Rücktritt vom Kaufvertrag

hatschki

Lt. Junior Grade
Registriert
Juli 2013
Beiträge
369
Tach zusammen,

Hab mal eine Frage, im Bezug auf den Rücktritt vom Kaufvertrag..
Meine Situation ist folgende...

November 14 -> Notebook gekauft
Mitte Dezember 14 -> Notebook Bluescreen
--Reparatur + Dauer von 5 Wochen--
Notebook wurde an den Händler geschickt, welcher den Fall an den Hersteller weitergegeben hat
Mitte Januar 15 -> Notebook wieder gehabt und nach 4 Tagen identischer Bluescreen
--Reparatur + Dauer von knapp 7 Wochen--
Anfang März 15 Notebook wieder gehabt
Mitte April 15 -> Tauchen Fehler wieder auf.. Notebook gibt Piepstöne ab, stürtzt regelmäßig ab etc..

An den Händler gewendet mit der Frage was ich für Chancen habe.
- Tausch des Gerätes gegen neues?
- Rücktritt vom Kaufvertrag + Geld zurückbekommen​

Als Antwort kam dann nur:

Es muss 3x versucht worden sein, den gleichen Fehler zu beheben... Erst dann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. besteht die Möglichkeit für weitere Optionen.

Da ich mich bei dem ganzen Gesetztes-Wirr-Warr nicht so super gut auskenne und mich noch leicht entsinnen kann, das ich mal gelesen habe, das man auch nach dem 2ten Versuch zurücktreten kann. Frage ich lieber hier nach. Bevor ich denen zurück schreibe..

Welcher Möglichkeiten, hätte ich nun?! Bzw. was muss Händler / Hersteller machen?

Hoffe man versteht das was ich meine :jumpin:
 
Es gibt keine Vorschrift, die sagt, man müsste dreimal versuchen, denselben Fehler zu beheben. Es gibt da statt dessen eine Regelung, die von den üblichen Berichterstattern immer wieder misslich interpretiert wird.

Eine hinreichende Voraussetzung für den Rücktritt ist, dass der Versuch, eine Sache zu reparieren, fehlgeschlagen ist. Und es gibt eine "Vermutung", dass der Versuch fehlgeschlagen ist, wenn die Reparatur zweimal erfolglos war.

Das schließt nicht aus, dass erstens die Vermutung widerlegt werden kann - theoretisch denkbar ist, dass also schon nach der ersten erfolglosen Reparatur ein Fehlschlagen vorliegt. Und es schließt nicht aus, dass zweitens andere zum Rücktritt berechtigende Voraussetzungen erfüllt sind: ZB die ellenlange Zeit von 5, 7 und vor allem zusammengenommen ja 11 Wochen.

Wie auch immer, man kann die Vermutung ja ruhig heranziehen: Zwei erfolglose Versuche liegen hinter dir.

Damit bestehen nach meiner Auffassung schon zwei Gründe, vom Vertrag zurückzutreten: Der Fehlschlag der Reparatur sowie die unangemessen lange Reparaturzeit.

Du hättest auch von Anfang an statt der Reparatur den Umtausch verlangen können. Nun wäre es aber wohl das einfachste, den Rücktritt zu erklären und das Geld zurückzuverlangen. Für die Vorteile, soweit du sie du ziehen konntest, musst du jedoch Ersatz leisten (genauso wie der Verkäufer Zinsen auf den Kaufpreis zahlen muss) - im Ergebnis wird vom Kaufpreis ein Betrag abgezogen.

Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht.
 
Nach obiger Fallbeschreibung kann man hier ohne weitere Details gar nicht beurteilen, in welchem Maße die gesetzliche Gewährleistung überhaupt greift.

Liegt in allen Fällen ein technischer Defekt vor oder handelt es sich um ein Softwareproblem (Schadsoftware, falsche Treiber, usw.)?

Ist im Falle eines technischen Defektes immer die gleiche Komponente ursächlich?

Zuviele offene Fragen, die im Zweifelsfall durch einen Gutachter geklärt werden müssten.
 
Bislang besteht darüber nach obiger Fallbeschreibung kein Streit. Die fragliche Behauptung lautete, dass dreimal versucht werden müsste, den Fehler zu beheben, bevor ein Rücktritt möglich ist.

