung ein.
 
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