Nachbarin nimmt Lieferung an. Wer haftet für Transportschäden?

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Ich habe für die Küche eine neue Eckbank mit Tisch und 2 Stülen im Internet bestellt.
Der Verkäufer hat mich noch extra darauf hingewiesen, ich solle die Lieferung auf Transportschäden kontrollieren.

Am Donnerstag rief mich die Spedititon an, dass sie gerne am Freitag zwischen 10 und 15 Uhr liefer würden.

Ich sagte, kein Problem, aber ich werde nicht 5 Stunden zu Hause sitzen und warten bis die irgendwann mal vorbei kommen.
Meine Firma ist im selben Ort und ich bin am Freitag eh nur im Büro. Daher habe ich mit der Spedition ausgemacht, sie sollen mich ein paar Minuten vorher anrufen, bevor sie dann konkret kommen. Der Mitarbeiter der Spedition hat meine Festnetznummer vom Büro und meine Handynummer aufgenommen und gesagt, der Fahrer meldet sich 30 Minuten bevor er dann bei mir ist.

Alles gut soweit, dachte ich mir. Ich habe am Freitag immer geschaut, dass ich meine beiden Telefone um mich habe, falls die anrufen. Mittags zum Aboessen habe ich sogar eine Rufumleitung vom Festnetz aufs Handy eingerichtet, dass ich ja immer erreichbar bin.

15.30. am Freitag. Immer noch kein Anruf von der Spedition. Also rief ich bei denen an und fragte, ob sie denn heute noch kommen. Daraufhin sagte mir der Mitarbeiter der Spedition, die Lieferung sei schon ausgeliefert und ist von einer Nachbarin im selber Mehrfamilienhaus angenommen worden.

Ich bin dann also rüber zu meiner Wohnung gefahren und tatsächlich Stand alles vor meiner Eingangstüre im Gemeinschaftsflur.

Meine Frage jetzt:

Was wäre jetzt, wenn Transportschäden vorhanden wären?
Wer würde dafür haften?

Die Spedition ist zu blöde, mich anzurufen, obwohl es nur einen Tag vorher ganz konkret ausgemacht wurde.
Meine Nachbarin weiß natürlich nichts davon und auch würde die meine Pakete nicht aufmachen um diese zu kontrollieren.

Was wäre, wenn da jetzt was kaputt wäre?
(Ist zum Glück nicht der Fall, aber interessiert mich jetzt trotzdem.)
 
Davon ausgehend, dass der Spediteur vom Unternehmen beauftragt wurde: Dir gegenüber haftet der Unternehmer, dem Unternehmen gegenüber haftet der Spediteur.
 
Ja der Unternehmer haftet, weil nicht du die Sendung angenommen hast sondern eine zielfremde, nicht autoritäre Person.

Kossem hats gut beschrieben.

Ich denke das trifft zu, bin da aber kein Meister auf diesem Gebiet.
 
sind Transportschäden denn keine Transportschäden, wenn du sie erst später bemerkst?
 
florian. schrieb:
sind Transportschäden denn keine Transportschäden, wenn du sie erst später bemerkst?

Je nach dem Jain, Jain,

weil, ganz einfach wenn es der Speditor vorher nicht Protokolliert dann kann es einfach nicht formgerecht nachgewiesen werden und der Hersteller könnte behaupten das es nicht so war.

Deswegen bevor man was annimmt immer kontrollieren was man annimmt.

Du hast recht florian. einige Hersteller sind da ab und zu Kulant aber wiederum andere nicht.

Ich weiß nicht ob ich damit richtig liege habe es aber so mal aufgeschnappt!
 
Ich glaub die Nachbarin bezeugt mit ihrer Annahme die äußerliche Unversehrtheit des Pakets. Daher wird man eher annehmen, das die Nachbarin den Schaden verursacht hat und es wird schwerer einen Transportschaden nachzuweisen.
Die Haftung bei Transportschäden spielt keine Rolle, wenn erst ein Transportschaden nachgewiesen werden muss.

Wer Pakete annimmt egal für wen, sollte den Zustand begutachten.
 
Für den Empfänger, also den Besteller, ist es völlig unerheblich, ob der Nachbar oder der Spediteur das Paket beschädigt oder es der Hund des Spediteurs es gefressen hat. Der Käufer hat einen Vertrag mit dem Verkäufer und das Risiko, der so genannte "Gefahrenübergang" findet erst dann statt, wenn der beauftragte Spediteur die Ware dem Käufer persönlich übergeben hat (alternativ einem volljährigen Haushaltsangehörigen oder eine vom Empfänger bevollmächtigte Person). Wenn der Spediteur das Paket aus welchen Gründen auch immer bei dem Nachbarn abgegeben hat, ging die Gefahr NIE auf den Empfänger über. Der Nachbar kann dann das Paket verbrennen, verkaufen, auf den Müll werfen, was auch immer. Das alles tangiert den Anspruch des Käufers auf eine ordnungsgemäße Lieferung der Ware nicht. Der Händler kann natürlich gegen den Spediteur vorgehen, weil der seine Aufgabe nicht richtig erledigt hat. Und er kann den Nachbarn verklagen, weil der das Paket verbrannt hat. Aber auch das tangiert den Kaufvertrag in keinster Weise und im Endeffekt muss der Händler den Käufer immer mit der bestellten Ware beliefern.
 
