Sonderkündigungsrecht bei Umzug wg. niedriger Bandbreite

Scheuch

Lieutenant
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Jan. 2004
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Hallo zusammen,

wir planen demnächst einen Umzug. Leider hat dort die Telekom nichts ausgebaut, was bedeuten würde, unserer bisheriger Entertain Comfort IP Vertrag (mit bis zu 16 Mbit/s (~14 netto)) könnte zwar weiter laufen, aber nur mit bis zu 2 Mbit/s, was dort vermutlich den Rückfall auf "Kinder-DSL" (384 Kbit/s) bedeuten würde.
Ich möchte aber gerne zu einem anderen Anbieter wechseln, der das Gebiet ausbaut und die neue Wohnung mit bis zu 50 Mbit/s anschließen kann.

Nun ist die Frage, ob ich deswegen von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann. Da der Vertrag im Oktober erst wegen der Umstellung auf IP verlängert wurde, möchte ich ungern warten (und länger als nötig zahlen) bis der normal ausläuft.

Hat schon mal jemand so einen Fall gehabt? :)
 
Die Regelung deines Anbieters bei Umzug steht im Vertrag, den du unterschrieben hast. Rauskramen, lesen, verstehen.
 
"Entertain" wird wohl mit bis zu 2 Mb/s nicht funktionieren, weshalb der Vertrag so auch nicht weiterlaufen kann. Ich würde mit dem Argument einfach kündigen und abwarten, wie die Telekom reagiert.
 
Ja das sollte gehen. Wenn die Telekom dir das, was du jetzt im Moment hast, nicht bieten kann, dann steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu.

.. siehe dazu
 
Was bedeutet "könnte zwar weiter laufen"? Wenn ich mich recht entsinne setzt Entertain doch mindestens einen 16k+ Anschluss voraus. Da dieser an der neuen Adresse scheinbar nicht angeboten werden kann, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
 
Prima, vielen Dank für die Hinweise zu Entertain, daran hatte ich gar nicht gedacht. :daumen:
Ich nutze zwar den Receiver nicht, aber das stünde mir ja bei dem Vertrag zu. Und HD-Fernsehen bei weniger als 2 Mbit/s wird die Telekom nicht liefern können ...
 
Garad schrieb:
Da dieser an der neuen Adresse scheinbar nicht angeboten werden kann, hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Wieso? An seinem jetzigen Anschluss läuft es doch. Wieso hat er dann also ein Sonderkündigungsrecht? Die Telekom kann doch nichts dafür das er in ein unterversorgtem Gebit umzieht. Hier kann er auf Kulanz hoffen. Aber ein Recht auf Sonderkündigung hat er nicht.
 
MidwayCV41 schrieb:
Wieso? An seinem jetzigen Anschluss läuft es doch. Wieso hat er dann also ein Sonderkündigungsrecht? Die Telekom kann doch nichts dafür das er in ein unterversorgtem Gebit umzieht. Hier kann er auf Kulanz hoffen. Aber ein Recht auf Sonderkündigung hat er nicht.

Doch - hat er.. ich zitiere

Mit Änderung des Telekommunikationsgesetzes zum 10.05.2012 wurden nun die Rechte der Verbraucher gestärkt: Ist der Provider fortan nicht in der Lage, am neuen Wohnort die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, steht dem Kunden gemäß § 46 Abs. 8 TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu.
 
@ MidwayCV41: Das relativiert aber nicht Deine eindeutig unrichtige Aussage zuvor. Wenn der alte Anschluss am neuen Wohnort nicht mit der gleichen oder besseren Leistung gestellt werden kann, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Verlässt sich der Fragesteller auf Deine Aussage, bezahlt er unnötigerweise über ein Jahr, was nicht nötig ist!
 
Das mit den drei Monaten habe ich auch gelesen, damit hätte ich kein Problem, mit den 18 Monaten noch verbleibender normaler Vertragslaufzeit hingegen schon ;)
 
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