Ausgleich Tag bei Feiertagsarbeit

jan4321

Lt. Commander
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Hi, Ich arbeite in einem Rechenzentrum 24/7, da wir strickte SLAs haben. Da ich Jung und ohne Familie bin, werden mir meist die Feiertagsschichten aufgedrängt, womit ich Prinzipell auch kein Problem hab (Ostern war sehr entspannend :) ). Nur ist das ein Amerikanischer Konzern, für den ich arbeite und ich hab mich gestern ein wenig mit meiner Human Resources Betreuerin gezankt, weil ich eigentlich dafür Freizeit Ausgleich erwarte (Momentan können 2 Leute aus meinem Team Urlaub machen und alle Schichten bleiben besetzt, also ist das Prinzipiell kein Problem). Sie meinte aber, da in meinem Vertrag ein 100% Aufschlag für Feiertage vereinbart ist, müssten Sie das nicht machen.

Gefunden hab ich dazu nur Arbeitszeitgesetz Artikel 11 Abs. 3 :
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html

Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
<

Kann ich mich da so ohne weiteres drauf berufen auch mit der Höheren Vergütung? Angestellt bin ich bei einer deutschen GmbH
 
Zuletzt bearbeitet:
versteh ich das richtig? du willst +100% für den feiertag UND einen tag ausgleich? dann mal viel glück mit deiner forderung.

entweder oder....
 
Gerechtfertigt is das schon, immerhin entsteht mir dadurch ein enormer nachteil in meinem Sozial leben. Ich kann nicht an Fertagsaktivitäten teilnehmen, die nur an diesen tagen stadt finden und wäre ich gläubig nicht die Feiertagesgottesdienste besuchen usw. insofern interessiren mich die paar € erlich nicht, da ich meine Freizeit höher ansetze als Geld.

Außerdem verstößt das noch gegen den gleichbehandlungs Grundsatz, da meine Kollegen ebenfals 100% ihres gehaldes bekommen (ich dann halt für den tag 200%) dafür aber keine gegnleistung erbringen müssen. Aber ist ja nicht so das ich eine Wahl hätte, die höhere Vergütung ist ein Anreiz dann zu arbeiten, genau so bekomme ich für Nachtschichten 50% Aufschlag auf den Stundenlohn, ob ich das will wird ja gar nicht bzw. nur bedingt gefragt, irgendwer muss halt da sein.
 
Versteh ich das richtig, du arbeitest nicht mehr Wochenstunden als sonst? Bekommst, da die Arbeitszeit auch auf Feiertage oder Nachtschicht fällt einen entsprechenden Aufschlag? Jetzt möchtest du aber noch zusätzlich Freizeit für die an Feiertagen gearbeiteten Stunden obwohl du im Prinzip keine Überstunden in Sinne deiner wöchentlichen Arbeitszeit gemacht hast?

Wenn sich es so verhält bekommst du mit Sicherheit keine zusätzliche Freizeit, warum auch. Der von dir zitierte Artikel aus dem Arbeitszeitgesetz findet meiner Meinung hier keine Anwendung.

Mfg
 
Interessant an der Geschichte ist, dass dieser Ersatzruhetag tatsächlich Pflicht ist.

ABER !!
Er ist kein bezahlter freier Tag, wie Du Dir das denkst.

Bei uns fallen auch ab und an Sonntage zuusätzlich an (Releasewechsel beim Kunden etc.) und hier ist es so geregelt, dass es 100% Aufschlag gibt und der Arbeitnehmer dafür (Arbeitszeitgesetz) binnen 14 Tagen einen Ruhetag nehmen MUSS.
Das allerdings ist dann ein Gleittag, der nicht bezahlt ist.

Dreifach wirst Du selbstverständlich nicht belohnt (100% Aufschlag bekommst Du ja bereits).

Wenn Du Deine normalen 5 Tage in der Woche nicht von Mo. - Fr. sondern von Mi. - So. abreißt, entfällt das mit dem Ersatzruhetag natürlich auch, denn es ist ja keine Zusatzarbeit, die da anfällt.

Auf Deutsch:
Dieser Ersatzruhetag kommt dann ins Spiel, wenn Du die Feiertagsarbeit zusätzlich zu Deinen normalen 40 Stunden ableistest, weil eine besondere Situation es erfordert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns ist es ähnlich geregelt:
Sonntag: 100%+Std
Feiertag: 200%
(steuerfrei versteht sich)

Leider lässt sich auch bei uns nichts dran rütteln, dass man für den Feiertag "nur" 100% bekommt und die Stunden zum abfeiern.

Allerdings ist, wie die anderen Kollegen hier schon gesagt haben, dass immer teilweise freiwillig von der Firma.
 
_taurec_ schrieb:
Versteh ich das richtig, du arbeitest nicht mehr Wochenstunden als sonst? Bekommst, da die Arbeitszeit auch auf Feiertage oder Nachtschicht fällt einen entsprechenden Aufschlag? Jetzt möchtest du aber noch zusätzlich Freizeit für die an Feiertagen gearbeiteten Stunden obwohl du im Prinzip keine Überstunden in Sinne deiner wöchentlichen Arbeitszeit gemacht hast?

Wenn sich es so verhält bekommst du mit Sicherheit keine zusätzliche Freizeit, warum auch. Der von dir zitierte Artikel aus dem Arbeitszeitgesetz findet meiner Meinung hier keine Anwendung.

