Abmahnung Rechtens?

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andy484848

Lieutenant
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Hey

Als Grund für die Abmahnung wurde dies hier genannt:

"Sie haben im vergangenen Schuljahr 8 Unterrichtsstunden unentschuldigt gefehlt"

Wie genau muss diese Formulierung denn sein? Fehlt da nicht noch das genaue Datum etc. oder genügt diese Angabe schon?

Zum anderen wann verjährt so eine Abmahnung in der Regel?

Ach sorry das hatte ich vergessen.

Also ich bin Azubi...und hab jetzt nur mal einen Auszug daraus gepostet, da ich mir bei dem Punkt nicht sicher bin ob die Beschreibung nicht eventuell noch genauer sein muss.

Die Abmahnung erhielt ich natürlich vom Ausbildungsbetrieb
 
Zuletzt bearbeitet:
Da du uns nicht verraten hast ob du Schüler oder Azubi bist gehe ich mal von Schüler aus:

1. ja, unentschuldigte Schulstunden im Zeugnis aufzuführen ist rechtens
2. es reicht die Angabe der Summe der Stunden
3. verjähren tut da gar nichts, es bleibt auf den Zeugnis stehen des betreffenden Schuljahres, neues Schuljahr = Zähler bei 0
 
Abmahnungen verjähren nicht. Abmahnungen sind die letzte Warnung, bevor du hochkant (und fristlos) gefeuert wirst. Sollte der abgemahnte Verstoß wiederholt werden, ist eine fristlose Kündigung problemlos möglich.
Wenn du also deine Ausbildung noch beenden willst, dann sieh das als allerletzte Warnung an. Noch mehr Fehlstunden, und du kannst schon einmal eine Busfahrkarte zum Arbeitsamt kaufen.
 
Nur ein Auszug! Da scheint es ja noch mehr Gründe für das Abmahnschreiben zu geben.
Aber egal, es ist unverständlich wie man 8 Unterrichtsstunden unentschuldigt fehlen kann und dann noch nach Recht und Formulierung fragt.
Daaron hat es richtig beschrieben, so langsam solltest du Selbstverantwortung übernehmen können.
 
phil. schrieb:
Aber egal, es ist unverständlich wie man 8 Unterrichtsstunden unentschuldigt fehlen kann und dann noch nach Recht und Formulierung fragt.

Vielleicht war es ja Wirtschaft & Recht, wo er gefehlt hat?
 
Um zu wissen das man nicht unentschuldigt zu fehlen hat, braucht man nicht Wirtschaft & Recht, da genügt normalerweise der gesunde Menschenverstand.
 
@andy484848

moin ;)

Ein genaues Datum ist nicht erforderlich, denn es wurde "das vergangene Schuljahr" genannt. Je nach Bundesland ist das ohnehin festgelegt und nicht spontan veränderbar. Somit ist der Zeitraum als "vorab bekannt" zu deuten. Soweit mir bekannt, musst du dieses Schreiben mit deiner Unterschrift gegenzeichnen - eine Ausführung bleibt im Ausbildungsbetrieb, die Andere ist für dich. Falls du nur "einen Zettel" mit den von dir als Teilauszug geposteten Inhalt erhalten hast, siehe es als "Ermahnung" an, nimm es aber dennoch ernst. ;)

Wie bereits hier im Themenverlauf ausgeführt, gibt es dahingehend keine Verjährung für deine Aktionen. Du musst es somit bis zum Ende deiner Ausbildung so hinnehmen bzw. mit schleppen. Dennoch: Biete deinem Chef oder Ausbildungsleiter an, die 8 Unterrichtsstunden im Betrieb nachzuholen. Wobei damit nicht der Inhalt des Schulunterrichts gemeint ist, sondern die Tätigkeiten, die du generell im Betrieb ausführst.

Je nachdem wie gut deine Leistungen in der Berufsschule, im Betrieb usw. sind, kann der Betrieb theoretisch im Nachhinein die von dir unterschriebene Ausführung dir per Post zusenden oder auch persönlich überreichen. Dann hast du beide Ausführungen in deinen Fittichen und kannst dich dann ggf. darüber freuen - wenn überhaupt kommt das dann automatisch vom Betrieb, sprich das unter keinen Umständen mündlich oder auf elektronischer Art an!

Noch viel Glück und Erfolg! ;)
 
Natürlich ist das alles Rechtens. DU musst deine Fehler jetzt nun mal ausbaden, da führt kein Weg drumrum. Lass dir besser nicht noch was zu Schulden kommen ;)
 
Die Frage ist doch, wieso hast du denn überhaupt gefehlt?

Gefällt dir der Job nicht? Irgendwo muss es doch einen Grund geben.
 
moshimoshi, erst einmal richtig lesen. Er hat Unterrichtsstunden gefehlt, das hat nur sekundär mit dem Job zu tun.
Und der Grund interessiert hier gar nicht. Für alles, außer Faulheit oder vorsätzliches Fehlen, kann man eine Entschuldigung, Arztbescheinigung oder was auch immer bekommen.

Und für alle die meinen jetzt noch irgendwelche Weisheiten zum besten geben zu müssen, sollten schon einmal die Badehose raus holen.
 
Ich glaube, moshimoshi will mit seiner Anmerkung darauf hinaus, dass man vielleicht mal grundsätzlich in sich gehen sollte und überlegt, ob man die richtige Berufswahl getroffen hat, wenn man bereits innerhalb der Ausbildung so wenig Bock auf den Unterrichtsstoff hat, dass man unentschuldigt fern bleibt.

Insofern könnte vielleicht tatsächlich die Überlegung: "Ist das überhaupt der richtige Beruf für mich?" angebracht sein.
 
Der TE interessiert das anscheinend nicht, oder die bisherigen Antworten reichen ihm aus.
Warum also noch dieser Parkuhrbeitrag?
Warum kann man ein Thread nicht normal ausklingen lassen?
 
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