Stromdiebstahl durch Vermieter?

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Da kann man noch so lange im Kaffeesatz rühren, es wird nichts anderes dabei herauskommen:

Der Vermieter hat für sämtliche Kosten seiner Stromentnahmen aufzukommen. Ich kann mir auch nicht denken, dass da irgend ein Richter anders entscheiden würde; es ist nirgends explizit abgedeckt, dass die Mieterin diese Kosten des Vermieters zu tragen hätte ! Ein Zugangsrecht zu dem nicht vermieteten Objekt auf dem Grundstück ist das einzige Recht, das der Vermieter diesbezüglich hat, und das besagt eben "nur", dass ihm der Zugang zu seiner Halle zu gewähren ist - nicht weniger, aber auch nicht mehr !

Nirgendwo lässt sich für den Mieter eine Verpflichtung ableiten, dass dieser den Strom für den Anex zu tragen hätte, ggfls. in ungeahnten Höhen, falls - wie schon erwähnt - der Vermieter zum Beispiel im Winter die wahrscheinlich auch noch schlecht oder gar nicht isolierte Bude elektrisch beheizen würde.

Man muss sich dabei auch immer vor Augen halten, dass ein Richter bei Dingen, die nicht explizit geregelt sind, sich für seine Entscheidung zu fragen hat, was den vernunftgeleiteter Weise mit dem Abschluss eines Vertrages gemeint war; und da kann es nicht sein, dass dem Mieter ein derart unkalkulierbares und ins Belieben des Vermieters und dessen Willkür gestelltes Kostenrisiko aufgebürdet werden dürfte !
 
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Das entspricht auch meiner Meinung.

Die Frage ist nun, ob der Vermieter einen Zwischenzähler fordern kann oder ob er einen eigenen Zähler installieren müsste. Und wie man einen wie auch immer gelagerten Anspruch auf Stromversorgung aus der Zugangsrecht-Klausel herleiten könnte, um die Argumentation des Vermieter- und Fachanwaltes nachvollziehen zu können.

Bisher erbrachte die Recherche zum Thema Zugangsrecht kein richtig passendes Ergebnis. Auch unter dem Aspekt Wegerecht lässt sich nicht wirklich etwas finden.
 
Der Vermieter muss einen Unterzähler installieren lassen, da dem Mieter bauliche Veränderungen am Vertragsgegenstand bestimmt vertraglich untersagt sind.
Der Mieter kann aber bei untätig werden des Vermieters Ersatzvornahme vornehmen (lassen).

Ein Richter würde neben den schriftlichen Vertragsbedingungen sicherlich unter den Gesichtspunkten Gewohnheitsrecht, Benachteiligungen und Verhältnismäßigkeit prüfen/entscheiden.
 
Das ist in diesem Fall keine Frage der wirtschaftlichen Potenz, sondern eine Frage der Zwischenmenschlichkeit. Die Mieterin ist in tiefster Sorge, das Klima zum Vermieter so weit zu verschlechtern, dass in dem kleinen Ort, in den sie Dezember zog, eine Lawine losgetreten wird. Geld spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.

Sie hat signalisiert, ohne neue Sachargumente keinen weiteren Vorstoß in Hinblick auf Unterlassung oder zweiten Hauptanschluss zu unternehmen, sofern der Vermieter dem Zwischenzähler unter bereits genannten Vorbehalten zustimmt.
 
Supermoto schrieb:
Das entspricht auch meiner Meinung.

Die Frage ist nun, ob der Vermieter einen Zwischenzähler fordern kann oder ob er einen eigenen Zähler installieren müsste. Und wie man einen wie auch immer gelagerten Anspruch auf Stromversorgung aus der Zugangsrecht-Klausel herleiten könnte, um die Argumentation des Vermieter- und Fachanwaltes nachvollziehen zu können.

Der Vermieter kann einen Zwischenzähler fordern, muss aber dann auch die Kosten einer möglichen Tarifverschlechterung im Stombezug der Mieterin tragen. Aus dem Zugangsrecht kann man keinen Anspruch auf Stromversorgung durch den Mieter herleiten, allenfalls das Recht, ggfls. einen eigenen Stromhauptanschlussd für den Anex durch das Grundstück legen zu lassen; der Anspruch des Vermieters auf die Stromversorgung über den bestehenden Hausanschluss besteht aber schon allein aus den Gegebenheiten beim Abschluss des Mietvertrages, weil zu diesem Zeitpunkt bereits die Stromversorgung über den Hausanschluss des Mietobjektes vorhanden war.

