Unfall, Wie kann ich als Geschädigter Kosten vermeiden

Hallo
Andy4 schrieb:
Es ist ja eigentlich polizeilich festgehalten.
Die Polizei hält aber nur fest wer aus Ihrer Sicht der vermutlich Hauptschuldige ist, diese Sicht muss die Versicherung oder ein Richter nicht unbedingt teilen.
Hauptschuldiger zu sein bedeutet auch nicht immer die 100%ige Schuld zu haben, wenn der TE eine geringe Teilschuld bekommen sollte dann bleibt der andere immer noch der Hauptschuldige.

Andy4 schrieb:
Geh zur Polizei und lass dir das Protokoll aushändigen.
Den Unfallbericht bekommt man doch schon vor Ort ausgehändigt.

Andy4 schrieb:
Notfalls zeigst du ihn an.
Weswegen soll er Ihn anzeigen ? Dafür das sein Anwalt und seine Versicherung eine Teilschuld beim TE sehen ? Autounfälle sind nicht immer so eindeutig wie es die Teilnehmer sehen.

Perryjin schrieb:
Da ich aus einer Einbahnstraße kommenden auf der linken Fahrbahnhälfte fuhr
...
aber durch nasse Fahrbahn bedingt rutschend
Dafür könnte er eine geringe Teilschuld bekommen, der andere kann sagen ich habe Ihn nicht gesehen weil er links fuhr und er war zu schnell für diesen Gefahrenbereich.

http://verkehrszeichen.woxikon.de/17/gegenverkehr-gefahrzeichen-nr-125
Zitat:
"Im Fall des Gefahrzeichens 125 wird vom Fahrer äußerste Obacht verlangt, der Gegenverkehr muss aufmerksam beobachtet werden. Es sollte sich möglichst weit rechts eingeordnet werden. Wenn der Gegenverkehr nicht richtig eingeschätzt wird, kann es vor allem beim Überholen zu schweren Unfällen kommen."

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
@Tomi: Du sprichst es an. GEGENVERKEHR, sprich ich habe an dieser Ecke neben den von rechts kommenden Fahrzeugen auch die mir entgegenkommenden zu beachten.

Entsprechend vorsichtig bin ich auch rangefahren, aber ich bin eben nicht zum stehen gekommen um den Verkehr nicht behindern. (Vergl. §3 Abs. 2 StVO)

In meinen Augen habe ich mit meinem Verhalten (Geschwindigkeit angepasst, mittelbare Gefahren von links kommend (Sprich Teilnehmer die bereits im Begriff sind die Kreuzung zu überqueren) beachtet und mich dann auf den Gegenverkehr und den von rechts ommenden Verkehr konzentriert, wie mir gem. Verkehrszeichen und Vorfahrsregelung aufgetragen.

Ich kann hier nicht nachvollziehen wo eine Teilschuld meinerseits wäre. Wäre ich zu schnell gewesen, oder hätte ich mir eine vorfahr "erzwungen" könnte ich die Argumentation nachvollziehen.

Aber aus meiner Sicht habe ich im Rahmen der Umstände meine Sorgfaltspflicht erfüllt, aber wie schon treffend festgestellt, es zählt weder meine Meinung, noch eure nicht mal die der Polizei. Von daher sichere ich mich lieber ab.
 
@Perryjin:

Auch wenn es dir nicht gefällt, deine hier geschilderte Wahrnehmung des Unfallherganges ist rein subjektiv.

Im Streitfall, der hier ja offensichtlich vorliegt, da sich die Wahrnehmung des Unfallgegners nicht mit deiner deckt, kann nur ein Gutachter den Sachverhalt (eventuell) aufklären. Das Ergebnis des Gutachtens wird den Rechtsstreit wahrscheinlich entscheiden, sofern nicht weitere Beweise (z.B. Zeugenaussagen) eingebracht werden können.

Die Alternative wäre der Ombudsmann, also die Schiedsstelle für Versicherungsstreitigkeiten.
 
Hallo
Perryjin schrieb:
Du sprichst es an. GEGENVERKEHR
Ich habe nichts von Gegenverkehr geschrieben, du bist auf der linken Seite gefahren aber du hättest auf der rechten Seite fahren müssen, evtl. hättest du den Unfall verhindern können wenn du auf der rechten Seite gefahren wärst.

Perryjin schrieb:
In meinen Augen habe ich mit meinem Verhalten (Geschwindigkeit angepasst, mittelbare Gefahren von links kommend (Sprich Teilnehmer die bereits im Begriff sind die Kreuzung zu überqueren) beachtet
Wieso hast du dann den von links kommenden erst so spät und nur aus dem Augenwinkel gesehen ?

