Programmempfehlung zum Kennzeichen verdecken? -ggf automatisiert

MegaCayman

Lt. Commander
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Wunderschoenen Montag Morgen zusammen :freaky: ,

hoffe ich bin hier jetzt richtig :p jetzt zum Punkt, wie man schon in der Ueberschrift lesen kann
suche ich ein Programm um Kennzeichen vorbeifahrender Autos
in Videos (automatisiert) zu verdecken oder unkenntlich zu machen (flimmern oder so).

Gibts da Empfehlungen?

Hab schon einiges gefunden z.B. Mosaik, Nerovision,...
aber was sich dafuer am besten eignet weis ich nicht darum die Frage nach Programmempfehlungen.:king:

Danke fuer konstruktive Hilfestellung :volllol:

-> und einen guten Start in die Woche :jumpin:
ist ja diesesmal nicht so lang :jumpin:
 
Zuletzt bearbeitet:
Was genau bedeutet für dich hier automatisiert? Also wirkoich vollautomatische erkennung und unkenntlichmachen oder nur ein Motion tracking eines Kennzeichens für den Blur/Kasten?

Ich löse solche Fälle in Hitfilm 2 mit dem Tracking Tool, was genau das macht. Dazu muss ich aber jedes Element, was getrackt werden soll einmal auswählen.

Eine vollautomatische Lösung kenne ich leider nicht. Wie viele Kennzeichen willst du denn gleichzeitig unkenntlich machen?
 
Also vollautomatisch waerer super aber da zweifel ich das das ohne weiteres mit freeware geht.
"Motion tracking" mein ich eigentlich eher blos wie läuft das ab, muss ich jedes Bild bearbeiten und
Punkte setzen oder kann ich den FIlm zwischendrinn anhalten neue Punkte auf neue objekte setzten
und gut?
Ich fahre ja auf der Bundesstrasse und Autobahn und es kommen verschiedene Autos entgegen (relativ viele)
bzw biegen ab und biegen ein... Ist das mit dem Programm ohne weiteres zu machen oder benoetigt das einen
groesseren Zeitaufwan bzw ist nicht moeglich?!

MfG aus Ludwigsburg :-)
 
Doofe Frage, aber wozu brauchst du das ganze? Um bei Dashcam-Aufnahmen jedes einzelne Kennzeichen rauszufiltern oder wie?
 
Das geht schon recht fix, zumindest bei Hitfilm2. Markieren des Tracking Bereichs, Tracking Analyse über den Zeitraum und dann den Effekt wählen. Wenn du wirklich alles verdecken willst, und nicht nur deine eigenen Kennzeichen, dann geht das schon, ist ein erhöhter Aufwand, aber deutlich geringer als wenn du Bild für Bild mit dem Pinsel durchgehst :D
 
sowas meinte ich DogLife verdecke da lieber alles nicht das sich eine aufregt wenns auf youtube landet z.B..... Probiere es die Tage aus sieht aber gut aus ;-) danke fuer den Ratschalg ;-) :-)
 
Wenn du deine Cam Filme auf Youtube veröffentlichen willst, brauchst du das Einverständnis der abgelichteten Personen. M.M.n. langt Kennzeichen unkenntlich machen nicht aus. Wenn du sie für evtl. Problemfälle zur eigenen Absicherung anfertigst oder für Privatvorführungen, brauchst du Dir die Arbeit nicht machen. Und wenn im Fall der Fälle ein Richter deinen Beweisfilm sehen möchte, dann sind auch alle Kennzeichen erlaubt. Und wenn immer mehr Filme solcher Art auf Youtube landen, wie lange wird sich das die Politik dann noch anschauen, bis es ein striktes Verbot von Cams im Strassenverkehr geben wird?...
 
Danke fuer deine AW Samurai76 dann werde ich das besser mal lassen und wenn nur meinen Auspuff filmen wie er lärmt unds ggf hochladen da sieht man ja nix... Oder ich fahre und hoffe es kommt keiner weder im Auto noch als Fußgänger. Vll klappts so , im Niemandsland einfach fahren. Wo sich Hund und katz gut Nacht sagen :-) gibts eig Probleme wenn z.B. Häuser zu sehen sind (ohne Autos davor keine kennzeichen keine Personen nix).
 