ThomasK_7 schrieb:
Der Vermieter muss einen Unterzähler installieren lassen, da dem Mieter bauliche Veränderungen am Vertragsgegenstand bestimmt vertraglich untersagt sind..

Eine Bauliche Veränderung im Sinne des Mietrechtes dürfte ein Zwischenzähler wohl nicht darstellen; mithin aber auf keinem Fall ein Grund, den Mietvertrag seitens des Vermieters kündigen zu können !

Supermoto schrieb:
Das ist in diesem Fall keine Frage der wirtschaftlichen Potenz, sondern eine Frage der Zwischenmenschlichkeit. Die Mieterin ist in tiefster Sorge, das Klima zum Vermieter so weit zu verschlechtern, dass in dem kleinen Ort, in den sie Dezember zog, eine Lawine losgetreten wird. Geld spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.
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Das ist wohl weder eine Frage der wirtschaftlichen Potenz noch eine Frage der Zwischenmenschlichkeit !

Der Vermieter hat durch sein bisheriges nicht kooperatives Verhalten hinreichend das "Zwischenmenschliche" beschädigt und mit Geld hi oder dort hat eine rechtlich einwandfrei Regelung überhaupt nichts zu tun !

Der Vermieter sitzt im Übrigen nicht am längeren Hebel ! Die Mieterin sollte einfach den Zwischenzähler einbauen lassen und dem Vermieter die Kosten jeweils von der Miete abziehen ! Daggen kannd der Mieter überhaupt nichts unternehmen und zm Dorfgespräch wird er es von sich aus schon gar nicht machen wollen, dass er seine Mieterin um den eigenen Stromverbrauch zu prellen versucht ! Dann geht die ganze Sache relativ geräuschlos von statten und wird schon gar nicht zum Ortsgespräch !

Wenn dem Vermieter irgendwann die Sache nicht gefällt, kann er sich ja überlegen, ob er sich bei diesem Sachverhalt auf den Rechtsweg einlassen und Klage einreichen will ! Ich denke, das wird er wohl besser bleiben lassen, wenn er über einen Funken diesbezüglichen Rechts-Verstand verfügt !

Und vor einer Kündigung aus diesem Grund, dass sie einen Zähler hat setzen lassen und dem Vermieter die von diesem verursachten Kosten von der Miete abzieht, braucht sie sicherlich auch keine Angst zu haben.

Im Übrigen schützt sie das Mietrecht vor einer Kündigung, solange der Vermieter keinen Eigenbedarf geltend machen wird.
 
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Es tut mir wirklich schrecklich leid für dich, wenn für dich Begriffe, wie Zwischenmenschlichkeit, im täglichen Leben offensichtlich durch materielle Werte ersetzt werden. Ein armes Leben.

Und für den Fall, dass du es mindestens 2x überlesen hast, die Mieterin hat es MIR signalisiert. Obwohl ich sie von weiteren rechtlichen Schritten überzeugen wollte.
 
Eine Bauliche Veränderung im Sinne des Mietrechtes dürfte ein Zwischenzähler wohl nicht darstellen..
Ich meine definitiv ja. Es werden alle Anforderungen an eine bauliche Veränderung erfüllt.
Es wird sich ja nicht um einen steckbaren Steckdosenzähler handeln, sondern einen fest verschraubten. Ist sinngemäß das Gleiche wie Arbeiten am Wasserleitungsnetz.
 
Egal ob Zwischenzähler oder Hauptzähler, diese sollen und müssen vom Eigentümer/Vermieter installiert werden und nicht vom Mieter.
 
Irrtum ! Weder der Vermieter noch die Mieterin dürfen einen Hauptzähler oder einen Zwischenzähler installieren ! Ersteres dürfen ohnedies nur konzessionierte Unternehmen im Auftrag des zuständigen Versorgers, letzeres nur qualifizierte Elektromeisterbetriebe !
 
de la Cruz' letzte Aussage mag haarspalterisch klingen, wie es vom Aquarium her noch blubbert, aber trotzdem scheint sie mir korrekt zu sein und steht deshalb nicht weiter zur Diskussion. Es sei denn, es werden belegte Argumente dagegen gehalten.

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