Zwischenzeitlich erscheint mir eine weitere Reparatur bereits als unzumutbar - es ist damit egal, worauf der Fehler jetzt wieder beruhen soll (freilich abgesehen von dem Fall, dass der Fehler beim Käufer selbst liegt, ja. ich werde aber weiterhin darauf verzichten, solche Selbstverständlichkeiten von selbst zu erwähnen).
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung in Klammern)
hatschki schrieb:
Es muss 3x versucht worden sein, den gleichen Fehler zu beheben... Erst dann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. besteht die Möglichkeit für weitere Optionen.

Im Eröffnungsbeitrag beruft sich der Verkäufer offensichtlich auf die Möglichkeit, dass auch unterschiedliche Fehler vorgelegen haben können. Sofern der Verkäufer nicht alleine auf die Anzahl der Nachbesserungsversuche abzielt, ist genau das strittig.
 
Wirklich offensichtlich ist mit diesem Satz allein, dass der Verkäufer keine Ahnung hat oder den Käufer belügt.
 
Inwieweit dies alles der wirklich erfolgten Korrespondenz entspricht, entzieht sich hier wie alle anderen Details unserer Kenntnis.
 
Sicher doch. Ich rede nicht vom echten Verkäufer, sondern vom so genannten "Händler" in der Geschichte da oben^^
 
Schau doch mal mit Blue Screen View was die Ursache war, wichtig ist vor allem welche(n) Bug-Check-Code(s) es gab.

Dann würde ich mal das RAM richtig testen, damit RAM Fehler auszuschließen sind. Dazu die iso / img von Memtest86+ von CD oder USB-Stick booten, denn man kann nicht unter Windows sinnvoll das RAM testen. Es sollten min. 6 PASS abgewartet werden und es darf dabei kein einziger Fehler auftreten, also am Besten über Nacht laufen lassen.

Und poste bitte mal den/die Screenshot(s) von CrystalDiskInfo (die Portable Standard Edition reicht und ist frei von Werbung) für die Platte(n), ziehe aber bitte das Fenster soweit auf, dass alle Attribute und auch die Rohwerte vollständig sichtbar sind.
 
Wenn es ein Softwarefehler war ... somit Fehler durch den Kunden hätte der Hersteller ihn direkt zur Kasse gebeten.

Da er aber 2 mal die Garantie anerkannt hat und sicherlich auch etwas repariert hat ?
 
Das mag tatsächlich ein Indiz für einen vorhandenen Hardware-Defekt sein.

In der Praxis kommen allerdings viele Geräte aus Reparaturen zurück, wo der Fehler während der Testläufe nicht feststellbar war. Berechnet wird da im Rahmen der Gewährleistung selten etwas.

Wie ich bereits schrieb, ohne Einsicht in die Korrespondenz und die Reparaturberichte können wir hier nur spekulieren. Für den gerechtfertigten Gewährleistungsfall hat es Droitteur schon ganz richtig ausgeführt.
 
Nach dem ich mit erneut mit dem Händler in Verbindung gesetzt habe,
bin wohl für den einen Mitarbeiter zu ungemütlich geworden!
Bin auch nicht mit den Standart Aussagen ala "Wenden Sie sich an den Hersteller" etcpp.. abzuwimmeln :)

Nach dem Wechsel des Ansprechpartners und nach ein paar E-Mails / Telefonaten später konnte ich bisschen was erreichen.
Nachdem die nette Dame meine Unterlagen / Reparaturberichte etc eingesehen wurde mir gesagt ich hätte nun
die Qual der Wahl:

-> Geld zurück, mit Abzug einer Summe von x€
-> Neues Gerät erhalten (Ob es das identische ist oder vom anderen Hersteller etc kann ich noch ausdiskutieren..)

Software-Seitige Fehler kann ich ausgrenzen, da es beim ersten mal direkt nach der Ersteinrichtung meines MS-Kontos geschehen ist..
Notebook war in diesem Zuge noch jungfräulich :-)

Sobald ich Neuigkeiten habe, werde ich mich hier melden!
 
Zurück
Oben