Bestellung bei Hardwareversand - keine Reaktion?!

Interessant ist eigentlich nur die ständige Rechtsprechung und nicht "was wäre wenn".

Bist du Rechtshistoriker, oder so? :D
 
Wieso ausgerechnet Rechts*historiker*? xD Wirke ich, als lebte ich hinterm Mond oder so? :D (..nur nicht gegen Historiker^^) Aber ja, Rechts*** trifft es schon^^

Und auch wenn du sagst, nur die ständige Rechsprechung wäre interessant, so ist trotzdem auch das "was wäre wenn" wichtig - schließlich stellt sich ja gerade unter andem diese Frage auch die Rechtsprechung ;D
 
Und nur mal nebenbei: selbst wenn der Online-Shop sekundengenau die aktuelle Verfügbarkeit eines Produktes anzeigt heißt das noch lange nicht, dass deine Bestellung mit Vorkassezahlung noch berücksichtigt werden kann. Denn der Vorkasse-Kaufprozess dauert nun mal mehrere Tage, und andere Zahlungsarten (z.B. Kreditkarte oder Paypal) sind um ein Vielfaches schneller, weil das Geld quasi sofort da ist.
 
Ich dachte, dass die Ware bei Bestellung reserviert wird. Ich verpflichte mich zur Zahlung und sie zur Lieferung. Falsch gedacht.
 
In meinen Augen gar nicht ganz falsch gedacht. Wo kommen wir hin, wenn es zum Standard wird, dass die Kunden erst mal Geld überweisen und im Nachgang erst erfahren, ob der Verkäufer überhaupt noch liefern will. Man stelle sich mal vor, das täten alle Unternehmer so.

Naja, obwohl - es entspricht ja fast einem Gegenstück zum Widerrufsrecht :D Aber wie man sieht, braucht es für solch einschneidende Ausnahmen prinzipiell eine Gesetzesgrundlage.

Dass es in der Praxis automatisiert so abläuft, wie ua du, King_Rollo, schreibst, und es da schon "technisch" zu Schwierigkeiten kommt. Da will ich aber gern noch mal festhalten, dass die Automatisierungen ja schon Dinge vereinfachen, die ein einfacher Kaufmann ohne Automatiserung gewissenhaft ohne solche Probleme erledigen kann. Da ist es mir immerhin etwas dreist, wenn automatisierte Verkäufer wie selbstverständlich nicht nur die Vereinfachung, sondern die "volle" Vereinfachung einfordern und nicht damit einverstanden sind, die Nachteile der ihnen zugute kommenden Vereinfachung selbst zu tragen^^
 
Snickers-Eis schrieb:
Ich würde da nichts mehr bestellen.

Ich jederzeit. Mir wurde sogar nach über einem halben Jahr der komplette Preis einer Grafikkarte erstattet, weil es sich um ein grundsätzliches Problem der Serie handelte. Das fand ich sehr korrekt, der Händler hätte wie viele ja auch einfach auf den Hersteller verweisen oder eine Nutzungspauschale abziehen können.

kingler schrieb:
..., soll ich dann etwa eine gute Bewertung abgeben?

Nö, natürlich nicht. Du hast eine schlechte Erfahrung gemacht und es ist gut, wenn Du diese teilst. Aber immer sachlich bleiben. ;)

Kossem schrieb:
Je nachdem, wie groß deine Wut ist, kannst ja auch auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen, soweit er wirksam zustande gekommen ist.

Das dürfte er. Es wird zwar gerne damit argumentiert, dass der Vertrag erst mit Lieferung der Ware zustande kommen wird, rechtlich ist das aber nicht korrekt. Der Vertrag kommt spätestens dann zustande, wenn der Käufer bei Vorkasse eine Aufforderung zur Zahlung bekommt.

kingler schrieb:
Ich dachte, dass die Ware bei Bestellung reserviert wird. Ich verpflichte mich zur Zahlung und sie zur Lieferung. Falsch gedacht.

Eigentlich komplett richtig gedacht. Wobei Dir eigentlich egal sein müsste, ob der Händler die Ware reserviert oder anderweitig beschafft. Du hast durch die Zahlung des Kaufpreises einen Anspruch, den der Händler einfach erfüllen muss. Wie das passiert, sollte Dir als dem Käufer eigentlich egal sein.

