Kann ich eine Email als Private Unterhaltung kennzeichnen?

Keks2me

Captain
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Apr. 2008
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3.326
Hi,

folgende Umstände:

Typ A arbeitet Nachtschicht in einem Hotel

Typ B in der Mittelschicht, somit treffen sie nie aufeinander.

TYP B schickte eine Email an das Team der Nachtschicht, aber ich fühle mich nicht angesprochen.

zur Info: Emails werden bei uns nicht sensibel gehandelt

Wenn ich jetzt TYP B eine Email schicke, kann ich darauf bestehen das diese mit beisätzen wie " ich möchte das jegliche Weiterleitung "Intern" nicht ohne meine zustimmung erfolgt?

Kann man darauf bestehen? Gibt es dafür gesetzliche/arbeitsrechtliche regelungen?

Warum ich das frage?

Weil ich stark davon ausgehe, wenn ich jetzt TYP B etwas erkläre wird er das sofort an das Managment weiterleiten wenn er das in den falschen Hals bekommt.



Danke,

Kekse
 
Einfach deinen Vorgesetzten ansprechen ... wenn du ein Konflikt vermeiden möchtest.
 
dann wäre es das einfachste / sinnvollste wenn TypA solange im Betrieb bleibt bis TypB seine Schicht beginnt und ihm das persönlich erklärt anstatt ewig eMail zu schreiben auf die gefahr in, dass die Vorgesetzten es zugesendet bekommen...

Selbst wenn es dafür gesetzl/arbeitsrechtliche Grundlagen gibt ...da pfeift och "der kleine Mann" drauf.
 
Hallo
Keks2me schrieb:
" Gibt es dafür gesetzliche/arbeitsrechtliche Regelungen?"
In welcher genauen Form es die gibt weiß ich nicht aber woher weißt du das sich der Kollege, der mit dem Vorgesetzten eng befreundet ist, daran hält ?
Ich bin aber der Meinung das betriebliche E-Mails die den Arbeitsablauf also die Firma betreffen an den Vorgesetzten weiter geleitet werden dürfen.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke auch das es keine rechtliche handhabe gibt.
Und selbst wenn, kann es trotzdem sein das er es weiter leitet.
 
WhiteShark schrieb:
Ich denke auch das es keine rechtliche handhabe gibt.
Und selbst wenn, kann es trotzdem sein das er es weiter leitet.

Du kannst nicht einseitig jemanden zu irgendetwas verpflichten. Ganz einfach.
 
@TE:

Du hast Zweifel, ob der Empfänger Deine E-Mail nicht zu Deinen Lasten einsetzt, zB. durch Weiterleitung an Verantwortliche? Dann schreibe ihm einfach nicht. Wenn es aber sein muss, dann schreibe ihm so, dass Du mit einer Weiterleitung an Dritte leben kannst.
 
Du gibtst Dir den Ductus des Verständnisses ("Verschwiegenheitsklausel"), hast aber am allerwenigsten eine Ahnung. Das, was Du gerne beantwortet haben möchtest, kann man ohne Kenntnis der Umstände rechtlich nicht bewerten.

Bitte den Empfänger einfach, die E-Mail nicht weiterzuleiten, aber formuliere sie so, dass Du mit eine Weiterleitung an die Geschäftsführung leben kannst.
 
Frage 1: Warum fühlst Du Dich nicht angesprochen, wenn der Kollege was an das Team der Nachtschicht schreibt? Pauschal mal einfach nicht, oder meckert er über Dinge, die die Nachtschicht macht/nicht macht/schlecht macht und du meinst das betrifft Dich nicht?
Ist es das typische "War die andere Schicht..." Ding, das jede Firma hat?

Frage 2: Was willst Du ihm erklären, was dann auf Dich zurückfallen kann, wenn es die falschen Leute lesen? Wenn es beruflich ist, dann MUSS es ja jeder aus der Tagschicht wissen (oder nicht?), ist es aber was persönliches zwischen Dir und dem Kollegen, dann ist eine Mail (so wie alles Schriftliche) immer ein Nagel zu Deinem beruflichen Sarg. Gerade wenn der Typ so dick mit dem Chef ist. Der kann Dir dann immer eines reindrücken, egal wie sehr du dann glaubst im Recht zu sein.

Rede persönlich mit ihm und klär das privat oder gib uns mehr Infos, denn so können wir nur herumspekulieren. Ich kann Dir nur sagen wie es in den Firmen lief, in denen ich bisher war (Familienbetrieb bis Großkonzern). Mails über die Firmenserver sind grundsätzlich nie privat und in meiner jetzigen Firma musste ich sogar 2 Kollegen bestimmen, die dauerhaft Zugriff auf meine Mails haben im Fall von Urlaub oder Krankheit. D.h. sie können jederzeit meine Ein und Ausgänge mitlesen. So wie ich von fast allen meinen Mitarbeitern Zugriffsrechte auf deren Mails bekommen habe.
 
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