Neukunden Gutschein eingelöst. Storno & keine rücküberweisung des vollen Kaufpreises

Das ist falsch. Es wurden 8 Kaufverträge mit 8 mutmaßlich verschiedenen Personen geschlossen.

Der Händler behauptet nun, dass die Personen alle identisch sind. Die TE bestreitet dies. Um überhaupt einen Anspruch gegen Besteller Nr. 8 zu haben, muss der Händler muss erst beweisen können, dass dieser mit den ersten 7 identisch ist.
 
soweit die Theorie.

Und Praktisch kann der Händler einfach das Geld einbehalten und warten was der Kunde macht.
Hat er gemacht....... Ergebnis kenne wir....

manchmal sollte man eben nicht überlegen wer Theoretisch recht hat, sondern man sollte überlegen wie man am einfachsten sein Ziel erreicht.
 
Willmar schrieb:
...Wir haben aber Recht bekommen so laut Anwalt...

Gab es bereits eine juristische Auseinandersetzung und ein Gerichtsverfahren, das mit einem vollstreckbaren Titel für den TE endete?

Übrigens fragt man sich allen Ernstes, warum angeblich 8 verschiedene Vertragsnehmer dieselbe Packstation nutzen und nicht ihre eigenen Adressen. Zumindest wird das genau der Punkt sein, den ein Richter beleuchten würde, um den Sachverhalt aufzuklären.
 
Supermoto schrieb:
Übrigens fragt man sich allen Ernstes, warum angeblich 8 verschiedene Vertragsnehmer dieselbe Packstation nutzen und nicht ihre eigenen Adressen. Zumindest wird das genau der Punkt sein, den ein Richter beleuchten würde, um den Sachverhalt aufzuklären.

Das frage ich mich wohl auch. Kann mir doch keiner erzählen, dass ihr acht verschiedenen Haushalten die Pakete aus der Packstation fischt.
 
@ Mc Luebke & Supermoto

Also, ein- und dieselbe Packstation wird natürlich deshalb benutzt, weil es natürlich nur ein- und dieselbe Packstation an einem kleinen Ort wie vorliegend gibt ! Und dass die Lieferungen über die Anmeldung des TE erfolgen, liegt doch auch ganz nahe: Er hat den Neukunden die Waren des Händlers als preiswert und gut empfohlen und Ihnen angeboten, die Lieferungen über seine Packstation ausführen zu lassen, damit die Neukunden sich nicht alle selbst dort anmelden müssen und die TE diesen bei der Anlieferung behilflich sein kann. Sind ja offensichtlich Verwandte und Bekannte des TE, die vielleicht die entsprechenden Produkte im Hauhalt der TE anlässlich eines Besuches dort gesehen und Gefallen daran gefunden und gefragt hatten wo sie diese bestellen können, und da liegt so was doch nahe.

Jedenfalls - und das kann dem Händler noch so verdächtig sein - hat dieser kein Recht, von einem der Besteller, die er durch Ausführung der Lieferungen und Gewährung des Neukundenrabatts ja zunächst als verschiedene Personen auch anerkannt hatte, irgendwelche Abzüge von den Zahlung einzubehalten - und das auf bloßen Verdacht hin ! Dies wäre bzw. ist glatte Unterschlagung seitens des Händlers, wobei dieser auch eine seinen kaufmännischen Sorgfaltspflichten entsprechende Überprüfung vor der Lieferung offensichtlich grobfahrlässig unterlassen hatte; denn wenn er grundsätzlich davon ausgeht, dass Lieferungen an ein- und dieselbe Adresse vorgetäuschte Bestellungen einer einzigen Person sein müssen, dann hätte er die Belieferung erst gar nicht ausführen dürfen.

Und wenn die TE jetzt schreibt, die Sache wäre rechtlich geklärt, dann muss das ja nicht zwangsläufig auf gerichtlichem Wege erfolgt sein und es brauchen auch keine vollstreckbare Titel vorzuliegen; denn man kann sich auch außergerichtlich rechtlich einigen und vorliegend hatte die TE ja wohl sogar einen Anwalt betraut, der wahrscheinlich die Sache mit dem Händler auch außergerichtlich geklärt hat.

Im Übrigen muss der Händler, wenn es eine falsche Verdächtigung war, auch die Kosten des Rechtsanwaltes tragen und auch sämtliche sonstige Kosten, die der TE aus diesem Grunde anheim fielen !
 
Zuletzt bearbeitet:
Mindestens zwei Bestellungen mit verschiedenen Neukundengutscheinen wurden nicht nur an den selben Zugang der Packstation gesendet, sondern auch vom selben Konto bezahlt. Vielleicht hat das ja den Verdacht des Händlers erregt. Und als der Händler dann acht verschiedene Bestellungen mit Gutschein und derselben Lieferadresse entdeckt hat, ist ihm eben die Hutschnur hochgegangen und er hat überreagiert.

