Ab wann beginnt Widerrufsfrist bei der Telekom?

Mr.joker

Lt. Commander
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Hallo,

nur noch mal kurz zur Nachfrage, weil ich mich jetzt doch habe ein wenig verunsichern lassen ... normalerweise beginnt doch die Widerrufsfrist (bei übers Internet abgeschlossenen Verträgen) frühestens mit Erhalt der Auftragsbestätigung oder?

Ich frag nur, weil hier (im "Telekom-hilt-Forum") irgendwie was anderes steht!
Nämlich:
... es beginnt mit dem Zeitpunkt der Information über das Widerrufsrecht. ...
:confused_alt:

Also in meinem Fall ist es so, dass ich Anfang März online eine Bestellung über einen Telekom-Magenta-Vertrag aufgegeben habe. Darüber habe ich dann auch gleich eine "Eingangsbestätigung - Ihre Bestellung bei der Telekom" erhalten. In dieser steht u.a.:
... vielen Dank für Ihre Bestellung, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen.

Bitte beachten Sie: Diese E-Mail wird automatisch versendet und dient lediglich der Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung. Sie ist noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Vertrages / von Verträgen über die unten aufgeführten Leistungen. Das Vertragsverhältnis kommt erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung durch die Telekom bzw. beim Kaufvertrag mit Erhalt der Ware zustande (Annahme).
Im Anhang finden Sie die Vertragsunterlagen sowie die Widerrufsbelehrung.
...

Dieser E-Mail war auch schon eine Widerrufsbelehrung angehängt. Und in dieser wiederum steht u.a.
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen
Aber noch ist ja - wie in der E-Mail der Telekom stand - kein Vertrag zustande gekommen, sondern es liegt momentan nur mein "Angebot auf Abschluss eines Vertrages" vor.
Also ab Erhalt der Auftragsbestätigung oder "mit Bereitstellung der Leistung", beides ist noch nicht erfolgt!
Demnach ist doch der zitierte Satz oben (der dort im TK-Forum übrigens auch noch mal von einem Telekommitarbeiter bestätigt wurde (!) Kappes oder?
 
Wir können dir hier viel erzählen, wenn es dort anders steht...

Was genau hast du bestellt? einen Mobilfunkvertrag mit Gerät? Dann beginnt der mit Erhalt zu laufen, wenn die Ware Retoure geht, weil sie niemand annimmt -> Storno.
 
Magenta S (Internet + Telefon) ohne Hardware.
 
Ich würde sofort per Fax widerrufen, falls du es nicht getan hast. Ob es wirksam ist, wirst du dann sehen und kannst es in den AGB nachlesen.
 
Die Widerrufsfrist läuft ab dem Zeitpunkt des Erhalts der vollständigen Widerrufsbelehrung, da es nicht darum geht, einen bereits geschlossenen Vertrag zu widerrufen, sondern es geht einzig und allein darum, dass du die Abgabe deiner Willenserklärung (= Online-Bestellung = Antrag = Angebot zum Vertragsschluss) widerrufst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte beachten, dass der Widerruf des Vertrages nicht mehr möglich ist bzw. verwehrt werden kann, wenn bereits Teilleistungen seitens der Telekom erbracht wurden.
 
Und ist eine Kontaktaufnahme mit dem "alten" Netzbetreiber zwecks Rufnummernportierung eine "Teilleistung"?
 
Meiner Meinung nach ja, es entstand dadurch bereits ein auftragsbezogener Aufwand.

Solange die Portierung allerdings noch gestoppt werden kann, sollte man schnellstmöglich Kontakt mit dem Vertragspartner aufnehmen.
 
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass bei der Telekom der Widerruf innerhalb der 14-Tage-Frist auch dann möglich ist, wenn bereits Leistungen durch die Telekom erfolgt sind.

