Rücknahmekosten bei Widerruf

westef

Lieutenant
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Feb. 2011
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669
Hallo,

ich wollte im Auftrag eines Vereins ein paar Sachen in einem Online-Shop kaufen. Da wir allerdings nicht ganz sicher sind, ob auch alles passt, müssen wir das Zeug evtl. zurück senden.

Jetzt steht in den AGB folgendes zum Thema "Rücksendungen":
[...] werden wir ab sofort Rücknahmekosten von 20% des Nettowarenwertes berechnen, mindestens jedoch €10. Selbstverständlich sind berechtigte Rücksendungen, Reklamationen usw. hiervon nicht betroffen.

Ist das bei einem Widerruf nach Fernabsatzgesetz überhaupt zulässig, pauschal 20% abzuziehen?


VG

stwe
 
wenn du schon bestellt hättest und dir sicher bist das die agbs nachträglich geändert wurden könntest du http://archive.org/web/ oder den google cache benutzen um auf die alten AGBS zuzugreifen.

Nur so nebenbei.
 
Interessant wäre zu wissen, was der Laden unter "berechtigte Rücksendungen" versteht.

Klingt ziemlich schwammig die ganze Formulierung. Als ob die versuchen sich alles offen zu halten, nach dem Motto "WIR entscheiden was berechtigt ist und was nicht".
 
1) Um was für eine Art von Händler handelt es sich denn? Beim Großhandel und Bestellungen direkt beim Hersteller(shop) können Rücknahmekosten üblich sein.
2) Trittst du als Privatperson auf oder in der Funktion des Vereins (evtl. eingetragener Verein)? Je nach dem ist entweder das BGB oder HGB von Bedeutung.
 
Hey,

danke für die Antworten.

Zu 1) Das ist ein Händler für Tennisplatzzubehör. Richtet sich also schon speziell an Vereine und Firmen, eher weniger an Privatleute.
Zu 2) Die Lieferung geht an meine private Adresse, die Rechnung läuft aber auf den Verein (eingetragener Verein).
 
Wenn der Vertrag nicht mit einer natürlichen Person als Verbraucher zustande kommt (sondern wie hier mit einem Verein=juristische Person), finden die verbraucherprivatrechtlichen Regelungen (zB wie hier das Fernabsatzrecht) keine Anwendung.

Man müsste dann gar kein Rückgaberecht einräumen. Tut man es doch, kann man natürlich trotzdem fragen, inwiefern die Pauschale im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig ist. Soweit ich mich spontan erinnere, wird das nicht grundsätzlich verneint.
 
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