Auch wenn du persönlich da gewesen wärst, hättest du das Paket erst nach der Annahme öffnen können.
Und idr verschwinden die boten auch direkt nach der Unterschrift und warten nicht bis du es geöffnet hast. Für sowas werden die nicht bezahlt und haben auch keine zeit.

Auch ein Anruf seitens der Boten ist eine komplett freiwillige Dienstleistung. Für sowas werden die nicht bezahlt.
 
Ohne Zustimmung hätte der Bote es aber auch nicht beim Nachbarn abgeben dürfen, ob er nun Zeit hat oder nicht, spielt da keine Rolle. Und da der Empfänger es nicht ausgemacht hat das man beim Nachbarn abgibt, sondern um telefonische Benachrichtigung gebeten hat, hätte der Fahrer die schlechten Karten. Aber das nachzuweisen wird bestimm nicht leicht sein, da telefonisch und keine schriftlichen Nachweise existieren. Kenne es aus eigener Erfahrung zur Genüge, habe sogar mal einen Job deswegen verloren, da auf den Frachtpapieren vermerkt war das man beim Empfänger avisieren sollte, mit Nummer unter der er erreichbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich darf er beim Nachbarn abgeben. Will man das nicht, so muss man das vorher so angeben. Kostet dann eben meist auch mehr.

Ich hätte auch nicht angerufen, zumindest nicht wenn ich es beim Nachbar losgeworden wäre. Außer es wäre für diesen Sonderservice bezahlt worden.
 
Man kann noch darüber reden, dass der Empfänger keinen Anspruch darauf hat, den Nachbarn von der Lieferkette auszuschließen. Aber der Transport ist nicht ohne Weiteres mit Abgabe beim Nachbarn beendet. Der Spediteur darf dann meinetwegen beim Nachbarn abgeben - er darf dann aber auch hoffen, dass alles glatt geht.
 
Solange der Fahrer keine Abstellerlaubnis hat, habe ich als Empfänger gute Karten. Wie gesagt, selbst schon oft genug mitgemacht. Die Paketzusteller lassen sich ja nicht aus reiner Tritzerei diese Genehmigungen unterschreiben. Ob der Fahrer sich daran hält ist dem Unternehmer egal, er hat dem Fahrer ja bestimmt mitgeteilt wie und wo der Empfänger die Ware zugestellt haben möchte. Und nur weil der Empfänger angerufen werden möchte kostet die Zustellung nicht mehr Geld, wenn die Zustelladresse sich ändert, dann evtl wohl, aber nur eine telefonische Benachrichtigung kostet nicht mehr.
 
Dazu braucht es keine Abstellerlaubnis. Die braucht man nur wenn man es ohne Unterschrift abstellen soll.
Beim Nachbar hat man ja eine Unterschrift.

Die Nachbarschaftsabgabe ist bei jedem lieferdienst in den AGBs vermerkt.

Und natürlich kostet ein Anruf Geld. Und unter Umständen auch noch Zeit weil man auf dem Kunden warten muss.
Das ist kein Standard Service mehr.
 
Wir haben hier ausdrücklich entgegenstehende Vereinbarungen im Voraus. Dass die vllt nicht zu beweisen sind, ist ein praktisches Problem, ändert an der Rechtslage jedoch nichts. Wichtig wären übrigens die AGB des Verkäufers, nicht die des Lieferdienstes.
 
Vom Käufer ist nur der Verkäufer der Vertragspartner. Die Frage lautet also viel mehr: Was hat der Käufer mit den AGB des Lieferanten zu tun? Die LieferAGB haben denn nur Auswirkung auf die Beziehung Lieferant-Verkäufer.
 
Der Verkäufer gibt aber an über welchen Dienst versendet wird und damit akzeptiert man logischerweise die Versand Bedingungen.
 
Nein, so logisch erscheint mir das nicht, auch wenn mir dein Gedanke nicht unsympathisch ist. Doch schon unabhängig von der Logik verlangt ja das Gesetz, dass AGB in bestimmter Weise einbezogen sind - die vorliegende Weise würde dafür nicht ausreichen.
 
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