Ich habe den Vertrag widerrufen, nachdem der mitbestellte Router bereits bei mir eingetroffen war (Annahme verweigert). Auch die von der Telekom in Rechnung gestellten Versandkosten habe ich erstattet bekommen.
 
mwh.re schrieb:
Die Widerrufsfrist läuft ab dem Zeitpunkt des Erhalts der vollständigen Widerrufsbelehrung, da es nicht darum geht, einen bereits geschlossenen Vertrag zu widerrufen, sondern es geht einzig und allein darum, dass du die Abgabe deiner Willenserklärung (= Online-Bestellung = Antrag = Angebot zum Vertragsschluss) widerrufst.
Das stimmt aber so - zumindest beim Onlinekauf von Waren - auch nicht. Die Händler schicken einem zwar immer ganz gerne direkt eine Widerrufsbelehrung mit der Bestellbestätigung, aber die Frist fängt grundsätzlich immer erst mit Erhalt der Ware an zu laufen.

Siehe z.B. die Erklärungen auf Wikipedia (oder einer anderen Seite seines Vertrauens):
... Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat, im Fernabsatz laut § 356 Abs. 2 BGB jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. ...
(Unterstreichung von mir.)

Und im BGB § 355 Absatz 2 steht eigentlich auch ganz klar: "Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss ...), also nicht mit meinem "Angebot zum Vertragsabschluss", denn der Vertrag kommt erst mit der Auftragsannahme (Auftragsbestätigung) durch die Telekom zustande.

So steht es auch in der Widerrufsbelehrung der Telekom: "Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses".

Das mit der teilweisen Erbringung von Leistungen (angeleierte Rufnummernportierung) ist natürlich so eine Sache ...

Andererseits musste die Telekom ja vor Auftragsannahme prüfen, ob sie meinem Auftrag (Angebot zum Vertragsabschluss) überhaupt entsprechen können. Denn Teil dieses Auftrages war ja die Rufnummernportierung des alten Vertrages zu dessen Vertragsende (Ende Mai) und die Wunschterminschaltung zum Vertragsende des alten Vertrages.
Natürlich ist das ein "auftragsbezogener Aufwand", wie alles meinen Auftrag betreffend, also auch die Weiterverarbeitung meiner Bestellung an sich, das Schreiben der Auftragsbestätigung usw. Aber das als Begründung für das Verwirken des Widerrufsrechtes heranzuziehen - ich weiß nicht ...

Na ja, der Widerruf ist mal raus - ich werde sehen! *abwarten und Tee trinken*
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hast du mich natürlich kalt erwischt.:)

Auf Grund der begonnenen Rufnummernportierung kann dir der Widerruf nicht verwehrt werden (§ 356 Absatz 4 BGB), es sei denn, du bist darüber informiert worden und hast aktiv auf dein Recht verzichtet.
 
Die Telekom scheint beim Widerruf keine Steine in den Weg zu legen, berechnet allerdings den evtl. bereits entstandenen Aufwand.

Zitat Widerrufsbelehrung der Telekom:

'Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.'
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah, okay, guter Tipp!
Im Anschluss an die Onlinebestellung habe ich ein zweiseitiges Schreiben zum Ausdrucken erhalten, die Rufnummernportierung betreffend.
Auf der ersten Seite standen aber nur so "allgemeine" Sachen, wie "prüfen die Angaben ...", vergessen Sie nicht zu unterschreiben o.ä. Unten stand noch:
Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit dem genauen Wechseltermin. Damit kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande.
-> also ab da dann 14 Tage Widerrufsrecht!

Die zweite Seite bestand dann aus dem Portierungsauftrag selbst, da stand aber auch nichts weiter drauf.
Also da wurde ich nicht drauf hingewiesen, somit müsste ich da sauber rauskommen.
Ergänzung ()

Danke auch noch mal für den Hinweis auf die "Folgen des Widerrufs". Die hatte ich mir noch gar nicht wirklich durchgelesen!:rolleyes:
Ich werde berichten, falls da noch was kommt!

Da ich ja aber noch nicht mal eine Auftragsbestätigung habe, könnte ich juristisch gesehen womöglich auch noch gar keinen Widerruf machen, sondern höchstens eine "Stornierung".
Wie auch immer, ich habe heute schon eine Rückmeldung von der TK erhalten, dass mein Lastschriftmandat als widerrufen gilt (hatte ich auch mit reingeschrieben) und meine "Stornierung" in die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet wird.
Eigentlich hätte ich auch "Stornierung, hilfsweiser Widerruf" schreiben müssen, hatte ich aber vergessen. Da die aber schon von selbst von "Stornierung" geschrieben haben, werden da hoffentlich keine Steine mehr in den Weg gelegt!
 
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