Mfg

Ich will ja keine zusätzliche Freizeit, aber irgendwie kann das ja nicht sein, das z.b. über Ostern, ich Montag bis Freitag gearbeitet habe, wärend meine Kolegen, die nur Montag bis Donnerstag arbeiten mussten. Somit musste ich 40 Stunden arbeiten und meine Kollegen nur 32, bekommen den Tag aber voll vergütet, was ich persönlich ein wenig unfair finde. So gesehen wäre ein Unbezahlter Urlaubstag von mir aus auch in Ordnung, da ich ja 200% für den Feiertag bezahlt wurde (Und habe als boni sogar ein wenig mehr von, als normal, da ich von den 100% Aufschlag nur auf 25% Steuern bezahle.
Wie gesagt ich würde, wenn ich es mir aussuchen könnte, auch nicht Feiertags arbeiten. Die 100% Aufschlag sind mir ehrlich gesagt scheiß egal.
 
Jeder Monat hat aufgrund von deinen Arbeitstagen unterschiedlich Sollstunden.

Ich habe regulär eine 5 Tage Woche / 38,5 Std. Arbeite aber auch Wochenenden und Feiertage.
Je nach Monat, muss ich Sollstunden erbringen. Die sind immer unterschiedlich, da es davon abhängt, ob der Monat 28/29, 30 oder 31 Tage hat, wie die Wochenenden fallen und ob Feiertage dabei sind.

Das ist die Rechnung der Personalabteilungen.

Beispiel April: Laut Dienstplan habe ich eine Sollarbeitszeit von 154 Stunden, dank Ostern.
Mai sogar noch weniger mit 138,36 Stunden. Das gilt für alle Vollzeitkräfte! Gehe ich jetzt Feiertags arbeiten, mache ich entweder Überstunden (mit meinen Tarif noch + 35 % Auszahlung) oder ich werde komplett finanziell entschädigt (was bei mir dann + 135 % wären).
 
Die 100% Zuschlag sind dann aber doch eben genau dazu da, dass Du Dir nach so einem Wochenenddienst einen Tag frei nehmen kannst.
Du bekommst 16 anstelle von 8 Stunden angerechnet und hast damit für den Monat ein sattes Plus auf dem Zeitkonto.
Ob Du Dir das auszahlen lassen kannst oder eben im Anschluss einen Gleittag davon nimmst, hängt von den speziellen Regelungen in Deiner Firma ab.
 
... da gibt es zu diesem Thema was ganz hübsches und das ist auch so noch rechtens!

Wenn man in einem bundesweiten aktiven Unternehmen angestellt ist - im Arbeitsvertrag aber der Standort und somit auch der Tarifbereich festgelegt ist bekommt man ggf. gar k e i n e n Ausgleich für einen regionalen Feiertag.

Und so funktioniert das Ganze:

Man darf einen Einsatz in einem benachbarten Bundesland zum Feiertag fahren oder wird für die betreffende Woche in ein andes Bundesland zum Arbeiten geschickt - in dem es den Feiertag nicht gibt.

Hier besteht k e i n e r l e i Anspruch auf eine Ersatzleistung seitens der Arbeitgeberseite, da es ja den Feiertag am Einsatzort nicht gibt!

Orginal Ton HR "Es sollte sowas normalerweise von den Führungskräften vermieden werden, da es Unruhe und ein gewisses Frustpotential in den Betrieb bringt..."

So was passiert normalerweise nur einmal - dann werden halt vor dem Feiertag ein paar Tage Urlaub in den Ring geworfen und gut ist. Man kann ja dann am Feiertag vom betreffenden Bundesland nicht zum Einsatz geschickt werden.

Insofern; tut mir leid, ist das geschilderte Problem echt ein Luxusproblem!
 
Bei uns wird das immer so geregelt, dass wir Kollegen in Hamburg IMMER zum Einsatz kommen, wenn in den südlichen Bundesländern gefeiert wird :)
 
Der Ausgleichstag darf auch an einem regulär arbeitsfreien Samstag zugeteilt werden, somit kann sich das ganze relativieren. Es ist nicht unbedingt ein Tag zur freien Verfügung, sondern eben nur eine Ersatzleistung, die sicherstellen soll, daß der Arbeitnehmer auch Ruhezeiten hat. Deswegen gibt es dafür auch nicht unbedingt einen Lohnausgleich. Es empfiehlt sich also, den Ersatzruhetag mit Gleitzeit zu verbinden. Aus diesem Grund erhältst Du auch die höhere Vergütung: Es ist sozusagen der Ausgleich für den Ersatzruhetag, der natürlich unbezahlt ist. Somit ist freundlicherweise sichergestellt, daß Du keine Lohneinbußen hast, sollte der Ersatzruhetag auf einen normalen Arbeitstag fallen müssen und Du Deine Wochenstunden für diese Woche nicht erfüllen können. Freu Dich, daß Dir Dein Arbeitgeber einen derart hohen Aufschlag bezahlt, das machen längst nicht alle.

Und wo wir gerade Ruhezeiten ansprechen: Die 11h Ruhezeit, die dem Arbeitnehmer zwischen Arbeitsniederlegung und Arbeitsaufnahme zustehen, gilt natürlich auch für den Ruhetag: Vor Anbruch des Ersatzruhetages sind die 11h Ruhezeit einzuhalten.

Das Entsenden an eine andere Arbeitsstätte, an der dieser Feiertag nicht gilt, geht allerdings auch nur, wenn man keinem festen Arbeitsort vertraglich zugeteilt ist (oder wenn man Beamter ist). Ansonsten gelten die Feiertagsregelungen des Arbeitsortes, an dem die Arbeitsleistung laut Arbeitsvertrag zu erbringen ist (obwohl es auch hier ein paar Sonderregelungen, z.B. betreffs zeitweiliger Überstellung an einen Erfüllungsort gibt).
 
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