Frau auf Abofalle reingefallen

Wer redet den von losbrüllen? Den Verantwortlichen bekommt man nie ans Telefon.
Und anrufen braucht man da eh nicht.

Und so Sprüche wie deinen letzten Satz kannst du dir sonst wo hin schieben.
 
das bringt genauso wenig als wenn man zum Anwalt geht das kostet alles nur unnötig Zeit und Geld,
wie schon gesagt wenn Geld vom Konto Anzeige Erstatten weil kein Rechtsgültiger Vertrag besteht,
man ist auch nicht verpflichtet auf illegale Schreiben zu reagierten,
würde einfach auf einen Mahnbescheid warten dem Weitersprechen das die das Einklagen dürfte dann recht Unwahrscheinlich sein denn seit wann kann man was Einklagen was gegen Gesetz und Ordnung verstößt,
Werbe Anrufe ungefragt und damit verbundene Verträge sind Sittenwidrig !

ich würde mir trotzdem eine Neue Konto Nummer geben lassen und das alte Konto Sperren ,
denn wer sich gegen Gesetz und Ordnung -> kann man auch damit rechnen das Konto und Adress Daten ungefragt weitergeben werden und mit weiteren illegalen Abbuchungen dann zurechnen .
 
Zuletzt bearbeitet:
Werbeanrufe sind nicht immer verboten. Hier wurde ja an einem Gewinnspiel teilgenommen und der Anruf daher wohl akzeptiert.

Eine Anzeige ist da eigentlich Zeitverschwendung, da das ganze rein Zivilrechtlich läuft.

Kontonummer wechseln ist auch etwas übertrieben. Selbst wenn weitere Abbuchungen erfolgen, dann bucht man die halt zurück.

Mit dem Widerspruch wurde es schon richtig gemacht. Jetzt abwarten was kommt. Wird vom Konto abgebucht, dann einfach zurückbuchen. Dann abwarten ob irgendwann ein Mahnbescheid kommt und dem widersprechen.
 
Kenneth Coldy schrieb:
Ich wurde irgendwas um 2001 rum mit der gleichen Masche angerufen. Habe damals bewußt meine Kontodaten angegeben und das Geld nach 6 Wochen (laut Postbank wären 8 Wochen möglich gewesen) zurück buchen lassen. Das hat mit SEPA also herzlich wenig zu tun.

Das macht meinen Satz nicht weniger korrekt. Deine Ausführung mag ja ebenfalls korrekt sein, aber wem bringt Deine Erfahrung aus 2001 was? Ich meine, außer man nimmt die Zeitmaschine und bewegt sich in der Zeit zurück, nur um sich am Telefon reinlegen zu lassen. Die Frage ist, was JETZT gilt und aktuell gilt das SEPA-Verfahren mit der Möglichkeit, Buchungen acht Wochen lang zurückbuchen zu lassen. Alles andere ist maximal historisch interessant und nicht hilfreich.

WhiteShark schrieb:
Werbeanrufe sind nicht immer verboten. Hier wurde ja an einem Gewinnspiel teilgenommen und der Anruf daher wohl akzeptiert.

Eine Anzeige ist da eigentlich Zeitverschwendung, da das ganze rein Zivilrechtlich läuft.

Nicht ganz. Es stimmt, der Anruf wurde durch den Anschlussinhaber initiiert und ist daher rechtens. Cold calls sind jedoch nicht nur zivil- sondern auch wettbewerbsrechtlich relevant. Es kann daher auch wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt werden:

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/...fonwerbung/unerlaubtetelefonwerbung-node.html
 
Deliberation schrieb:
Das macht meinen Satz nicht weniger korrekt.

Es macht den Teil "Seit Umstellung auf SEPA kann man ungenehmigte Abbuchungen bis zu acht Wochen zurückbuchen" nicht weniger korrekt sondern es zeigt an das er wahrscheinlich nicht korrekt ist. (Hervorhebung von mir)

Nicht ganz. Es stimmt, der Anruf wurde durch den Anschlussinhaber initiiert und ist daher rechtens. Cold calls sind jedoch nicht nur zivil- sondern auch wettbewerbsrechtlich relevant. Es kann daher auch wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt werden

Das wesentliche Element eines ColdCall ist aber nun mal das er eben nicht vom Anschlußinhaber initiiert wurde. Das trifft imA hier nicht zu, es geht maximal um eine mögliche (ohne Mitschnitt nicht nachweisbare) vorspiegelung falscher Tatsachen und jedenfalls um das Widerrufsrecht bei per Telefon abgeschlossenen Verträgen. Nur meine Meinung, ich bin kein Rechtsverdrehter.
 