Ich will den Händler hier nicht pauschal verteidigen, aber, dass das Verhalten des TE mindestens verdächtig oder überprüfenswert ist, ist aus Händlersicht jawohl glasklar. Und gegen den Händler anzuführen, dass er keine automatisierte Datenbankabfrage hat, die das Verhalten sofort aufgedeckt hätte, ist in meinen Augen Unfug.
Natürlich sollte der TE sein Geld zurück bekommen. Hier herrscht aber irgendwie der Gedanke vor, dass der Händler böse ist/willkürlich handelt und der Kunde zu Recht keinen Versuch unternommen hat die Situation aufzuklären.
 
@ MC_Luebke

Genau, der Händler ist zwar wohl nicht böse, er handelte aber willkürlich und ist eine rechte Umsatzbremse für seine eigenen Umsätze !

Ich bin selbst Kaufmann und Händler, aber der Zirkus, den dieser Händler hier vollführte, lässt mir einfach die Hutschnur hochgehen; selbst wenn der TE sich hier Rabatte erschlichen hätte, mache ich bei einer so geringen Summe keinen Staatsakt daraus; immerhin hat der Kunde mir ja entsprechenden Umsatz beschert und einen Schaden (Verlust) hätte ich derhalben wohl auch nicht erlitten; ich würde dann halt, bei künftigen Bestellungen, die mir diesbezüglich weiter verdächtig wären, die Rabatte einfach nicht weiter gewähren und der TE oder dem mir verdächtigen Besteller mitteilen, dass der Rabatt nur gewährt werden kann, wenn die Lieferung an die Adresse eines Kunden erfolgt, der noch nicht bestellt hatte; das könnte der Händler dann auch einfach noch in seine AGB schreiben !

Und gut ists - anstatt soooooooooo ein Geschiss zu machen wegen ein paar wenigen Euros !


Und übrigens, wenn es jemand darauf anlegt, den Rabatt wiederholt zu bekommen, und weiß, dass der Händler Lieferungen an bereits vohandene Kundenadressen - ob zu Recht oder zu Unrecht - als verdächtig einstuft, dann lässt er einfach seine Bestellungen grundsätzlich jedes Mal über einen anderen Bekannten, Verwandten oder Freund laufen !

Aber wie gesagt, dieser Aufwand wegen vier Euronen - einfach abartig !
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler verhält sich natürlich maximal ungeschickt. Solche Probleme gibt es meistens wenn Zuständigkeiten/Absläufe unklar sind und die veranlassenden Instanzen irgendwie Amok laufen oder sich jemand aufgrund von persönlichen Gefühlen zu Schwachsinn verleiten lässt. Kunden dürfen das, Händler schaufeln damit ihr Grab.

Der Händler hat, abgesehen davon, dass er mehrere Kunden und eine Bestellung verloren hat, allein durch die verschwendete Arbeitszeit bestimmt schon erheblich mehr vernichtet als er "zurückgewonnen" hat. Jetzt hat man sich verrannt und am Ende lacht nur der Anwalt :D.
 
Genauso ist es !
 
Arakash schrieb:
Ausweiskopieren ist auch in der Mobilfunkbranche Gang und Gäbe. Keine Kopie, kein Vertrag.
Auch Hotels verlange oft eine Kopie plus Vollmacht, wenn man beispielsweise mit der Kreditkarte einer dritten Person bezahlt und die nicht dabei ist.

Foto? Gute Idee.... ich lad mal eines aus dem Internet und sage "Hier ist der Beweis". Sind doch 3 lebende Personen auf dem Bild klar zu erkennen :D

Mobilfunkbetreiber sind aber in Deutschland heutzutage verpflichtet jede SIM mit einer eindeutig identifizierten Person zu verknüpfen, nur so ist personenbezogene Überwachung der Kommunikation und sonstigen Datenverkehrs für die "Strafverfolgunsbehörden" möglich :rolleyes:.

Das sich Hotels absichern ist doch auch klar. Schließlich ist eine gestohlene Kreditkarte sofort einsatzbereit, der wahre Besitzer bucht dann hinterher alles zurück und das Hotel sitzt auf dem Schaden.
 
KTelwood schrieb:
Mobilfunkbetreiber sind aber in Deutschland heutzutage verpflichtet jede SIM mit einer eindeutig identifizierten Person zu verknüpfen, nur so ist personenbezogene Überwachung der Kommunikation und sonstigen Datenverkehrs für die "Strafverfolgunsbehörden" möglich :rolleyes:.

Das sich Hotels absichern ist doch auch klar. Schließlich ist eine gestohlene Kreditkarte sofort einsatzbereit, der wahre Besitzer bucht dann hinterher alles zurück und das Hotel sitzt auf dem Schaden.