Kossem schrieb:
Aber wie man sieht, braucht es für solch einschneidende Ausnahmen prinzipiell eine Gesetzesgrundlage.

Ich weiß gar nicht, warum in Bezug auf Vorgänge im Internet so gerne nach neuen Gesetzen gerufen wird. Die bestehenden Gesetze reichen völlig aus, um festzustellen, ob ein wirksamer, zweiseitiger Vertrag geschlossen wurde. Und daraus ergeben sich ebenso bereits ausreichend definierte Konsequenzen für die Vertragspartner. Wenn sich jemand nicht an Gesetze hält, helfen auch zusätzliche Gesetze nichts. ;)

Prinzipiell kann ich die Vorgehensweise des Onlinehandels hier aber nachvollziehen. Knappe Margen, volatiler Geschäftsinhalt, Widerrufsrecht, arbeitsrechtliche Veränderungen und dann noch das Verhalten vieler "Käufer", das einen manchmal an den Mitmenschen zweifeln lässt. Das hat eben zu praktikablen Lösungen geführt, die manchmal auch zu ärgerlichen Fällen wie den Deinen führen. In vielen Fällen könnte der Händler Kunden verklagen, gefälligst die Ware zu bezahlen. Weil z.B. massenhaft per Vorauskasse bestellt, dann aber niemals bezahlt wird. Das führte dann zu so kuriosen AGB, in denen der Vertrag aufgelöst wird, wenn nicht innerhalb von X Tagen bezahlt wurde. Woran man wieder sieht, dass die Händler schon wissen, dass der Vertrag nicht erst mit Lieferung der Ware zustande kommt. Aber wie dem auch sei. Vielleicht einfach beim nächsten Kauf nicht die billigste Bezahlform wählen, sondern eine, bei der die Ware sofort reserviert und für den Versand vorbereitet werden kann. Ist sicherer für beide Seiten.
 
Wegen mir braucht es kein neues Gesetz - ich spreche nur davon, dass die derzeitige Gesetzeslage die Behauptung der Verkäufer, Verträge entstünden erst mit Lieferung, nicht hergibt^^ Und das kann auch gern so bleiben :D

Auch sonst meine Zustimmung, insbesondere bezüglich der Folgerungen in deinem letzten Absatz: "woran man wieder sieht, dass die Händler schon wissen"
 
Ah, dann hatte ich Dich falsch verstanden. Dass die teilweise fantasievollen Formulierungen in den AGB der Händler so oft im Gesetz nicht zu finden sind, ist in der Tat gut so. :D
 
Deliberation schrieb:
Der Vertrag kommt spätestens dann zustande, wenn der Käufer bei Vorkasse eine Aufforderung zur Zahlung bekommt. ... Wobei Dir eigentlich egal sein müsste, ob der Händler die Ware reserviert oder anderweitig beschafft. Du hast durch die Zahlung des Kaufpreises einen Anspruch, den der Händler einfach erfüllen muss. Wie das passiert, sollte Dir als dem Käufer eigentlich egal sein.

Ähm ... nein! Nicht durch die Aufforderung zur Zahlung entsteht ein gültiger Vertrag, sondern erst dann, wenn das Geld auch wirklich beim Verkäufer eingegangen ist und dieser die Ware auf die Reise schickt. Bis zu dem Punkt sind alles nur Absichtserklärungen o.ä., denn bis zu dem Zeitpunkt hängt alles noch zu 100% in der Luft. Der Käufer könnte es sich anders überlegen und nicht zahlen, die Waren könnte nicht mehr lieferbar sein oder oder oder ...

Bevor man also vom Online-Shop keine dedizierte Auftragsbestätigung bekommt, in der explizit drinsteht, dass der Auftrag angenommen und ausgeführt/ausgeliefert wird, ist alles Schall & Rauch...
 
Dann muss der Händler aber ein besseres Shopsystem anbieten, bei dem die tatsächliche Stückmenge angezeigt wird - wie bspw. bei Amazon.
Lustig, dass Du ausgerechnet Amazon erwähnst, da hatte ich auch schon vor längerer Zeit den gleichen Fall - etwas bestellt per KK was sofort (ab Lager Amazon und auch Verkauf von Amazon) lieferbar war, AB bekommen und keine Lieferung - nach einer Woche dann eine Mail, dass die Ware nicht am Lager vorrätig ist und derzeit keine Neuware ohne längere Lieferzeit verfügbar ist!
Wohl das gleiche Problem.......hier sogar bei Zahlung über KK!
 