Kenneth Coldy schrieb:
Es macht den Teil "Seit Umstellung auf SEPA kann man ungenehmigte Abbuchungen bis zu acht Wochen zurückbuchen" nicht weniger korrekt sondern es zeigt an das er wahrscheinlich nicht korrekt ist. (Hervorhebung von mir)

"Seit Umstellung auf SEPA kann man ungenehmigte Abbuchungen bis zu acht Wochen zurückbuchen" IST ein logisch wie inhaltlich völlig korrekter Satz. Er beschreibt die aktuelle Rechtslage die auf Einführung des SEPA-Verfahrens zurückzuführen ist und bildet damit den rechtlichen Rahmen für den hier vorliegenden Fall. Und nochmal: ob vor der SEPA-Umstellung acht, drei oder siebzehn Wochen möglich waren oder ob Karl Moik damals noch lebte, mag alles richtig sein, ficht die aktuelle Rechtslage jedoch NICHT an.

Kenneth Coldy schrieb:
Das wesentliche Element eines ColdCall ist aber nun mal das er eben nicht vom Anschlußinhaber initiiert wurde. Das trifft imA hier nicht zu,...

Hat auch niemand behauptet. Es ging um die Erörterung, welche Rechtsfolgen bei einem Cold Call möglich sind und das unabhängig von dem hier vorliegenden Fall. Die Frage kam auf, da WhiteShark die Folgen auf das Zivilrecht beschränkte.

Kenneth Coldy schrieb:
es geht maximal um eine mögliche (ohne Mitschnitt nicht nachweisbare) vorspiegelung falscher Tatsachen

Welche Tatsachen wurden denn falsch vorgespiegelt? Der Endverbraucher erlaubt den Anruf im Rahmen eines Gewinnspiels, der Anbieter ruft an und quatscht dem Endverbraucher ein Zeitungsabo auf. Ein ganz normaler und rechtlich nicht zu beanstandender Vorgang, für den es das Widerrufsrecht gibt.
 
Also meine Frau wurde nochmals angerufen diesmal "Angeblich" von dem Gewinnspiel Geschenk was sie gewonnen hat.

Das komische war nur die Dame am Telefon sagte immer wieder sie bräuchte eine Administration und ob sie schon 18 wäre?
Meine Frau hatte mehrmals gesagt sie hätte kein Interesse und hätte keine lust an dem Gewinnspiel oder an dem Geschenk die Frau fragte wohl mehrmals warum und was der Grund sei worauf meine Frau weiterhin sagte sie habe keine Lust darauf.

Wofür die Administration ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sagt mir in Bezug auf Telemarketing nichts. Die Frage nach Volljährigkeit ist hingegen klar: erstens wegen der Rechtsfähigkeit und zweitens wegen der Speicherung von Adressen Minderjähriger zu Marketingszwecken. Ich verstehe aber nicht, warum ihr euch damit überhaupt noch abgebt. Widersprecht der Nutzung eurer Telefonnummer für Marketingzwecke UND schreibt vor allem die Nummer auf, die der Anrufer gesetzesbedingt übertragen muss. Sollte dann nochmal angerufen werden, könnt ihr Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen. Für unerwünschte Werbeanrufe gibt es empfindliche Strafen.

Und falls der Anrufer seine Telefonnummer NICHT überträgt, schreibt Zeitpunkt und Dauer des Anrufs auf und fragt den Anrufer nach dem Firmennamen und dem Namen des Anrufers. Diese Informationen kann man ebenfalls melden, die zu Ermittlungen und weiteren Strafen führen.
 
Deliberation schrieb:
"Seit Umstellung auf SEPA kann man ungenehmigte Abbuchungen bis zu acht Wochen zurückbuchen" IST ein logisch wie inhaltlich völlig korrekter Satz. Er beschreibt die aktuelle Rechtslage die auf Einführung des SEPA-Verfahrens zurückzuführen ist

Er beschreibt aber auch einen zeitlichen Zusammenhang. Und der ist nach meinem Dafürhalten nicht gegeben.