Supermoto schrieb:
(z.B. Zeugenaussagen)
Die kannst du meistens in die Tonne kloppen, da wird schon mal Westen-Osten und Rechts-Links verwechselt.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
@Tomi:

Gegenverkehr, im Bezug auf Zeichen 125. Ich bin gezwungenermassen links gefahren, da die rechte Spur voller parkender Fahrzeuge war. Ich bin soweit rechts gefahren wie es die Strasse zugelassen hat.

Spät gesehen habe ich Ihn weil nur die die unmittelbaren von links kommenden Autos zu sehen sind. Wenn er noch 20-30m von der Kreuzung entfernt war ist er von der Strasse von der ich komme nicht zu sehen. (und da er locker 50kmh drauf hatte (ca. 14m pro Sekunde) ist er 2 Sekunden später direkt vor mir.

Ich bin am selben Tag mal "Seine" Strecke gefahren, und von seiner perspektive sieht man de facto wenn es hochkommt die ersten 5m von meiner Strasse. Ohne stehenbleiben kann man dort quasi nicht vorbeifahren, ohne das man riskiert jemandem die Vorfahrt zu nehmen.

Ums mal ganz simpel auszudrücken, ich fahr auf die Kreuzung zu, schaue ob links jemand zu sehen ist (nein), schaue rechts,gradeaus,rechts und nochmals links. und in dem moment kommt der andere "angebrettert" ohne Reaktion oder ähnliches. Sprich der hat mich einfach nicht gesehen und beachtet.

Hätte ich in diesem Moment nicht gebremst wäre er mir Frontal in die Fahrertür gefahren. Ich weis nicht inwieweit Brems oder Stillstandswege eine Rolle spielen, aber die Tatsache das er erst gute 50m bis 80m HINTER der Unfallstelle zum stehen kam sollte ebenfalls aufschluss auf seine Geschwindigkeit geben.

Nachtrag: Beim Gutachter war ich schon, in dessen Bericht steht das sich die Schäden an meinem Auto mit der Schilderung der Ereignisse (allen vorran der Angabe meiner Geschwindigkeit) decken. Das sollte ggf. noch beachtet werden.
 
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Hallo
Perryjin schrieb:
Ich hab gestern zumindest erfahren das es wohl nur noch um die Quotelung des Schadens geht, sprich das die mir X% Teilschuld anhängen wollen.
Hast du eigentlich mal die Versicherung gefragt wieso es zu dieser Quotelung gekommen ist ? Die werden doch einen Grund dafür haben.

Grüße Tomi
 
Noch wurde keine Quotelung durchgeführt, die wollen versuchen eine zu erreichen. Und dagegen will ich mich schützen.

Als Grund wurde mir die "Geschäftspolitik" genannt
 
Hallo
Perryjin schrieb:
Als Grund wurde mir die "Geschäftspolitik" genannt
Nicht das du und der andere zufällig bei der gleichen Versicherungsgesellschaft seid und das die Versicherung versucht mehr Geld zu machen indem sie euch beiden durch die Schuldteilung die Beiträge erhöht.

Grüße Tomi
 
Nene, das wäre mir schon aufgefallen. Ich bin HDI, er ist HUK. Ich meine rausgehört zu haben das dort die Arbeitsanweisung herrscht keinen Schaden anzuerkennen und bei allen erstmal alle Mittel und Wege zur Verzögerung und Quotelung auszureizen. Zumindest wirkt es so. Die ersten 5 Wochen wurde behauptet der andere wäre schon mitten auf der Kreuzung gewesen als ich ihn "weggerammt" hätte, als das dann durch mein Gutachten und den Ermittlungsbericht der Polizeit komplett entkräftet wurde wird nun über die Schiene "Geschwindigkeit" versucht mir was anzulasten.

Wenigstens bin ich in der Situation wo mir bewiesen werden muss das ich zu schnell war, und nicht andersrum.
 
Hallo Perryjin,

danke für deine Äußerungen in deinem Thread. Ich kann dir leider nicht helfen, finde dein Thema ("eindeutige" Sache deinerseits aus - gegnerische Versicherung ziert sich) aber äußerst spannend. Halte uns bitte auf dem laufenden!

