K
kingler
Gast
Interessant ist eigentlich nur die ständige Rechtsprechung und nicht "was wäre wenn".
Bist du Rechtshistoriker, oder so?
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Snickers-Eis schrieb:Ich würde da nichts mehr bestellen.
kingler schrieb:..., soll ich dann etwa eine gute Bewertung abgeben?
Kossem schrieb:Je nachdem, wie groß deine Wut ist, kannst ja auch auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen, soweit er wirksam zustande gekommen ist.
kingler schrieb:Ich dachte, dass die Ware bei Bestellung reserviert wird. Ich verpflichte mich zur Zahlung und sie zur Lieferung. Falsch gedacht.
Kossem schrieb:Aber wie man sieht, braucht es für solch einschneidende Ausnahmen prinzipiell eine Gesetzesgrundlage.
Deliberation schrieb:Der Vertrag kommt spätestens dann zustande, wenn der Käufer bei Vorkasse eine Aufforderung zur Zahlung bekommt. ... Wobei Dir eigentlich egal sein müsste, ob der Händler die Ware reserviert oder anderweitig beschafft. Du hast durch die Zahlung des Kaufpreises einen Anspruch, den der Händler einfach erfüllen muss. Wie das passiert, sollte Dir als dem Käufer eigentlich egal sein.
Lustig, dass Du ausgerechnet Amazon erwähnst, da hatte ich auch schon vor längerer Zeit den gleichen Fall - etwas bestellt per KK was sofort (ab Lager Amazon und auch Verkauf von Amazon) lieferbar war, AB bekommen und keine Lieferung - nach einer Woche dann eine Mail, dass die Ware nicht am Lager vorrätig ist und derzeit keine Neuware ohne längere Lieferzeit verfügbar ist!Dann muss der Händler aber ein besseres Shopsystem anbieten, bei dem die tatsächliche Stückmenge angezeigt wird - wie bspw. bei Amazon.
King_Rollo schrieb:Ähm ... nein! Nicht durch die Aufforderung zur Zahlung entsteht ein gültiger Vertrag, sondern erst dann, wenn das Geld auch wirklich beim Verkäufer eingegangen ist und dieser die Ware auf die Reise schickt. Bis zu dem Punkt sind alles nur Absichtserklärungen o.ä., denn bis zu dem Zeitpunkt hängt alles noch zu 100% in der Luft. Der Käufer könnte es sich anders überlegen und nicht zahlen, die Waren könnte nicht mehr lieferbar sein oder oder oder...