Es ging um die Erörterung, welche Rechtsfolgen bei einem Cold Call möglich sind und das unabhängig von dem hier vorliegenden Fall.

Ok, das hatte ich so gelesen als ob Du einen zusammenhängenden Komplex beschreiben wolltest. Erledigt :-)

Welche Tatsachen wurden denn falsch vorgespiegelt?

In meinem Fall wurde behauptet das der Gewinn vom Abschließen eines Abbo abhängig wäre. Da ich nicht weiß ob diese oder ähnliche Aussagen getätigt wurden habe ich durch das "maximal" ausdrücklich relativiert.

Ein ganz normaler und rechtlich nicht zu beanstandender Vorgang, für den es das Widerrufsrecht gibt.

Du kennst Dich offenbar sehr genau mit dem konkreten Fall aus. Gratuliere zu Deinen hellseherischen Fähigkeiten.
 
Kenneth Coldy schrieb:
Er beschreibt aber auch einen zeitlichen Zusammenhang. Und der ist nach meinem Dafürhalten nicht gegeben.

Du willst also behaupten, dass es seit Umstellung auf das SEPA-Verfahren keine acht Wochen Widerspruchsrecht gibt? Sicher nicht! Du willst doch sicher darauf hinaus, dass es davor auch acht Wochen waren. Wie gesagt, rein sprach- und rechtslogisch ist es dann seit der Umstellung auf SEPA ebenso. Was davor war, ist doch wie gesagt nicht interessant.

Kenneth Coldy schrieb:
In meinem Fall wurde behauptet das der Gewinn vom Abschließen eines Abbo abhängig wäre. Da ich nicht weiß ob diese oder ähnliche Aussagen getätigt wurden habe ich durch das "maximal" ausdrücklich relativiert.

Stimmt, so etwas wurde häufig gemacht. Und wenn es in diesem Fall auch so wäre, sind Deine Ausführungen korrekt.

Kenneth Coldy schrieb:
Du kennst Dich offenbar sehr genau mit dem konkreten Fall aus. Gratuliere zu Deinen hellseherischen Fähigkeiten.

DAS war unnötig.
 
Deliberation schrieb:
Du willst also behaupten, dass es seit Umstellung auf das SEPA-Verfahren keine acht Wochen Widerspruchsrecht gibt? Sicher nicht!

Richtig erkannt. Erstens will ich gar nichts behaupten, zweitens wollte ich darauf hinaus das es die 8 Wochen Widerspruchsrecht nicht *seit* SEPA gibt. Aber ich glaube wir brechen das besser hier ab, sonst kommen die anderen Mitleser noch vorbei und erschlagen uns mit SEPA-Handbüchern.

DAS war unnötig.

Locker bleiben. Ich verwende seit ich 1984 mit Mailboxen angefangen habe immer noch das erste 100er Pack Smileys. Die kleinen Biester sind mir zu wertvoll um sie ständig auf irgendwelche Posts zu pappen, das heißt aber nicht das ich nicht lächle wenn ich sowas schreibe.
 
Kenneth Coldy schrieb:

Wie gesagt, das ist für diese Diskussion so sinnvoll wie die Aussage, dass der Herzog von Württemberg gerne Ente gegessen hat. Inhaltlich korrekt, historisch brutal interessant, aber für die Anwendung in diesem Fall sowas von überflüssig.
 
Also dank dem Schreiben was ich abgesendet habe ist alles in Ordnung habe ein Schreiben von dieser Bauer Media Group erhalten das sie die Lieferung nicht Aufnehmen werden.
Und bezüglich der Daten Löschung haben sie auch geschrieben das sie uns in ihre Interne Sperrliste eintragen werden.

Dann ist wohl alles gut ausgegangen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Warum legt man nicht einfach auf ? Würde mir nicht mal die Mühe machen dem Quatsch zuzuhören.
Übrigens, versprochene Gewinne können eingeklagt werden.
 
Man kann esnicht anders Formulieren. Nicht jeder Fall von Abo ist gleich eine Falle. Es gibt inzwischen Firmen, die schaffen es sogar die Leute die Widerruf oder Kündigung gemacht haben (siehe her) vor Gericht zu zerren und dann steht man da, muss Anwalt bezahlen, Gerichtskosten, Zinsen und die Abogebühr zusätzlich. Da ist es dann mit Auflegen am Telefon nicht getan.
 
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