"Heimfahrt" vom Hauptwohnsitz zum "Lebensmittelpunkt" - Steuerrechtler gefragt :)

Dimi3

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Hallo liebe CB'ler, :)

ich stehe vor meiner ersten Steuererklärung und bin erstaunlicherweise, mit etwas Hilfe vom Youtube-Channel iLaw, eigentlich soweit gut zurechtgekommen...

Lediglich der Punkt zur "doppelten Haushaltsführung" hat mich etwas stutzig gemacht. Im Jahre 2011 hatte ich eine Ausbildung begonnen, welche knapp 300 km von meinem damaligen und eigentlichen Lebensmittelpunkt entfernt lag. Unwissend, habe ich damals einen neuen Hauptwohnsitz angemeldet - obwohl das kleine Appartement jedem WG-Zimmer deutliche unterlegen ist und hier von Heimat und Lebensmittelpunkt nie die Rede sein sollte.

Ich möchte meine Frage dahingehend präzisieren, ob es eine Möglichkeit gäbe, meine monatlichen (teils sogar wöchentlichen) "Heimfahrten" (zu Vater, Mutter & Bruder, welche derzeit einen Haushalt bilden und für mich ein Zimmer freihalten) mit der Bahn steuerlich geltend zu machen? Eine BahnCard 50 liegt, in diesem Zweck begründet, ebenfalls vor.

Derzeit bin ich an der Erklärung für das Jahr 2014 dran - gerne würde ich rückwirkend die geleisteten Unsummen wieder anteilig rückerstattet wissen.

Besteht für diesen Sachverhalt derzeit überhaupt ein Lösungsansatz - oder ist mit Meldung des Hautwohnsitzes an der "ersten Tätigkeitsstätte" Hopfen und Malz verlaufen? :o

Im Vorfeld vielen Dank für eure Mühen.

LG
Dimi3
 
Zuletzt bearbeitet:
Was möchtest Du als Heimreise geltend machen, wenn Du am Wohnort auch den Arbeitsort hast. Du hast ja keine doppelte Haushaltsführung.
 
werkam schrieb:
Was möchtest Du als Heimreise geltend machen, wenn Du am Wohnort auch den Arbeitsort hast. Du hast ja keine doppelte Haushaltsführung.

Kurz und prägnant resümiert :) - genau hier liegt mein Problem: Ich habe leider einen Hauptwohnsitz (keinen Zweitwohnsitz) nahe des Arbeitsplatzes angemeldet, bin dennoch 300 km entfernt wirklich "Zuhause / am Lebensmittelpunkt" mit entsprechenden Ausgaben für die "Heimfahrten".
 
Hallo
Dimi3 schrieb:
Ich habe leider einen Hauptwohnsitz (keinen Zweitwohnsitz) nahe des Arbeitsplatzes angemeldet
Das war der Fehler, den du aber nicht mehr rückgängig machen kannst.

Dimi3 schrieb:
bin dennoch 300 km entfernt wirklich "Zuhause / am Lebensmittelpunkt" mit entsprechenden Ausgaben für die "Heimfahrten".
Wo du dich zuhause fühlst interessiert das Finanzamt nicht.

Grüße Tomi
 
Hätte man besser nicht schreiben können. :lol:
 
Auch wenn Dimi3 seine Wohnung nahe dem Arbeitsplatz als Zweitwohnsitz registriert hätte, ist es nicht mehr so ganz einfach Heimfahrten geltend zu machen.

In der Steuererklärung für das Jahr 2013 hat mir das Finanzamt keine Heimfahrten mehr gewährt. Begründung: Als Single reicht es nicht aus nur ein Zimmer im Elternhaus zu bewohnen und dort als Erstwohnsitz gemeldet zu sein. Ich müsse zumindest eine Wohnung in meinem Heimatort angemietet besser noch zzgl. in einem Verein verwurzelt sein um nachweisbar dort meinen Lebensmittelpunkt zu haben.

Fand ich ich jetzt nicht so gut und hatte deswegen auch ein längeres und überraschender Weise angenehmes Gespräch mit einer (sehr freundlichen) Dame vom Finanzamt. Diese konnte mir allerdings sehr ausführlich darlegen wieso sie dies nicht durchwinken kann. Habs akzeptiert und abgehakt.... Mit dem Finanzamt streite ich mich ungern.

Wer sich die Steuererklärung leichter machen will dem kann ich die Steuersparerklärung empfehlen. Sehr gute Software die einen ans Händchen nimmt und durch das Wirrwarr führt (dabei mit sehr guten und ausführlichen Erklärungen zu einfach allen Punkten auffahren kann).
 
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