Hi,

du hast datenschutzrechtlich in den meisten Fällen ein Problem. Es geht nämlich nicht nur um das Darstellen, es geht auch schon um das Aufnehmen. Rechtlich einwandfrei ist das sicherlich nicht, egal wie man das Bild danach wieder verändert - zumindest solange es nicht ausschließlich für private Zwecke ist. Dann hast du in der Regel kein Problem. Sobald du es aber ins Internet stellst musst du definitiv dafür sorgen, dass das Recht der Personen auf informationelle Selbstbestimmung eingehalten wird, sobald es um personenbezogene Daten geht.

Relativ heikel die ganze Situation, lieber einmal zu viel als zu wenig unkenntlich gemacht würde ich empfehlen.

Siehe hierzu auch Beiträge des ADAC hier und hier.

VG,
Mad
 
Dann darfst Du Dich ja rein Theoretisch auch nicht mit einem Smartphone hinstellen und was filmen und dies im Internet teilen, sobald dort andere Personen, Fahrzeuge oder Gebäude die Dir nicht gehören zu sehen sind, auch wenn sie nicht das Motiv ausmachen! Wäre ziemlich ruhig dann auf Facebook und YouTube.

Geht es bei den Problemen da nicht eher um Beweissicherung? Wenn Du Fehlverhalten, einen Unfall etc. dokumentiert hast und dies dann an die Polizei, die Versicherung gibst, oder es ins Internet hochlädst? Wobei ich das mit der Polizei nicht nachvollziehen kann ... aber das muss ich ja auch nicht.

Aber eine Ausfahrt mit dem Motorrad um die Gegend oder die Ausfahrt an sich zu zeigen, dürfte sich doch genau so verhalten, wie mit einem Foto an einem öffentlichen Ort? Wenn ich irgendwo mit durchs Bild latsche (und das vor allen Dingen nicht mitbekomme) bin ich doch auch nur sogenanntes "Beiwerk", so lange ich nicht das Hauptmotiv darstelle? Oder liege ich da so falsch?

Autos die an mir vorbei flitzen sind doch auch nur Beiwerk und nicht das Hauptmotiv...


Oder anders gefragt, warum darf dann sowas hier ganz öffenltich in der "Zeitung" gezeigt werden?
http://www.derwesten.de/region/18-jaehriger-filmt-eigenen-motorrad-unfall-id10013516.html?doply=true
Jedes Auto, jeder Fußgänger hat da sein Recht auf informelle Selbstbestimmung. Wenn ich mich da entdecken würde, und hinschreibe, ich will das nicht, dass das gezeigt wird, weil ich da lang laufe ... was wird passieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

darfst du grundsätzlich auch nicht, zumindest nicht ohne Zustimmung! Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist das relativ eindeutig. Siehe hierzu auch das KunstUhrG, § 22 und 23.

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Und in §23 dann die Einschränkungen:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Natürlich ist es so, dass man hier - wie du richtig sagst - unterscheiden muss, ob die Autos / Personen nur Beiwerk sind oder das der Hauptzweck ist. Daher ja auch meine Einschränkung im vorherigen Beitrag.

Nichts desto trotz: sagen wir mal, jemand sieht das Video und ist während der kompletten Zeit unmittelbar vor dir. Ich bin mir relativ sicher, dass es zumindest zu einer Gerichtsverhandlung kommen kann, weil die Person sich dadurch durchaus in den Rechten verletzt fühlen könnte und es nicht mehr unstrittig ist, ob der Zweck nicht vielleicht doch ein anderer war als die Landschaft.

Mir geht es nicht darum den Teufel an die Wand zu malen, aber man muss heuztutage ganz ganz massiv aufpassen und zumindest ein Gespür dafür haben, was man da macht und die rechtlichen Grenzen kennen.

In den Bereichen, die hier aufgeführt sind dürfte das keine Probleme machen, das sehe ich genauso wie du :)

VG,
Mad
 
Es kann hier auch keiner sagen, Das darf man und Das eben nicht. Prinzipiell kann aber jeder, auf den die Ausnahme §23 nicht greift und den du Filmst/Fotografierst nach Veröffentlichung eine Kostenbewährte Abmahnung/Unterlassungserklärung zusenden. Auch darfst du zum bezeugen z.B. eines Unfalls das Video/Foto nicht einfach der Polizei übergeben, auch wenn sie es gern hätten. Diese Abwägung zwischen informationelle Selbstbestimmung und Öffentlichkeitsinteresse darf nur ein Richter treffen.
 
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