LG
 
Hi Doglife,

kann ich gerne tun. Es mir ja auch geholfen zu sehen das es doch für aussenstehende schwerer zu fassen ist als für mich als direkt beteiligten. Kommende Woche ist der Termin beim Anwalt, dann sehen wir weiter
 
Die Kreuzung finde ich, ist schon etwas Speziell. Die von Westen nach Osten verlaufende Fahrbahn erweckt den Eindruck, auf Grund der Fahrbahnbeschaffenheit, bevorrechtigt zu sein. Man sieht ja sogar noch die alten Spurstreifen durch die Asphaltabdeckung durchschimmern, ergo war die sogar irgend wann mal bevorrechtigt. Aber da dort aktuell wohl jegliche Beschilderung fehlt, gilt dort Rechts vor Links.

Wenn du an die Kreuzung herangerollt bist und dich nach allen Seiten nach seitlichem oder entgegenkommenden Verkehr umgeschaut hast, dann hast du deine Pflichten erfüllt. Der Andere hätte bei der Kreuzung jedenfalls auch bis hin zur Sichtline abbremsen bzw. langsam sich herantasten müssen.

Das Gegenverkehrsschild erfüllt dort lediglich den Zweck, um anzuzeigen, dass die Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung bzw. hinter dem Schild, beendet ist.

Glaube nicht, dass der Unfallgegner da eine Chance hat, eine Teilschuld auf dich abzuwälzen. Er verteuert halt durch sein Verhalten nur seine selbst zu tragenden Kosten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Schuldfrage unstrittig ist (Polizei Protokoll?) dann darfst du ja auf Kosten der Versicherung der Gegenseite einen Anwalt nehmen und musst keinen Cent bezahlen. Das solltest du auf jeden Fall machen. Wenn du eine Teilschuld hast, musst du dann auch einen Teil der Anwaltskosten zahlen.

Das ist auf jeden Fall der sicherste und unkomplizierteste Weg mit so einer Schadensregulierung umzugehen.
 
Genau darum geht es doch. Unstrittig ist hier gar nichts. Wenn alles unstrittig wäre bräuchte man auch keine Anwälte und Gerichte ;)
 
Meines Erachtens sollte doch alleine der Bremsweg des Unfallgegners reichen um festzustellen, dass der TE keine Chancee zum rechtzeitigen Abbremsen hatte - und wer in der 30er Zone 50m oder mehr zum Stehenbleiben braucht, dem gehört die Fahrerlaubnis entzogen.
 
So, erstes Update für alle neugierigen..

Komme grade von MEINEM Anwalt, der hat nach Sichtung der Bilder, des Gutachtens und meiner Aussage nur herzlich gelacht und sich über freie 500 Euro gefreut.

Auch er sagt das alles andere als eine 100% Übernahme seitens des Unfallgegners unrealistisch sind, aber er kann es halt nicht garantieren.

Meine Hauptangst mir einen Anwalt zu nehmen lag ja bei besagter Quotelung, sprich wenn es mit 80/20 ausgeht bleib ich ja zusätzlich noch auf 20% der Anwaltskosten sitzen. Diese sind aber nun im schlimmsten Fall auf 100€ limitiert. (Seitens der Kanzlei).
 
In dem die Gebührenstruktur der Kanzlei streitwertabhänig geregelt ist.

Und selbst im Worst-Case (75% haben wir durchgerechnet) liegt die Differenz der Gebühren bei ca. 93,50€

Sprich Streitwert 5000 Euro fällt in die Spalte 4500-5500 Euro = 495,30€, bei 75% Quotelung sink der Streitwert auf 3750 Euro und ich falle in die Spalte 3500-4500 Euro, wo die Gebühr nur bei 402,90 liegt.

Sprich im Falle einer Quotelung zahlt die gegnerische Versicherung 402,90 und ich trage die Differenz....
 
Soo, Update für alle die es nicht interessiert:

Folgendes Schreiben erreichte mich heute von meinem Anwalt:

Sehr geehrter Herr xxx,
in der vorbezeichneten Angelegenheit überreichen wir Ihnen das Schreiben der gegnerischen Versicherung vom 6. Mai 2015 zur Kenntnis. Aufgrund der vorbe-haltlosen Zahlung der gegnerischen Versicherung ist davon auszugehen, dass die Haftung dem Grunde nach zu 100 % bestätigt wurde. Wir werden uns diesbezüg-lich nochmals kurzfristig mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen.

Die gegnerische Versicherung hat die sich aus dem Sachverständigengutachten ergebenden Reparaturkosten gekürzt. Diese Kürzungen kommen in erster Linie im Rahmen einer fiktiven Abrechnung nach Gutachten (sofern Sie ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen) zum Tragen.

Wir bitten diesbezüglich um Mitteilung, ob Sie ihr Fahrzeug nunmehr reparieren lassen möchten.
 
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