Artikel in Verpackung ohne Innenleben erhalten

Striker1986

Cadet 4th Year
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Nov. 2010
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Hallo zusammen,

ich habe mal eine rechtliche Frage und zwar habe ich bei Mindfactory ein Siberia V2 MSI Red Dragon Edition Headset bestellt. Habe das dann mit anderen Artikeln erhalten und als ich mir dann die Verpackung des HS anschaue, fehlt der "Versiegelungsaufkleber" (durchsichtiger Streifen über der Öffnungslasche ;) ). Verpackung dann geöffnet und innen liegt nur das HS mit Kabel, keine Beipacksachen und vor allen Dingen keine Plastikform, die das HS beim Transport an Ort und Stelle hält! Der Artikel wurde auf der Webseite nicht als Rückläufer oder Gebrauchtware gekennzeichnet, noch wurde er transportsicher verpackt.

Jetzt habe ich mit MF telefoniert, mir wurde als alternativer Austauschartikel ein Asus Cerberus per E-Mail vorgeschlagen (werd ich nicht annehmen, gefällt mir persönlich nicht). MF geantwortet und meine Entscheidung dagegen mitgeteilt und zurück kam, dass ich den Artikel zurückschicken kann, jedoch das Port von 5€ selbst tragen soll. Also gleich nochmal angerufen und erzählt bekommen, dass das in diesem Fall ein Widerruf vom Kaufvertrag ist und ich somit auf den Kosten sitzen bleiben würde. Alternative wäre das HS zurück zu senden und ein neues zu erhalten - Problem hierbei: das Teil ist nicht mehr Lieferbar bei MF und somit müssten diese erst über ihre ganzen Vorhändler gehen und dort nachfragen -> Stichwort Nachbesserung, was ca. 1 Monat dauern kann.

Muss ich das ganze Prozedere von wegen Nachbesserung mit langer Wartezeit über mich ergehen lassen oder 5€ bei Widerruf zahlen?

Danke vorab,
Striker
 
Tag :)

Solange du keinen Widerruf erklärst, ist das auch keine Widerrufssache, sondern reines Mängelrecht. Wenn die es nicht schaffen, dir in angemessener Zeit (und in dieser speziellen Konstellation halte ich einen Monat für zu lang) zu liefern, was du bestellt hast, kannst du vom Vertrag zurücktreten; die Kosten trägt der Verkäufer.

(Nur vorsichtshalber erwähne ich noch schnell die Selbstverständlichkeit, dass ich nicht maßgebend bin und hier nur meine persönliche Ansicht mitteile. Andere können durchaus meinen, dass auch in deiner Situation ein Monat zuzumuten wäre.)

Freue mich immer über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht
Schöne Grüße
 
ich wurde einfach nen Rabatt von 5-10€ aushandeln.
Fehlende Verpackungsteile sind wurscht, Hauptsache das Teil kommt heil bei dir an.
Beipack Sachen gibts bei Headset ja auch keine Relevanten. (oder?)

ob hier also ein Mangel Vorliegt ist Fraglich.
 
Stimmt; darüber, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, bin ich sträflich hinweggegangen. Und den Rabatt auszuhandeln ist vllt der beste Rat, den man hier geben kann.
 
Naja der Mangel ist halt, dass es sich um keine Neuware, sondern Gebrauchtware handelt. Scheint ja auch inhaltlich etwas zu fehlen.

Was immer ganz gut hilft, um Druck aufzubauen, dass man die ganze Bestellung zurückschickt: Da musste aber dann noch in deiner Wiederrufsfrist sein. :-)
 
Hallo
bulasan schrieb:
Naja der Mangel ist halt, dass es sich um keine Neuware, sondern Gebrauchtware handelt. Scheint ja auch inhaltlich etwas zu fehlen.
Für mich ist ein Kopfhörer auf irgend eine Art und Weise ein Hygiene Artikel und da was gebrauchtes zu bekommen finde ich ekelig, da würde ich dem Händler richtig Druck machen.

Grüße Tomi
 
Das Teil muss ja nicht gebraucht und benutzt sein, nur weil ein Teil der Verpackung fehlt.

Welche zugesicherten Eigenschaften fehlen dem Kopfhörer denn, so dass man von einem echten Mangel sprechen könnte?

Der TE sollte das Gerät behalten, wenn es anstandslos funktioniert. Und mit dem Händler einen kleinen Preisnachlass aushandeln.
 
unter umständen könnte aus der fehlenden gebrauchsanweisung bzw. treiber-cd o.ä. ein sachmangel erwachsen. ist aber fraglich, ob das in der heutigen welt nicht mit einem link auf die herstellerseite "nacherfüllt" werden kann. bin aber kein jurist.
 
Das OLG Hamm stellte in einem Urteil (OLG Hamm, Urteil vom 16. Januar 2014, Az. 4 U 102/13) fest, dass es sich selbst bei einer B-Ware nicht zwangsläufig um gebrauchte Artikel handelt. Gebraucht sind Sachen erst, wenn sie bereits in gewöhnlicher Weise verwendet wurden und so ein erhöhtes Risiko einer Beschädigung oder eines sonstigen Mangels besteht. Eine fehlende Verpackung oder die einmalige Vorführung des Gerätes durch den Verkäufer genügt dafür nicht.
 
Einfach zurück schicken = Widerruf

Noch vorher ne email mit Widerruf und das wars.

Natürlich innerhalb der 2 Wochenfrist!
 
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