Shop weigert sich die Gutschrift auf das Konto zu überweisen?

Wenn es bei der Behauptung bleibt, dass das Geld nicht ausgezahlt werden könne, bleibt der Gewinn beim Unternehmen. Würde er das Geld auszahlen, könnte der Käufer anderswo einkaufen, hätte der Verkäufer den Gewinn nicht mehr - oder irre ich da?
 
Im Falle der Nichtauszahlung wäre das in der Tat korrekt.

Was einer Kulanzregelung aber dennoch nicht widerspricht.
 
Sicher, es ließe sich sagen, dass der Verkäufer aus Kulanz auf die Beweisführung verzichtet hat. Auf eine solche wollte er jedoch ohnehin nicht bestehen - bot ja Umtausch an. Damit liegt für mich als des Verkäufers Intention näher, dass er sich den Gewinn sichern wollte.

Meinetwegen fasse es ruhig trotzdem unter "Kulanz". Damit kann ich leben, alles ist wohl dazu gesagt^^ Und so vollkommen verwerflich ist es von mir aus auch nicht - es ist nur fragwürdig und bei näherem Nachdenken könnte ich es auch doch als verwerflich betrachten^^
Von all dem abgesehen wiederhole ich gerne: Wenn der Käufer auch absolut nicht damit leben kann, auf die Auszahlung zu verzichten, ist so richtig sinnvoll eigentlich nur die Weitergabe an jemand anderen.
 
Deine Argumente kann ich durchaus nachvollziehen. Man bedenke aber, dass ein Unternehmen generell in einer Gewinnerzielungsabsicht handelt, was in keiner Weise verwerflich ist.

Der Vorschlag mit der Weitergabe an Dritte wäre sinnvoll, sofern der Verkäufer einer Übertragung zustimmt.
 
Wenn nicht, ermächtigt er den Dritten halt als Vertreter für ihn einzukaufen..

Dein Absatz 1: Ein sehr wesentlicher Punkt, da hast schon recht. Wenn man die Wirtschaft nicht als Feind, sondern alles als Einheit sieht, fällt wohl auch auf, dass es so in Ordnung ist.
 
Vielen Dank für eure Hilfe, so viel guten und nützlichen Input habe ich nicht erwartet.

Also bisschen zum Monitor, der ging beim verfassen von Arbeitsrelevanten arbeiten einfach aus es gab keinen Knall oder sonst was.
Aber er roch sehr stark nach verbranntem Plastik aus dem Gehäuse.

Die einzige Frage die mir aber noch offen bleibt ist, darf ein Händler einen Rabattschein/Gutschein Coupon nachträglich einziehen?
Kuriose daran ist nur dass es dort steht das alle Neukunden einen bekommen, und das gilt nur für die erste Bestellung.
Irgendwie kann ich mir das nicht zusammenreimen, ob die 10€ Rechtens abgezogen wurden.

Aus Sicht der Kulanz und der Rücknahme sicherlich kein Problem, da ich ja darauf bestanden hatte und ein Austausch nicht erwünscht war.
 
Erstens ist es einem Händler natürlich freigestellt zu entscheiden, wem er welche Rabatte einräumt. Zweitens kannst Du nicht erwarten mehr zu bekommen als Du bezahlt hast und selbst das ist schon sehr gut, ein Abzug für die Nutzung ist auch bei Rücktritten vom Kaufvertag nicht unüblich. Hättest Du auf eines anderes Exemplar des Monitors oder eine Reperatur bestanden, hättest Du beides vermieden. Nun möchtest Du einen anderen Monitor haben und den auch noch bei einem anderen Händler kaufen, da musst Du eben mit Nachteilen durch den Kauf leben.

Wenn es den nun gewünschten Monitor auch bei dem Händler gibt, dann könntest Du ja mal abfragen, ob man nicht bereit wäre Dir den Erstkundenrabatt noch einmal einzuräumen, da ja der erst Kauf gewissermassen geplatzt ist. Dann könnte der ja dort sogar billiger sein und Du hättest nicht das Problem mit der Überweisung der Gutschrift, weil Du dann dieses Guthaben (oder ist es doch ein Gutschein?) dort nutzen kannst.
 
ok das macht sinn, ist eine Gutschrift kein Gutschein
 
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