Auf was willst du hinaus? Mir sind diese Methoden hinlänglich bekannt und ich habe kein Problem damit. Mein Posting sollte genau das unterstützen und die, die sich hier so aufgeregt haben über eine Persokopie, daran erinnern, dass der Wunsch des Händlers ganz und gar nicht abwegig ist.
 
Editiere bitte den Fullquote weg. Ich meine es gibt Gründe dafür seinen Perso zu zeigen, und es gibt Gelegenheiten (wie das einlösen vonr 4€ Coupons ) wo man dies nicht machen muss. Mir ist immer unwohl wenn jemand meine Personalausweißnummer notieren will.

Aber das ist meine persönliche Meinung.
 
..... mit der Du gar nicht so abwegig handelst, denn wer die Daten einer anderen Person hat und dazu vielleicht auch noch eine Kopie seines Perso, der kann endlos Mißbrauch damit treiben !
 
Zuletzt bearbeitet:
selbst wenn der TE sich hier Rabatte erschlichen hätte, mache ich bei einer so geringen Summe keinen Staatsakt daraus; immerhin hat der Kunde mir ja entsprechenden Umsatz beschert und einen Schaden (Verlust) hätte ich derhalben wohl auch nicht erlitten

Sehe Ich ganz und klar genau so. Auch bin Ich weiterhin der Meinung dass ein abgeschlossener Vertrag als abgeschlossen gilt und man im Nachhinein auch keine Rabatte oder sonst was abziehen kann/darf.
Der Händler hätte sich einfach weigern sollen die Bestellung auszuführen hätte er das Verhalten recht früh bemerkt.
Aber erst so spät reagieren ich weiß echt nicht. Da würde ich dem Kunden Danke sagen dass er mich um so viel Umsatz und sooo viele Neukunden bereichert hat. Irgendwo müssen die ja herkommen, die wachsen ja nciht auf Bäumen. :p

ich würde dann halt, bei künftigen Bestellungen, die mir diesbezüglich weiter verdächtig wären, die Rabatte einfach nicht weiter gewähren und der TE oder dem mir verdächtigen Besteller mitteilen, dass der Rabatt nur gewährt werden kann, wenn die Lieferung an die Adresse eines Kunden erfolgt, der noch nicht bestellt hatte; das könnte der Händler dann auch einfach noch in seine AGB schreiben !
Richtig, wie der Händler gehandelt hat und wie es hier beschrieben wird.
Denke ich, hat er nicht sehr Professionell gehandelt.

das könnte der Händler dann auch einfach noch in seine AGB schreiben
So wie ich das verstanden habe hatte er das nicht in den AGB's stehen sondern nur Pro Haushalt/Neukunde. Aber das sind zwei verschiedene Paar Dinge, die man anhand einer Packstation einfach nicht wissen kann um sich daraus schlussfolgernd eine eigene Meinung zu bilden.
Aber ich weiß ja nicht, mir wurde da die Zeit fehlen mich mit so einem Quatsch zu beschäftigen, deswegen denke ich der Händler hatte lange keinen guten Umsatz gemacht und dachte sich es wäre wohl besser Schabernack zu treiben mit seinen loyalen Kunden.
Ist dann aber nicht zu verkehrt dass das nach hinten losgegangen ist!

Wegen einem Rabbat/ Neukunden Gutschein, der wie ich sagte fast überall dir nachgeworfen wird.. sogar im Internet.. die Coupons.
 
Zuletzt bearbeitet:
du da jetzt alleine gegen angehst, gibst du damit nicht indirekt der Firma Recht das es eine einzelne Bestellung war und das die Neukundenrabatte nicht berechtigt waren ?
Soweit ich weiß sind Sammelklagen in Deutschland immer noch nicht zulässig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Barron, keine Ahnung was Du noch Monaten hier geändert hat und wieso Du weiter so einen Unsinn schreibst. Die Lage ist doch wohl klar:
1.) 8 Neukunden haben bei dem Händler einer Bestellung gemacht und je 4€ Rabatt gewährt bekommen.
2.) Der Händler hat wegen der Lieferadresse die mit der des TE übereinstimmt unterstellt diese Rabatte wären vom TE erschlichen worden und ihm daher diese 32€ Rabatt von den anderen 8 Bestellungen abgezogen.

Wo ist das also eine Sammelklage und welchen Schaden haben diese 8 Neukunden gehabt? Ihre Kundenkonten wurden gesperrt, aber wenn es da eine entsprechen Klausel in den AGB gibt, dann ist das rechtlich nicht zu beanstanden und die "Klage" zielte ja auf die beim TE einbehaltenen 32€ der Rabatte der Neukunden, die ja nur beim TE einbehalten wurden, weil der Händler ihm unterstellt hatte diese 8 Neukundenkonten selbst erstellt zu haben.
 
Zurück
Oben