King_Rollo schrieb:
Ähm ... nein! Nicht durch die Aufforderung zur Zahlung entsteht ein gültiger Vertrag, sondern erst dann, wenn das Geld auch wirklich beim Verkäufer eingegangen ist und dieser die Ware auf die Reise schickt. Bis zu dem Punkt sind alles nur Absichtserklärungen o.ä., denn bis zu dem Zeitpunkt hängt alles noch zu 100% in der Luft. Der Käufer könnte es sich anders überlegen und nicht zahlen, die Waren könnte nicht mehr lieferbar sein oder oder oder...

Öhm, nicht doch. Klar ist es nett und pauschal, es sich ständig anders überlegen zu wollen. Doch so funktioniert der Vertragsschluss nicht, "in der Luft hängen" gibt es zudem im deutschen Recht nicht.

Absichtserklärung in der Form von Willenserklärungen sind nicht mit "nur" zu beschreiben, sie sind die Essenz des zweiseitgen Rechtsgeschäfts, eines Vertrags. Ein reguläres Angebot im Internet wird als Aufforderung zur Abgabe eine Angebots angesehen, ist also noch unverbindlich. Die Willenserklärung des Käufers ist der erste Schritt zu einem Vertrag, zu dem nur noch die Annahme durch den Verkäufer fehlt. Rein rechtlich ist der Verkäufer verpflichtet, dem Kunden die Bestellung zu bestätigen. Darüber hinaus muss er seinen Informationspflichten nachkommen. Beides führt in der Regel nicht zu einem bindenden Kaufvertrag, da aufgrund der rechtlichen Pflichten keine Annahme impliziert ist und die Formulierungen diese tunlichst vermeiden. Darüber hinaus ist die Annahme von oder die Aufforderung zu Gegenleistungen durchaus eine Form der Annahme. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass ein Händler eine Bestellung annimmt, sich dafür bezahlen lässt und dann damit argumentiert, er habe den Vertrag gar nicht eingehen wollen. In diesem Fall könnte man sich dann eine Anzeige wegen Betrugs überlegen. ;)

Siehe auch: http://www.shopbetreiber-blog.de/20...zahlungsaufforderung-in-eingangsbestaetigung/
 
Zuletzt bearbeitet:
Spätestens mit dem Eintrag im Bestellverlauf '24.3.2015 um 09:40 Uhr Ihr Auftrag wurde aufgrund Ihrer Zahlung zur Lieferung frei gegeben' dürfte der Sachverhalt für den Käufer eindeutig sein, nämlich dass die Bestellung angenommen wurde und die Lieferung unmittelbar bevorsteht.

Ein Vorbehalt in der Form 'Hoppla, jetzt liefern wir doch nicht, weil Ostern und Pfingsten auf einen Tag fallen' greifen da nicht. Man wird auch nicht Vater, ohne die Mutter geschwängert zu haben.
 
Geizhals ist für seine niedrigen Preise und einen schlechten Service bekannt. Hängt zusammen könnte man meinen.

€dit
@unten
Ja MF hat auch stark abgebaut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geizhals ist kein Shop :confused_alt:



Kenn das aber auch von MF.
Bestellt und bezahlt per Vorkasse und dann wird das immer und immer wieder nach hintengeschoben ohne Grund?

Sogar Artikel die für mich reserviert waren sind dann plötzlich nicht mehr auf Lager / reserviert.
Anscheint einfach an den nächsten verkauft obwohl es "meine" ist und schon bezahlt ist.


Ich wette das Book ist da bald wieder zu haben ... hatte ich auch schon paar mal bei MF das dann Artikel plötzlich nicht mehr lieferbar waren ... die gibts nich mehr kam als Antwort. Keine Woche später war der Artikel wieder auf Lager ... teurer als vorher versteht sich^^
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mindfactory will ja schließlich auch Service Level Gold verkaufen. Nach aktueller Rechtssprechung können sie die Leistung ja nicht mehr standardmäßig dem Warenkorb hinzufügen, wie sie das früher gemacht haben. Das dürfte einigen Umsatz mit fast 100%igem Deckungsbeitrag gekillt haben. ;)
 
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