Kurze Frage zur Steuererklärung

VsteckdoseV

Commander
Registriert
Jan. 2008
Beiträge
2.420
Hallo bin Student und möchte mir einbehaltene Lohnsteuer wieder zurückholen. Jetzt habe ich im Jahr weniger als 8354€ verdient, es wurden allerdings trotzdem Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Beiträge zur privaten KV und PV einbehalten.

Vor ca. 4 Jahren habe ich mir schon einmal die Lohnsteuer wiedergeholt. Wenn ich heute danach google sehe ich dass das wohl alles elektronisch, über Elster, funktioniert, es gibt allerdings auf diversen Steuertipps-Seiten noch Formulare zum Ausdrucken herunterzuladen.

Was ist empfehlenswert? Eine andere Frage: Weiß zufällig jemand ob man die STeuererklärung auch an eine abweichende Adresse von der Meldeadresse schicken lassen kann?
 
Wenn Du nicht viel hast, kannst Du auch die Papierversion abgeben. Ist eben eine Sache des Aufwandes. Iinsbesondere, wenn man immer wieder die gleichen Posten hat, lohnt sich eine elektronische Version mit Datenübernahme.

andere Adresse: Wenn Du einen unangemeldeten Zweitwohnsitz hast, würde ich davon Abstand nehmen.
 
Also gerade wenn du nur eine Einnahmequelle hast ohne irgendwelche Zusatzeinkünfte würde ich auf jeden Fall Elstern Formular verwendet. Da kannst du relativ simpel alles eintragen. Im Prinzip tippst du nur deine Lohnsteuerbescheinigung ab. Das kannst du dann für die Zukunft, wie miac schon gesagt hat, relativ unkompliziert für die Folgejahre verwenden. Hier musst du beachten, dass wenn du keine entsprechende elektronische Signatur hast, du auf jeden Fall nach Übermittlung der Steuererklärung die Zusammenfassung ausdruck, unterschreiben und an das Finanzamt schicken musst. Das hab ich anfangs auch 1x vergessen, weil ich dachte es wäre mit der Übermittlung erledigt.
 
guten tag erstmal. habe mal eine frage zur steuererklärung. und zwar habe ich am 4 august meine steuererklärung für 2014 gemacht und per elster (WISO) online verschickt. unterlagen ausgedruckt und verschickt. eine woche später habe ich dann für das jahr 2013 auch noch meine erklärung gemacht und verschickt. nun habe ich gestern den bescheid für die zweite erklärung bekommen, aber die für 2014 noch nicht. weis jemand, warum meine zweite erklärung schon bearbeitet wurde, die erste aber noch nicht? habe auch meine beigelegten unterlagen noch nicht wieder. im internet steht, das man generell erst die unterlagen, und dann den bescheid bekommt.

danke schonmal.

mfg
 
Dafür gibt's 10000 Gründe, angefangen von:
- A wie dein Sachbearbeiter hatte einen Arbeitsunfall
bis
- Z wie deine Sachbearbeiter hat noch keine Zeit für deinen Antrag

1 Woche ... das ist garnix, wenn nach 8-10 Wochen nix kommt kannst du mal anrufen und nachfragen.
 
Kannst doch mittels Deiner Elsterkennung ("*.pfx" Datei) auf der Webseite vom FA nachsehen wie weit es bei Dir bearbeitet wurde, wenn Du es per Elster versandt hast. Musst Dich doch nur mit den Zugangsdaten dort einloggen? Kenne das Wisotool nicht, aber bei TAX geht es auch, sodass ich dann Einsicht in den Status habe.
 
aha das werde ich mal nachschauen. kann zwar den bescheid im wiso programm überprüfen, aber selbst bei der die ich schon wiederbekommen habe, steht "liegt nicht vor"
 
@Nikooo1987
Bißchen spät mit 2013, selbst 2014 zu spät, oder läuft da ein Deal mit dem FA weil du da soweit zurück bist? Oder du unterliegst einer Sonderform in der Veranlagung.
Aber Unterlagen abgeben? Normal gibt man doch nur bei einer Prüfung die Unterlagen ab. So kenne ich das beim FA, ansonsten nur die Formulare, oder in der heutigen Zeit per Elster die elektronischen Formulare.
In der Regel kannst du mit ca. 4 Wochen rechnen wenn das FA schnell ist.

@Steckdose
Ja geht, kannst eine andere Anschrift nehmen, sofern du da gemeldet bist. Würde ich aber nicht machen, da die dann immer neugierig werden.:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Und mit seinem steuermenschen bzw der vlh kann man das auch ganz offiziell bis zum 31.12. hinauszögern.
 
An die Fristen (Ende Mai bzw. Ende Dezember mit Steuerberater) ist man nur gebunden, wenn man eine Erklärung verpflichtend abgeben muss.
 
Als jemand der nicht verpflichtet ist macht es sogar Sinn - man bekommt nämlich Zinsen zum Finanzamt. Sind glaube ich 6%.

http://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-sind-erstattungszinsen.html

Wenn Sie freiwillig Ihre Steuererklärung abgeben, haben Sie dafür vier Jahre Zeit. Auch hier werden für das Finanzamt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres Erstattungszinsen an Sie fällig - selbst dann, wenn Sie die Steuererklärung erst Jahre später machen. Das heißt: Wenn Sie 2015 Ihre Steuererklärung für 2011 abgeben, bekommen Sie die Zeit ab 1. April 2013 verzinst.
 
Es waren zumindest mal 0,5% pro Monat.
 
Wer nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, kann diese bis zu 4 Jahre rückwirkend machen.

Heuer kann man also noch die Erklärung für 2011 bis Ende des Jahres abgeben.

Ab dem 15. Monat bekommt man dann für jedes Monat sogar 0,5% Zinsen.

Heißt, wer heuer 2011 abgibt, der bekommt dafür ab dem 1.4.2013 0,5 % Zinsen pro Monat für Rückerstattungen.
 
Gut, dass Du das noch mal klar gestellt bzw. wiederholt hast ;)
 
Wenn ich die Einkommensteuer für 2011 und 2012 noch machen möchte, wie muss ich dann den 400 Euro Job meiner Frau angeben? Sie Harz ja keinen elektronischen Lohnsteuerbescheid bekommen.mfg
 
Ja kannst du.

Der 400,- € Job ist in der Regel gar nicht an zu geben.

Aber genaures darf hier nicht gesagt werden.
Steuerberatung dürfen nur Steuerberater, Lohnsteuerhilfe etc.. machen.
 
Zurück
Oben